mir auf meinen Hin« und Herzügen doch mancherlei passirt. So fallen mir eben noch drei Geschichtchen ein, die ich Ihnen erzählen will, wenn Sie sie noch hören wollen."
Auf meine Versicherung, wie tieb das mir seyn würde, und nach einer genommenen Erquickung fuhr der alte Bruckmann fort: „Es war kurz nach meinem Eintritte in des Kaisers Dienste und vor der Leipziger Schlacht, als ich mit meinen beiden Pferden durch ein Dorf ritt, weil der Kaiser mit anderen Pferden gefahren war und ich nachkommen sollte. Alle Thoren und Laden in den Bauergütern waren geschloffen , das Dorf war rein ausgestorben , nur bei einem Gute, es war vielleicht das größte im Dorfe, standen die Thore sperrangelweit auf, davor eine Menge Kosakenpferde und an den Zäunen lange Piken angelehnt, drinnen in der Stube aber war ein Mordgeschrci. Ich dachte mir gleich, was . hier Iod seyn möchte, sprang von meinem Eattclpferdc, band meine Gäule an eine Zaunplanke und eilte hinein. Da waren wohl an die zwanzig von unseren Gardekosaken, die spielten dem Bauer, den sie umringt hatten, jämmerlich mit; auf dem Tische stand eine große Branntweinflasche, doch war sie bereits geleert und die Kerls verlangten mehr karscholke und hieben auf den armen Gutsbesitzer los, der doch keinen Branntwein weiter im Hause hatte. Da fuhr ich unter die Gesellschaft los, brüllte mit fürchterlicher Stimme auf russisch: Auf! der Kaiser kommt! und hieb mit meiner Knute tüchtig drunter hinein. Da sie nun an meiner Livre sahen, daß ich zu des Kaisers Leuten gehörte , fuhren sie Alle wie besessen zur Stube hinaus, auf ihre Pferde und wie der Wind davon, so daß ich in wenigen Augenblicken noch ganz allein mit dem armen Besitzer des Gutes in der Stube stand. Dieser war hoch erfreut, so plötzlich von diesen entsetzlichen Gästen befreit zu seyn und seinen bereits tüchtig gebläuten Rücken in Sicherheit zu sehen; aber noch größer war seine Freude, als ich ihn deutsch anredete und auf sein Verwundern ihm sagte, daß ich sein Landsmann, ein Sachse sey. Er wußte nun erst recht nicht, wie er seine Dankbarkeit ausdrücken sollte und holte endlich ganz oben von der Stubendecke, aus einer heimlichen Spalte zwei Thaler hervor, die er dort versteckt hatte; diese wollte er mir aufdringen, doch ich nahm sie durchaus nicht an, versprach ihm aber, wenn ich wieder in die Gegend käme, ihn zu besuchen und eilte davon, damit ich noch zu rechter Zeit an meinem Platze wäre.
(Fortsetzung folgt.)
Der Prozeß Stauff-Görlitz.
IV. I
Als positive Erkenntnißgründe, daß die Gräfin er# mordet worden sey , und daß der Mörder die Verbrennung der Leiche und die Brandstiftung vorgenommen habe, um die Spuren des Mordes zu verdecken, führt dann der Anklage-Akt an: die Zeichen von Erwürgung und Zerschmetterung am Schädel, das Verschwinden der Schlüssel, die Brandspuren auf Sopha und Divan, wobei der Anklage-Akt die Vertilgung von Blutspuren als Absicht unterstellt, u. A. Es wird daraus mancherlei geschlossen, z. B. auf die Zeit der Tödtung der Gräfin, welche in die Nachmittagsstunde zwischen 4 und 5 Uhr gelegt wird; daß die Rauchmasse, welche um 8 Uhr aus dem Schornstein gestiegen, mit dem Rauche, welcher zwei Stunden später zum Brande im Wohnzimmer leitete, in keinerlei Verbindung gestanden; daß Weingeist oder eine andere brennbare Flüssigkeit, keine Kohlen, die Flamme auf Sopha und Divan genährt habe; daß dagegen ein ganz anderes und sehr betäubendes Material den Rauch des Schornsteins erzeugt habe. Der Anklage-Akt unter# stellt, daß der erste Angriff auf die Gräfin in ihrem Wohnzimmer gemacht worden, in Folge dessen sie den Schellenzug herabgerissen; daS Verbrechen sey auf dem Divan vollendet, die Leiche im nahen Kamin verbrannt worden. Der Anklage-Akt führt dies näher aus. Der Umstand aber, daß der Zeuge den Rauch nicht aus dem südlichen, sondern aus dem nördlichen Schornstein hat aussteigen sehen, wird mit einem Irrthume erklärt, dabei aber für den Fall des Verharrens beim nördlichen Schornstein bemerkt, daß aus dem nächst demselben ausmündenden Schornstein des Bèdientenzimmcrs der Rauch von verbranntem verräterischem Material habe steigen können. Die angegebenen Dimensionen des Kamins zum südlichen Schornstein ergeben übrigens, daß kein geeigneterer Platz zur Bewerkstelligung jener Verbrennung sich denken läßt. Sie nahmen den Körper der Gräfin, gerade in der Ausdehnung seiner Brandspur vom Kopfe bis unter die Herzgrube, vollkommen entsprechend und bequem auf. Die Thüre des Vorkamins schützte dabei gegen das AuSströ- men des Rauches. UebrigenS hält der Anklage-Akt auch für sehr möglich, daß die Verbrennung der Leiche schon in einer früheren Mittagsstunde begonnen.
Der Angeklagte Johann Stauff hatte die Messerschmieds-Profession und auch die Branntweinbrennerei erlernt und war dann in's Militär eingetreten. Er hat noch keine Strafe erlitten, und seine militärischen Zeugnisse lauten gut. Am 5. Mai 1846 — also etwas über 13 Monate vor dem Vorfälle — war er beim Grafen als Bedienter der Gräfin in Dienst getreten. Durch ein
