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Uns scheint ein anderes Auskunftmittel weit näher zu liegen. Die Regierungen werden eS auf diese Konjekturen nicht ankommen lassen. Rußland hat die Rolle des Vermitt­lers übernommen. Sein Rath ist die Wieverherstellung der Grundlagen deS Wiener Vertrages. Die nächste Folge der Annahme dieses Vorschlages wäre die Wiederherstellung des allen Bundes, Die Wiedereinsetzung der „rechten Behörde deS Plenums des alten Bundestages" jenes Kollegiums von Di­plomaten, bestimmt: Die Berufungsbehörde bei Streitigkeiten zwischen Fürsten und Unterthanen abzugeben. Die nächste Zeit wird lehren, ob Die Regierungen in diesem Punkte einig sein werden. __________

Deutschland

5* Wiesbaden, im April. In Nr. 83 dieser Zeitung finden wir einen Artikel unter der Ueberschrift: „um welchen Preis sollen Nassau und Die beiden Hessen ihre Selbständig- kcit und Unabhängigkeit aufgeben?" welcher uns zu folgenden Bemerkungen veranlaßt:

Nassauische Selbständigkeit und Unabhängigkeit! Wer hat sie jemals gesehen, wer jemals an sie geglaubt? Bestand sie etwa zu den Zeiten des Rheinbunds unter dem fränkischen Kaiser, oder unter den Auspizien des immer noch spuckenden Bundestags, in welchem leider Die Politik des „allehrwürdi­gen" Oesterreichs, oder vielmehr seines großmüthigen Be- ’ schützers, des Czaren, triumphirte? Das dächten wir, hätte? wenigstens die neuere Geschichte auch dem fast Blinden ge- i zeigt , daß die Deutschen Duodezstaaten unfähig sind, eine, wirkliche staatliche Eristenz zu führen , daß sie abhängig er-; scheinen von dem Willen und den Launen ihrer großen Nach­barn , daß sie verlassen, auf eigene Kräfte beschränkt, bald ein Bild der jämmerlichsten Anarchie darbieten, und schon ver­möge ihrer ärmlichen finanziellen Mittel unvermögend sind, den gebieterischen Forderungen der Neuzeit Rechnung zu tra­gen und zugleich Die doppelt nöthige Kraft der Regierung zu wahren.

Wenn wir aber denn einmal zur Abhängigkeit der Natur der Sache nach verdammt sind, so glauben wir, wäre es doch jedenfalls vorzuziehen, durch Die engste Verbindung mit Preußen auch der Rechte der Bürger eines wirklichen Staals theilhaftig zu werden, als ohne diese Rechte, aber mit allen Pflichten und Lasten ein trauriges Anhängsel Oesterreichs oder Rußlands zu! bilden. s

Der Ritter der Kleinstaaterei in Dem angeführten Artikel, • (wir sind genöthigt, ihn als solchen anzusehen, wenn wir auch | glauben wollen, daß weniger Die Liebe zu ihr, als Unmuth über das Verfahren Der preußischen Regierung feine Fever ge­führt hat) meint zwar, wir würden so zur Domäne des spezi­fischen Preußenthums werden. Als ob etwa die Rheinprovinz, Westphalen, Polen, Schlesien rc. sich zu Den Ideen des aller­dings in dieser Form ekelhaften Preußenthums bekehrt hätten! Zähle man doch Die Vertreter derselben in allen bisherigen legislativen Versammlungen Preußens! Und wenn eS trotz­dem noch mächtiger ist, als man wünschen sollte, ist es dann nicht um so mehr Pflicht, es möglichst zu schwächen; gibt es dazu einen zweckmäßigeren Weg, als Die Vereinigung weiterer reindeutscher Elemente mit den alten Provinzen Preußens? Die berüchtigte Kreuzzeitung erkennt die hieraus dem preußff schen Junkerthume erwachsenden Gefahren besser als der ängst­liche *** Korrespondent; daher ihr Kampf mit allen Mitteln gegen eine solche Vergrößerung Preußens, und das daraus folgende Aufgehen des Preußenthums in einem nationalen deutschen Bewußtseyn.

Der Anschluß, wenn auch nur weniger deutschen Staaten an Preußen, ist unserer Ueberzeugung nach jedenfalls der An­fang eines deutschen nationalen Reichs ; und dieser Anfang wird um so rascher zum Ende führen, je mehr Die Nothwen­digkeit des Schaffens einer nationalen Eristenz bei der ganzen intelligenten deutschen Bevölkerung, und vor Allem in den Herzen der Jugend täglich an Boden gewinnt.

Unsere Ohnmacht, unsere Schwäche dem Ausland gegen­über haben Die letzten Jahre und Wochen zu brennend zu Tag gelegt, als daß nicht Die Nation zuletzt jedes Mittel ergreifen sollte, um diesem Zustande der Dinge ein rasches Ende zu berei­ten. Die Zeiten der Kleinstaaterei sind unwiderruflich vorbei, und wenn auch Die Fehler und kleinmüthige Schwäche der preußischen Regierung, welche wir aufrichtig beklagen, das Werk der Einigung verzögern, und die Sympathien der Völker zeitweise zurückdrängen kann, so vergesse man doch nicht, über

dem gerechten Unmuth hierüber das große zu erstrebende Ziel, und versuche nicht, wenn auch erst schüchtern, das Lob des zerstückelten Deutschlands zu singen.

