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Frankfurt/2L. Jan. (O.-P.-A.-Z.) Die Kon­ferenz der Zollvereins-Bevollmächtigten zu Wies­baden wird nach der Reihe von sämmtlichen Zoll, Vereins,Regierungen beschickt. (Die Bevollmächtigten von Bayern, Sachsen, Baden und Kurheffen sind bis jetzt noch nicht eingetroffen. Hr. von Thielau vertritt nebst Braunschweig auch die thüringischen Staaten. Hri Duising aus Kassel wurde unrichtig als bereits angelangt gemeldet. Die Red.)

ES handelt sich bei derselben, die Ende Fe, bruar geschlossen werden dürfte, nicht um allgemeine Handelsprinzipien, nicht um Beialhungen über die möglichen Annäherungen der verschiedenen Zollsy, steine, sondern einfach um die Revision einzelner den Zollverein berührenden Spezialfragen. So lange der Zollverein als ein nach Verträgen und ander­weitigen Gesetzen organisirter Körper besteht, ist jede demselben angehörige Regierung verpflichtet, den darüber angeführten Bestimmungen Folge zu leisten. Damit wird die anderweitig angeregte Zusammenkunft technischer Kommissarien in Dres­den in keiner Weise beseitigt, oder gehemmt, und kein politischer Beweggrund kann unseres Erachtens so mächtig sein, daß einige deutsche Regierungen jenen Verpflichtungen nicht nachkommen wollten.

* Darmstadt, 22. Januar. Nach der „Darmst. Ztg." ist dem Studenten Kupferberg auS Mainz nach 20 Monaten der Rest seiner Gefängnißstrafe gegen eine Geldbuße von 500 fl. und gegen Bürg­schaft für künftige Zahlung der Untersuchungskosten erlassen.

Kassel, 22. Jan. Die gestern hier eingerückten Bayern sind heute über Melsungen nach Rotenburg abmarschirt

An die Geistlichkeit, wenigstens in der Graf­schaft Hanau, ist die Weisung ergangen, ihre An- sichten über die (durch daS Ministerium Eberhard eingesührte) Zivilehe in schriftlicher Abhandlung an daS Konsistorium einzuschicken.

München, 21. Januar. (A A. Z.) Mit näch, ftem 1. Februar wird LegationSrath Dingelstedt die Leitung unserer Hof- und Nationalbühne proviso­risch übernehmen. Der bisherige Intendant Frhr. v. FrayS tritt als Oberst deS hiesigen Infanterie- Leibregiments in den aktiven Militärdienst zurück, und ist in allerhöchster Anerkennung feiner thätigen Geschäftsführung von Sr. Maj. mit dem Komthur- kreuz deS Michaelsordens ausgezeichnet worden. — Zur Industrieausstellung nach London wird sich alS baierischer Regierungskommlssär Prof. Schaft Häutl begeben, und demnächst dahin abreisen, um schon bei AuSpackung und Aufstellung der von Bayern entsendeten Industrie-Gegenstände an Ort und Stelle anwesend zu sein. — Ein Bild der Vorzeit sehen wir wieder in dem alle sieben Jahre sich erneuernden Schäfflertanz, welcher in diesem Karneval auf den Straßen Münchens auSgeführl wird. Der Ursprung desselben dadirt auf die Zeit der großen Pest in München, daS Jahr 1517, zu­rück, und es hat sich die alte Sitte deS periodischen TanzeS der Schäffler mit geringer Unterbrechung und ohne wesentliche Veränderung der früheren Kostümi- rung unausgesetzt bis auf unsere Tage erhalten.

Dresden, 21. Jan. Die „Sächsische Konsti­tutionelle Zeitung" enthält Folgendes: So eben ist der neue Gesetzentwurf auSgegeben worden, welcher unter dem Titel „einige str af r e ch t l i ch e B e st i m« m ung e n betreffend", besonders gegen die Oppo- sitionSpresse gerichtet ist, wie man auS folgenden hauptsächlichen Bestimmungen desselben erkennen wird. Mit Gefängniß bis zu einem Jahr ist zu bestrafen, wer durch Wort oder Schrift, oder bildliche Dar- stellung Andere zum Ungehorsam gegen die Gesetze oder gegen obrigkeitliche Anordnungen, ober zur Verweigerung gesetzlich bestehender Abgaben oder Leistungen auffordert. Gleiche Strafe hat zu erwar­ten, wer durch öffentliche Mittheilung die Rechts- Institute der Ehe, der Familie oder deS Eigenthums, oder die bestehende StaatSverfassung herabwürbigt, oder Handlungen, welche das Gesetz verbietet, al- ehrenvoll oder verdienstlich, oder Personen wegen Handlungen, derenihalber sie zur Verantwortung gezogen worden sind, als lobeuSwerth darstellt. Die drei letzten Artikel geben wir wörtlich:

