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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Samstag dm 16. Octoder

185».

Die ^Nassauische Allgemeine Ieitünsi" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erfdietnt, Smimagö ausgenommen, täglidv und betragt der P rän umeratiott^preis für Wiesbaden und , nach dem neuen Poftregulariv nunmehr auch ür den. ganzen Umfang dès Tdürn- und Taris^schen Verwaltungsbezirks mit Inbegriff des Postaufschlags T fl.f für die übrigen Länder des b e u t fcb * öst r vrciduidicn Postvereins, wie für das Ausland 2 fl. 24 kr. — Inserate werden die vierspaltigè Peti'tzeile oder deren Nauw mit 3 fr. berechnet. — Bestellungen beliebe man in der Buchhandlung von 28. Friedrich, Lanqgasse 12, auswärts bei den nachst'gelegenen Postämtern, 3 ir machen.

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Jur Jollsruge.

Rücksichtlich des Verhaltens des großherzoglich ba­dischen Bevollmächtigten in München hat der großherz, bad. Minister Frhr. Rüdt v. Kallenberg in Wien noch vor seiner Abreise dem Herrn Minister des Aenßern eine Erklärung übergeben. Aus derselben ist ersichtlich, daß die Nichtuuterzeichnuug der Münchener Erklärung durchaus nicht in dem Sinne gedeutet werden dürfe, als liege es in der Absicht der badischen Regierung, ihre Verbindung mit der Darmstädter Koalition, deren Grundzüge sie auch fürderhin festzuhalten entschlossen sei, in irgend welcher Art zu trennen. Außerdem kann verbürgt werden, daß man in Karlsruhe einer Lösung der Handelsfrage und ihrer Verwirklichungen durch den Bundestag vollkommen geneigt ist, welche Ansicht sich übrigens auch seitens der königl. hannoverischen, Regie­rung einer warmen Unterstützung zu erfreuen haben dürfte; es spricht hiefür mehr als ein Anzeichen.

Der hannover'sche Korrespondent der Preußischen Zeitung versucht es, über die vielbesprochene Mission des Grafen Alvensleben nach Hannover eine Aufklärung zu geben. Wir ersehen daraus, daß Graf Nostiz an dem Tage , an dem der Minister des Auswärtigen die bekannte Circulardepesche vom 27. Sept, erließ, nicht in Berlin war, das preußsche Gouvernement aber sofort der Hannover'schen Regierung Erklärungen über den gesche­henen Schritt geben wollte. Die Wahl siel deßhalb auf den Grafen Alvensleben. Nachdem derselbe bereits am Morgen des 27. September vom Ministerpräsiden­ten skine Instructionen empfangen hatte und gleich dar­auf nach Hannover abreistc, traf Graf Nostitz bekanntlich erst gegen den Abend des 27. September wieder in Berlin ein. Der Erfolg der Sendung des Grafen Al­vensleben besteht der Preußischen Zeitung zufolge darin, „daß die hannoversche Regierung die richtige Auffassung über die dem erfolgten Schluffe der Berliner Conseren- zen zu Grunde liegenden Motive erhalten hat, daß da­gegen die preußische Regierung genaue Kenntniß dar­über erhalten hat, welche Stellung Hannover nunmehr .der süddeutschen Koalition gegenüber einnchmen wird.

; Der Schwäbische will wissen, die ganze Differenz zwischen Oesterreich und Preußen in der Zoll- frage laufe darauf hinaus, daß Preußen einen rein deutschen Zollverein wolle, Oesterreich aber den Eintritt aller seiner Provinzen in denselben verlange. Die nicht zum deutschen Bunde gehörigen preußischen Provinzen Posen und Preußen gehörten zwar auch zum Zoll­vereine, allein die dortigen Ureinwohner seien doch größ- tenthcilö schon germanistrt (!)

Einen ähnlichen Unsinn bringt die Weser Zeitung und zwar abermals aus Berlin. Die hannoverschen Staatsmänner werden dort in folgender Weise ange- redct: „Werden sie (die hannoverschen Minister) nicht erwägen, was es heißt, das protestantische Deutschland zusammenhalten gegen die deutsch-katholische Welt, die von Sachsen bis -Neapel nicht blos eine materielle, son­dern auch eine geistige Continentalsperre Herstellen soll? Was es heißt einen festen Kern für den zukünftigen deutschen Bundesstaat bilden, dessen Krystallisationskraft sich später auch die jetzt noch widerstrebenden Elemente unterwerfen müßen?" u. s. w.

