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Bekanntmachungen.

625] Bekanntmachung.

Den Wahrschaudienst für die Rheinschifffahrt betreff.

Infolge Verfügung Herzoglichen Staatsministeriums vom 24. Juni l. I. wird hiermit die nachstehende Bekanntmachung des Königs. Obrrprâsidenten der Rheinprovinz bezüglich des mit dem 15. d. M. ins Leben tretenden Wahrschaudienstes auf dem Rhein, nebst Gebührentaris zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bekanntmachung.

Zur Sicherheit der Rheinschifffahrt sind folgende Wahr­schaustationen errichtet worden, als :

1) auf dem Mâusethurme bei Bingen, für die Durchführung des Bingerlochs.

2) von St. Goar bis Oberwesel, für die Dampfschleppzüge.

3) am Ochsenthurm von Oberwesel , für die Durchfahrt am Tauberwörth.

4) bei St. Goar, für die Durchfahrt durch die Bank.

5) bei St. Sebastian -Enger- , für die Durchfahrung des EngersMen Grundes; so lange der Wasserstand weniger als 10 Fuß am Andernacher Pegel beträgt; und

6) oberhalb der Siegmündung, für die Durchfahrung der Rheindorfer Kehle; so lauge der Wafferstand weniger als 11 Fuß am Bonner Pegel beträgt.

Bei diesen Wahrschaustationen sind folgende Zeichen ein- qefübrt, als: „ —

Ä. Für die Stationen auf dem Mausethurm, dem Ochsen- thurm und oberhalb der Siegmündung bedeutet: _

a) der aufgezogene Korb, daß ein einzelnes Schiff zu ^.hal ankommt. . ,

b) der aufgezogene Korb mit einer rothen Flagge, daß ein Schleppzug zu Thal ankommt.

c) der aufgezogene Korb und eine weiße Flagge, daß ei» Floß kommt.

Bemerkung. Bei der Station auf dem Mâusethurme ist an seiner Ostscite eine schrâgliegende weiße Flagge ange­bracht, welche dazu dient, den Korb zu ersetzen, weil derselbe bei untergehender «oonne von Bingen aus nicht immer gesehen werden kann. .

B. Die wandernde Wahrschau von St. Goar bis Ober­wesel bleibt in der bisherigen Weise.

C. Für die Stationen an der Bank von St. Goar und Sebastian-Engers.

bedeutet: . .

a) eine rothe Flagge, daß ein einzelnes Schiff zu Thai ankommt.

b) eine weiße Flagge, daß ein Schleppzug zu Thal ankommt.

c) eine rothe und weiße Flagge, daß ein Floß kommt.

Demnach ist die Bergfahrt nicht frei, sobald ein Zei- chkn gegeben wird und die Thalfahrt nicht frei, wenn kein Zeichen gegeben wird.

Jeder, der mit einem Schiffe von Bingen zu Thal fahren will, hat 10 Minuten vorher éin Zeichen durch Aufhissen einer weißen Flagge auf halbem Maße zu geben, und darf nur dann erst abfahren, wenn vom Mâusethurni aus das Zeichen ge­geben wird. ~

Wenn bei den Stationen von Oberwesel und St. Sebastian- Engers der Wahrschauer den Schiffen zu Thal entgegen kommt und mit der Flagge winkt, müssen sie aufschlagen.

Jeder, der ein Fahrzeug führt, ist verantwortlich für alle Nachtheile, welche aus Nichtbeachtung der Wahrschau entstehen.

Die Zahlung der Wahrschaugebühren geschieht nach bei­folgendem Tarif an die Wahrschauer selbst.

Abänderungen der Wahrschanzeiche», Einrichtungen und Gebühren werden nach Ergebniß der Erfahrung vorbehalten.

Der Dienst auf den sämmtlichen Stationen wird bis zum 15. Juli d. J. beginnen.

Cobleuz, den 15. Juni 1850.

Der Oberprasident der Nhemppovinz.

(gez.) Eichmann.

Gebühren-Tarif

für die Wahrschauen am Rhein.

Es ist zu entrichten:

1) An die Wahrschau-Station auf dem Mäuwthurme bei Bingen, wenn das Bingerloch durchfahren wird,

a) von jedem einzeln zu Berg fahrenden Dampfboote

5 Sgr. 6 Pf.

d) von jedem zu Berg fahrenden Schleppzuge 7 „ — „ c) von jedem zu Berg fahrenden Segelschiffe 2 „ — „

2) An die Wahrschau, welche die Strecke von

St. Goar bis Oberwesel durchgehet,

von jedem zu Berg fahrenden Schleppzuge 15 „ — „

3) An die Wahrschau auf dem Ochsenthurm

von Oberwesel, wenn die Strecke von Kam- mereck bis Oberwesel durchfahren wird, von jedem einzeln zu Berg fahrenden Dampf­boote .............2 „ 6 „

4) An die Wahrschau an der Bank von St.

