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und auf dessen Annahme auch mehrseitigAgedrungen worden sein. Der Antrag mußte jedoch in Folge deS Widerspruchs, der von vereinSlândischer Seite gegen denselben erhoben wurde, fallen gelassen wer­den". Die weiterreichende politische Kraft deS Zoll­vereins besteht darin, daß derselbe geeignet ist, einen Sturmbock gegen die eurppäischen Schutzzoll-Systeme abzugeben und für den Freihandel erobernd aufzu- treten; gelänge eS Oesterreich, ihm diese Kraft zu lähmen, so würde daS eine neue und schwerhetlende Wunde für Preußen und Deutschland sein. Wenn Hannover und andere norddeutsche Staaten für jenen österreichischen Vorschlag stimmen konnten, so beweist daS nur, daß dieselben den PartikulariSmuS noch mehr lieben als den freien Handel, und die erobernde Kraft des Zollvereins noch mehr fürchten, als die Lahmlegung der ganzen deutschen Handelspolitik.

Deutschland.

* Wiesbaden, 24. Mai. (Asfisenverhandlung.) Simon Adam Lerch und Lorenz Ostheimer sind beide von den Geschwornen schuldig erkannt und vom Gerichtshof zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren (bei S. A. Lerch verbunden mit den bei rückfälligen Verbrecher» üblichen Verschärfungen) und in die Kosten verurtheilt. S. A. Lerch ist überdieß nach überstandener Strafe ein Jahr unter polizeilicher Aufsicht zu halten.

* Wiesbaden, 26. Mai. (Asstfenverhandlung.) Karl Rück von Biebrich ist angeklagt, am 16.März l. I. in dem von Wilh. Rehbold zu Biebrich bewohnten Hause vom Hofe aus, in welchen der­selbe mittelst Durchbrechung von drei Gartengelân- dern gelangt war, in die Küche nach gewaltsamer Erbrechung des Küchenfensters eingestiegen und dort zwei Schinken gestohlen zu haben. Carl Rück hat sieben Jahre bei dem Herzog!. Militär als Tam­bour gedient. Seine Aufführung wird alö unver­besserlich schlecht in jeder Beziehung geschildert. Am 28. Januar 1844 wurde derselbe wegen 19 an Kameraden verübten Diebstählen zu einer sieben­jährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. Nach Ueber# stehung seiner Strafzeit, von welcher ihm ein Jahr in Gnaden erlassen tporben, ist derselbe wegen Wi- dersetzlichkeit und Bedrohung eines Landjägers mit einer dreimonatlichen Korrektionshausstrafe belegt. Er treibt das im Zuchthaus erlernte Steinhauer­gewerbe.

Die Verhandlung leitet der Assien-Vizepräsidenl Trepka; als Staatsanwalt fungirt StaatSproku- rator-Substitut Flach, als Vertheidiger Prokurator Dr. Geiger.

0 Wiesbaden, 24. Mai. Der trostlose und verwirrte Zustand des nassauischen Vereins für Alter- thumSkunde und Geschichtsforschung ist schon mehr­fach in diesen Blättern dargelegt und das statuten- widrige und willkürliche Verfahren seines Vorstands gerügt worden. Gleichwohl scheint derselbe sich nach wie vor über die Macht der öffentlichen Meinung Hinwegsetzen zu können. Der 8. 6 der Statuten des Vereins schreibt ausdrücklich vor, daß die Ge­neralversammlung den 28. Mai, als dem Namens­tag seines Stifters und Protektors, deS hochsel. Herzogs Wilhelm, stattzufinden habe. Diese Be­stimmung ist seit Jahr und Tag nicht mehr einge- halten und die Generalversammlung bald gar nicht, bald im Herbst, in den letzten Zeiten aber immer mitten im Winter zusammen berufey, letzteres ohne Zweifel in der löblichen Absicht, um dem allzu­starken Andrange der Mitglieder, namentlich der auswärtigen zu diesen Versammlungen zu be­gegnen I — AIS in der letzten Generalversammlung, am 28. Dezember v. I., dieS gerügt und von meh, reren Mitgliedern der Wunsch ausgesprochen wurde, daß man sich künftig an die Bestimmungen der Statuten halten möge, so wurde dies von dem Vorsitzenden, unter versuchter Entschuldigung der früheren Unregelmäßigkeiten, für das nâchstemal, „wenn eS thunlich sei", zugesagt. Der 28. Mai ist vor der Thüre, an Stoff zu Verhandlun­gen sehr dringender Natur kann eS nicht fehlen, da allein in diesen Blättern schon so vielerlei Miß- stânbe und Anträge zu deren Abhilfe zur Sprache gebracht worden sind, daß für die Erledigung der­selben die Zeit einer Sitzung kaum hinreichen möchte; und dennoch ist bis heute keine General­versammlung ausgeschrieben! — Man darf daher erwarten, daß der Vorstand entweder die Beweg­gründe veröffentlichen werde, die ihm auch in diesen Jahre wieder diese Berufung „unthunlich" ge­macht und den Muth gegeben haben, sich über aus­drückliche Bestimmmungen der Statuten und dem von vielen Mitgliedern des Vereins ausgesprochenen Wunsch hinwegzusetzen, oder aber, was das ehren­hafteste und beste wäre, daß er in der allernächsten Frist die Generalversammlung wirklich beriefe, wo dann die gedachten Anstände ohne weiteres Auf­sehen ihre Erledigung finden würden.

