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ebenso einseitig die auf dem Domanialvermögcn haften­den Verbindlichkeiten und Lasten festgesetzt würben, ist dadurch seiner Erledigung näher gerückt, daß im Jahre 1818 eine Berechtigung der Ständcversaiumluiig in Beziehung auf das Doiirania!vermögen nachgegcbeu und daß nach den im Jahre 1849 zwischen der Re­gierung und der Ständeversammlnng stattgehübten Vor handlmtgen (Verh. der Ständeversammlung von 1849 Bd. III. S. 167 und 168) als bestehendes Recht fol­gende Sätze anerkannt wurden:

Die Domänen sind Staatseigcnthuin, ihre Verwal­tung geschieht durch die Staatsfinanzbehörde unter Controls der Ständeversanunlnng. Auf den Ein fünften der Donränen haftet die Verbindlichkeit, die Kosten für den standcsmäßigen Unterhalt deS Her­zogs und der Herzoglichen Familie, sowie die Lan- desverwaltungskosten, soweit dies möglich ist, zu be­streiten. Der Betrag der für die Herzogliche Scha­tulle und Hofhaitllng (Civilliste) zu verwendenden Summe ist Gegenstand einer Vereiubarung mit der Ständcversammlung. Die den dermaligen Bcitglie- bern der Herzoglichen Familie ausgesetzten Apanagen und Wktthum bleiben auf deren Lebenszeit unver­ändert; über künftig zu gewährende Mgnagen, Wit- thum und Ausstattungen wird mit dein Landtage eine feststehende Bestinnnung vereinbart, welcher nachmals in den vortommcnden einzelnen Fällen nach­zugehen ist. „

Damit die Bedeutung dieser Satze bester ermessen werdeu könne, geben wir eine kurze Uebersicht der Ver- hanMngen, welche deren gegenseitiger Anerkennung durch die Regierung und Stäudcversammlnng voraus- gcgangcn sind.

In die der Ständcvcrsammlung im Jahr 1849 vorgelegte Ziisammenstelluiig des Staatsrechtes des Herzogthums hatte die Regierung bezüglich des Do- mauiatverinögens folgende Sätze ausgenommen:

"ß. 79. Das Domamaldermögen ist mit der Her­zoglichen Familie und dem Lande unzertrennlich ver­bunden. Auf diesem Vermögen, wclchein in solcher Weise die Eigenschaft von Staatseigcnthum zukommt, ruhen die Ausgaben der Herzoglichen Hofhaltung, so- kvic die Apanagen-, Witthums- und Ausstattungsbe- rcchtiguugen der Herzoglichen Familie. Neben diesen Ausgaben wird der Aufwand der Staatsverwaltung aus den Domauialrcvcnuen, soweit diese reichen, be­stritten."

"Z. 80. Es hat eine den bezeichneten Rechten des Herzogs und der Herzoglichen Familie entsprechende Ausscheidung von Dolnauialgrundbesitzungen als Fa- miliengüter unter geeigneter Gewährleistung für deren Unveräußerlichkeit stattzusinden."

"Z. 81. Vorbehältlich einer solchen Ausscheidung ist der Betrag des Aufwandes, welchen die Herzogliche Schatulle und Hofverwaltung theils in Geld, theils in Naturalien erfordern, Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Herzoge und der Ständeversainmluiig."

Diese Sätze wurden von dem für jene Regierungs­vorlage durch die Ständetwrsammlung gewählten Aus­schüsse beanstandet, wie aus dessen Bericht (S. 17. der Anl. zur 37. Verhandlung 1849 111.) zu ersehen ist. Hier wird bemerkt:

"Leider war die obige von der Regierung zuerst vorgeschlagcne Fassung dieser Paragraphen keine klare und befriedigende. Cs waren darin die auf die Domänen bezüglichen Worte der Proclamation vom 5. März 1848 pos. 7. theils umgangen, theils bedingungsweise und ängstlich geschraubt so zwischen andere Sätze gestellt, daß man sie kaum wieder erkennen mochte. Es waren außerdem die