Goar, wenn die letztere durchfahren wird, von jedem einzeln zu Berg fahrenden Dampf­boote .............3 „ „

5) An die Wahrschau bei Sebastian-Engers, wenn der Engers'sche Grund bei einem Waffeststande von weniger als 10 Fuß am Pegel zu Andernach, durchfahren wird,

a) von jedem einzeln zu Berg fahrenden

Dampfboote..........3 „ 6 „

b) von jedem zu Berg fahrenden Schleppzuge 5 „ 6 „

6) An die Wahrschau oberhalb der Siegmün- ,

dung am rechten Ufer . wenn die Rheindorfer Kehle bei einem Wasserstande von weniger als 11 Fuß am Pegel zu Bonn durchfahren wird,

a) von jedem einzeln zu Berg fahrenden Dampfboote..........3 „ — „

b) von jedem zu Berg fahrenden Schleppzuge 5 „ — ,, Der vorstehende Tarif für die Wahrschauen am Rhein wird auf Grund der Bestimmung im §. 93. der Allg. Ge­werbeordnung vom 17. Januar 1845 (Ges. Samml. 1845. S. 41) hierdurch genehmigt.

Berlin, den 12. April 1850.

Der Minister für Handel, Ge- Der Finanz-Minister werbe und öffentliche Arbeiten.

(gez.) von Stube. In Vertretung

(gez.) von Pommer-Esche.

Die betreffenden Herren Bürgermeister werden die Schiffer ihrer Gemeinden die genaue Beachtung dieser vorstehenden Anordnungen empfehlen.

Wiesbaden, den 2. Juli 1850.

Herzogl. Nass Kreis-Amt.

Ferger.

M U > I O M. M

Concessionirte Deutsch - Englisch - Amerikanische Gesellschaft zur Beförderung von

Auswanderern nach Amerika

über

Rotterdam und Liverpool.

Regelmäßige wöchentliche Paket - Schifffahrt auf den ganz neuen, zum Zweck der Auswanderer-Beförderung eigens eingerichteten Nord-Amerikanischen Schiffen der Black Star Company in Yew - York.

Di ese Ne ise - Ge l egen hei t ist die beste; sie ist die schnellste und sicherste.

Ueverfahrt - Preis von Mainz oder Biebrich bis New-Nork:

Für einen Erwachsenen................ff. 68. —

„ ein Kind »on_l bis 12 Jahren............ 54. —

In diesem Preis ist einbegriffen:

a) Der ganze Seeproviant, (Schiffsbrod, Reis, Mehl, 12 Pfund Fleisch JC.)

b) Freies Logis und Verköstigung in Liverpool, von der Ankunft daselbst bis zur Abreise, im eigenen deutschen Gasthause der Union.

c) Kostenfreie Beförderung von zwei Zentner Gepäck für einen Erwachsenen und eines Zentners für ein Kind.

d) Alle Leistungen der Amerikanischen Gesellschaft bei Ankunft der Passagiere in New-Bork (siehe das Nähere in meinem Prospekte).

(Jede Erpedition wird von einem in meinen Diensten stehenden Conducteur bis Liverpool begleitet.)

Wilhelm Rieger

in Frankfurt a. M. und Mainz.

Agenten im Herzogthum Nassau:

Herren Zean Blees S> Comp. in Biebrich, General-Agenten.

„ Carl Streicher, Goldarbeiter in Limburg a. d. Lahn.

„ Bürgermeister Schnug in Wied - Selters.

„ Philipp Boussier in Eamberg.

„ C. A. Vietor in Oberlahnstein.

Expedition d objets

de Visbade â Londres.

A partir d’aujour’hui le bureau de l’agence de la sociale de Cologne, â Visbade, se charge d'expédier â Londres des paquets, coffrcs et aulres objets qui, s'ils sont remis le soir au bureau, pour qu’ils puissent partir le lendemain par le premier bateau , parviennent â Londres en 48 heitres._____

Pour expedier des objets de Londres â Visbade on s'adresse â Londres, au bureau d’agence West strand 450, ou King William Street City No. 65.

NB. Les objets remis â l’expédition ne doivent contenir ni argent ni lettres cachetées.

VISBADE, le 1 Juin 1850.

