Deutschland.
* Wiesbaden, 9. August. Die Asstsenverhand- lunq gegen den HokgerichiSprâsidenten a. D. Herrn Raht uu» gegen den Redacteur der Freien Zeitung wegen deS ihnen zur Last gelegten durch Verletzung der AmtSkhrc begangenen PreßvergehenS wird am
5, und 6. September statlfinben. Dem Vernehmen nach bat Müller-MelchiorS die Verheidigung Rahl'S und Proc. Lang jene deS Redacteurs der Freien Zeitung übernommen.
Mb L Idstein, 7. Aug. Zur rBerichtigung der in einer der letzten Nummern dieses Blattes erschiene nen Berichtigung diene diezNachricht, daß bei der neulichen Feier deS GeburtStagS Sr. Hoheit deS Herzogs Seitens deS Seminars außer Kreis * und Archivbeamten keine der sonstigen dortigen Ange- stellten auch mit dem besten Frauenhofer Teleskope zu entdecken gewesen wäre. Daß die .Befuselten" sich hierbei nichtsbelhciligten^war natürlich ganz in der Ordnung! UrbrigenS sollte sich der neuliche Wanderer durch Idstein nicht wundern, daß die Stadt gerade an jenem Tage kein festliches Aussehen bot; dieselbe Erfahrung kann er an jedem andern Tage machen, den man in der außer-Jdsteiner Welt einen Sonntag oder Feiertag nennt, indem man sich bei uns über dergleichen Kindereien längst hinauSzusetzen gelernt hat.
5 Vom Lande, 31. Juli. Von der Generalversammlung deS Vereines für nassauische Aller- thumSkunde und Geschichtsforschung in unsere Hei- math zurückgekehrt, fanden wir Nr. 170 dieser Blätter mit einer ^Entgegnung auf unsern Artikel in Nr. 163 vor.
Diese Entgegnung in Nr. 170 macht unS den persönlichen Vorwurf, wir hätten „inS Blaue hinein, der Schrift deS Hrn. Dr. Roth einen Theil ihres Werthes durch Verdächtigung der Quellen abgesprochen". Hiergegen diene Folgendes als Erwiderung : In Nr 160^wird zuerst die Schrift deS Hrn. Dr. Roth angeführt und daraus dessen Anträge an die Regierung mitgetheilt. Wir haben hierzu in dem schon genannten Artikel in Nr. 163 blos gesagt, die Berührung der doppelten Verhältnisse deS Vereines und der drei Archive lasse viel, leicht vermuthen, baß Hr. Dr. Roth aus einer trüben Quelle geschöpft habe. Und wirklich, diese Vorschläge sind der Art, daß sie dem Sachkenner, auch weniger bekannt mit den eigentlichen Verhältnissen, weuen der eigenthümlichen Auffassung von Urkun, denarchiven und deren Bearbeitung auffallend erscheinen müssen. Wir gehen übrigens darüber hinweg ; wir wollen blos den Vorwurf der Verdâch- tigung von uns ablehnen. Wir machen daher ein- fach darauf aufmerksam, daß daS herzogliche StaatS- Ministerium schon vor länger alS acht Jahren herzogliche Archivdirection beauftragt hat, ihre Thätigkeit besonders auf den älteren historischen Theil deS Archives zu richten, die Urkunden zu ordnen und zu verzeichnen, zunächst aber mit den ältesten nassauischen Urkunden, behufs der Grundlage eines UrkundenarchiveS und als Vorbedingung einer wissenschaftlichen Bearbeitung der LandeSgeschichte zu beginnen. DaS ist Thatsache ! Wir fragen nun, wir konnte Hr. Dr. Roth bei einer solchen Sachlage, wenn er auS zuverlässiger Quelle geschöpft hatte, Anträge an die Regierung bringen, in welchen dieser selbst mittelbar der Vorwurf gemacht wird, als habe sie die Bearbeitung der Urkunden undesördert gelassen!? Wir überlassen ohne weiternCommentar den Lesern daS Urtheil, ob der unS gemachte Vorwurf der Verdächtigung gegründet ist.
