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die Natur von Zetteln geben kann — und wie wird man in Darmstadt auf die Länge der Versuchung wi­derstehen können, die Ausgabe von Zetteln zu gestatten? Ich will Sie nur noch darauf aufmerksam machen, daß Kölner Banquiers ihre Namen hergegebcn haben (?), um dies Filial französischer Schwindelei und dies Instrument französischer Propaganda in Deutschland zu begründen — sämmtliche Kölner Banquiers außer Stein und Her­statt, — daß Herr Hansemann mit der Gesellschaft in Verhandlung steht, und alle Vorbereitungen getroffen sind, um auch Preußen der „Segnungen" des Institu­tes theilhaftig zu machen." Gestern mahnte die N. Pr. Z. bei Erwähnung der Darmstädter Bank an den — Rheinbund!

Die N. P. Z. bringt abermals einen Artikel über die ministerielle Presse, in welchem wieder zwischen Mi­nisterium und Regierung unterschieden und als der wunde Fleck der ministeriellen Presse bezeichnet wird, daß sie die kühle Gleichgültigkeit über den Parteien für die größte Tugend eines Staatsmannes erklärt.

Deutschland.

Wiesbaden, 27. April. Sonntag den 1. Mai wird der Kursaal und das Spiel eröffnet.

§ Vom Lande. Die Nr. 94. d. Bl. bringt eine Zusammenstellung, verschiedener ihr ^«gegangenen Artikel fürdie Beibehaltung der Gerichtsvoll­zieher. Wir können dem dort Gesagten nur voll­kommen beipflichten, wollen aber noch einige Andeutun­gen hiermit hervorheben, die zur Entscheidung in dieser Sache von großem Gewicht sein durften.

Das Institut der Gerichtsvollzieher wurde gegrün­det als Folge der Trennung der Verwaltung von der Justiz; auch für die Zukunft bleibt — nach dem den Ständen vorliegenden Gesetzentwurf — diese Trennung fortbestehen; es würde daher diesem Grundsätze wider­streiten, wollte man in der Person des untersten Ver- waltungSbeamten — des Schultheisen resp. Bürger­meisters — eine Ausnahme machen und ihm neben der Verwaltung das Amt des Gerichtsvollziehers in Justizsachen aufbürden. Die Dienstführung würde da­durch in Collisionen verwickelt, ohne daß es der Justiz­vollstreckung in der raschen Beförderung Vortheil bringt. Hinzufügen müssen wir, daß für das Exccutionsverfah- ren in Verwaltungssachen, zur Eintreibung öffentlicher Gefälle u. dgl., dermalen besondere Finanzexecutanten bestehen, welche mit den Gerichtsvollziehern nicht zu verwechseln sind. Der Gerichtsvollzieher vollzieht die justizamtlichen Erlasse auf Anrufen der Privatkläger, der Finanzexecutant dagegen diejenigen des Kreisamts auf Anrufen des betreffenden Rechners oder Verwal­tungsbeamten. Das Institut der Gerichtsvollzieher hat sich die volle Anerkennung der Gerichte, Anwälte Geschäftsleute und überhaupt aller derer erworben, die Interesse für das Emporblühen von Handel und Ge­werbe hegen, deren bestes Fundament der öffentliche Credit ist. Selbst die höchsten Behörden haben dem Institute das beste Zeugniß damit gegeben, daß sie durch neue Instructionen und Erweiterung der dienstli­chen Wirksamkeit der Gerichtsvollzieher durch Uebertra- gung der Zwangsversteigerungen die Amtsgewalt befe­stigten. Die Behörden thaten dies auf den Grund der von den Untergerichten eingezogenen Begutachtung. Zweckmäßigere Einrichtung im Gerichtsvollzug durch Regulirung der Gebühren — die wohl zumeist die Veranlassung zu Gehässigkeiten geben — nach dem Betrag der Forderungen und Beseitigung untauglicher Personen halten auch wir für wünschenèwerth.

Frankfurt, 26. April. Es kann, obwohl noch kein definitiver Beschluß der Bundesversammlung hierüber gefaßt ist, nunmehr als gewiß angenommen werden, daß für die Inspektionen der Bundescontingente der nächste Herbst anberaumt werden wird. — Gestern ist hohem Senat hiesiger Stadt ein Schreiben Sr. Exc. des preuß. Ministerpräsidenten Freiherrn v. Manteuffel übermittelt worden, in welchem derselbe im Namen Sr. Maj. des Königs von Preußen in den anerkennendsten Aus­drücken die innigste Theilnahme an dem Verluste aus­spricht, den unsere Stadt durch den Tod des Schöff Cöster erlitt. Der Senat beschloß die Absendung eines Antwortschreibens, sowie die Uebergabe einer Copie der Zuschrift an die Wittwe des Verstorbenen.

