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allein doch unbemerkt gelassen, daß die geringe Betheiligung sowohl der übel gewählten Art der Bekanntmachung, als auch insbesondere der Uebereilung des Geschäfts theilweise zuzu­schreiben ist. Denn es ist Thatsache, daß durch jene die Stunde der Wahl nicht zur allgemeinen Kenntniß kam, während durch letzteren Umstand viele Wähler, als bereits zu spät erschienen, abgewiesen wurden. ES unterliegt daher keinem Zweifel, daß, wären beide Fehler umgangen worden, jener Korrespondent ein weniger mageres Wahlresultat hätte zum Besten geben können.

Ueber die Wahlversammlung zu Limburg, deren Haupt­inhalt wir bereits vor einigen Tagen mitgetheilt, geht uns folgender ausführlicher Bericht zu:

6 Limburg, 23. Jan. Heute traten die Wahlmânner des Herzogthums dahier zusammen, um sich über die Kandidaten für den Reichstag zu vereinigen.

Mit Ausnahme des Bezirkes Langenschwalbach waren alle Wahlbezirke zahlreich vertreten.

Der Landtagsabgeordnete Zoll mann begrüßte NamenS des hiesigen Wahlkomite's die Anwesenden durch eine kurze und herzliche Ansprache und schlug sodann der Versammlung als Vorsitzenden den Herrn Kammerpräsidenten Wirth vor.

Nachdem dieser als solcher einstimmig gewählt und von ihm die Sitzung eröffnet worden war, erstattete Herr Proku­rator Arnoldi Bericht über daS Ergebniß der Wahlen und namentlich über die Beiheiligung des Volkes an denselben. Es wurde hervorgehoben, an vielen Orten waren Minoritäts- Wahlen und an einigen, wie z. B. in der Nähe von Wies­baden und in einigen Orten des Amtes Wallmerod, die Wah­len gar nicht vorgenommen worden.

Herr Hofrath Vogler fand eine Hauptursache der ge­ringen Betheiligung in einem Theile deS Amtes Diez in einer unzweckmäßigen Zusammenstellung der Wahlkreise. Dieselbe Klage wurde auch von Anderen erhoben.

Herr Wirth suchte das Resultat aus der bekannten Un- thâtigkeit der konstitutionellen Partei herzuleiten. Trotz des furchtbaren Wetters und der durch den Schnee fast ganz ge- störten Kommunikation hatte man sich nach seiner Aussage im Amte Selters sehr zahlreich an den Wahlen betheiligt.

Aehnlich lauteten die Berichte von Hachenburg und Dil­lenburg. Man bemerkte dabei, cs würden die Wahlen aus dem Westerwald durchgehends von der Majorität vorgenommen worden seyn, wenn nicht noch in den letzten Tagen ein Aufruf „von einem Westerwälder" unterzeichnet erschienen wäre, worin kurz und entschieden von dem Wählen abge- mahnt wurde. .

Im Justizamte Hadamar scheint man sich nach den Aus­sagen der dortigen Wahlmânner mit Ausnahme der Stadt Hadamar verhältnißmäßig weit mehr, als in allen übrigen Theilen des Herzogthums an den Wahlen betheiligt zu haben und in den einzelnen Bezirken sollen in der dritten Klasse allein 5—600 Urwähler anwesend gewesen seyn.

Die Landleute des Amtes Hadamar verdienen daher ganz besonderes Lob. —

Die Wahlmänner in unserer heutigen Versammlung be, llagten, daß viele von ihnen auS Minoritätswahlen hervor­gegangen, obschon ihre Wahl durchaus nicht als ungesetzlich angefochten werden könne.

Was den Einsender dieser Zeilen anbclangt, so ist er der Ansicht, daß die Gewählten deßhalb nicht weniger Zutrauen verdienen, nicht weniger für daS wahre Wohl ihrer Mitbür, ger und des ganzen Vaterlandes wirken können, weil sie von einer fast an allen Orten die intelligentesten Bürger in sich schließenden Minorität gewählt worden sind. Der Einsichts­volle allein vermag etwas Gutes selbständig zu schaffen. Eine große politisch unreife, ungebildete, noch gar abgesehen von den nie ersterbenden materiellen Interessen ganz gleichgiltige Menge, wird wie das Rohr von jedem Winde, mag er Glück oder Unheil verheißen, geleitet. Nur der Zufall gibt ihnen daher das Glück. — Diejenigen, welche nicht gewählt haben, verzichteten überdieß freiwillig auf ihr gutes Recht. Uebrigens dürfte'der konstitutionellen Partei, wenn sie durch einen Auf­ruf bei dem Landvolke (wie im vorliegenden Falle) irgend et, was bewirken will, wohlmeinend zu rathen seyn, kurz, ein­fach (volkSthümlich) und klar denselben abzufassen.

Der letzte Aufruf hatte keine dieser Eigenschaften, sondern war vielmehr lang, schwülstig und so hoch getragen, daß er nicht in den Geist und das Herz des schlichten Bürgers zu dringen vermochte. Wer zum Volke sprechen will, muß sich

auch seiner Sprache bedienen. Die demokratische Partei hat dieß in dem vorliegenden Falle weit besser verstanden. (?)