Dom Rhein, 2. August. (Elberf. Ztg.) DaS belgische Gouvernement zeigt sich geneigt, um den Preis der Verlängerung deS Handelsvertrages mit dem Zollverein , in die Erhöhung deS EisenzolleS auf 77* Sgr. für den Centner zu willigen, da der Fortschritt deS Eisenbaues in Rheinland und West- Phalen ja ohnehin dem belgischen Absätze einen immer geringeren Spielraum läßt. Man kann die Erneuerung deS belgischenjHandelSvertragS als gesichert ansehen.
Frankfurt, 8. August. (K. Z.) Wie man auS Mainz vernimmt, wird der König von Preußen, und zwar begleitet von dem Prinzen von Preußen, nicht nur die königl. preuß. Truppen die Revue passiren lassen, sondern auch die Festungswerke in Augenschein nehmen. Von Mainz begibt sich der Könige mit einem Ertrazuge aus der Eisenbahn hierher und inspicirt, nach dem Sr. Majestät jeden, falls auf dem Bahnhöfe zu Theil werdenden feierlichen Empfange von Seiten der diplomatischen, militärischen und städtischen Autoritäten, aus der naheliegenden Mainwiese die preußische Garnison unserer Stadt. Die Weiterreise nach Baden wird unmittelbar darauf mit einem Ertrazuge auf der Main-Neckar-Eisenbahn Statt finden. Der Prinz von Preußen wohnt der Huldigung der Hohen- zollern'schen Lande bei, wird aber nach derselben an den Rhein zurückkehren, während der König bekanntlich sich nach Ischl begibt. — Sicherem Vernehmen nach beabsichtigt der König beider Sieilien einen
Gesandten bei der deutschen Bundesversammlung zu ernennen, und eS ist sehr wahrscheinlich, daß andere Regierungen Italiens diesem Beispiele folgen werden. Es erhält dadurch die neulich auS Licht getretene Behauptung, baß die nordischen Mächte für den Fall der Noth in Italien interveniren wollten, sich zuvor aber mit den italienischen Regierungen in nähere Beziehung setzen müssen, einige Bestätigung.
Frankfurt, 9. August. Es unterliegt nun die Auflegung der BundeScommission in Kurhessen keinem Zweifel. Man erfährt nämlich, daß Feldmar- schall.Lieutenant Graf v. Leiningen den Oberbefehl über die hier garnisonirenven BundeStruppen wieder auS den Händen seines seitherigen Stellvertreters, deS Feldmarschall-LieutenantS v. Schmerling, übernimmt, während letzterer den Vorsitz bei der Bun- deSmilitärcommission, den er bekanntlich seither schon bekleidete, behält. Der königl. preuß. SlaatSminister v. Uhden wird natürlich nach Auflösung der BundeScommission in Kurheffen wieder nach Berlin zu- rückkehren.
AuS Baden, 6. Aug. Unsere beiden stänbi- schen Kammern sollen erst gegen daS Ende deS Monats November oder im Anfang Decembers zusam- mentreien. Die verschiedenen großh. Behörden sind eben mit der Aufstellung deS Budgets für 1852 und 1853 beschäftigt.
München, 7. Aug. Während nun bei uns die Isar fast ganz in ihr Bett zurückgekehrt ist, zeigt eS sich, daß der Schaden, den daS Hochwasser an unsern größern Brücken eingerichtet hat, weil bedeutender ist, als man bisher vermuthete. ES mußte daher der Verkehr über die drei hölzernen Sfarbrütfen gesperrt werden und ist nur noch jener über die steinerne Jsarbrücke nach der bevölkerten Vorstadt Au, dem Giesing und Haidhausen offen.
Nürnberg, 4 Aug. Der Magistrat in Fürth hat der dortigen „freien christlichen Gemeinde" unterm 28. Juli d. I. verboten, das Präbicat „christlich" sich beizulegen. Der Vorstand der Gemeinde hat einen Protest dagegen der königl. Negierung Übermacht.
Coblenz, 9. August. Uebermorgen den 11. v. wird unser Hof von Baden-Baden wieder hierher zurückkehren. Wenigstens ist es zuverlässig, daß an diesem Tage die Prinzessin von Preußen hier ankommen wird. — Laut glaubhafter Nachricht werden in der Kürze sämmtliche Landräthe zu einer Conferenz bei dem Herrn Oberpräsidenten v. Kleist- Retzow zusammenkommen, welcher heute von seiner unternommenen Rundreise hierher zurückkehrt. Der frühere Oberpräsident Herr v. AuerSwald, welcher seit der GeschäftSübergabe in Bad EmS verweilte, ist heute per Dampfboot von hier abgereist und verläßt die Provinz. Er begibt sich zunächst nach London. Viele am Rhein versammelte Einwohner von hier riefen dem Scheidenden ein herzliches Lebewohl nach.
