ausgesagt, vielleicht geahnt werden dürfen. Wie in den Völkern selbst thut sich auch in den Sprachen, die sie reden , eine unausweichliche Anziehungskraft der Schwerpunkte kund, und lebhaft erwachte Sehnsucht nach festerer Einigung aller sich zugewendten Stämme wird nicht nachlassen. Einen Uebertritt der Niederländer zur hochdeutschen Sprache, der Dänen zur schwedischen halte ich in den nächsten Jahrhunderten sowohl für wahrscheinlich als allen deutschen Völkern für heilsam, und glaube, daß ihm durch die Lostrennung Belgiens von Holland, Norwegens von Dänemark vorgearbeitet ward. Es leuchtet ein, daß dem Niederländer lieber sein muß, deutsch als französisch, den Dänen lieber schwedisch als deutsch zu werden; auch verdient die Sprache der Berge und Höhen zu siegen über die der flachen Ebene. Dann aber wird nicht ausbleiben , sobald Seeland aufhört eine nordische Hauptstadt zu enthalten, daß auch die Jüten in ihrem natürlichen Verband zu Deuschland, wie er ihrem Alterthum gemäß und durch die deutliche Spur DeS sächsischen Dialekts unter ihnen gerechtfertiget ist, wiederkehren."
Die Folgerungen hieraus bringen wir in unserer nächsten Nummer.
Deutschland,
*** Wiesbaden, 31. Jan. Vor den Schranken der heutigen Assise steht Conrad Kraft aus Bierstadt, 28 Jahre alt, verheirathet, Vater zweier Kinder, Landmann und evangelischer Konfession.
Es fungiren dabei Hofgerichtsrath Tr epka als Präsident, Substitut Flach als Staatsanwalt und Prokurator Lang als Vertheidiger.
Conrad Kraft ist angeklagt der Tödtung des Christian Hart von Bierstadt im Affekt eventuell der Körperverletzung desselben im Affekt, welche den Tod desselben herbeigeführt hat.
Am 30. August v. J. fuhr Christian Hart von Bierstadt, Fahrknecht in der Pletzmühle dahier, mit einem Karren Mehl von hier weg nach Bierstadt, um es daselbst an die Mahlkunden seines Dienstherrn abzuliefern. Er langte damit des Abends zwischen 6 und 7 Uhr in Bierstadt an und wurde dort in der Sandgasse von Conrad Kraft wegen einer vorgeblichen Bedrohung desselben zur Rede gestellt. Christian Hart, welcher schon kurz vorher, am 19. August mit dem Conrad Kraft wegen von diesem behaupteten nachlässigen Bedienung in Hader gerathen war, fertigte diesen kurz ab und stellte die Drohung in Abrede.
Hierüber offenbar erbost, versetzte Konrad Kraft dem Christian Hart, als dieser von dem Hintern Theile seines Karrens vornhin nach seinem davor gespannten Pferde gehen wollte, mit seiner Gartenhacke einen Schlag auf die linke Seite des Vorderhaupts, so daß dieser davon schwer verwundet zu Boden stürzte. Der Schlag traf mit dem Eisen der Hacke auf d^is Vorberhaupt, und wurde von Kraft, den Stiel mit zwei Händen schwingend, geschlagen. Mit diesem einen Schlage war es dem Konrad Kraft noch nicht genug; denn er schlug dem auf dem Boden liegenden und an seiner Kopfwunde heftig blutenden Christian Hart mit seiner Hacke auch noch auf die Beine. Von herbeigeeilten Einwohnern Bierstadt's wurde Hart, welcher sich mittlerweile wieder von dem Boden mit großer Mühe, mehrmals wieder zusammenstürzend, aufgerafft hatte und an seinem Karren herumtaumelte, an den der Sandgaffe entlang fließenden Sandbach geführt, hier seine Wunde ausgewaschen und er demnächst in seiner Eltern fmus gebracht. Trotz der sorgfältigsten ärztlichen Behandlung arb Christian Hart nach langem und schwerem Leiden am 31. Oktober v. I.
Conrad Kraft ist in der Voruntersuchung, sowie auch heute geständig, daß er den Christian Hart mit dem Eisen seiner Gartenhacke zur fraglichen Zeit auf daS Haupt geschlagen und verwundet habe. Er will es aber im Zustande der Nothwehr gethan haben. Zur Begründung derselben führt er an: Christian Hart sey mit einem Messer auf ihn hineingegangen. Wenn wir übrigens den Angeklagten ganz richtig verstanden haben: so hat die Voruntersuchung das Ergebniß geliefert, daß diese Angabe des Kraft rein aus der Luft gegriffen ist. Die Zeugen, welche die That und ihre Umstände wahrgenommen haben, sprechen in der Voruntersuchung gerade daS Gegentheil aus. Auch ist auf dem Ort der That kein Messer aufgefunden und ein solches erst später in dem elterlichen Hause deS Hart erhoben worden. Dieß Messer, die
Gartenhacke, womit Kraft die That verübt, und das Schädelgewölbe von der Leiche deö Christian Hart liegen heute in der öffentlichen Verhandlung vor.
