ES meint, die Reise des Ministerpräsidenten nach Putbus werde ohne Einfluß auf die Zollfrage bleiben. Sie gehöre an und für sich nicht zu den Angelegenheiten, die von Putbus ihre Erledigung erwarten, da die Negierung sich bereits die Gränzen fest vorgezeichnet hat, innerhalb welcher sie sich dieser Frage gegenüber zu bewegen gedenkt.
Nach der „Kass. Ztg." geht der Grundgedanke des neuen Stuttgarter Vecmitteluugsvorschlages dahin, den Zollverein auf eine kurze Reihe von Jabren in bisheriger Weise fortbestehen zu lassen, den Steuerverein unter billigen Bedingungen in denselben anfzunchmen und einen Handelsvertrag mit Oesterreich für die Dauer dieses Interims abzuschließen, wobei der Wiener Entwurf A zu Grunde gelegt würde; sich aber, wie selbstverständlich, das Recht vorznbehalten, nach Ablauf dieser Uebergangsperiode mit Oesterreich in eine völlige Zolleinigung zu treten. — Die Coalitionsstaaten hoffen, wje sie hinzufügt, daß dieser Vorschlag von Preußen werde angenommen werden, da er nach keiner Seite hin präjudicirl, und Preußen freie Hand läßt, sich nach Ablauf deö Interims mit Oesterreich zu zolleinigen oder nicht. — Sollte auch diese so gerechte Hoffnung wieder nicht in Erfüllung gehen, dann, so höre sic, wurde man auf weitere Verhandlungen mit Preußen verzichten, und bis zum Eintritt der Einigung mit Oesterreich den Zollverein in bisheriger Weise, aber ohne Preußen, sortieren, wie dies auch schon in der Darmstädter Convention festgestellt wurde. — Ob der Steuerverein in diesem Falle auf preußischer Seite stehen bleiben, oder nicht eher auf die des Zollvereins hcrübertrcten werde, wie es offenbar die politischen wie commerciellèn Interessen Niedersachsens verlangen, diese Frage zu beantworten, wird dann Äufgabe der Staatsmänner dieses Landes sein.
Dem „Mainzer Journal" wird aus Berlin vom 17. August geschrieben. Ueber den Ausgang der demnächst wieder zu eröffnenden Zolleonserenzen herrscht hier die größte Spannung. So viel wir aus guter Quelle erfahren, wird Preußen die Vorschläge der Coalitionsregiernngen ablehnen, cs wird fest auf seinem seitherigen Standpuncte verharren und dadurch einen Bruch mit den Coalitionsregiernngen in Bezug auf die Zollvereinsangelcgenheit herbeiführen. — Und Was dann? — Ist dieser Bruch erfolgt, so wird man preußischer Seits sich baldigst herbeilassen, die Unterhandlungen wieder anzuknüpfen und bereit sein, den Zollverein zn reconstituiren und gleichzeitig mit Oesterreich den Handels- und Zoll einig u n g s v er - trag abzuschließen. Man hält sich hier gewissermaßen für verpflichtet es zum Bruche kommen zu lassen, um die specifisch preußische Ehre genügend zu wahren. Die spätere Nachgiebigkeit wird aber durch die tödtliche Wunde, welche die Auflösung des Zollvereines der preußischen Industrie unfehlbar schlagen würde, sowie durch den Mangel an Todesmuth auf Seiten unserer Fabricanten ebenfalls genügend gerechtfertigt erscheinen. Was ich Ihnen hier melde, stützt sich auf Thatsachen und der Erfolg wird lehren,' daß es so und nicht anders kommen wird.
Demselben Blatt wird aus Stuttgart von guter Hand geschrieben, daß die Minister der sogenannten Koalitionsregierungen sich bezüglich ihres künftigen Verhüttens in der Zollvereinöangelegenheit vollständig und zwar in einer Weise geeinigt haben, die ihrer Consequenz alle Ehre macht. Dasselbe fügt hinzu: Die Befürchtungen, welche wir seither gehegt, sind also nicht in dem Maße begründet, wie wir Anfangs bc' sorgten.
' Die Gesandten Oesterreichs und Liechtensteins haben im Namen ihrer Regierungen der Bundesversammlung den von ihnen geschlossenen Zoll- und Handelsvertrag vorgelegt. (S. Frankfurt.)
Wir verweisen in Betreff der Stellung Baierns zur Zollffage auf den untenstehenden Artikel der „Augsb. Post-Ztg." aus Münch Mt.
Deutschland.