23 erlitt, 7. August. Die Nachrichten über eine bevorstehende Zusammenkunft verschiedener Sou- veraine, namentlich der Kaiser von Rußland und Oesterreich und unseres Königs sind unrichtig; der Kaiser von Rußland namentlich ist durch seine Reise nach Moskau, auf welcher ihn der preußische Prinz Karl begleiten wird, von jeder Zusammenkunft ab- gchalten. Zwischen unserem Könige und dem Kaiser von Oesterreich ist eine Zusammenkunft nicht verabredet ; sollten die beiden Fürsten zusammenkommen, so wäre dieses Zusammentreffen ein zufälliges und keinesfalls ein verabredetes, da- von vorn herein einen politischen Charakter trüge; möglich, daß eine Begrüßung staitfindet, wenn unser König seine erlauchte Gemahlin aus Ischl abholt und dann eine Reise nach Italien antritt.
In der hiesigen Geschäftswelt, namentlich unter den Fabrikanten, welche ihre Fabricale in die Schweiz absetzen, herrschen ernstliche Besorgnisse wegen der RetorsiouSmaßregeln, die man von der Schweiz in den Zollangelegenheiten gegen deutsche Bundesländer erwarten darf.
Der Minister a. D. Kaufmann Milde hat nach einer Erklärung in der „Breslauer Zig." die auf ihn in den Kreisen Reichenbach und Walden- berg gefallene Wahl zum Abgeordneten für die zweite Kammer nach Rücksprache mit mehreren dem Wahlbezirk angehörigen politischen Freunden dennoch angenommen.
Berlin, 8. Aug. Die „N. Z." meldet: Vom Könige ist der Befehl hier eingegangen, die Vorbereitungen für seine Reise nach Süddeulschlanv in der Art zu treffen, daß er dieselbe bis nach Italien auöbehnen könne. Den Entschluß nach Italien zu gehen, hat der König bestimmt ausgesprochen, es soll nur unbestimmt sein, wie weit er geht.
Man hat bekanntlich die Befugniß des Ministers deS Innern zur Einberufung der Provinziallandtage auch deßhalb in Zweifel gezogen, weil diese Einberufung verfassungsmäßig nur vom Könige
selbst erfolgen könne. AuS zuverlässiger Quelle erfahre ich, daß eine königl. CabinetSordre eriftirt, welche für diesmal den Minister deS Innern sowohl mit der Anordnung deS Zusammentretens der Landtage alS mit der Ernennung der LanbtagSmarschälle beauftragt. Auch von dieser Seite also würde der betreffende Erlaß nicht anzufechten sein.
Die Rückkehr deS Herrn v. Rochow nach Petersburg und somit die Ernennung Deß Herrn v. BiSmark zum definitiven BundeStagögesandteu ist nunmehr bestimmt auf die ersten Tage deS nächsten Monats sestgesetzt worden. Herr v. Rochow wird den König wahrscheinlich gleichfalls auf seiner Reise nach den hohenzollernschen Fürstenthümern begleiten, alSdann noch einmal hierher kommen und von hier aus zu Lande die Reise nach St. Petersburg machen.