Familienansprüchc des Herzoglichen Hauses nicht nur in ungeinessener Größe und früherer Gestalt voran gestellt, sondern auch auf dem Domanialvermögen ruhend erklärt, sodaß dessen ganze Substanz gleich­sank als eine das Familieneigenthum verbürgende Hypothek in Anspruch genommen zu sein schien, tvähreud die Domanialreveuuen nur so nebenbei für die Staatsverwaltung im Allgemeinen verweiltet werden sollten. Eine so zweideutige Fassung konnte nur Blißtrauen erregen, aber nicht zu einer glück­lichen Lösung der Frage führen."

»Nachdem ein hochherziges Fürsteuwort, die lan­desherrliche Proclamation vom 5. Marz 1848 pos. 7. "»Erklärung der Domänen zum Staatseigentyum unter Controle der Verwaltung durch die Stände» » rückhaltslos zugestanden und feierlich verkündigt; nachdem die Thronrede Seiner Hoheit des Herzogs vom 22. Mai 1848 ausgesprochen: »»Die Frage, welche wiederholt den Frieden des Landes gestört, werde auf diesem Wege zur Lösung kommen;"" nachdem die hierauf am 30. Mai 1848 übergebene Adresse des Landtags erklärt hatte: »"Was früher die Eintracht zwischen dein Regenten und Volk be­drohte, die Frage über die Domäne, sey durch den Entschluß Seiner Hoheit erledigt.»»

»"Nach diesem Allem war es nuzweifelhaft, daß die Proclamation vom 5. März die unbestreitbare Grundlage deS neuen Staatsrechts hinsichtlich der Domänen enthalte, daher auch einfach klar und un­verändert vorangesetzt werden müsse. Dieses war außerdem nicht- nur der einzige Weg, um die Würde des coustitutionellen Thrones herznstellen, das Ver­trauen in die Heiligkeit des Fürstenworteü und die Liebe dcö Volkes zu seinem Regenten zu gewinnen, sondern cs war auch ganz unbedenklich.»

"Smvohl im Erbverein von 1783, als im Steueredict von 1809, ist blos von Staats- nirgends von Familiengütern die Rede. DaS genannte Edict sagt einfach:

""Staatsbedürfnisse, insoweit sie nicht durch Einkünfte aus den Staatsgütern und Regalien gedeckt sind, sollen durch Besteuerung re. aufge­bracht werden.»»

»Erst vom Jahr 1816 an wurden plötzlich alle bisher als Staatsgüter bezeichneten Domänen, trotz wiederholter Protestation der Stände, wie ein bloß der Herzoglichen Familie angehöriges Fideicommiß

einseitig in Anspruch uub in Besitz genommen; sie wurden nach Willlühr und mit großen Verschwen­dungen, ohne die gebührende Rücksicht auf Bedürfniß und Wohl. deS -Laubes verwendet, ja cs würbe dem Lande, nicht einmal sein früheres gutes Recht wenigstens an einem Theile der Dienten mehr zn

gestanden." (Schluß folgt.)

Zur Situation.

Rußland befindet sich heute in der Lage, nur zwi­schen dem Kriege und der Annahme von Bedingungen wählen zu müssen, welche den offen ausgesprochenen Zweck haben, seine seit vielen Jahren gepflegten Hoff­nungen und Bestrebungen mit der Wurzel auszurotten. Es ist heute dahin gelangt, daß der Status quo ante bellum ihm nicht mehr zugestanden werden kann, und daß der Frieden vielleicht noch viel mehr als die mit der Türkei geschlossenen Verträge, welche die Veran­lassung dcö Conflicts waren, verändern wird. Heute glaubt man nicht mehr an eine aus Petersburg auf die bekannte österreichische Aufforderung eingehende zustim-