553] 1 ’ A g e n t

Charles Leyendecker.

Diejenigen Leidenden, welche sich bisher weder selbst, noch im Kreise ihrer Bekann­ten von der heilkräftigen Wirksamkeit der Goldb er ger'schen Ketten zu überzeugen Gelegenheit hatten, mache ich auf den im Druck erschienenen

Zweiten Jahresbericht über die Heilkraft und Wirksamkeit der Kaiser!. König!. Oesterreisch privilegirlen und König I. Preuß concessionirlen Goldberger’sclien galvano- elcctrifdien Rheumatismus-Ketten aufmerksam und ist diese für Alle, die an gichtischen, nervösen und rheumatischen Uebeln leiden, so höchst wichtige Schrift UN entg eidlich bei mir zu haben. Diew segensreichen Er­folge, bestätigt in amtlich beglaubigten Attesten von mehr denn Ein Tausend Sanitätsbehörde», renöinmirtcn Aerzten und hochachtbaren Privat - Personen aller Länder Europas, rechtfertigen sicherlich die Celebrität der G o l d b e r g e röschen Ketten und bieten die größte Bürgschaft für deren gerühmte und gepriesene Heilkraft.

Von dem Erfinder und Verfertiger dieser Ketten, Herrn I. T. Goldberger in Berlin, vormals in Tarnowttz, ist mir seit Jahr und Tag der alleinige Verkauf für den hiesigen Ort übergeben und halte ich sonach mein wohlafsor- lirteS Lager der Goldberger schen Ketten in der Original- Verpackung, zu den feffgestellten Fabrikpreisen (ä ©tuet mit Gebrauchs - Anweisung 1 Thlr., stärkere « 1 Thlr. 15 Sgr. und in doppelter Konstruktion gegen veraltete Uebel â 2 Thlr.) bei Bedarf zur geneigten Abnahme bestens em­pfohlen.

Carl Leyendecker in Wiesbaden, 630] Marktplatz Nr. 38.

628] Johann Mörsdorfer empfiehlt sich als Lohnbe­dienter, Kutscher, auch Pferden zu warten und auf Verlangen mit auf Reisen zu gehen, kurz zu aller Arbeit fähig. Zu er­fragen bei Schuhmacher Schmidt in der kl. Schwalbacher Straße. Daselbst ist auch ein Küchcuschrank billig ab­zugeben.

629] Ein Mittheilnehmer zum Unterrichte im Englischen und Französischen wird gesucht. Von wem? sagt die Brpe- dition dieses Blattes.

631] Wir Endesunterschriebenen sind die Eltern des Kindes, das der Herr Dr. Braun vor drei Wochen vom Tode ge­rettet hat. Es war Alles so, wie es in dieser Zeitung, No. 153 v. 2. Juli, gedruckt steht: Hr. Hofrath Weisenthal war der behandelnde Arzt unseres noch nicht fünf Jahre alten Bübchens. Drei Wochen war cs krank; in den letzten Tagen wurde es plötzlich schlimmer, zuletzt ging ihm fast der Hals zu. Alle Mittel hatten nichts geholfen, und wir sollten sehen, wie unser liebes Kind erstickte. Da brachte uns der Herr Hofrath Weisenthal den Herrn Dr. Braun und den Herrn Dr. Gergens. Die Herren hielten Konzilium und nahmen so­gleich bie Operation vor, nachdem besonders der Herr Dr. Gergens durch eine freundliche und herzliche Zusprache un­sere Zustimmung erlangt hatte. Unser Kind ist gerettet, und die Wunde von dem Einschnitt in den Hals , in den ein silbernes Röhrchen zum Athmen gesteckt worden war, ist jetzt wieder ganz geheilt.

Wir können dem lieben Gott — den wir durch unser Gebet auch mit in das Konzilium gerufen hatten - und den Herrn Aerzten nicht genug danken : dem Hrn. Hofrath Wei­senthal, daß er uns den Hrn. Dr. Braun gebracht hat; ihm besonders, der die Operation so geschickt ausgeführt, und dem Hrn. Dr Gergens, der durch seine freundliche und liebevolle Rede uns bewogen hat, unsere Zustimmung zu geben. Wir verdanken, nächst Gott, diesen Herren das Leben unseres Kindes.

Wiesbaden, den 3. Juli 1850.

Karl Brustmann, Zimmermeister.

Elisabethe Brustmann, geb. Werner.

Hierbei als Beiblatt „Der Wanderer".

Druck und Verlag der 8. Schelleuberg'schtN Hof-Buchhandlung in Wiesbaden