AlS man sich über daS Resultat der Wahlen hinlänglich besprochen hatte, trat Herr OberappellationSgerichtSrath Her - genhahn mit dem Antrag auf, zwar nicht die Abgeordneten durch eine genaue (für jeden Abgeordneten namentlich bei dem steten Wechsel der politischen Lage gefährliche) Instruktion zu binden ,. dagegen durch eine Erklärung der Versammlung der Wahlmänner, denselben im Allgemeinen den zu betretenden Weg zu bezeichnen, las zu dem Ende einen Entwurf deS Wahlkomite's von Wiesbaden vor und beantragte, denselben einer speziellen Prüfung zu unterbreiten, resp, nach dem Wunsche der Versammlung zu verbessern und zu vervoll, kommnen.

In diesem Entwurf traten, so viel sich Einsender erin­nert , insbesondere 2 Momente hervor, nämlich erstens die Verfassung vom 26. Mai v. I. im Ganzen anzunehmen und eine Revision derselben dem nächsten Reichstage zu überlassen, damit nicht durch eine unzeitige Diskussion (wie schon so ost) der günstige Augenblick verloren und wenigstens das Erreich- bare schnell erzielt werde, und zweitens eine Vereinigung al- ler deutschen Fürstenthümer nach Kräften anzustreben.

Der Herr Geistliche Rath Diel bemerkte, es wäre von vielen Seiten das Bedenken erhoben worden, ob nicht durch die zu konstituirende Verfassung ein großer Theil des deutschen Vaterlandes für immer von dem neuen Bundesstaate getrennt und die Souveränetät (Selbständigkeit) der einzelnen, dem Bündnisse beigetretenen Staaten dadurch nicht zu sehr be­schränkt (wenn nicht aufgehoben) werden würde.

Eö schien ihm, als ob in dieser Beziehung der vorgelegte Entwurf keinen Aufschluß gäbe.

Herr Hergenhahn entgegnete in einer sehr gutgehal­tenen und klaren Rede, hinsichtlich beider Bedenken spreche sich der Entwurf allerdings sehr bestimmt aus, und nach seiner Ansicht und derjenigen eines jeden Patrioten wäre es eines Parlamentsgliedes wie aller Deutschen heilige Pflicht, alle wirklich (rein) deutschen Staaten zu Einem großen Vaterlande zu vereinigen zu suchen.

Er hoffe auch, daß dieß noch in Bezug auf Hannover, Würtemberg, Sachsen und Bayern möglich seyn würde. Doch dürfe das Streben darnach in keinem Falle so weit gesteigert werden, daß dadurch eine Gefahr für die Eristenz des bis jetzt bestehenden Bündnisses entstände.

WaS das von dem Vorredner nicht genannte Oesterreich anbelange, so wäre eine Vereinigung Deutschlands mit dem­selben zu einem Bundesstaate eine Unmöglichkeit, ja selbst ein Unglück, weil Oesterreich bei seinen 30 Millionen nichtdeutscher Stämme die von Deutschland angestrebte Verfassung nicht an­nehmen fènne und bekanntlich auch nicht wolle. Die Vereini­gung der übrigen 10 Millionen Oesterreicher mit dem deutschen Bundesstaate würbe schön, aber unausführbar und, wenn mög­lich, doch unheilbringend für Deutschland seyn, denn Oesterreich würde damit aus der Geschichte der Zukunft verschwinden und die Existenz Oesterreichs wäre ein Bedürfniß, ein Glück für Deutschland. Eine Vereinigung des letzteren mit Oesterreich zu Einem Bundesstaate könne jenes nur zu einem Anhängsel von diesem stempeln, wovor uns der Himmel bewahren möge. Der große Kaiserstaat könne einzig unv allein in ein innige- Freundschaftsbündniß mit Deutschland treten, und dieses zu erlangen, müsse jeder Abgeordnete seine ganze Kraft aufbieten. Nicht „Wir" hätten Oesterreich ausgeschlossen, sondern dieses, die Allgewalt bestehender und nicht zu beseitigender Verhält­nisse habe solches gethan.

WaS die Souveränität der kleineren, dem Dreikönigs­bündnisse beigetretenen Länder anbelange, so wäre es nicht die Absicht, dieselbe aufzuheben oder auf eine ihnen nachtheilige Weise zu beschränken.

Die Rechte, welche man dadurch zu verlieren wähne, hätten in der That eigentlich nie bestanden, wie z. B. daS Recht Gesandte zu schicken, da diese der Natur der Sache nach niemals einen wirklichen Einfluß gehabt hätten. Außerdem wäre ja ihre Selbständigkeit hinlänglich vertreten. Dieselbe würde hauptsächlich durch ein gemeinsames, alle deutschen Stämme umschlingendes Gesetzbuch beschränkt, eine solche Be­schränkung wäre das größte Glück für sie, und nur schlechte Räthe könnten den Fürsten der kleineren Staaten die Sache anders darstellen.

Hr. v. Arnoldi sprach sich in gleichem Sinne mit klaren und entschiedenen Worten aus, und Hr. geistl. Rath Diel erklärte sich mit den gegebenen Aufschlüssen vollkommen zufrie-