mende Antwort, aber die Verhältnisse haben sich mica auf die Eventualität einer ablehnenden oder nicht befriedigenden Rückäußerung hin bereits méicbtn entwickelt. Oesterreich steht in voller Wüstung an neu Grenzen, es wird die Donaufürstenthümcr besetzen und den freiwillig abziehenden russischen peil nachrücken, oder mit seiner Hcercsmacht die èia- neten Mittel anwendcn, um diesen Abzug zu enw'inJn Ohngeachtet der vollständige Inhalt der österreichisch' türkischen Convention noch nicht bekannt ist L weiß man doch bereits, daß sie dem Kaiser von Zester- reich die Pflicht der Offensive zum Zweck der Rämmma auferlegt. Lord John Russel hat dies in dem ein tischen Parlament bestätigt. Zunächst soll, dem "W mteur» zufolge, die in der Woiwodina stehende Division Coronini bestimmt sein, auf der Donau bis Gstiraewo und dann nach Bukarest zu maschiren, dessen Nänmnra von den Russen bis dahin erwartet werben kann An eine Räumung der Moldau ist kaum noch zu denken und selbst die vollständige Räumung der Walachei ist wieher zweifelhaft geworden, nachdem biT neuesten aus Bukarest vom 27. Juni datirenden Depeschen die bevorstehnde (übrigens anderweit bestrittene) Errichtung eures großen Lagers bei Plojesch i mcldön. In die­sem Falle bliebe die östliche Walachei vorläufig unter rusftfchor Besetzung. Wie beut aber auch fei,' Wufh taub b eftnb et , ich^a uf d cm Di ückznge, und bie tapferen Vertheidiger ^iliftria ’^ haben dafür gesorgt, daß 'Rußland ohne Lorbeeren den Rückzug antritt; 'es nimmt nicht den Ruhm einer einzigen Waffenthat von Bedeutung mit sich, trotz des großen Aufgebots seiner Kräfte und ohngeachtet die viel geschmähten Türken bis jetzt im Felde allein gegenüberstanden. Oesterreichs murtänsche Aufstellung hat den Druck auSgeübt, wel­cher die Grüssen zwang, eine ganz veränderte Position einzunehmen; indem Oesterreich bie russische Rückzugs- linie bedrohte, veranlaßte es bie russische Armee 311111 llebergantv in eine bloß defensive Stellung, welche möglicherweise die Szercthl i n ie zur Basis nehmen ward. Oesterreich entfaltet eine Heeresmacht von etwa 300,000 Bcann, welche in Siebenbürgen und Galizien, mit der Front gegen Rußland, conceMrirt sind. An die Spitze der Haupt-Armee, welche zunächst zu Operatio­nen verwendet werden soll, tritt ein bereits im Kriege erprobter Mann , der Feldzengmeister Freiherr von Heß, welcher jetzt durch Thaten vollenden soll, was er früher in Berlin auf diplomatischem Felde be- gonnen hat. Es heißt sogar, der Kaiser werde persön­lich den Oberbefehl übernehmen, dl klein wieder drängt sich die Frage auf, was geschehen soll, sobald Oe sie r- reich mit ber Besetzung der Dom uflWMWN oder eines Theils derselben vorgeschritten ist. Oesterreich ist durch die mit ber Pforte abgeschlossene Convention Herr der Situation geworden. Es schiebt sich zwischen die jetzt kriegführenden Mächte und nimmt in seine Hände den Schwerpunkt nicht blos der mili­tärischen Operationen, sondern auch der künftigen Friedensunterhandlnng. Es soll die Donausürstcnchii mer zur Herbeiführung eines Friedens, welcher die Autorität des Sultans und die Integrität der Türkei schützt, besetzen. Das sind jedenfalls sehr weite Gren zen, innerhalb bereit cs sogar eine Position gibt, welche Rußland mittelbar einen Vortheil gewähren samt. Die Heerführer der westlichen und türkischen Truppen sollen die Krimm als Angriffspunkt ausersehen habe»; die Ausführung einer dahin gehenden Operation würde noch Wochen erfordern und möglicherweise durch die Stellung Oesterreichs gefährdet sie den, sobald sich dies mit einer Cooccnpation der Donaufürstenthümer be­gnügt und auf diese Weise mittelbar einen Flügel der

Wirthschaft, welche ihn und seine Familie ernährte; nur bei außer­ordentlichen Gelegenheiten und aus Gefälligkeit gegen diesen oder jenen alten^Frennd pflegte er für ein paar Stunden zu seiner (ilarinette zu greifen.