So eben 11 Uhr Vormittags ist das Verhör mit dem Angeklagten beendiget und wird zur Vorlesung der Aussagen deS verstorbenen Hart in der Voruntersuchung geschritten.
Das Verhör mit dem Angeklagten war gründlich und in jeder Beziehung befriedigend.
□ * Wiesbaden, 31. Jan. In einem „aus dem Rheingau 29. Jan." datirten Korrespondenz-Artikel der Nr. 26 der Nass. Allg. Zeitung wird die öffentliche Wirksamkeit des Herrn Präsidenten Vollpracht einer so schielenden Kritik unterworfen , daß wir im Interesse der Wahrheit und Gerechtigkeit einige Worte darauf zu erwiedern uns gedrungen fühlen.
Zwar kann es uns nicht in den Sinn kommen, Behauptungen , wie die, daß Herr Vollpracht des öffentlichen Vertrauens entbehre, weil er für die Entwickelung volksthümlicher Institutionen vor dem März 1848 wenig genug gethan habe, so wie daß der größte Theil der in den Jahren 1848 und 1849 über Nassau hereingebrochenen Unordnung und Gesetz, lostgkeit ihm zugeschrieben werden müsse, einer Widerlegung zu würdigen. Dieselben sind allzu unverständig und tragen den Stempel ver Gehässigkeit allzu deutlich an der Stirne, als daß sie sich in dem Auge des Unparteiischen nicht von selbst richten sollten.
Dagegen müssen wir die Verdächtigung eines mackellosen Charakters, welche in der Behauptung implizite enthalten ist, daß Herr Präsident Vollpracht wohl eben so gerne nach Wien, als nach Berlin gereis't wäre, und daß er weder in den Verwaltungsrath noch in das VolkshauS tauge, weil er von dem Erzherzog Stephan für die Verwaltung der Standesherrschaft Schaumburg jährlich honorirt werde, als eine In- famie bezeichnen, deren wir hiermit auf das expliziteste ihren Urheber zu bezichtigen, keinen Anstand nehmen,!
Mainz, 29. Jan. (D. Z.) Vorläufiges Ergebniß der ge- strigen Katholikenversammlung war eine Appellation von dem schlecht unterrichteten an den besser zu Unterrichtenden Pabst. Eine solche Berufung kann unbeschadet des Grundsatzes der päbstlichen Unfehlbarkeit nach kanonischem Rechte geschehen und so darf es nicht wundern, daß in der gestrigen Versammlung, welcher der junge Advokat Dr. Dumont präsivirte, sehr gute Katholiken, die aber Religiosität von Zelotismus zu unterscheiden wissen, nicht blos Theil genommen, sondern diese Versammlung sogar mit veranlaßt haben. So sehr die rothe Partei sich bemüht hat, aus der Versammlung eine demagogisch-atheistische Orgie zu machen, so hat dieselbe doch ihren würdigen Charakter behauptet und den Zweck der Veranstalter, der dahin geht, das sittlich-religiöse Leben ähnlich wie die innere Mission der Protestanten zu kräftigen, wesentlich gefördert. Im katholischen Lager ist durch die Bischofssrage, die jetzt bei unS alles andere Interesse in den Hintergrund drängt, eine längst vorbereitete Spaltung endlich auch äußerlich sichtbar geworden.
Deutz, 29. Januar, 9 Uhr Vormittags. (K. Z.) Der so sehr gefürchtete Eisgang des Ober-Rheines und seiner Nebenflüsse scheint glücklich vorüber zu seyn, obschon so eben eingegangener Nachricht von St. Goar zufolge das Eis an der Lurley sich wieder gestellt nnd über 20 Fuß hoch aufgethürmt haben soll.
Frankfurt, 30. Jan. (Telegraphische Depesche der geeinigten Frankfurter Blätter.) Berlin, 30. Januar, 10 Uhr Vormittags. In der Abendsttzung der ersten Kammer, die heute Nacht um 2 Uhr endigte, sind sämmtliche Beschlüsse über die Propositionen der königlichen Botschaft gleichlautend mit den Beschlüssen der zweiten Kammer gefaßt worden.
München, 27. Januar. Fürst Wallerstein hat zu seiner kürzlich mitgetheilten Interpellation (Stand der deutschen Frage betreffend) noch folgenden Zusatz eingebracht: „Steht der fortdauernde Kriegsstand des bayerischen HeereS in Verbindung mit der bayerischen Protestation gegen die von der Berliner Einigung angeordneten Wahlen und mit der Uneinigkeit der deutschen Regierungen unter sich, oder beruht er auf staatsrechtlichen Verpflichtungen und auf welchen? Soll in derb That, wie allgemein behauptet wird und einzelne Maßnahmen h zu bekräftigen scheinen, der Effetivstand des Heeres noch ver- ' mehrt werben, in welchem Grade und zu welchem Behuf? ,