2s Wiesbaden, 19. August. Auf die in diesen Blättern s. Z. angezeigte Nichtigkeitsklage der Staatsbehörde dahier in der Untersuchungssache gegen Jacob Simon 1t von Ems wegen ausgezeichneten Diebstahls hat der Herzog!. Cassationsbof in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung das Urtheil des Assisenhofs zu Wiesbaden vom 20. Juli l. I., insoweit es den Jac. Simon 1r betrifft, vernichtet und die Aburtheilung der Sache, auf den Grund des Ausspruchs der Geschwornen an den Assisenhof dahier, durch andere Mitglieder , als diejenigen, welche bei dem vernichteten Urtheile mitgewirkt haben, bei den nächsten ordentlichen Äsfifen zurück verwiesen; dagegen den Recurs des hiesigen Staatsanwalts in der Untersuchung gegen Heinrich Lauth 3r von Mönstadt — in der Untersuchung gegen denselben — wegen Schriftfälschung verworfen.
Aus dem Rheingau, 18. August, Wie wir azis einem Schreiben des sehr thätigen Kreisbeamten zu Rüdesheim an die Bürgermeister und Gemeinderäthe des Kreisamtes erfehen, leider aber auch ans allen übrigen Theilen des Herzogthums bisher nur allzuhäufig vernommen haben, hauset man in vielen Gemeinden ganz gewaltig darauf los, indem man die zum
Grundstockvermögen gehörigen Einnahmen oder die zum Schuldentisgungsfond bestimmten Gelder zur Bestreitung der laufenden Bedürfnisse verwendet, um so die bewilligte Steuererhebung zu umgehen, was, wen». es zur Kenntniß der Behörden kommt, oft nicht wieder gut zu machen ist. Der Kreisbeamte nennt dieses Verfahren der Gemciudcräthc mit Recht ein unzüchtiges Gespiel mit dem Gesetze. Es ist hohe Zeit, daß unsere neue Gemeindeordnung aus dem Jahre 1848, welche durchaus nicht in unsere egoistische Zeit paßt und dem Eigennütze Thür und Thore öffnet, und bei welcher zuletzt aller, die Interessen der Nachkommen wahrender Ge- meinsinN aus ben Gemeinden verschwinden würde, einer gründlichen Revision unterworfen werde. — Wie wir vernehmen, hat die zu Oestrich bestehende Gewerkschaft die dasigen Farben- und Eisenstein bergwerke, wahrscheinlich wegen Mangel hinlänglicher Mittel zum ordentlichen Betriebe, an Ausländer verkauft. Es ist traurig, daß die Reichthümer unserer Berge immer mehr in die Hände der Fremden gerathen.
U Diez, 20. August. Gestern Abends fand zu Schaumburg ein herrliches Fest statt, das einzig in seiner Art war. — Am Vorabend des heutigen Namensfestes Sr. kaiserl. königl, Hoheit deö Erzherzogs Stephan brachte dessen sämmtliche Dienerschaft ihrem gnädigsten Herrn eine ausgezeichnete Huldigung dar. Die von Sr. kaiserl. Hoheit mit sehr großen Opfern hergerichtetc und ausgezeichnet gelungene Schwimm- und Badeanstalt war in schönster Weise illuminirt, in herrlichen Brillantfeuer prangte der Namenszug des Erzherzogs; Feuerräder ec. Auf dem so reizend in schöner Wald- und Wiesenparthie gelegenen Teich präsentsten sich, unter der Beleuchtung von chinesischem Feuer, auf einer Gondel in höchst ânmuthiger allegorischer Darstellung: die Wohlthätigkeit, Glaube, Liebe, Hoffnung, der Fleiß, die Freundschaft, Geschwisterliebe. Während der Darstellung spielte die Musik des hiesigen Bataillons. — Sehr vieles höchst Befriedigende war der Schaulust geboten, und das Fest hatte noch besonderen Reiz durch die gleichzeitige Anwesenheit der jetzt in Schaumburg verweilenden, höchst anmuthigen Schwester des Erzherzogs, Ihrer kaiserl. Hoheit der grau Erzherzogin Elisabeth. — Alles dieses ward aber für jeden Menschen von Gefühl an Werth überboten durch die sich kundgebenden Gesinnungen, wodurch das Fest die höchste Weihe erhielt; die Rede des Erzherzog war wahrhaft ergreifend, und hat den größeren Theil der Anwesenden zu Thränen gerührt. — Kein Wunder, wenn solcher Herr, bei allen Menschen von edler Gesinnung sich stets die höchste Achtung und Liebe erwirbt
V Dillenburg, 18. August. Die am 16. nnd 17. d. M. gepflogenen Assisenverhandlungen gegen die Ehefrau des Heinrich Hecker und die Ehefrau des Joh. Peter Wepler aus Seeburg wegen Kindesmord fanden bei verschlossenen Thüren statt. Des Verbrechens für schuldig befunden, wurde erstere zu lebenslänglicher und letztere zn zehnjähriger Zuchthausstrafe und zum Ersatz der entstandenen Kosten verurtheilt.