„Kommt, Totblitz, wir wollen heimgehen und uns auf'S Ohr legen," rief der alte Musicant; „morgen wird man Euch wenig Zeit zum Schlafen gönnen."

Dobelitz sah das Vernünftige dieses Vorschlags ein, und ob­wohl er gern noch ein Stündchen mit den jungen Burschen ge­zecht hätte, so leistete er dennoch der Aufforderung Äasteimke'8 Folge und begleitete ihn nach seinen: Hause.

Als sie vor der Thüre desselben anlangten, schallten ihnen grausige Töne aus dem großen Wohnrimmer entgegen.

„Da hat mein unnützer zwölfjähriger Schlingel gewiß einmal wieder meine Klarinette aus dem Schranke geholt und macht das Vieh im Stalle rebellisch!" rief Kastcimke ärgerlich, indem er râsch ins Haus trat und aus die Zimmerthti zueilte. „9ia wart' — ich werde Dir das Blasen auvtreiben!"

Der erboste Vater blieb aber nebst seinem Begleiter verdutzt auf der Schwelle stehen nnb beide betrachteten einige Secunden stumm die drollige Scene, welche sich ihren Blicken darbot.

Ans einem großen Armstuhle inmitten des Zimmers saß Marie Lies, die Tochter des alten Mnsicanten, in ihrer Braut- jnngfertracht und blies und fingerte auf der gelbbraunen N-Clari- nette ihres Vaters, daß die Fensterscheiben zitterten. Zu ihrer Rechten stand ihre Mutter und schaute sie mit Blicken an, welche deutlich bekundeten, daß ihre Ohren unsäglich Zitten; zu ihrer Linken aber schob sich „Wächter", der anderthalb Schuh hohe Schä­ferhund Kasteimke's, in wilder Aufregung hin und her, da ihm während seiner ganzen Hüterdienstzeit solche infernalische Schal- meienklänge nicht vorgekommen sein mochten. Alle drei hörten und sahen vor Vergnügen und Angst nichts von dem Eintritte des Hausherrn unb seines Begleiters.

Das schallende Gelächter der beiden Männer machte der Cla- rinettenetude jedoch sehr bald ein Ende und erlöste Mutter und Hund von ihrer Pein.

„Was zum Teufel fällt Dir denn ein, Marie Lies!" rief ihr

Vater. „Gehört das Clarinettespielen auch zu den Pflichten einer Brautjungfer?"

Das Mädchen warf lachend daS Instrument hin und versetzte mit einem schelmischen Blicke auf Dobelitz:

„Ich wollte nur einmal probiren, ob ich auch so fingern könnte wie der Herr Dobelitz! Es hat gar lustig auSgeseheu, als er heute Morgen hoch auf dem Musicautenwageu saß und blies und fingerte--ich kann's aber nicht halb so gut!" fügte sie laut lachend hinzu, indem sie rasch aus dem Zimmer lief.

„Ist daS Eure Tochter, Kasteimke?" fragte Dobelitz in ge­spannter Erwartung mit verklärtem Gesicht.

„Ja, 's ist meine Tochter," versetzte Jener. „Ich hab' sie vor acht Wochen meiner Schwester wieder weggeholt, welche drü­ben in Lcnnigan wohnt und Marie Lies erzogen hat, da meine Fran lauge Jahre krank gelegen hat und sich um das Mädchen nicht bekümmern konnte."