Frankfurt, 10. April. (D. Z.) Die Rückäußerungen deS Senats, Die morgen im gesetzgebenden Körper zur Verlesung kommen, beziehen sich auf den Anschlußantrag und auf das Interim. In Bezug auf Den ersteren hält der Senat Den Augenblick noch immer nicht für geeignet zu einer andern Er­klärung, als daß Frankfurt zu einer neutralen Stellung ver­pflichtet sey, sich also vorläufig durch keinen Beitritt zu einem der beiden Verträge verbindlich machen könne. Was aber die Genehmigung des Interim anlange, so habe der Senat eine Mittheilung darüber nicht für erforderlich erachtet, da es sich nur als ein Ersatz Der Zentralgewalt des Reichsverwesers dar­stelle. Der Eindruck der neueren Erfurter Nachrichten ver­leugnet sich auch in diesen Rückäußerungen nicht, Die sehr zu­versichtlich nach der BundeSakte zurückgreifen.

Hanau, 9. April. (D. Ztg.) In der heutigen Sitzung, welche nicht um 1, sondern um 3 Uhr geschlossen wurde, ist noch die Beschaffenheit, die Ursache und die Wirkung der Wun­den Gegenstanv der Verhandlung gewesen. Nach Verlesung Der Die Obduktion und Sektion der Leiche Auerswalds betref­fenden Protokolle, durch welche im Wesentlichen die Angaben des Anklageaktes bestätigt wurden, erklärten beide Sachver­ständigen, daß Die beiden (Anklageakt I. und II.) Schußwun­den im Leben zugefügt und absolut tödtlich seyen. Die von dem Präsidenten vorgelegte Frage, durch welche dieser beiden Wunden im vorliegenden Falle wirklich der Tod eingetreten sey, beantworteten beide Erperten mit Entschiedenheit dahin, daß es Die Kopfwunde gewesen. Da eS feststehe, daß beide Wunden einem Lebenden zugefügt seyen, die Bauchwunde aber, obgleich absolut lethal , nach Der Beschaffenheit der verletzten Organe eine längere Zeit gebraucht haben würde, um den Tod herbeizuführen, während Die Kopfwunde durch die Ver­letzungen des Gehirns im Momente den Tod zur Folge ge­habt haben müsse, so folge daraus, daß die Kopfwunde höchst wahrscheinlich nach Der Bauchwunde beigebracht worden und Die unmittelbare Ursache des Todes gewesen sey. Daß, wenn daS der Fall, dieselbe jedenfalls Den Tod beschleunigt hätte, stehe fest.

Nachdem Dr. Kloß (der bei der Sektion zugegen gewesen war) den Geschwornen in leicht faßlicher Weise das Resultat des Befundes wiederholt hat, werden die Protokolle in Betreff der Leiche Lichnowsky's vorgelesen (im Wesentlichen Die An­gaben des Anklageakts); die Experten erklären ihr Einverständ- niß mit dem Gutachten über die Tödtlichkeit der Wunde II. 1. und zeigen an den Kleidern der beiden Gelödteten (deren An­blick auf die Angeklagten eben keinen großen Eindruck zu machen scheint) Die im Anklageakt angegebenen Löcher und Zerreißun­gen vor. Die sich hieran schließende Vernehmung der Kran, kenwärterin Regina Blose im Heiligengeisthospital zu Frankfurt, welche Die Pflege Lichnowsky's hatte, bietet wenig Interesse. Sie hat Die Wunde im Rücken durch den Leib (II. j.) sogleich für eine Schußwunde gehalten.

Ueber Die wirkende Ursache der übrigen Verwundungen (II. 2. 3.) vernommen, erklärt Dr. Kloß, sie seien bei der Sektion von dem Detail des Herganges in keiner Weise unter­richtet gewesen. Die Wunde unter 2 hätte ihrer Ansicht nach von einer doppelten Gewalt, einer Die Knochen zermalmenden, mit stumpfen Werkzeugen ausgeführten, und einer die Weich- thcile scharf zerreißenden hergerührt. Die Wunde 3 sey jeden­falls mit einem schneidenden Instrument beigebracht; die 4, a wahrscheinlich durch einen Schlag, darauf deute ein Extravasat unter Dem Schädel; Dr. v. Müller tritt dieser Ansicht bei, nur die letztere Wunde scheine durch einen Schuß bewirkt, worauf die Zermalmung der Oberhaut hindeute.

Demnächst wird Den Geschwornen das Resultat von Dr. Kloß wiederholt und Die in Dem Anklageakte enthaltenen tech­nischen Ausdrücke von Dr. v. Müller erklärt.

Auf Anregung des Vertheidigers von Ludwig, ob die Bauchwunde Lichnowsky's (II. 1.) nicht auch den Eingang am Leib gehabt haben könne, was aus der runden Beschaffenheit der Wunde und den nichtzackigen Rändern derselben hervorzu« gehen scheine, erklärt Dr. v. Müller, die Lage der Knochen­splitter widerspreche dieser Annahme mit Evidenz, die Beschaff fenheit deS Ausgangs einer Schußwunde sey kein untrügliches Merkmal. Dies bestätigt Dr. Kloß mit dem Bemerken, nach dem 18. September habe er eine Menge Schußwunden gesehen, wo Ein- und AuSgang ganz gleich beschaffen gewesen, nur