Art. 5. Oeffentliche Mittheilungen , durch welche die Regierung, öffentliche Behörden oder staatsrechtlich bestehende Körperschaften, ober einzelne Berufshandlungen dieser öffentlichen Organe einer tadelnden Kritik unterworfen werden, sind strafbar: a) wenn sie mit Erdichtung oder geflissentlicher Ent­stellung von Thatsachen verbunden sind; b) wenn dabei den genannten Organen Beweggründe oder Absichten untergelegt, oder Eigenschaften beigelegt werden, welche im Publikum Haß ober Verachtung gegen dieselben zu erregen geeignet sind. Die Strafe besteht in Gefängniß bis zu einem Jahr, und, wenn daS Vergehen durch Reden vor einer zusammenge« rotteten Menge verübt worden ist, bis zu zwei Jahren. Eines Antrags bedarf eS zur Bestrafung öffentlicher Mittheilungen der gedachten Art nicht.

Art. 6. Wer zum öffentlichen Aergernisse in I Wort, Schrift, ober bildlicher Darstellung sich über

den Wenigflnehmenden , fast jedes Jahr ein neuer Rechner kintritt, und dir Rückstände seines Vor­gängers, von welchen er meistens nicht einmal Aus­kunft geben kann, übernimmt. Der abgetretene einjährige Rechner hatte sich in seinem Dienst noch nicht recht eingeschossen und macht jetzt einem neuen Platz, welchem daS Fübren dieses Dienstes ein böhmisches Dorf ist. Toll eS besser werden, so muß das Vergeben dieses Dienstes aufhören und der Rechner ebenfalls auf dieselbe Zeit wie der Bürgermeister bestellt werden.

Durch die hier bemerkten einzelnen Untauglich, feiten wird allerdings klar genug, daß die Anstellung der KreiSreviforen geboten erscheint, eS stellt sich je­doch hinsichtlich des Kostenpunktes eine andere Frage heraus, nämlich diese, ob hierdurch auch das Per­sonal an der RechnungSkammer vermindert wird? Das Volk hoffte durch die neue Einrichtung der Dinge auf Minderung der Lasten, dagegen haben wir statt früherer 28 jetzt 38 Aemter und statt drei Eteuerflmpkl deren 4Vt — falls die Anzahl nicht noch größer wird.

Gehen wir nach dieser Abschweifung auf einen andern Gegenstand über, nämlich den,^

6) die Handhabung der Polizei; da auch diese dem Gemeinberath anheimgegeben ist. Hiermit sieht es allerdings hin und wieder so traurig aus, daß man füglich den Namen streichen könnte. Eine Po­lizeiaufsicht am Abend gehört zu den Seltenheiten, ebenso eine Sonntagspolizei. Der saure Verdienst der Taglöhner wandert Nachts in die weiten Ta- schen der Wirthe, und wer kümmert sich darum? An Sonntagen unter dem Gottesdienste sind die Brandweinschenken besetzt, wer wehrt eö ? Die GenS« barmen etwa? Gewiß diese am letzten, indem der GenSdarme nur dann einzuschreiten hat und ein# schreiten darf, wenn er rcquirirt wird. WaS kommt indessen bei dieser Freiheit heraus? Die Thatsachen, die nächtlichen Einbrüche, die Räubereien beweisen eâ. Sittlichkeit und Religion werden untergraben, und Mancher, welcher früher noch zu den bessern gezählt werden konnte, wird von dem Strudel mit fortgerissen und so das alte Sprichwort:

„Böse Beispiele verderben gute Sitten" in der Jetztzeit zur handgreiflichen Wahrheit.

DaS Gouvernement, welches gewiß schon längst die Sachlage genau kennt, kann hier nur dadurch helfen, daß eS die Polizeigewalt wieder zurücknimmt, und es darf versichert sein, daß eS sich dadurch den Dank der Besseren erwirbt.**) E n Strafgesetzbuch haben wir-für Verbrecher, ein gleiches für Polizei­vergehen wâ e nöthig, und wenn dann die Leitung I von oben herab besorgt würde, gewiß eS gestaltete i sich schnell anders.