Die „Hamb. Nachrichten" theilen den auf Antrag Oesterreichs (?) gefaßten Bundesbeschluß bezüglich des Ver­haltens des deutschen Bundes in der englisch-österreichi­schen Flüchtlingsfrage in folgender Fassung mit: „Den von der großherzoglich hessischen Regierung in der 7. diesjährigen Sitzung eingebrachten Antrag an den poli­tischen Ausschuß zu verweisen und diesen zu beauftra- tragen, die Maßregeln in Erwägung zu ziehen, welche der Bund zu seinem Schutze in dem Falle zu nehmen haben würde, wenn, gegen Erwarten, die von der kön. großbritannischen Regierung angebeuteten Mittel nicht verhindern sollten, daß die politischen Flüchtlinge bad' Gastrecht zum Schaden des deutschen Bundes mißbrau­chen, mit welchem Großbritannien in Freundschaft und Bündniß lebt." Die in diesem Beschlusse erwähnten, wDon der königl. großbritannischen Regierung angcdeu- teten Mittel" lagen bekanntlich zu Berlin in einer in der englischen Antwortsnote an den Bund vom 13. Ja­nuar v. I. enthaltenen Aeußerung: „daß sie jeden Ver­

such von Seiten der politischen Flüchtlinge in England, Aufruhr gegen die Regierungen ihrer betreffenden Hei- mathländer zu erregen, nicht nur bedauern, sondern höchlich mißbilligen,' ein solches Benehmen als eine of­fenbare Verletzung des Gastrcchts, das diese Personen genießen, betrachten und durch jedes ihr zu Gebote ftr hende Mittel zn verhindern suchen werde, daß die poli­tischen Flüchtlinge das Gastrecht zum Schaden von Län­dern und Regierungen mißbrauchen, mit denen Groß­britannien in Freundschaft und Bündniß lebt."

München, 24. April. Wie der A. P. Ztg. aus Wien geschrieben wird, soll Sr. Maj. der König Max zugleich mit Sr. Maj. dem König von Preußen in Wien cinlrcffen. — Der hiesige Cigarre narb ei t e r-V er« e i n wurde heute polizeilich geschlossen.

Herr Kolb in Speyer, Herausgeber der eingegan- genen Speyerer Zeitung, ist unter der Anklage der Be­leidigung der Kreisregierung und der gerichtlichen Be­hörden vor die am 17. k. M. beginnenden Assisen ge­laden.

Dessau, 24. April. Der Bernburger Landtag ist nach einmonatlicher Vertagung am 19. wieder zn- sammengetrcten und wurde ihm der „Familienvertrag" wegen Abdikation der Regierungsrechte über das Her- zogtbum Anhalt Köchen „auf Befehl des Herzogs zum Zeichen des Vertrauens, zum Beirath und insofern zur Kenntuißnahme vorgelegts, als ihm (dem Landtage) die Möglichkeit gewährt werden solle, zu prüfen, ob dem Lande ans diesem Vertrage Pflichten und Lasten mög­licher Weise erwachsen könnten." Mit 9 gegen 3 Stimmen trat der Landtag am 22. der ministeriellen Auffassung bei, „daß der fragliche Vertrag ein reiner Familienvertrag der hohen Contrahenten sei , wonach der Landtag zu dessen Berathung keine Competenz habe." Gestern wurde der Landtag förmlich ge­schlossen^

Ans Köln wird der A. Z. geschrieben, daß die Bank für Handel und Industrie in Darmstadt ursprünglich in Köln ihren Sitz hätte nehmen sollen, wenn nicht die Erlangung der landesherrlichen Genehmigung in Preu­ßen erfahrungsmäßig mit größeren Schwierigkeiten ver­bunden gewesen wäre.

Luxemburg, 14. April. Heute starb ganz uner­wartet der Präsident unserer Deputirtenkammer, Herr Carl Metz in dem 7 Stunden entfernten Städtchen Diekirch, wohin er erst gestern gereist war.