Vom Taunus, 22. Mai. (M. I.) Die Aus­sichten für die Weinproduzenten gestalten sich mit jedem Tage trauriger. Der Weinstock ist dermalen

noch so weit zurück, daß wir nur bei einem baldi­gen Eintritte ununterbrochen guter Witterung, also im allergünstigsten Falle, ein gutes Weinjahr zu hoffen haben. Müssen wir aber auch wieder daS Jahr 1851 unter die Fehljahre setzen, so haben wir am Schluffe deS Jahres in den Wein produziren- den Orten den Ausbruch einer Unzahl von Ban­kerotten zu befürchten. Schon jetzt stellt sich die Zahl der in den Weinbau treibenden Amtsbezirken zur Anzeige gekommenen Bankerotte bei einer Ver­gleichung mit den in den übrigen Amtsbezirken an­gezeigten in ein immer ungünstigeres Verhältniß. Während nämlich in den beiden HofgerichtSbezirken Dillenburg und Wiesbaden in den ersten zehn Wo­chen d. J. zusammen 70 — 74, und zwar in jedem der beiden Bezirke gleich viele, und in dem Hofge« richlöbezirke Dillenburg, in welchem nur sehr wenig Weinbau ist, in den letzten zehn Wochen 34 — 35 Bankerotte zur Anzeige gekommen sind, sind in den letzten zehn Wochen deren in dem HofgerichtSbezirke Wiesbaden, welcher die Wein bauenden Amtsbe­zirke am Rheine und Maine enthält, allein 60—61 angezeigt worden, wovon 18 — 20 allein auf den Rheingau kommen.

0 Montabaur, 22. Mai. Dem Vernehmen nach ist der im verflossenen Monate aus dem Ir­renhaus zu Eichberg entsprungene Adolph Rei­chart aus Camberg nicht lange nachher in der Umgegend von Neuwied wegen eines von ihm ver­übten Diebstahls verhaftet worden, befindet sich seit­dem bei den preußischen Gerichten in Haft, soll aber nächstens wieder in das Irrenhaus zurückgebracht werden. —