„Hnrrah! Marie Lies muß meine Frau werden!" jubelte da Dobelitz plötzlich laut auf, indem er seinen Hut emporwarf. „Hurrah! DaS ist ein lustiges junges Blut!" (Forts. folgt.)

Der Sultan bei einer französischen Heerschau.

Während man sich aller Orten darüber streitet, ob der Tag der Lösung der orientalischen Frage angebrochen sei, während man darüber hadert, wer die Initiative übernehmen müsse, schreitet der Auflösungsproeeß selbst unaufhaltsam vorwärts. Er wird nicht erwartet, er beginnt nicht, sondern wir sind mitten darin. Atan spielt nur noch Komöde, wenn man es läuguet. Tie große Parade bei Daud-Pascha, welche der Sultan Abv-ül- Medschid über die französischen Truppen hielt, schreibt man dcr A. A. Z. vom goldenen Horn, war einer der Acte dieses Pro­cesses. Dem Herrscher der Gläubigen bleibt allerdings nichts übrig, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen, aber in der That ist es eine kolossale Demüthigung für ihn über christliche Truppen, über Giaurs Heerschau halten zu müssen, über Un­gläubige, die ihm in seiner eigenen Hauptstadt den Befehl ab­nehmen. Alle Artigkeiten können diesen uulängbaren Sachverhalt

nicht mehr verstecken. Die hohe Pforte ist in Europa bereis abgethan; der Sultan Abd ul-Med schiv ist nur noch eine PnM- bic man bestehen läßt, weil sie für den Augenblick nuschäewh ist. Wie 1828 nnb 1829 vom Krieg, kann man heute von dem Auflösnngsproceß sagen: Er wird sich machen mit einer, mit drei oder mit fünf Mächten. Verhindern konnten die Alliirten, daß er sich durch Rußland allein machte, aber ihn selbst zu fif11’ ren, waren sie nicht im Stande. Der Ezaar hat Recht, wenn er sagt: „Die Türkei ist ein Staat, den man bestehen läßt, den aber nicht wieder aufrichtet, wenn er zusammenbricht"; er hatte nur beifügen sollen: man richllt ihn nicht wieder auf, nicht w weil man nicht will, sondern weil man nicht kann. Der lam ist mehr Staatsverfaffung, als Religion, das hat er mit den Jndenthnm gemein, er ist daher todt wie jenes, wo er fid) m™ staatlich gestaltet hat, oder wo er staatlich zu bestehen astflV' ■ Gerade darum kann man nicht an dem Koran rütteln, diesen der ganze Staat aufgebaut ist, wenn dieser nicht zusammn - brechen soll. In dieser Basis bildet die Stellung des gen zum Gläubigen den wesentlichsten Theil; der Türke ra ihm nur als Herr oder als Feind gegenüberstchcn, wenn er mw selbst die Rolle des Rajah spielen will. „In seinem Haitisches i vom 20. Dezember 1837 erklärte der Sultan Mahmud denn a .. unumwunden: cs müsse seinen Unterthanen cinlenwten, 's'11’ nur, um Zeit zu gewinnen, bisher freundschaftlich gegen He gläubigen zu Werke gegangen, deren geborener Feind jeder M lein sei."

Jetzt muß der Sohu jenes Mahmud selbst dem veraw ..^ Giaur den Hof machen, sich in seine Sitten fügen, ihm ‘ danken, daß er ihn auf seinem schwankenden Thron erhält. 3 erstenmal seit der Thron der Osmaucn steht, grüßte der . öffentlich mit der sHand, und dieses erstemal galt das Eomp den Faunen und Truppen einer fremden christlichen Sultans-Gruß besteht sonst nur darin, daß der Padgwa Begrüßten mit den Angen sixirt.) . -Ae

In Reichen und bei Völkern wie das türkische ist et ' 1)(lt

Aeußerlichkeit nicht gleichgültig. Seit dem Beginn bet i 1 der Sultan eifrigen Unterricht im Französischen gtnom â auf tausend Schritt konnte man i verbindliwe •ernt