Rostock, 22. April. Unzweifelhaft wird die Ueber­zeugung, daß schon zur Zeit der Flucht Kinkel's und seiner Einschiffung von Warnemünde, dem Rostocker Badeorte aus, eine auf preußische Requisition stattfin­dende gründliche Untersuchung in Rostock zu den in­teressantesten Details hättr-führeu müssen. Unbegreif­lich ist es immer, wie in einer Stadt, die doch der Polizei nicht ganz baar ist, die Demokratie so unver­stellt ihre wahre Physiognomie zur Schau tragen dürfe. Als der Minister v. Schröter das Ruder übernahm, tröstete sich die Demokratie damit: „ein guter Mäuserich müsse nicht gleich verzagen, wenn der Hausherr sich eine neue Katze angeschafft habe." Auf Andringen der Regierung entledigte sich die Rostocker Universität auch einiger „demokratischer Docenten"; aber was hilft das Entfernen Einzelner, wenn fast die ganze Universität, die Studenten, bereits von dem Geiste inficirt waren, der ihnen von einzelnen röthlichen Profes­soren eingepaukt worden war? So viel Könige und Fürsten giebt es in der ganzen Welt nicht, als abge­setzt wurden in der revolutionären Stockmann'schen Kneipe in Rostock, der Centralstelle der Mecklenburgi­schen Demokraten. Verschiedene der jüngeren Advocaten hatten gar nicht Zeit genug, ihre unbedeutenden Advo- caturgeschäfte zu besorgen, und ein Richelieu kann keine so ausgebreitete geheime Korrespondenz gehabt haben, wie sie. Dann und wann kam zwar eine kleine Haus­suchung, doch war man ihrer immer gewärtig und ließ die Behörden höchstens unbezahlte Schneiderrechnungen finden. Kurz nach der Flucht Kinkels erzählt man sich in den Hotels und den Wirthshäusern die Details der Kinkel- scheu Flucht; man wußte ganz genau, in welchem Wirths- Hause vor der Stadl und wo Kinkel in Warnemünde gewohnt hatte, bis das Schiff abgehen konnte, das ihm ein seiner revolutionären Gesinnungen wegen allgemein bekannter Kaufmann zur Disposition gestellt hatte und das mit solcher Eile expedirt worden sein soll, daß es mit halber Ladung ausging; ein Stein soll der Ro­stocker Demokratie vom Herzen gefallen sein, als sie in den Schiffslisten las, daß das Fahrzeug den Sund pussirt hatte.

Berlin, 25. April. Am Sonnabend hat sich in der ersten Kammer eine Commission für die Zoll- unb Handelsgesetze constituirt und sogleich die von der zweiten Kammer beschlossene Verordnung über die Ver­kehrs-Erleichterungen gegenüber dem Steuerverein, und den Gesetzentwurf über die .Ermäßigung der Zollsätze für einzelne Artikel in Berathung genommen. Hr. v. DüeSberg ist zum Vorsitzenden, und Herr Wegener zum Schriftführer gewählt. Auch der General Gras von Nostitz, der als Gesandter in Hannover einen so aner- kennenswerthen Antheil an dem günstigen Ausgange der Verhandlungen mit dem Steuervereine hat, ist Mit­glied der Commission. Die übrigen Mitglieder find die Herren Graf Dönhoff, von Olfcrs, Hennige, von

Kerffenbrock, Meyer, Fabricius und Graf zu Solms- Baruth. — Der bekannte frühere demokratische Abge­ordnete Julius Berend wird in den nächsten Tagen Berlin verlassen. Er wandert nach Australien aus. — Wie die „Elberfelder Zeitung" wissen will, hat der Berliner Domprediger Krummacher in der am Buß- und Bcttag gehaltenen Predigt den Anwesenden ans« einandergesetzt, daß, wenn sic eine wirkliche und wahre Buße thun wollten, sie mit allen ihren Berliner Mit­bürgern, so wie mit dem gesammten preußischen Volke den König ans freiem Antriebe ersuchen sollten, die glücklichen Zustände vor der Verleihung der Verfassung wiederhcrzustcllen.

Die Vermählung des Erbprinzen von Altenburg mit der Prinzessin Agnes von Anhalt Dessau wird am 28. b. M. vollzogen werden. — Wie wie wir hören steht es fest, daß der Prinz Friedrich von Hessen nnd die Prinzessin Anna nach ihrer Vermählung wie schon früher von uns erwähnt wurde, ihren Wohnsitz in Rum- peuheim nehmen werden. — Nach einem Schreiben aus Neuenburg vom 20. April ist auch dort die radicale Partei bemüht, einen Antrag aus Berufung der Bnn- deSversammlung zu Stande zu bringen.

Gestern haben, wie die N. Pr. Z. meldet, sämmt­liche Bevollmächtigte der übrigen Zollvereinsstaaten nebst denen der Regierungen des Stenervereins die Ratifi- cationSurknnden über den neuen Zollvereinsvcrtrag über­geben.