Einer besonderen Erwähnung verdient endlich: 7) noch daS Armenwesen in seiner jetzigen Einrich­tung. Früher hatte man die AmtSarmenkvmmissio- nen, zusammengesetzt aus dem Beamten, einigen Geistlichen und sonst bestellten tüchtigen Bürgern als Beigeordnete , und man konnte durchgängig i eine ruhige und parteilose Prüfung der vorliegenden Anträge erwarten. Auch dies ist jetzt anders, und der Gemeinderath hat jetzt diese Funktion auszuü- ben. Wenn nun auch angenommen werden kann, daß die Armen mancher Gemeinde hierdurch nichts ! verloren haben, so kann man dies leider nicht im Allgemeinen sagen. Oder wie soll eS vertheidigt werden, wenn Arme, welche nichts mehr arbeiten können, öfters im strengsten Wortsinne an den We­nigstnehmenden vergeben werden, und adurch nicht selten in Hände fallen, in welchen sie das Fegfeuer schon im Voraus abverdienen müssen, ja oft genug zu Leuten kommen, welche von der Unterstützungs- fumme selbst mitleben wollen; der andern Mängel nicht zu gedenken, wo Arme, welchen es höchst nö­thig thut, unterstützt zu werden, nur deswegen nichts erhalten, weil einige GemeinberaihSglieder denselben persönlich abhold sind. Hier hätte wenigstens der OrtSgeistliche eine entscheidende Stimme haben sol­len, da man diesem vermöge seiner höhern Bil­dung, doch immer die meiste Parteilosigkeit zutrauen konnte.

WaS könnte nun noch weiter gesagt werden über daS Wahlsystem u. s w., doch wozu? da man unser jetziges Gemeindegesetz nur als ein pro, visorischeö betrachten kann, rvelchem früher oder später eine Umarbeitung bevorstehen durfte.

*S* Aus dem Maingrund, vom 27. Januar. Auch in dem Justizam e Hochheim ist die Wahl der KreiSbezirkSräihe in voriger Woche vorgenom­men worden, unb hat folgendes Resultat geliefert. Gewählt swurden : 1) Herr Christoph Friede­mann, Gutsbesitzer und Kaufmann in Hochheim;

2) Herr Christoph Hartmann, Gutsbesitzer und Gastwirth in FlörSheim; und, 3) Herr Franz Born III. Gutbesitzer in Wallau, früher'Schultheiß

Soviel man weiß, gehören die Gewählten zur konstitutionellen Partei, wie dann überhaupt bei un­sern Bauern die demokratische Herrlichkeit sich von Tag zu Tag mehr verliert.

**) Das vorgeschlagene Mittel greift wie eS scheint, über den zu erreichenden Zweck hinaus. Die gerügten Uebelstände waren auch vor Einführung der Gemelndepolizei schon zu finden. Der wunde Fleck ist also anderswo zu suchen, und durch die Polizei allein nicht heilbar. Die Red.

Gott oder göttliche Dinge, oder über andere Ge» genstände der Verehrung einer bestehenden RettgionS- gesellschaft, oder über deren Lehren und Gebräuche herabwürbigenve oder verächtliche Aeußerungen er­laubt, ist mit Gefängniß bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Art. 7. Gefängnißstrafe bis zu sechs Mona­ten hat zu erwarten, wer wissentlich falsche Nach­richten, welche im Publikum Besorgniß vor Ge­fährdung der öffentlichen Sicherheit, des Friedens oder der bürgerlichen Freiheit zu erregen geeignet sind, mündlich oder schriftlich auSstreut ober ver­breitet.

Daß bei so allgemeinen Vorschriften wie in Art. 5 und 7 alle und jede Kritik und die Mittheilung jedes nur irgend nicht ganz verbürgten GerüchtS gefährlich wird, versteht sich von selbst. Ja nach den Motiven kommt eS bei Art. 5 nicht einmal darauf an, daß die Ehre einer „Behörde, eines Ministers rc." verletzt worden sei: nein, eS sollen auch solche Aeußerungen strafbar sein, „durch welche, ohne gerade die Ehre anzutasten, doch der Haß deS Publikums erregt werden kann" oder „durch welche die Achtung vor den Organen deS StaatS untergraben wird". WaS wird aber heutigen TageS nicht Alles darunter verstanden!

