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t Aus der Provinz, 10. Februar. Da» Herzogthum Nassau hat im Gegensatz zu andern deutschen Staaten durch sein JrrrnhouS unglückli­chen Mitbürgern rühmenSwerthe Opfer gebracht; aber dennoch sind die Kosten für mittelbegüterte Fa­milien, welche keinen Anspruch auf Gcmeindeunter- stützung machan können, zu hoch. Ein HauS ist durch ein wahnsinniges Familienglied schon furchtbar geschlagen. Nun wird dem bekümmerten Familien­vater noch eine Pension für daS irre Familienglied auf­gelegt, welche er, die Verzweiflung im Herzen, kaum erschwingen kann. Unsere Zeit will den Staat zu einer sittlichen Idee gestalten, zu einem sittlichen Gemeinwesen, worin es Jedem wohl ist. In solchen furchtbaren Geschicken, wo mittlere Kräfte nicht ausreichen, sollte daher der Staat als wahre Le- benSvrrsicherungSanstalt eingreifen, und alle Irren seines Lande», deren Familien nicht notorisch ein bedeutendes Vermögen zu Gebot steht, unentgelb- liche Verpflegung gestatten. DieS wäre eine sitt­liche That. —

+ Lom Fuße des Höchst, 9. Febr. Neulich waren die KreiSbeamten in der Hauptstadt unsere» Lande» versammelt und haben über das Wohl deS Vaterlandes berathen. Das Volk hat in richtigem Gefühl dieser Zusammenkunft ein großes Gewicht beigelegt, da dieselbe für die weitere Ausbildung deS jungen KreiSinstituteS von Bedeutung sein wird. Jedenfalls haben die Beamten ihre bisherigen Erfahrungen gegenseitig auSgetauscht und damit eine hellere Einsicht in die Bedeutung dieses wich­tigen Gliedes deS StaatSorganiSmuS erlangt. Im Ganzen enthält unsere Kreisordnung gewiß treff liche Bestimmungen, von denen nur zu wünschen ist, daß sie vom Papier auch inS Leben einbringen möchten, wie dies neulich schon von der Aufgabe der Kreièbehörde in Hinsicht auf Landwirthschaft bemerkt wurde, und wir fügen zunächst die Gewerbe hinzu. DieS wird sich erst dann günstiger gestalten, wenn die Beamten dem volkSwirthschaftlichen Auf­schwung unserer Zeit besser Rechnung tragen wer­den. Die. Landwirthe und Gewerbtreibenden im KreiSbezirkSrath sollten aber in dieser Beziehung eifriger vorangehen, den KreiSbeamten unterstützen oder anfeuern. Die meisten Beamten würden dem SreiSrath bUd sehr danken. Der letztere scheint aber seine Stellung noch nicht recht zu begreifen und sich allem auf die vorgelegten laufenden Ge­schäfte zu beschränken. Im Ganzen hat daS Volk einsichtige, erfahrene Männer zu KreiSrathen ge­wählt und weit weniger als bei den Gemeinde, rathSwahlen auf eine ausgeprägte Parteistellung gesehen. ES finden sich daher überall die geeigneten Männer zu einer tüchtigen praktischen Wirksamkeit. In einigen Punkten sollte dem Kreis eine umfassen­dere Kompetenz oder vielmehr erweiterte positive Aufgabe gestellt werden, nämlich im Vizinalwegbau und im Armenwesen. Beide sind zu sehr auf die | einzelnen Gemeinden gewälzt, welche oft ihrer Pflicht j nicht genügen können. WaS die einzelne Gemeinde z nicht leisten kann, sollte man nicht dem Staate, sondern zunächst dem Kreis aufbürden. Es würde hierdurch Manche» besser ausgesührt und der Kreis gewänne an nützlichem Selbstgefühl. Er würde denn nicht den vorwiegenden Charakter des bloßen VerwaltungsbistrikteS tragen, sondern mehr ein er- weiterte» Gemeindeleben barsteUrn.