Der „Augsb. Allg. Z." geht von ihrem Münchener Korrespondenten folgende zur Aufklärung dienende Mit­theilung zu: „Sie waren in Bezug auf die letzte Collectiverklärnng der Darmstädter Verbündeten in vol­lem Recht, meine Mittheilung als authentisch zu be­zeichnen. Derselbe Wortlaut fand sich auch gleichzeitig in der Neuen Münchener Zeitung vom 3. Oct. Aus Versehen wurde j.doch die Abschrift nicht von dem Ae- tenstück genommen, wie es aus der letzten Redaction hervorgegangen war, wonach sich die — übrigens we­nig bedeutenden ■— Abweichungen im Text erklären, und die Veranlassung zu der neuesten Mittheilung in der Neuen Münchener Zeitung vom 8. October gege­ben war."

Der Proceß Decker VII.

Köln, 11. Oct. (Fortsetzung der Vernehmung des Angeklagten Bürgers.) Präsident: Also Ihrer Aufstellung nach beabsichtigte der Bund nur eine fried­liche Propaganda; nur Umsturz der bestehenden Klaffen, nicht der Negierungen, und stellte eingreifende Thätig­keit nur in ferne Aussicht? — Bürgers: Es ist dieses nicht genau meine Angabe. Ich habe in Uebereinstim­mung mit der Ansprache vom März 1850 geantwortet, daß gegen die Regierung von Seiten des Bundes keine Unternehmung beschlossen sei. Wenn dagegen die Re­