0 Bon der Lahn, 25. Mai. Ihr Frankfurter GKorrespondent in Nro. 121 d. Bl. hat sicherlich keinen Begriff gehabt von der Lage der nassauischen Eisenindustrie und von der Bedeutung der Schutz- zollfrage und der Frage von der Kündigung des belgischen Vertrags für dieselbe, sonst würde er wohl in einem anderen Sinne und Tone dieses Thema besprochen haben. Der Wohlstand unseres Eisen- gewerbeS, wovon daS Schicksal so vieler tausende fleißiger Gruben- und Hüttenarbeiter abhängt, ist mit einem Worte gränzenlos und wenn nicht in kürzester Frist durch Beseitigung der ungerechten Be­günstigung belgischen Eisens wenigstens eine kleine Erleichterung gewährt wird, so bleibt nichts übrig als die Ocfen kalt zu legen und die Gruben zu verlassen. Der Verfasser hätte am 4. und 5. d. in Kassel auf der Konferenz der Vertreter der vereins- länbischen Eisenindustrie gegenwärtig sein sollen, um dort auS dem Munde der zahlreich anwesenden nassauischen Huttenbesitzer eine authentische Darstellung deS Nothstandes unserer Eisenindustrie zu vernehmen, dann würde er einsehen, baß eS ein reiner Hohn ist bei einer solchen Sachlage die alten Freihandelsphrasen „von der Begünstigung weniger reicher Fabrikanten auf Kosten der All­gemeinheit" aufzutischen. — Noch mehr muß aller­dings daS Benehmen einer Regierung befremden, die im schneidensten Gegensatz zu ihren laut ver­kündigten handelspolitischen Grundsätzen jetzt für den belgischen Vertrag in die Schranken tritt und der gedrückten Eisenindustrie noch länger den ohne­hin so ungenügenden Schutz vorenthalten will, der in dem Normalzoll deS VereinStarifö von 10 Sgr. pr. Etr. liegt. Bayern setzt sich durch dieses Be­nehmen ein schlechtes Denkmal bei den Angehörigen der übrigen VereinSstaatrn; hoffen wir daß es noch in der elften Stunde zur richtigen Erkenntniß un­serer Lage und feiner Pflichten gelangt.

Frankfurt, 24. Mai. Die Geschäfte der k. preußischen Refibentur bei hiesiger freier Stadt, die bisher Hr. Graf v. d. Goltz besorgte, sind nun dem k. preuß. Geschäftsträger an den Höfen von Darm­stadt undNassau. Frhrn v. Otterstedt übertragen worden.

München, 21. Mai. (N. K.) DaS von Seite Bayerns zu dem BundeSerekutionSkorpS zu stellende Kontingent wird die Zahl von 2000 Mann nicht übersteigen und würden dieselben auS dem in Frank­furt zur Zeit garnifonirenden Jägerbataillon und dem 1. Bataillon des Infanterieregiments König bestehen, welches von Hanau nach Bockenheim ver­legt würde.

München, 22. Mai. (A. A. Zig.) In der heutigen Sitzung der Kammer der ReichSräthe wurde der Gesetzentwurf über die bürgerlichen Rechte der isreaelitischen Glaubensgenossen von der Kammer einstimmig angenommen, wie derselbe von der StaatStegierung vorgelegt war. Der 1. Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat sich heute über die am Notariatsgesetze in der Kammer der ReichSräthe vorgenommenen Abänderungen schlüssig gemacht und bezüglich fast aller Artikel, namentlich aber der wesentlichen, 1, 13, 102 und 122 sich einstimmig für Beharren auf den ersten Beschlüs­sen entschieden.

Nürnberg, 23. Mai. (Tel. Ber. d. A. A. Z.) Gestern Abend wurde hier die Ruhe auf kurze Zeit

gestört. Es hatte sich die ganz grundlose Nachricht verbreitet, daß einige Waisenkinder aufgegriffen und in die Hände von MisstonSgeistlichen überliefert wor­den seien. DieS veranlaßte Aufregung, und gegen 9 Uhr Abends rotteten sich einige Hundert Menschen zusammen. Einem Gasthause, in welches ein Poli­zei-Aktuar gedrängt worden, wurden die Fenster eingeworfen. Durch daS Einscheiten der bewaffneten Macht wurde die Ruhe vollständig hergestellt. Acht Personen wurden zur Haft gebracht.

Hannover, 22. Mai. Nach der „Hannov, Z." steht eS nunmehr fest, daß Hannovers Anschluß an den deusch-österreichischen Postverein mit dem 1. k. M. in Wirksamkeit tritt.

Berlin, 22. Mai. Die „Lithogr. Corr." be­spricht die Frage wegen deS GesammteintrittS Oester­reichs in den deutschen Bund und meint, daß die­selbe in ihrer gegenwärtigen Situation vielseitig noch falsch aufgefaßt werde. Preußen habe sich in Warschau bereits früher dahin erklärt, daß eS die Angelegenheit als eine lediglich von der Zustimmung aller Bundesmitglieder abhängende betrachte, feine Zustimmung habe eS an die Erfüllung ebenfalls be­kannter Bedingungen geknüpft.

