Einzelbild herunterladen
 

Deutschland.

* Wiesbaden, 9. August. Die Asstsenverhand- lunq gegen den HokgerichiSprâsidenten a. D. Herrn Raht uu» gegen den Redacteur der Freien Zeitung wegen deS ihnen zur Last gelegten durch Verletzung der AmtSkhrc begangenen PreßvergehenS wird am

5, und 6. September statlfinben. Dem Vernehmen nach bat Müller-MelchiorS die Verheidigung Rahl'S und Proc. Lang jene deS Redacteurs der Freien Zeitung übernommen.

Mb L Idstein, 7. Aug. Zur rBerichtigung der in einer der letzten Nummern dieses Blattes erschiene nen Berichtigung diene diezNachricht, daß bei der neulichen Feier deS GeburtStagS Sr. Hoheit deS Herzogs Seitens deS Seminars außer Kreis * und Archivbeamten keine der sonstigen dortigen Ange- stellten auch mit dem besten Frauenhofer Teleskope zu entdecken gewesen wäre. Daß die .Befuselten" sich hierbei nichtsbelhciligten^war natürlich ganz in der Ordnung! UrbrigenS sollte sich der neuliche Wan­derer durch Idstein nicht wundern, daß die Stadt gerade an jenem Tage kein festliches Aussehen bot; dieselbe Erfahrung kann er an jedem andern Tage machen, den man in der außer-Jdsteiner Welt einen Sonntag oder Feiertag nennt, indem man sich bei uns über dergleichen Kindereien längst hinauSzusetzen gelernt hat.

5 Vom Lande, 31. Juli. Von der General­versammlung deS Vereines für nassauische Aller- thumSkunde und Geschichtsforschung in unsere Hei- math zurückgekehrt, fanden wir Nr. 170 dieser Blät­ter mit einer ^Entgegnung auf unsern Artikel in Nr. 163 vor.

Diese Entgegnung in Nr. 170 macht unS den persönlichen Vorwurf, wir hätteninS Blaue hin­ein, der Schrift deS Hrn. Dr. Roth einen Theil ihres Werthes durch Verdächtigung der Quellen abgesprochen". Hiergegen diene Folgendes als Er­widerung : In Nr 160^wird zuerst die Schrift deS Hrn. Dr. Roth angeführt und daraus dessen An­träge an die Regierung mitgetheilt. Wir haben hierzu in dem schon genannten Artikel in Nr. 163 blos gesagt, die Berührung der doppelten Verhält­nisse deS Vereines und der drei Archive lasse viel, leicht vermuthen, baß Hr. Dr. Roth aus einer trü­ben Quelle geschöpft habe. Und wirklich, diese Vor­schläge sind der Art, daß sie dem Sachkenner, auch weniger bekannt mit den eigentlichen Verhältnissen, weuen der eigenthümlichen Auffassung von Urkun, denarchiven und deren Bearbeitung auffallend er­scheinen müssen. Wir gehen übrigens darüber hin­weg ; wir wollen blos den Vorwurf der Verdâch- tigung von uns ablehnen. Wir machen daher ein- fach darauf aufmerksam, daß daS herzogliche StaatS- Ministerium schon vor länger alS acht Jahren her­zogliche Archivdirection beauftragt hat, ihre Thätig­keit besonders auf den älteren historischen Theil deS Archives zu richten, die Urkunden zu ordnen und zu verzeichnen, zunächst aber mit den ältesten nas­sauischen Urkunden, behufs der Grundlage eines UrkundenarchiveS und als Vorbedingung einer wis­senschaftlichen Bearbeitung der LandeSgeschichte zu beginnen. DaS ist Thatsache ! Wir fragen nun, wir konnte Hr. Dr. Roth bei einer solchen Sachlage, wenn er auS zuverlässiger Quelle geschöpft hatte, Anträge an die Regierung bringen, in welchen die­ser selbst mittelbar der Vorwurf gemacht wird, als habe sie die Bearbeitung der Urkunden undesördert gelassen!? Wir überlassen ohne weiternCommentar den Lesern daS Urtheil, ob der unS gemachte Vor­wurf der Verdächtigung gegründet ist.