volution zu Stande gekommen sei „wollte man als po­litische Partei eingreifen. Der Bund sollte dann das Proletariat vereinigen zur Geltendmachung seiner Rechte, bei Wahlen, bei Versammlungen; er sollte gegen einen Census und auf allgemeines Stimmrecht hinwirken u. s. w. Die Kölner Centralbehörde wollte für die gegen­wärtigen Verhältnisse Passivität, während laut der An­sprache das Spätere discutüt werden sollte. — Präsi? dent: Ich will die Ansprachen und Statuten, die Sie nicht anerkennen, auch vorerst nicht hervorhebèm In der Ansprache vom März 1850 heißt cs: „Ein Emis­sär sei abgegangen, weil die Revolution bcvorstehe," ferner, „das Proletariat geht mit den Kleinbürgern in Allem zusammen," „die Kleinbürger werden die Revo­lution rasch beenden wollen, wir müssen sie für perma­nent erklären," „um mit Entschiedenheit eingreifen zu können, müsse das Proletariat bewaffnet sein, weßhalb zur Bewaffnung zu schreiten sei." Ferner ist die Rede von Sturz der neuen Regierung, der bestehenden Re- gieruug. jAlso der bestehenden Regierung, nicht der Klassen. Die Kleinbürger, heißt es, wollten decentrali- siren, dann müßten die Proletarier auf einer untheil- barcn deutschen Republik, auf vollständiger Centralisa­tion bestehen. Eine Stelle lautet: „Die Bewegung, die wir mit der kleinbürgerlichen Demokratie durchführen müssen, um eine Position zu erlangen," eine andere besagt, vom Auslande sei kein Bericht eingegangen, weßhalb kein Kongreß stattfinden könne. Aus allem dem geht hervor, daß nicht bloß von der Zukunft und nicht bloß von Deutschland die Rede gewesen sei. — Bürgers: Soll ich nochmals darauf eingehen? — Prä­sident: Nicht in eine lange Lertheidigungsrede. — Bür­gers : Ich habe mich bereits zweimal darüber erklärt. Sie resumiren meine Auslegung, die Sie irrig auffas­sen, und unterstellen mir Sätze, gegen die ich mich ver­wahren muß. Wenn Sie daran nicht festhalten, dann verzichte ich darauf, sie nochmals zu widerlegen. — Präsident: Es bleibt Ihnen vorbehalten, in der Ver­theidigung darauf zurnckzukEmen, âiue Pflicht ist cs, Sie auf das aufmerksam zu machen, was in der Klage gegen Sie vorliegt. — Bürgers: Ich erlaube mir nur eine Bemerkung noch zu machen. Wie bereits gesagt, stand London, nicht wir, in. Korrespondenz mit dem Auslande. Es heißt deßhalb, ein Congreß könne darum nicht stattsinden, „weil von London, dessen Meinung über das Ausland entscheidend ist, noch keine Nachricht angelangt ifi;" daraus geht ja gerade hervor, daß wir mit dem Auslande in keiner Verbindung standen. — Es werden dem Angeklagten Schriftstücke vorgehalten, welche bei seiner Verhaftung in Dresden in seiner Mappe vorgesunden wurden. Der Angeklagte erkennt dieselben als von seiner Hand geschriebene Concepte an, die aber rein persönliche und keine Bundespapiere seien. Er be' merkt nebenbei, daß dieselben trotz seiner wiederholten Aufforderung nie zu den Acten paraphirt worden seien. Nur über Einzelnes habe man ihn befragt. Nie habe man ihm eine allgemeine Einsicht gestattet. An einem Blatte sei ein Stück abgerissen, welches vielleicht zum richtigen Verständniß nöthig sei. Er bittet sich Einsicht sämmtlicher Papiere seiner Mappe aus. — Präsident: Die soll Ihnen gestattet werden, ich habe sie zu Hause (gibt einem Gerichtsdiener Ordre). — Bürgers: Wenn man einzelne Stellen der vorgelegten Manuscripte zur Anklage benutzen wolle, so müsse er um Verlesung des Ganzen im Zusammenhänge bitten. — Oberprocurator v. Seckendorf: Allerdings muß ich auf Verlesung ein­zelner Stellen dringen, kann cs deßhalb dem Angeklag­ten nicht verwehren, daß das Uebrige mitverlesen werde. — Prokurator v. wandt: Ich muß bemerken, daß die erste Schrift fast nur aus Stichworten besteht.— Bür­gers: Es sind Notizen zu einer näher auszuführenden Arbeit. — Oberprocurator v. Seckendorf: Ich lege daraus keinen Werth. — Die Verlesung derselben un­terbleibt. Der Angeklagte erbietet sich, die übrigen Schriftstücke selbst vorzulesen, der Präsident verweist sie aber an den Gerichtsschreiber. Unglücklicherweise ist die erste ziemlich ausgedehnte Arbeit dermaßen mit Fremdwörtern durchspickt, daß regelmäßig das dritte, vierte Wort ein solches ist. In Fremdwörtern ist aber der fungirende Gerichtsschreiber nicht sehr bewandert, bei jedem einzelnen macht er eine Pause, um leise zu buchstabiren; dann liest er es falsch, oder doch falsch betont, vor. (Heiterkeit.) Am Schluffe hat niemand auch nur eine dunkle Ahnung vom Inhalt. Die zweite Schrift wird deutlicher vom Hilfsgerichtsschreiber ver­lesen. Es ist eine Geschichte und kritische Beleuchtung der Bewegungen der letzten Jahre und ihrer Dämpfung vom comMunistischen Standpunkte aus. Es heißt darin:

die Empörung sei bestehend, so lange kein allgemeines Stimmrecht gelte; Geschwornengerichte seien ein „be- .schränkter Absolutismus der absoluten Gewalt" u. s. m. Das Ganze hat in der That das Ansehen eines Con­ceptes zu einer Druckschrift. Wir müssen es der An­klagebehörde überlassen, die gravirenden Stellen hcraus- zuheben, was uns bei einmaligen Anhören nicht gelang. Der Angeklagte erklärte das erste Schriftchen für ein Aperyu über einen Proudhon'schen Satz. Es sei kein Entwurf zu einer Ansprache, wie das auch schon aus dem Inhalte hervorgehe, der einer früheren Zeit ange­höre, indem man die Revolution noch für nahe bevor­stehend hielt. — Oberprocurator v. Seckendorf: Es läßt sich der unterlegte Sinn sehr bezweifeln, was sich später bei deutlicher Verlesung einzelner Stellen ergeben roirb; Das letztere Actenstück deutet den Zweck des Bundes an. — Der Präsident befragt den Angeklagten über den Ar­tikel des Statuts, welcher die Lossagung von der Reli­gion fordere. — Angeklagter: Ich bitte mir zu sagen, in welcher Beziehung dieses mit dem schwebenden Pro­cesse steht. — Präsident: In der genauesten, weil der Artikel die Mittel bezeichnet, deren Sie sich zum Zwecke bedienten. Sie wollten dem Staate den sittlichen Halt entziehen, indem Sie der Moral das Fundament der Religion zu nehmen suchten. — Antwort: In einer Zeit, wo die Päpste Fürsten entsetzten wegen ihrer ketze­rischen Ansichten, und die Unterthanen des Eides ent­banden, auch später vielleicht noch, als der Staat sich an ein gewisses Bekenntniß band, dürfte diese Frage an der Stelle gewesen sein. Die Verfassung garantirt uns aber jetzt Gewissensfreiheit, und so protestire ich im Namen der Verfassung, gegen die ich gefehlt haben soll/ daß man mich wegen meines Glaubensbekenntnisses in« quirire. Der Satz, die Religion sei das Fundament der Moral, ist ein wissenschaftlicher Satz, den ich nicht anerkenne; willsich.die Anklage auf diese Frage einlaffen, so will ich darauf eingehen. Aber dann ist bei der noch schwer benden Frage der anspruchsvolle Ton nicht an der Stelle, und wir machen die Gcrichtshalle zu einer Aula. — Präsident: Ich prüfe Ihre Handlung, nicht Ihre Re­ligion, Meine Pflicht ist, den Herren Geschworenen die Sache klar darzustellen. Sie haben kein Recht, zu fra­gen, ob ich zu einer Frage berechtigt bin, sondern ein« fach zu erklären, ob Sie diesen Artikel als Ihr Werk anerkennen. — Bürgers: dazu bedurfte es keiner Fragen Ich habe das ganze Statut anerkannt, verwahre mich aber gegen willkürliche Consequenzev. — Präsident: Es bleibt den Herren Geschworenen überlassen, die Con- sequenz zu prüfen. — Auf verschiedene Fragen erklärt der Angeklagte: Die Versammlungen waren nicht re­gelmäßig, sondern nur wenn sie angesagt waren. Den Stoff boten eine Zeitlang die verschiedenen Conflicts Bei Simon fand keine statt. Die Emissäre hatten die Existenz von Gemeinden zu erforschett und die Verbin­dungen wieder anzuknüpfen. Es war nur ein eigent­licher Emissär. Andere nahmen bei zufälligen Reisen Aufträge mit. Er und Becker seien nicht für den Bund gereist, sondern wegen einer neuen Zeitschrift über Na­turwissenschaft und Nationalökonomie, um Aktionäre und Mitarbeiter aufzusuchen rc. In Hannover seien sie mit politischen Männern, unter Andern Dr. Gehring, zu­sammengekommen und hätten sich disputirt. Dieser habe nur Freihandel und keinen Communismus gewollt. Einen Paß ins Ausland habe er genommen, weil er nach London wollte, um über die Ausstellung zu schrei­ben. Auch habe er keine Paßkarte ins Inland bekom- men können, und ein vollständiger Paß ins Inland würde ihn von vornherein als verdächtig bezeichnet ha­ben. Die Polizei selbst werde ihm bezeugen, daß er in Arbeiterbildungsverein nicht von Communismus gespro­chen habe. Wenn auch Bundesglieder hingegangen seien so wäre dieses doch gegen den Plan des Bundes gewc seu. — Der Präsident macht ihn darauf aufmerksam daß er, laut Protocoll des Polizeidirectors Schultz, ii Sachsen ausgenommen, gestanden habe, daß der Lom muulsmus in Deutschland am verbreitetsten sei. — De Angeklagte will nur gesagt haben, am Rhein würde de Communismus den besten Boden finden, weil dort di industriellen Verhältnisse denen in Frankreich und Eng land am ähnlichsten seien. Das Protocoll des Polizei directors Schultz erklärt er als erpreßt. Angeblich blo, gesandt, um freie Auslieferung von Sachsen zu ermit teilt, habe er ihn mit einer kurzen Unterbrechung vo Morgens 6 bis Abends 8 Uhr drei Tage lang inqui rirt; seine Rückbringung an den Rhein an Geständnisst namentlich des dritten Mitgliedes der Centralbehörd geknüpft. So habe er die Rückführung zwei Monat verzögert und die Untersuchung mehrmals erneuert, mi