T H Hachenburg, 9. Febr. In Nr. 31 und 32 der „Freien Zeitung" ist ein fast humoristisch klingender Aufsatz über die Verhältnisse deS Nister- thaler Eisenwerk» mitgetheilt, mit der besonderen Ueberschrist: „Wahrheit und keine Dichtung". In­dessen scheint doch die Phantasie deS Verfassers bei der Abfassung desselben hier und da mitgewirkt zu haben. So spricht er z. B. über Liebenswür­digkeit u. s. w., waS doch nur Geschmackssache sein kann; läßt den früheren Direktor zum Ärzte avan- cirtn , der auf mehreren Universitäten studirt habe, wovon man hier nur weiß, daß er in England Chirurg war, dem übrigens gewiß Niemand seine sonstige vielseitige Bildung absprechen wird; spricht von der Schalheit der Staatseinrichtungendenen also wohl hier die Abenteuer deS Dr. Lange und die von der englischen Gesellschaft geschossenen Böcke ohne Weiteres aufgehalst werden sollen; faselt end­lich vom sozialen Leben, alS wenn die modernen Weltverbesserer so mit einem Striche alles Unheil, welches Schwindler und Thoren anrichlen, unmög­lich machen könnten u. dgl. Offenbar leuchtet aus dem Aufsätze daS Bestreben hervor, die frühere Ver­waltung des Werkes als ganz tadellos hinzustellen, während hier zu Lande doch jedes Kind weiß, welche Vorwürfe derselben gemacht und selbst durch im hiesigen Lokalblatte mitgetheilte Urkunden zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wurden. Die Aechtheit ober Unâchtheit derselben mag hier dahingestellt bleiben. Außerdem wird in jenem Aufsatze ver­schwiegen, auf welch' tumultuarische Weise man in Lange drang, daß er seine Zahlungsfähigkeit nach­weisen solle, zu einer Zeit, wo er nach dem abge­schlossenen Vertrage hierzu durchaus nicht verpflichtet war. Unseres Erachtens hätte man sich vor Ab­schluß des Kaufs hiervon überzeugen sollen. Allein gerade hier liegt der Hase im Pfeffer. Der Direktor posaunte in alle Welt hinaus, daß nunmehr daS Werk

als Eigenthum an Dr. Lange übergegangen sei, eine Handlung, welche im Falle, daß man Lange nicht genauer kannte, gelind auSgedrückt, voreilig und unklug war, abgesehen davon, ob er überhaupt zu derselben befugt war. Hätte man erst geprüft, so wären alle die daraus entstandenen Prozesse ver­hütet worden, die Leute hätten nicht umsonst für Dr. Lange gearbeitet, die Moralität der Bevölke, rung wäre nicht durch den blinden Parteieifer, der zu verschiedenen skandalösen Auftritten Veranlassung gab, in Gefahr gekommen, und waS der nachthei- lichen Folgen noch mehr sind. Hierüber äußert sich jener Aufsatz nicht, dagegen sagt er, daß sich eine neue Gesellschaft (hier hiegt deS Pudels Kern) auf dem Werke eingcniftet habe und nun daselbst wirth­schafte. Nähere Aufklärung gibt er auch hierüber nicht, sie möge deshalb hier gegeben werden. Nach Einleitung deS Prozesses entfernte sich Lange und ließ als Agenten Herrn Meyer zurück, dem er Ge­neralvollmacht ertheilt hatte. Meyer führte nun die Sach« in seinem Namen fort. Faktisch im Be­sitze deS Werkes, aus welchem er vor Entscheidung der Sache rechtlich nicht vertrieben werden kann, hat er sich mit mehreren Geschäftsleuten verbunden, um einstweilen das Werk zu betreiben, soweit die» die Gesetze gestatten. ES geschieht dieS zum entschie­denen Vortheil der Gebäulichkeiten und Maschinen, welche sonst dem gänzlichen Verfall anheimgegeben gewesen wären. Es kann also demjenigen Theile, welchem einmal vom Gerichte daS Werk als Eigen­thum zugesprochen wird, nur angenehm sein, wenn dasselbe vor dem Vorfälle gesichert wird. Ob übri­gens die neuen Theilnehmer vortheilhaft spekuliren, kann Nichlbetheiliglen vorläufig gleichgültig sein, wenn dadurch nur der Betrieb der Braunkohlen­gruben erhöht und der herrschenden Verdienstlosigkeit abgeholfen wird. Man sollte denken, dies allein wäre hinreichend, dem Unternehmen, welches Nie­mand benachtheiligen soll, Gedeihen zu wünschen. Allein diese Herrn Engländer und Genossen fragen wenig nach dem allgemeinen Besten. Die» geht auch aus Folgendem hervor, waS ebenfalls jener Aufsatz mit Stillschweigen übergangen hat. Herr Meyer, der wenig Vergnügen an einem, wer weiß, wie viel Jahre dauernden, kostspieligen Prozesse fand, erbot sich zu einem Vergleiche, wonach, so viel dem j Eins, bekannt, die frühere englische Gesellschaft wie­der in den eigenthümlichen Besitz deS Werkes ge- * langen, dagegen sich verpflichten sollte, die von Lange hier restircnden Arbeitslöhne, sowie das von Meyer bereits geopferte Kapital zu bezahlen. Allein man ging auf die Sache nicht ein.