Dom Rhein, 2. August. (Elberf. Ztg.) DaS belgische Gouvernement zeigt sich geneigt, um den Preis der Verlängerung deS Handelsvertrages mit dem Zollverein , in die Erhöhung deS EisenzolleS auf 77* Sgr. für den Centner zu willigen, da der Fortschritt deS Eisenbaues in Rheinland und West- Phalen ja ohnehin dem belgischen Absätze einen immer geringeren Spielraum läßt. Man kann die Erneuerung deS belgischenjHandelSvertragS als ge­sichert ansehen.

Frankfurt, 8. August. (K. Z.) Wie man auS Mainz vernimmt, wird der König von Preußen, und zwar begleitet von dem Prinzen von Preußen, nicht nur die königl. preuß. Truppen die Revue passiren lassen, sondern auch die Festungswerke in Augenschein nehmen. Von Mainz begibt sich der Könige mit einem Ertrazuge aus der Eisenbahn hierher und inspicirt, nach dem Sr. Majestät jeden, falls auf dem Bahnhöfe zu Theil werdenden feier­lichen Empfange von Seiten der diplomatischen, militärischen und städtischen Autoritäten, aus der naheliegenden Mainwiese die preußische Garnison unserer Stadt. Die Weiterreise nach Baden wird unmittelbar darauf mit einem Ertrazuge auf der Main-Neckar-Eisenbahn Statt finden. Der Prinz von Preußen wohnt der Huldigung der Hohen- zollern'schen Lande bei, wird aber nach derselben an den Rhein zurückkehren, während der König bekannt­lich sich nach Ischl begibt. Sicherem Vernehmen nach beabsichtigt der König beider Sieilien einen

Gesandten bei der deutschen Bundesversammlung zu ernennen, und eS ist sehr wahrscheinlich, daß andere Regierungen Italiens diesem Beispiele folgen wer­den. Es erhält dadurch die neulich auS Licht ge­tretene Behauptung, baß die nordischen Mächte für den Fall der Noth in Italien interveniren wollten, sich zuvor aber mit den italienischen Regierungen in nähere Beziehung setzen müssen, einige Bestä­tigung.

Frankfurt, 9. August. Es unterliegt nun die Auflegung der BundeScommission in Kurhessen kei­nem Zweifel. Man erfährt nämlich, daß Feldmar- schall.Lieutenant Graf v. Leiningen den Oberbefehl über die hier garnisonirenven BundeStruppen wieder auS den Händen seines seitherigen Stellvertreters, deS Feldmarschall-LieutenantS v. Schmerling, über­nimmt, während letzterer den Vorsitz bei der Bun- deSmilitärcommission, den er bekanntlich seither schon bekleidete, behält. Der königl. preuß. SlaatSminister v. Uhden wird natürlich nach Auflösung der Bun­deScommission in Kurheffen wieder nach Berlin zu- rückkehren.

AuS Baden, 6. Aug. Unsere beiden stänbi- schen Kammern sollen erst gegen daS Ende deS Mo­nats November oder im Anfang Decembers zusam- mentreien. Die verschiedenen großh. Behörden sind eben mit der Aufstellung deS Budgets für 1852 und 1853 beschäftigt.

München, 7. Aug. Während nun bei uns die Isar fast ganz in ihr Bett zurückgekehrt ist, zeigt eS sich, daß der Schaden, den daS Hochwasser an unsern größern Brücken eingerichtet hat, weil bedeutender ist, als man bisher vermuthete. ES mußte daher der Verkehr über die drei hölzernen Sfarbrütfen gesperrt werden und ist nur noch jener über die steinerne Jsarbrücke nach der bevölkerten Vorstadt Au, dem Giesing und Haidhausen offen.

Nürnberg, 4 Aug. Der Magistrat in Fürth hat der dortigenfreien christlichen Gemeinde" un­term 28. Juli d. I. verboten, das Präbicatchrist­lich" sich beizulegen. Der Vorstand der Gemeinde hat einen Protest dagegen der königl. Negierung Übermacht.

Coblenz, 9. August. Uebermorgen den 11. v. wird unser Hof von Baden-Baden wieder hierher zurückkehren. Wenigstens ist es zuverlässig, daß an diesem Tage die Prinzessin von Preußen hier an­kommen wird. Laut glaubhafter Nachricht wer­den in der Kürze sämmtliche Landräthe zu einer Conferenz bei dem Herrn Oberpräsidenten v. Kleist- Retzow zusammenkommen, welcher heute von seiner unternommenen Rundreise hierher zurückkehrt. Der frühere Oberpräsident Herr v. AuerSwald, welcher seit der GeschäftSübergabe in Bad EmS verweilte, ist heute per Dampfboot von hier abgereist und verläßt die Provinz. Er begibt sich zunächst nach London. Viele am Rhein versammelte Einwohner von hier riefen dem Scheidenden ein herzliches Lebe­wohl nach.