Berlin, 22. Mai. Die Bundeszentralkommis- ston wird ihre Thätigkeit nur bis zur Zurückkunft des preußischen BundeStagSgesandten, Generals v. Rochow, nach Frankurt fortsetzen, in dessen Hände dann die preußischen Mitglieder Rechenschaft adle- gen werden. Die bisherige Wirksamkeit der Bun- deSzentralkommission werden alSvann der betreffenden Kommissionen deS Bundestags, nach den verschie­denen Fachgegenständen, übernehmen. — In Bezug auf die in der letzten Zeit wieder vielberegte Flot­tenangelegenheil kann angedeutet werden, daß Preu­ßen nicht gesonnen ist, bevor die übrigen deutschen Regierungen ihre pflichtschuldigen Beiträge einge­zahlt haben, weitere Beiträge zu machen, da die Leistungen Preußens für die deutsche Flotte beinahe 1,600,000 fl. betragen, während mehrere deutsche Regierungen mit ihren deßfallsigen Matricularbei, trägen noch gänzlich im Rückstände sind.

Berlin, 23 Mai. Nach der „Lith. Corresp." hätte in Frankfurt sich bei allen jBundeStagSge- fandien die Ansicht geltend gemacht, daß die Nieder­setzung einer Bundeskommission zur Erörterung der Konflikte zwischen den kurhessischen Ständen und der kurhessischen Regierung zunächst noch hinauSzu- schieben sei. In Dresden ist ebenfalls über die Niedersetzung einer solchen Kommission nichts be­stimmt worden. Von einer Seite wird die Ansicht festgehalten, daß bei der Erörterung dieser Angele­genheit namentlich auch in Erwägung zu ziehen sei, ob die kurhessische Verfassung nicht den von der Bundesgesetzgebung aufgestellten Prinzipien wider, streite; würde dieß anerkannt und stelle sich die Un­vereinbarkeit heraus, so müsse, abgesehen von etwa später vorzunehmenden Modifikationen, überhaupt das Recht bestritten werden, im Interesse der Stände ein unverfassungsmäßiges Verfahren der kurhessischen Regierung zur Sprache zu bringen, — es habe demgemäß die Bundesversammlung gar keine Ver­anlassung, die Verfassungsmäßigkeit zu erörtern. — Der Vorleser und Bibliothekar deS Königs, Hofrath Louis Schneider zu Potsdam hat sich gestern Abend in Folge eines an ihn ergangenen königl. Befehls nach Warschau begeben. — Eine gestern aus Warschau hier eingetroffene telegraphische De­pesche meldet, daß der König am 29. d. M. be­stimmt in Charlottenburg wieder eintreffen werde. Die verschiedenen Gerüchte, daß der König sich mit dem Kaiser von Rußland nach Olmütz begeben, oder eine anderweitige Zusammenkunft mit dem Kaiser von Oesterreich haben werde, scheinen vor­läufig ungegründet zu sein. Dagegen bestätigt eS sich, daß der Kaiser von Rußland am 29. d. M. in Olmütz eintreffen wird.

Die „Voss. Z." äußert sich heute sehr ungehal­ten über die Taktik österreichischer Blätter, alle Differenzen zwischen Oesterreich und Preußen alS ausgeglichen und die beiden deutschen Großmächte als vollständig einverstanden darzustellen, und fährt dann fort: „Wenn nun aber diese Differenzen auch wirklich ausgeglichen wären — waS übrigens, wie bekannt, nicht der Fall — so müßte doch die Nach­richt, Preußen habe seine Stimme, wenn auch nur für kurze Zeit, an Oesterreich übertragen, alS auS einer trüben Quelle geflossen erscheinen. Herr v. Rochow hat, wie wir hören, weder dem Grafen Nostizv. Jänkendorf, noch dem Grafen Thun die Führung der Stimme Preußens bis zu seiner Rückehr von War­schau übertragen.

Wir kennen, fügt die „C. Z." hinzu, die Quelle nicht auS der diese Berichtigung geflossen ist, und eS steht also über ihre Glaubwürdigkeit kein Urtheil zu; da aber die Nachricht, um die es sich handelt, nicht blos von der „A. Z.", sondern auch von offi­ziellen Blättern, wie z. B. daS „Dr. I.", gebracht wurde, so wäre jedenfalls eine bestimmtere Wider, legung wünschenswert!), als die der „V. Z.", die doch immer nur die problematische Autorität eines bloßen privaten Hörensagens beanspruchen kann.