AuS dem Gesagten möge das Publikum erse­hen , ob der genannte Aufsatz die Ueberschrist.: > „Wahrheit und keine Dichtung" wirklich verdient. ! oder ob er die Farbe einer Partei an sich trägt. { Einsender dieses kann übrigens versichern, daß er : beiden Parteien gleich fern steht, und demgemäß 1 keine Tendenz für oder gegen die eine oder andere 1 Seite hier zu suchen ist. Einsender war von Anfang { an überzeugt, daß der sich so nennenle Dr. Lange mindestens ein Mann sei, der die Leichtgläubigkeit beschränkter Menschen dazu zu genutzen gedachte, sich auf deren Kosten zu bereichern. Die dem früheren Direktor von einigen Anhängern Lanae's zugefügten Insulten wird ebenfalls Niemand in Schutz nehmen wollen. Indessen konnte sich Einsender doch nicht zur blinden Anbetung der früheren Direktion veran­laßt fühlen.

UebrigenS möge hier noch die Nachricht mitge­theilt werden, daß der sogenannte Dr. Lange im Badischen, in ähnliche, wenn nicht ärgere Konflikte gerathen sein mag, und daß dem Vernehmen nach von einer dortigen Behörde bei hiesigem Kreisamte Erkundigungen über diese räthselhafte Person finge# zogen worden sind.

^ Vom Westerwald, 10. Febr. Wir sehen eS als eine durch die natürliche Lage und die Be­deutung der Stadt bedingte Nothwendigkeit an, daß wenn die Obergerichte um eines vermehrt wer­den müßten, dasselbe an keinen andern Ort, als Limburg gelegt werden könnte, und glauben dieser Ansicht eine weitere Ausführung nicht geben zu müssen. —

Wir werden auch hier sowenig als in einer Landes- oder Volksversammlung auf eine Unter­suchung der Frage über die Nothwendigkeit einer so bedeutenden Abänderung in unserem Gerichts­verfahren , wie sie der bekannte Gesetzentwurf vor, schlägt, oder auf eine Kritik der Mängel und Vor­züge desselben eingehen, weil dies nicht der Ort dazu ist und weil wir ebensowenig hoffen dürfen, damit die öffentliche Meinung deS Landes über eine „so wichtige legislatorische Arbeit", als den Kopf des Limburger Konzipienten jener bekannten Vor­stellung an daS Staatßministerium aufzuklären. Denn wer, ohne zu lachen oder zu erröthen, die Gerichtshöfe für Zivilstreitigkeiten mit Geschwor­nen besetzen oder die Berathung eines Zivilprozeß- aesetzentwurfes einer Landes- oder Volksversamm­lung unterbreiten will, den müssen wir entweder für einen Ignoranten oder einen Thoren halten.

ES scheint uns aber die Pflicht eines Bürgers zu sein, den Eigennutz zu entlarven, wenn derselbe zur Verfolgung von Sonverinteressen oder Abwen­

dung vermeintlicher Gefährdung derselben sich nicht scheut, seine sachunkundigen Mitbürger mit plumper Unverschämtheit zu mistifiziren, bat Petitionsrecht deS Volkes herabzuwürdigen und damit abzunutzen.

Wenn wir auch nicht die Meinung theilen, daß die Existenz der Advokatur, welche nicht bei den Obergerichten rezipirt ist, durch die Einführung deS vorliegenden Gesetzentwurfs wesentlich gefähr­det werde, so geben wir jedoch zu, daß diese Be­fürchtung gehegt werden kann.

Sollte sich dieselbe begründet zeigen, so wäre daS allerdings ein Moment, das uns bestimmen würde, von der Einführung des Gesetzes abzura- then, da wir einen tüchtigen Advokatenstand für eine der ersten Bedingungen einer guten Justiz, pflege halten und an den vorhandenen Anfängen eines solchen nicht gerüttelt werden sollte.