23 erlitt, 7. August. Die Nachrichten über eine bevorstehende Zusammenkunft verschiedener Sou- veraine, namentlich der Kaiser von Rußland und Oesterreich und unseres Königs sind unrichtig; der Kaiser von Rußland namentlich ist durch seine Reise nach Moskau, auf welcher ihn der preußische Prinz Karl begleiten wird, von jeder Zusammenkunft ab- gchalten. Zwischen unserem Könige und dem Kaiser von Oesterreich ist eine Zusammenkunft nicht ver­abredet ; sollten die beiden Fürsten zusammenkommen, so wäre dieses Zusammentreffen ein zufälliges und keinesfalls ein verabredetes, da- von vorn herein einen politischen Charakter trüge; möglich, daß eine Begrüßung staitfindet, wenn unser König seine er­lauchte Gemahlin aus Ischl abholt und dann eine Reise nach Italien antritt.

In der hiesigen Geschäftswelt, namentlich un­ter den Fabrikanten, welche ihre Fabricale in die Schweiz absetzen, herrschen ernstliche Besorgnisse we­gen der RetorsiouSmaßregeln, die man von der Schweiz in den Zollangelegenheiten gegen deutsche Bundesländer erwarten darf.

Der Minister a. D. Kaufmann Milde hat nach einer Erklärung in derBreslauer Zig." die auf ihn in den Kreisen Reichenbach und Walden- berg gefallene Wahl zum Abgeordneten für die zweite Kammer nach Rücksprache mit mehreren dem Wahlbezirk angehörigen politischen Freunden den­noch angenommen.

Berlin, 8. Aug. DieN. Z." meldet: Vom Könige ist der Befehl hier eingegangen, die Vorbe­reitungen für seine Reise nach Süddeulschlanv in der Art zu treffen, daß er dieselbe bis nach Italien auöbehnen könne. Den Entschluß nach Italien zu gehen, hat der König bestimmt ausgesprochen, es soll nur unbestimmt sein, wie weit er geht.

Man hat bekanntlich die Befugniß des Mini­sters deS Innern zur Einberufung der Provinzial­landtage auch deßhalb in Zweifel gezogen, weil diese Einberufung verfassungsmäßig nur vom Könige

selbst erfolgen könne. AuS zuverlässiger Quelle er­fahre ich, daß eine königl. CabinetSordre eriftirt, welche für diesmal den Minister deS Innern sowohl mit der Anordnung deS Zusammentretens der Land­tage alS mit der Ernennung der LanbtagSmarschälle beauftragt. Auch von dieser Seite also würde der betreffende Erlaß nicht anzufechten sein.

Die Rückkehr deS Herrn v. Rochow nach Pe­tersburg und somit die Ernennung Deß Herrn v. BiSmark zum definitiven BundeStagögesandteu ist nunmehr bestimmt auf die ersten Tage deS nächsten Monats sestgesetzt worden. Herr v. Rochow wird den König wahrscheinlich gleichfalls auf seiner Reise nach den hohenzollernschen Fürstenthümern begleiten, alSdann noch einmal hierher kommen und von hier aus zu Lande die Reise nach St. Petersburg machen.