Assisenverhandlung gegen Johann Jacob Würges aus Ettinghausen, Amts Wallmerod, wegen Verausgabung falscher Cassenscheine.
Präsident: Hofgerichtsrath v. Bierbrauer, Staatsanwalt: Substitut Schröder, Vertheidiger: Procu- rator Braun.
Joh. Jac. Würges, 26 Jahre alt, unverheirathet, Landmann, kam am 21.Febr. 1851 zu Kaufmann Conradi in Montabaur, um sich ein Strohmesser bei demselben zu kaufen. Nachdem er mit diesem hierüber handelseinig geworden, reichte er demselben, um damit zu zahlen, einen preußischen Fünfthalerschein hin, und einen zweiten, um denselben zu wechseln. Conradi nahm die Scheine näher in Augenschein und erklärte hierauf dem Angeklagten, er könne die Scheine nicht annehmen, da er sie für unächt halte, ganz besonders fiele ihm die Unterschrift des Cassenbeamten auf. Mehrere im Laden des Conradi anwesende Personen, welche ebenfalls diese Scheine besahen, bezeugen heute diesen Vorfall. — Auf diese Aeußerung des Conradi nahm der Angeklagte die Scheine zurück und bemerkte dabei, er habe sie von einem Juden in Grenzhausen als Zahlung für eine Kuh bekommen, dem er sie wieder zurückgeben wolle. Das gekaufte Strohmesser bekam er hierauf von Conradi geborgt. Einige Zeit hierauf kam der Angeklagte wieder zu Conradi, bezahlte die Schuld und erklärte hierauf auf Befragen, er habe die Scheine dem Juden gegen Silbergeld zurückgegeben. — Am 2. März 1851 machte der Angeklagte mit einem dieser Scheine einen zweiten Versuch. Er bezahlte an diesem Tage eine Schuld seines Vaters an Jette Heilberg in Hellenhahn, Amts Wallmerod, wobei er einen solchen ausgab. Diese verlehnte das Geld wieder und erhielt jedoch den Schein als falsch zurück. Sie verfügte sich hierauf zu dem Angeklagten, sagte ihm, daß bey Schein der bei dem an sie bezahlten Gelde gewesen, falsch sei, worauf der Angeklagte diesen gegen anderes Geld bei ihr abzuholen versprach. Er kam wirklich, brachte Münze, erhielt den Schein hierauf zurück und verbrannte diesen nun an der Ampel der Heilberg mit der Bemerkung, daß er wegen eines falschen Scheines nicht hinter Mauern an eine Kette wolle.
Keiner dieser Scheine konnte bei der heutigen Ver-
] hgndlung vorgezeigt werden, da sie nicht aufgefunden worden waren.
Von Seiten der Ortsbehörde erhielt der Angeklagte ein gutes Zeugniß. Gegen die Zeugenaussage des Conradi und eines weiteren Zeugen erwiderte der Angeklagte, diese seien betrunken gewesen.
Nach längerer Berathung bejahen die Geschwornen die an sie gestellte Frage: ob der Angeklagte die Un- ächtheit des an Jette Heilberg ausgegebenen Scheines bei der Verausgabung gekannt habe, verneinen, jedoch daß er sie als wissentlich falsch an sich gebracht, und die Verausgabung zweier anderer falscher Scheine an Conradi versucht habe. — Auf Grund der ersten bejahten Frage wird demzufolge der Angeklagte von dem Gerichtshöfe zu einer zweimonatlichen Correctionshaus- strafe und zum Ersatz der entstandenen Kosten verurtheilt.