Die Wahlen zu den Provinziallandtagen gehen fast überall in der vorgeschriebenen Weise vor sich. Nur in einigen GemeinderaihSversammlungen ist, wenngleich auch hier die Majorität für die Vornahme der Wahlen sich erklärte, von einen größern oder kleinern Minderheit ein Protest gegen dieselben unter dem Vorwande erhoben worden, daß die StaatSregierung gesetzlich nicht berechtigt sei, die früheren Provinzialvertretungen wieder einzuberufen und Neuwahlen für dieselben anzuordnen. Die Pr. Z. meint, die StaatSregierung habe die Pflicht, solchem Beginnen ernst und kräftig entgegenzuireten und wird dieselbe nicht außer Augen lassen. ES wird und kann Niemand zur Theilnahme an einer Wahlhandlung gezwungen werden, aber ebensowenig darf die StaatSregierung eS ruhig mit ansehen, daß der strikten Bestimmung gegenüber, welche jede Dis- cussion bei der Wahlhandlung verbietet, Proteste gegen dieselbe erhoben werden und man den Versuch macht, den Zweck einer von ihr ausgehenden Anordnung zu vereiteln und deßhalb gar noch auf andere einzuwirken. Wie wir erfahren, wird die StaatSregierung in allen Fällen, in denen ein strafbares Verhalten vorliegt, nicht anstehen, energische Schritte zu thun. Die Behörden sind zu dem Zwecke angewiesen, den Wahlcommiffarieii nicht nur die gewissenhafte Beachtung der getroffenen Bestimmungen rücksichtlich der Wahlen zu gen Provinziallandtagen auf baß ernsteste zu empfehlen, sondern auch die Fälle genau zu constatiren, in welchen diesen zuwider gebandelt ist, damit eventuell auf Grund deS §. 87 deS Strafgesetzbuchs daS weitere Verfahren kingeleitet werde.
Dasselbe Blatt bemerkt ferner über die Rückgabe des Schooners „Elbe" und des Dampfschiffes „Kiel" an die königl. dänische Regierung, daß beide Schiffe niemals weder holsteinisches, noch Bunbes- eigenthum gewesen sind. Sie sind vor AuSbruch deS Kriegs weggenommen, sind also keine Kriegsbeute und sind den ganzen Krieg hindurch de jure dänisches Eigenthum geblieben. Von einer Auslieferung deutscher Schiffe kann also die Rede nicht sein. —
' Berlin, 8. August. Die Minister der Justiz, der geistlichen Angelegenheiten und deS Innern ha- ben sich in Folge einer von der zweiten Kammer ihnen überwiesenen Eingabe über »daS bet der Bildung sogenannter freier und deutsch-katholischer Gemeinden zu beobachtende Verfahren" unter Ankern, dahin ausgesprochen, daß der §. 17 der Verordnung vom 30. März 1847, welcher die Erklärung deS Austritts auS dem Verbände der evangelischen, resp, katholischen Kirche fordert, „weder eine Verletzung der Gewissensfreiheit, noch der sonstigen durch Art. 12 der VerfassungS-Urkunde garantirten Rechte" enthalte. „Die Mitglieder der christ - katholischen , so wie der sogenannten freien christlichen Gemeinden haben eS sich daher selbst zuzuschreiben, wenn sie durch bisherige Nichtbeobachtung deS gesetzlich vor- geschriebenen Formale sich außer Stand gesetzt haben, ihren Civilstandsacten die bürgerliche Beglaubigung zu verschaffen. Die Einführung der Giri!# Eoe alS Zwangsform für die Eingehung sämmtlicher Ehen innerhalb deS Staates steht nicht in Aussicht. Eben so wenig wird daS künftige Gesetz über Ertheilung von Corporationsrechten darauf verzichten, bei allen Gemeinschaften, namentlich auch bei Religionsgesellschaften, welche die Verleihung dieser Rechte nachsuchen, in jedem einzelnen Falle die sorgfältigste Prüfung nicht nur der einzelnen Verhältnisse, sondern auch der ausgestellten Grunt- lehren eintreten zu lassen, damit der Staat die Gewißheit erlange, daß die von ihm in solcher Weise mit besonderen Rechten auSzusiattende Gemeinschaft eine dem StaatSwohle förderliche Tendenz und die Garantie eines dauernden gemeinnützigen Fortbestehens in sich trägt".
Der Hanbelsminister, Herr v. d. Heydt, ist heute von seiner Reise nach Königsberg über Stettin hierher zurückgekehrt. — Bekanntlich wurde Sei, tenß des Ministeriums für lanbwinhWaftliche Angelegenheiten der Geh. Regierungörath Schellwitz nach den Hohenzollern'schen Landen gesandt, um daselbst zu ermitteln, ob und wie weit die diesseitige Agrar-Gesetzgebung auf die dortigen Verhältnisse zu^ übertragen sei. Derselbe hat sich nach seiner Rückkehr von dort dem Vernehmen nach gutachtlich dahin geäußert, daß die Agrar-Gesetzgebung der