Die Wahlen zu den Provinziallandtagen gehen fast überall in der vorgeschriebenen Weise vor sich. Nur in einigen GemeinderaihSversammlungen ist, wenngleich auch hier die Majorität für die Vor­nahme der Wahlen sich erklärte, von einen größern oder kleinern Minderheit ein Protest gegen dieselben unter dem Vorwande erhoben worden, daß die StaatSregierung gesetzlich nicht berechtigt sei, die früheren Provinzialvertretungen wieder einzuberufen und Neuwahlen für dieselben anzuordnen. Die Pr. Z. meint, die StaatSregierung habe die Pflicht, solchem Beginnen ernst und kräftig entgegenzuireten und wird dieselbe nicht außer Augen lassen. ES wird und kann Niemand zur Theilnahme an einer Wahlhandlung gezwungen werden, aber ebensowenig darf die StaatSregierung eS ruhig mit ansehen, daß der strikten Bestimmung gegenüber, welche jede Dis- cussion bei der Wahlhandlung verbietet, Proteste gegen dieselbe erhoben werden und man den Ver­such macht, den Zweck einer von ihr ausgehenden Anordnung zu vereiteln und deßhalb gar noch auf andere einzuwirken. Wie wir erfahren, wird die StaatSregierung in allen Fällen, in denen ein straf­bares Verhalten vorliegt, nicht anstehen, energische Schritte zu thun. Die Behörden sind zu dem Zwecke angewiesen, den Wahlcommiffarieii nicht nur die gewissenhafte Beachtung der getroffenen Bestimmun­gen rücksichtlich der Wahlen zu gen Provinzialland­tagen auf baß ernsteste zu empfehlen, sondern auch die Fälle genau zu constatiren, in welchen diesen zuwider gebandelt ist, damit eventuell auf Grund deS §. 87 deS Strafgesetzbuchs daS weitere Verfah­ren kingeleitet werde.

Dasselbe Blatt bemerkt ferner über die Rück­gabe des SchoonersElbe" und des Dampfschiffes Kiel" an die königl. dänische Regierung, daß beide Schiffe niemals weder holsteinisches, noch Bunbes- eigenthum gewesen sind. Sie sind vor AuSbruch deS Kriegs weggenommen, sind also keine Kriegs­beute und sind den ganzen Krieg hindurch de jure dänisches Eigenthum geblieben. Von einer Auslie­ferung deutscher Schiffe kann also die Rede nicht sein.

' Berlin, 8. August. Die Minister der Justiz, der geistlichen Angelegenheiten und deS Innern ha- ben sich in Folge einer von der zweiten Kammer ihnen überwiesenen Eingabe über »daS bet der Bil­dung sogenannter freier und deutsch-katholischer Ge­meinden zu beobachtende Verfahren" unter Ankern, dahin ausgesprochen, daß der §. 17 der Verordnung vom 30. März 1847, welcher die Erklärung deS Austritts auS dem Verbände der evangelischen, resp, katholischen Kirche fordert,weder eine Verletzung der Gewissensfreiheit, noch der sonstigen durch Art. 12 der VerfassungS-Urkunde garantirten Rechte" ent­halte.Die Mitglieder der christ - katholischen , so wie der sogenannten freien christlichen Gemeinden haben eS sich daher selbst zuzuschreiben, wenn sie durch bisherige Nichtbeobachtung deS gesetzlich vor- geschriebenen Formale sich außer Stand gesetzt ha­ben, ihren Civilstandsacten die bürgerliche Beglau­bigung zu verschaffen. Die Einführung der Giri!# Eoe alS Zwangsform für die Eingehung sämmtli­cher Ehen innerhalb deS Staates steht nicht in Aussicht. Eben so wenig wird daS künftige Gesetz über Ertheilung von Corporationsrechten darauf verzichten, bei allen Gemeinschaften, namentlich auch bei Religionsgesellschaften, welche die Verleihung dieser Rechte nachsuchen, in jedem einzelnen Falle die sorgfältigste Prüfung nicht nur der einzelnen Verhältnisse, sondern auch der ausgestellten Grunt- lehren eintreten zu lassen, damit der Staat die Ge­wißheit erlange, daß die von ihm in solcher Weise mit besonderen Rechten auSzusiattende Gemeinschaft eine dem StaatSwohle förderliche Tendenz und die Garantie eines dauernden gemeinnützigen Fortbeste­hens in sich trägt".

Der Hanbelsminister, Herr v. d. Heydt, ist heute von seiner Reise nach Königsberg über Stet­tin hierher zurückgekehrt. Bekanntlich wurde Sei, tenß des Ministeriums für lanbwinhWaftliche An­gelegenheiten der Geh. Regierungörath Schellwitz nach den Hohenzollern'schen Landen gesandt, um daselbst zu ermitteln, ob und wie weit die diesseitige Agrar-Gesetzgebung auf die dortigen Verhältnisse zu^ übertragen sei. Derselbe hat sich nach seiner Rückkehr von dort dem Vernehmen nach gutachtlich dahin geäußert, daß die Agrar-Gesetzgebung der