Frankfurt, 20. August. Die am 13. d. Mts. erfolgte Herabnahme der deutschen Fahne vom Eingänge zum Bundespalais ist, wie die „Fr. Postz." versichert, lediglich in Folge der Vertagung der hohen Bundesversammlung geschehen nnd darf man sonach dem Wiederaufpflauzen derselben (hoffentlich in erneuerter Ausgabe) beim Wiederbeginne der Sitzungen der hohen Versammlung entgegensehen. — In derselben Sitzung, in welcher die Bundesversammlung sich vertagte, gelangte auch der zwischen Oesterreich und Liechtenstein geschlossene Zollvertrag zur Vorlage. — Zur Deckung der Verwaltungskosten der Bundesversammlung wurde eine Matricularumlage von 60,000 ft zu erheben beschlossen.
Badenweiler, 18. August. (Karlsr. Z.) Man erwartet heute hier Se. königl. Hoh. unsern allverehrten Regenten zum Besuche unserer hohen Badegäste. — Unter den jüngst angekommenen Personen von Distinction bemerkt man den Grafen von Rechberg ans Wien, dessen gegenwärtige Reisen man bekanntlich mit der Zoll- vcreinssache in Verbindung setzt.
Freiburg, 18. August. Das benachbarte St. Peter ist von Geistlichen ganz angefüllt. Von den 55, welche die erste Abtheilung bilden, sind am Vorabend des festgesetzten Tages schon 49 erschienen. Nur einer und der andere werden sich durch Krankheit entschuldigen, aber unzweifelhaft später noch nachfolgen. Die Exercitien leitet Pater Roh.
* Wildbad, 18. August. Se. Hoh. der Herzog von Nassau sind mit höchstihrer durchlauchtigsten Frau Gemahlin und dem Erbprinzen, unter dem Namen eines Grafen von Rheinau, zum Gebrauche unserer Thermen hier angekommen. Höchstdieselbcn haben ein Privathaus in die Miethe genommen, und es wird der Anfenthalt der höchsten Herrschaften bis zu Ende dieses Monats andauern. Zum Besuche II. HH. fand sich schon am verflossenen Samstage Se. königl. Hoh. der Prinz Friedrich aus Stuttgart hier ein, nahm im Gasthaus zum Bären das Absteigequartier, und ist heute wieder in die Residenz zurückgekehrt
München, 17. August. Der (A. P. Z.) wird unter vorstehendem Datum geschrieben: Gestatten Sie mir, die zahllosen Unrichtigkeiten, die wegen der Ernennung des Herrn Dönniges zum Ministerialrathe in öffentlichen Blättern verbreitet worden sind, mit wenigen Zeilen beleuchten zu dürfen. Herr Dönniges bezieht fortan seinen Gehalt nicht mehr aus der k. Cabinets- Casse, sondern aus dem Etat des Staatsministeriums des k. Hauses und des Aeußern. Früher lediglich seinem Herrn und König Unterthan, ist er in seiner neuen Stellung nun auch dem Ministerpräsidenten Heren v. d. Pfordten direct subordinirt und dessen Disposition unterstellt. Wie man daher aus solcher Ernennung eine Ministerkrisis, eine Aenderung der Handelspolitik Bayerns, einen Schlag gegen die (specifisch ultramontane" Partei und einen Sieg der Rabicalcn betitelten konnte, wie in norddeutschen Blättern geschehen, ist nicht abzusehen.
Kiel, 12. August. Wir vernehmen, daß man dänischerseits damit umgeht. eine dänische Universität im Herzogthum Schleswig anzulegen; cs soll sogar dazu die Stadt Schleswig bestimmt sein. Bis jetzt liegt dieser Plan zwar noch im Unklaren; allein die A. A. Z. versichert, daß man sich in Kopenhagen ernsthaft mit der Sache beschäftigt.
Berlin, 19. August. Die „Neue Preuß. Ztg." schreibt: Wie schon angegeben, werden die Landtage sämmtlicher 8 Provinzen am 5. oder am 12. Septbr. eröffnet werden. Neben der definitiven Regelung der Communalverhältnisse wird namentlich auch die Lösung der ständischen Frage selbst die Landtage beschäftigen.
Der Polizeipräsident v. Hinckeldey wird erst von Putbus wieder zurückkehren, wenn Se. Maj. der König diesen Badeort verlassen haben wird.
Das Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten hat bestimmt, daß die Generalcommissionen von der Controle der Verwendung von Abfindungscapitalien bei Fideicommissen auch in dem Falle nicht entbunden sind, wenn die beiden nächsten Fideicommiß - Anwärter auch erklären, daß eine solche unterbleiben solle. — Der Ministerpräsident hat das Großkreuz des niederländischen Löwen-Ordens erhalten.
Ein vorgestern aus Rom vom 7. d. M., eingegan-