Wenn man aber bei dem ersten Scheine einer Gefahr für daS Einkommen der Advokaten zur Ab­wendung derselben kein Bedenken zu tragen braucht, dem Lande eine angemessene Vermehrung der Ge­richtshöfe vorzuschlagen, eine Maßregel, die, abge­sehen von dem Kostenaufwand, nach allen Ersah, rungen zum Ruin der Rechtssprechung selbst füh, ren muß, und ein solches Ansinnen nicht sofort all, gemein die richtige Würdigung findet, so müssen wir leider zu dem Resultate kommen, daß die kurze Zeit der öffentlichen Verhandlung der Angelegen, Heiken deS StaatS und »er Korporationen die Ein­sicht in dieselben noch nicht sehr vermehrt hat. Wir gehören zu denen, welche in dieser Oeffentlichkeit, in der Presse- und in der Durchsichtigkeit der Ein­richtungen des StaatS für alle Bürger, eine bei weitem sicherere Garantie der Freiheit und deS Rechts sehen, alS in einer noch so großen Anzahl von VerfassungSparagraphen und halten eS deßhalb für unsere Pflicht, allen Bestrebungen mit Ernst und und ohne Scheu entgegen zu treten, welche auf eine Gefährdung dieser Garantieen selbst hinaus­laufen. —

Welch großartiger Unfug mit diesen und an­dern Attributen eines freien «staatSlebenS, nament- lich dem Petitionsrecht, aber in den letzten Jahren getrieben worden ist, wird Jeder, der Augen hat, gesehen haben und es ist deßhalb Pflicht der wah­ren Freunde ihrer Erhaltung, den geheimen und offenen Feinden derselben überall offen die Stirne zu bieten.

In diesem Mißbrauch liegt allein der Grund des Mißtrauens und der Mißachtung dieser Rechte, welche so häufig beobachtet werden können.

Wie aber oft ein schädlicher Einfluß im orga­nischen Leben daS Heilmittel in sich selbst trägt, so ist dieS auch bei der an daS Ministerium gerichteten, in der Nummer 25 dieser Blätter abgedruckten Pe­tition, die GerichtSorganisation betreffend, der Fall.

Der großartige Fiasco, welchen dieselbe in allen Kreisen und Meinungsnüanxen gemacht hat, wird ihre oder ihren Verfertiger hoffentlich belehrt haben, daß Alles seine Grenzen hat, daß vom Er­habenen zum Lächerlichen nur ein Schritt ist.

Kassel, 10. Febr. (O. P. A. Z.) Der Um# stand, daß viele Offiziere, namentlich preußische, ihre Frauen haben hierher kommen lassen, deutet auf längeres Verbleiben derselben in unserm Land« hin. DaS neu ernannte Kriegsgericht hat seine Thätigkeit noch nicht begonnen. Inzwischen ist eine Unkersuchungskommission auS bayerischen und öster­reichischen Stabsoffizieren niedergesetzt , welche die Frage erörtern soll, ob gegen die kurhessischen Offi­ziere, welche ihren Abschied eingereicht, ein Versah, ren einzuleiten fei ober nicht. Den Vorsitz in die, ser Kommission führt der General Damboer. Sollte diese Frage bejahend auSfallen, so wird die Kom­mission diejenigen Offiziere, welche alS die Urheber des von der Mehrzahl der kurhessischen Offiziere eingetragenen Verfahrens zu betrachten sind, zur Untersuchung ziehen und einem besonders deßhalb zu ernennenden Kriegsgericht überweisen. Danach ist die Angabe verschiedener Blätter, daß bereits einige der Offiziere, namentlich der General Ger­land, General von Urff, Obersten Weiß, d'Orville 20. bereits vor ein Kriegsgericht gestellt seien, zu berichtigen. Sämmtlichen kurhessischen Offizieren ist übrigens jetzt auf Veranlassung des Bundeszivil- kommiffärS Grafen v, Leiningen eine Aufforderung zugegangen, sich darüber zu erklären , ob sie die ihnen in Folge der Septemberverordnungen zuge, Renten Befehle anerkennen wollen oder nicht. Der in der Henlel'chen UntersuchungSsache verhaftete Steueraufseher Wladung ist gestern seiner Haft wieder entlassen. Henkel soll den 20. Wladung er­sucht haben, daß er ihm eine Ordre Haynaus ver^ schaffen möge. Hierüber befragt, soll Wladung er- klärt haben, daß Herr Henkel ihm einen solchen Auftrag nicht gegeben. Vorgestern war der in letz- ter Zeit oft genannte OberappellationSgerichtSrath ElverS beim Kurfürsten. Man knüpfte daran wie­der die verschiedenartigsten Vermuthungen, die jedoch wohl meist alle unbegründet sein dürften. Heute sand eine Umquartierung statt, indem die österrei­chischen Truppen von der Ober- in die Unterneu« stabt, und die preußischen von der Unter- in die Oberueustadt verlegt worden.