AuS Dresden vom 21. Januar schreibt man der Freimüthigen Sachsen-Zeitung: Von königlich sächsischer Seite ist bis heute noch kein Bevollmäch­tigter zu der Z o l l k o n f e r e n z nach Wiesbaden abgegangen. Auch ist unS nicht bekannt geworden, wer dahin gehen solle. Die ganze Angelegenheit unterliegt hiesigen OrtS der ernstesten Erwägung. Vielleicht hat eine heute veranstaltete Jfombinirte Ministerialsitzung zu einem .definitiven Resultate geführt.

Hannover, 20. Jan. (K. Z.) AlS die öster­reichische Kavallerie bei unS einrückte, trug sie an ihren Helmen grüne Tannenreiser, Zweige deS Frie­dens *). Wird sie in dem von aller Welt verlas­senen SchleSwig-Holstein eben so friedlich gesinnt auftreten? Der Theil der Oesterreicher, welcher hier war und noch hier ist, möchte eS wohl, wenn es von ihm abhinge; denn man hat manches ge­sehen, manches gehört, waS offenbar darauf hin« deutet, daß selbst unter diesen Truppen Sympaihieen für Schleswig-Holstein vorhanden sind. Ein öster­reichischer Wachtmeister sagte zu mehreren Bürgern: „Glauben's doch nicht, daß wir gegen Schleswig- Holstein feindlich gesinnt sind, haben wir doch man­chen Kreuzer unter unS für dieses Land gesammelt." Andere Oesterreicher saßen in einem Wirthshause und ließen sich Bier geben. „Herr Wirth" — sag­ten sie —, „stosten wir an auf SchleSwig-Holstettn^ Unb der Wirth mußte mit ihnen auf das Wohl dieses Landes trinken. Die meisten Oesterreicher sagten: „Wir wissen'S wohl, daß wir hier nicht gern gesehen werden, aber ist'sjdenn unsere Schuld, daß wir hier sind? Wir sind Soldaten. Aber wir freuen unS, daß wir die Dänen schlagen sollen, um den SchleSwig-Holsteinern endlich einmal Ruhe zu verschaffen. Und wir werden die Dänen schlagen." AuS diesen und ähnlichen Zügen sieht man, daß selbst unter diesen Truppen schleSwig-holsteinische Sympathieen sich finden, waS bei dem großen Jam­mer der Zeit eine wohlthätige Erscheinung ist. Ueber daS Benehmen der Oesterreicher in ihren Quartieren sind bis jetzt Klagen nicht vorgekommen.

Kinkel ist (wie die „Zeitung für Nordb." auS glaubwürdiger Quelle wissen will) erst am 10. Januar von Paris abgereist. Er lebte dort unter fremdem Namen, und hatte eine Zusammenkunft mit seiner Frau. Sein Haar ist wohl weiß, aber seine Gesundheit, eben so wie sein frisches kräftiges Geistesleben sind ungebrochen, und mit seinem Freunde und Befreier Karl Schurz in Paris ver­einigt, hat er sich mit FreiheitSwonye Allem hin­gegeben , waS in Paris Leben und Kunst dem Künst­ler und Dichter bieten. Er ließ sich zu einem län­geren Aufenthalt bestimmen, weil die Kunstausstel­lung eben geöffnet war, und er nach langer Ent­behrung diese Freunde genießen wollte. Seine Eri« stenz in London ist vollständig garantirt, und wenn er gesund bleibt, wie er ist, so liegt außerdear diese vollständige Garantie schon in ihm selbst], in einer Befähigung und Kraft, die sich nach so vielenZSei- ten deS Wissens und Kennens erstreckt.

Hannover, 21. Jam (Z. f. N.) Der König hat dem MusikkorpS des österreichischen Regiments, welches ihm, wie wir erzählt, am Sonnabend eine Nachtmusik gebracht hat, ein Geschenk von 50 Du­katen gemacht. Eine gewisse Mißstimmung über die besondere Zuvorkommenheit, welche Seitens deS HofeS den österreichischen Offizieren bewiesen wer- 'ben , greift besonders in unserem Militär um sich; in jenen Aufmerksamkeiten findet es eine indirekte Zurücksetzung.

Berlin, 21 Januar. (Lith. Korr.) Sicherem Vernehmen nach wird an den betreffenden Stellen

*) Die alte ständige Sitte der österreichischen Truppen, sich cinf dem Marsche mit grünen Zweigen zu schmücken, icheint in Norddeutschlaud nicht bekannt zu sein.