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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M SS.

Sonntag den LV Februar

1850

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume­rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fL lO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelleii- terg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Beeidigung der preußischen Verfassung.

Deutschland. Wiesbaden (Der Idsteiner Kongreß auf der Anklage­bank. Für die Wafferbeschädigten). — Mainz (Wafferstand). —Frank­furt (Welcker. Der Prinz von Preußen). — Magdeburg (Unfall).

— Berlin (Oesterreichische Matrosenanwerbung an der Nordsee). — Wien (Die griechische Frage).

Großbritannien. London (Das Parlament. Ueberlandpost. Ver­wahrlosung der Auswanderer).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Beeidigung der preußischen Verfassung.

Berlin, 6. Februar. (O.-P.-A.-Z.) Die Verfassung ist beschworen. Der eigentlichen Feierlichkeit ging ein Gottesdienst im Dome und in der Hedwigskirche voran. Leine Majestät wohnten dem Gottesdienste im Dome bei, wo Herr Hofprediger Strauß die Festpredigl hielt. Dje Eidesleistung fand im Ritterfaale statt. Unter den Mitgliedern des königl. HauseS, welche der feierlichen Handlung beiwohnten, bemerkte man Ihre königl. Hoheiten Prinz Karl und Prinz Avalbert; der Prinz von Preußen, sowie sein erlauchter Bruder, Prinz Albrecht, wurden vermißt. Im Augenblick halten Se. Majestät große Tafel, wozu sämmtliche Abgeordnete beider Kammern zugezogen sind. Die Straßen sind trotz des RegenwetterS sehr belebt. Auf dem Schloßplätze und im Lustgarten bemerkte man vom frühen Morgen ab zahlreiche Gruppen. — Eine Illumi­nation wird die Feier des Tages schließen.

Die Ansprache des Königs an die Kammern lautete nach der Mittheilung des Staatsanzeigers;

Meine Herren!

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Was ich sagen werde, sind Meine eigensten Worte, denn Ich erscheine heute vor Ihnen, wie nie zuvor und nie hernach. Ich bin hier, nicht um die angebornen und ererbten heiligen Pflichten des König­lichen Amtes zu üben (die hocherhaben sind über dem Meinen und Wollen der Parteien); vor Allem nicht gedeckt durch die Verantwortlichkeit Meiner höchsten Räthe , sondern a l s I ch selbst allein, als ein Mann von Ehre, der sein Theuerstes, sein Wort geben will, ein Ja, vollkräftig und ^bedäch, t ig. Darum Einiges zuvor. —• DaS Werk, rem Ich heute Meine Bestätigung aufdrücken will, ist entstanden in einem Jahre, welches die Treue werdender Geschlechter wohl mit Thränen, aber vergebens wünschen wird, auS unserer Geschichte hinauszuringen. In der Form, in der es Ihnen vorgelegt worden, ist eS allerdings das Werk aufopfernder Treue von Männern, die diesen Thron gerettet haben, gegen die Meine Dankbarkeit nur mit Meinem Leben erlöschen wird; aber eS wurde so in den Tagen, in welchen, im buchstäblichen Sinne des Wortes, das Daseyn deS Vaterlandes bedroht war. Es war daS Werk des Augenblickes, und es trug den breiten Stempel seines Ur­sprungs. Die Frage ist gerechtfertigt, wie Ich, bei solcher Be­trachtung, diesem Werke die Sanktion geben könne. Dennoch will Ich eS, weil Ich eS kann, und daß Ich eS kann, ver­

danke Ich Ihnen allein, Meine Herren. Sie haben die bessernde Hand daran gelegt, Sie haben Bedenkliches daraus entfernt, Gutes hineingetragen und Mir durch Ihre treffliche Arbeit und durch die Aufnahme Meiner letzten Vorschläge ein Pfand gegeben, daß Sie die vor der Sanktion begonnene Arbeit der Vervollkommnung auch nachher nicht lassen wollen, und daß eS unserm vereinigten redlichen Streben auf verfassungs­mäßigem Wege gelingen wird, es den Lebenöbedingungew Preußens immer entsprechender zu machen. Ich darf dieß Werk bestätigen, weil Ich es in Hoffnung kann. DaS erkenne Ich mit allerwärmstem Danke gegen Sie, Meine Herren, und Ich spreche cs gerührt und freudig aus, Sie haben den Dank des Vaterlandes verdient. Und so erkläre Ich, Gott ist deß Zeuge, daß Mein Gelöbniß auf die Verfas­sung treu, wahrhaftig und ohne Rückhalt ist. Allein Leben und Segen der Verfassung, daS fühlen Ihre und alle edlen Herzen im Lande, hängen von der Erfüllung unabweislicher Bedingungen ab.

Sie, meine Herren, müssen Mir helfen und die Landtage nach Ihnen, und die Treue Meines Volkes muß Mir helfen wider die, so die königlich verliehene Freiheit zum Deckel der Bosheit machen und dieselbe gegen ihren Urheber kehren, ge­gen die von Gott eingesetzte Obrigkeit; wider die, welche diese Urkunde gleichsam als Ersatz der göttlichen Vorsehung, unserer Geschichte und der alten heiligen Treue betrachten möchten; alle guten Kräfte im Lande müssen sich vereinigen in Unter- lhanenlreue, zin Ehrfurcht gegen das Königthum und diesen Thron, der auf den Siegen unserer Heere ruht, in Beobach­tung der Gesetze, in wahrhaftiger Erfüllung des Huldigungs- eide^, so wie deS neuen Schwurs „der Treue und des Gehorsams gegen den König und des gewissen­haften Haltens der Verfassung;" mit einem Worte: seine Lebensbedingung ist die, daß Mir das Regieren mit diesem Gesetz möglich gemacht werde — denn in Preußen muß der König regieren, und ich regiere nicht, weil es also Mein Wohlgefallen ist, Gott weiß es! sondern weil eS Gottes Ordnung ist; darum aber will Ich auch regieren. — Ein freies Volk unter einem Könige, daS war Meine Losung seit zehn Jahren, das ist sie heut und soll eS bleiben, so lang ich athme.

Ehe Ich zur Handlung deS Tages schreite, werde Ich zwei Gelöbnisse vor Ihnen erneuern. Das gebietet Mir der Blick auf die zehn verflossenen Jahre Meiner Regierung.

Zum Ersten erneuere, wiederhole und bestätige Ich feier­lich und ausdrücklich die Gelöbnisse, die Ich vor Golt und Menschen bei den Huldigungen zu Königsberg und hier geleistet habe! — Ja! Ja! — Das will Ich, so Gott Mir helfe! —

Zum Zweiten erneuere, wiederhole und bestätige Ich fei­erlich und ausdrücklich das heilige Gelöbniß, welches Ich am 11. April 1847 ausgesprochen: „Mit Meinem Hause dem Herrn zu dienen." — Ja! Ja! — DaS will Ich, so Gott Mir helfe! — Dies Gelöbniß steht über allen andern, eS muß in einem Jeden enthalten seyn und alle andern Gelöb­nisse , sollen sie anders Werth haben, wie lauteres Lebens­wasser durchströmen.