Berlin, 26. April. Seine Majestät der König werden Allerhöchstsich bekanntlich am 28. (Donnerstag) von hier nach Dessau begeben, um den am dortigen Hofe stattfindcuden Vermählungs - Feierlichkeiten beizu- wohnen; ebenso fast sämmtliche Prinzen deS König­lichen Hauses. Seine Majestät dürften noch an dem­selben Tage mit dem Nachtzuge Allcrhöchstihre Rückreise antreten.

Die bisher auf der (Königlichen) Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn den Auswanderern gewährten Be­günstigungen sind zurückgezogen worden.

Dresden, 24. April. Mit dem neuen Schuljahr hat der Gebrauch von Dinters kurzgefaßter GlanbenS- unb Sittenlehre und Fischers Hauptstnckcn der christlichen Religion aufzuhören. Statt dessen soll den Kindern nur der kleine Katechismus Luthers in die Hände ge- geben werden.

Wien, 23. April. Sr. Maj. der Kaiser benutzte die schöne Witterung der letzten Tage, um im Prater zum ersten Mal seit seiner Genesung eine kurze Bewe­gung zu Pferde vorzunehmen — ein Beweis, daß die Leibärzte deS Monarchen dessen Gesundheit vollkommen in den normalen Zustand zurückgesührt erachten. ES war Mr ein Act der strengsten, selbst auf unwahrschein­liche Störungen Bedacht nehmenden Vorsicht, daß die Aerzte sich zur Zeit bestimmt fanden, Allerhöchstdemsel- ben anzurathen, größere Reisen, besonders auf Eisen­bahnen, wegen der damit verbundenen anhaltenden Er­schütterung, vorläufig nicht zu unternehmen, und dieß scheint der Grund zu sein, aus welchem die beabsichtigte Reise Sr. Maj. nach Triest verschoben wurde. — Vor einigen Tagen ist hier ein päpstlicher Abgeordneter nach St. Petersburg durchgehst. Schon seit längerer Zeit besteht zwischen Rom und Petersburg ein reger diplo« matischer Verkehr. Es handelt sich um Besetzung der fünf, gegenwärtig nur administrirten BiSthümer im Kö­nigreich Polen. — Aus Stuttgart ist der königl. würt« tembergische Kammerherr. Baron v. Sturmfeder, in offi- cieller Eigenschaft in Wien angekommen.

„Der „Allg. Ztg." werden einige Mittheilungen über die Antwort des österreichischen Cabinets auf die Note des sardinischen Ministers Dambormika vom 20. März (beten Inhalt zuerst im I. des Deb. veröffent­licht wurde) gemacht. Die vom 7. April datirte öster­reichische Erwiderung berichtigt zunächst die Aufstellungen des sardinischen MinistcrS, daß der sardinischen Re­gierung niemals gefährliche Mitglieder der lombardischen Emigration bezeichnet worden seien und daß von öfter« reichischcr Seite nie gegen die Auslegung reclamirt worden sei, welche die sardinische Regierung dem be« stehenden Auslieferungsvertrag gegeben. Die öster­reichische Note hebt sodann hervor, daß der Seque­ster den Charakter der politischen Nothwendigkeit und einer Sichcrhcitsmaßregel trage, hinsichtlich welcher man jede fremde Einrede abzulehnen vollkommen berechtigt sei, daß jedoch her fraglichen Maßnahme nicht entfernt ein feindlicher Charakter gegen die königl. Regierung innewohne und innewohnen solle. Die Lage der Flücht­linge anlangend wird erinnert, daß denselben, und zwar auch denen, welche die Auswanderungsbewilligung er­hielten, damit niemals auch eine Amnestie we­gen der gegen sie vorliegenden Anschuldigungen ertheilt worden sei. Den praktischen Beleg dazu liefere, daß keiner derselben sich in die kaiserl. Staaten wagen könne, ohne sich bewußt zu sein, daß er seiner strafrechtlichen Aburtheilung entgcgcngehe. Diese exceptionelle Stellung jener Individuen, welche eine notorische sei, habe na­türlich die sardinische Regierung für diejenigen mit adoptirt, denen sie die Naturalisation ertheilt habe. Sie habe auch die Folgen hinzunehmen, welche sich natur, gemäß daran knüpfen, eine Masse Leute ausgenommen zu haben und gewähren zu lassen, an welche unaus­bleiblich bei jedem Versuch zu Unruhen der nächste Ver-