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stischen und komischen Stellen gewürzten und gesalzenen Aus­führungen des Herrn August Wilhelmi, dem Manne von Fache «ine recht angenehme Lektüre seyn, als Rede haben sie jedoch unseres Erachtens ihren Zweck verfehlt. Die Rede des Herrn August Wilhelmi war viel zu lang, für die meisten Geschwor­nen durch die vielen darin vorgekommenen fremden Ausdrücke und juristischen termini unverständlich, und überhaupt viel zu hoch gehalten. Wilhelmi hat überdieß auch so schnell und jheilweise so leise gesprochen, daß ihm nicht immer die Leute vom Fache, geschweige die Geschwornen und das nicht juristi­sche Publikum folgen konnten. In seiner Replik hat Staats­anwalt Flach mit Ruhe und wenigen Worten die Kontroverse über den „gewerbsmäßigen Betrieb" wieder" auf den Boden des Strafgesetzbuches gelenkt. Herr Wilhelmi begann hierauf feine Duplik damit, daß er sagte: „die Ausführungen des Staatsanwalts sind eigentlich keiner Widerlegung werth." Wenn es auch uns, sowie vielen anderen Zuhörern schien, daß Herr Wilhelmi mit diesen Worten nicht das hat sagen wollen, was darin liegt, und daß sie nur bei der Lebhaftig­keit seines Temparaments, unabsichtlich und in der Uebereilung seinem Munde entströmt sind; so können wir sie dennoch nicht ungerügt lassen. Die von dem Assisenpräsidenten auf eine, seinem Wesen eigenthümliche, auf schonende, kaum merkliche Weise gerügten kleineren Verstöße des Herrn August Wilhelmi gegen die Haltung bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen wol­len wir nicht besonders hervorheben, weil solche schwerlich wlederkehren werden.

Prokurator August Wilhelmi ist, wie unter der Mehr, zahl der naffauischen Juristen bekannt, ein durch Talent, Kennt- Nisse und Herz gleich ausgezeichneter Mann, und wir werden um deßwillen ihm nichts ungerügt hingehen lassen, weil wir ihn sehr schätzen, und glauben, daß er, wenn er sich einmal mit dem öffentlichen Verfahren ernstlich beruften will, auch hierin erzelliren und als Vertheidiger Vortreffliches leisten wird. Hofgerichtsrath Forst hat das Jnquisilorium gut geführt, namentlich den Angeklagten gründlich vernommen. Ihm unk dem Staatsanwalt Flach gebürt das Lob, daß sie die Ergeb­nisse der Voruntersuchung in der öffentlichen Verhandlung so genau berücksichtigt und benutzt haben, wie es das Interesse des StaatS und des Angeklagten erheischt. Bei Abweichungen des Angeklagten uns der Zeugen von ihren Angaben in der Voruntersuchung haben sie solche namentlich darauf aufmerk­sam gemacht und sie zur Erklärung darüber aufgefordert. Das Kefumè des Hrn. Forst hat uns dießmal fast vollkommen be­friediget. Als nicht vollständig gelungen bezeichnen wir jedoch darin seine Andeutung, was man in juristisch-technischem Sinne ent er gewerbsmäßigem Betriebe zu verstehen habe.

Unter gewerbsmäßigem Verausgaben falscher Münzen «uß man in juristisch, technischem Sinne, welcher bei der An­wendung eines Strafgesetzes doch wohl nur allein zu berück­sichtigen ist, die Verausgabung falscher Münzen auf Gewinn und eine Wiederholung dieser Handlung verstehen.

Der freie Vortrag des Herrn Forst läßt noch Manches zu wünschen übrig. Wir hoffen, daß nach längerer Uebung hierin Herr Forst mäßigen Ansprüchen genügen wird. Die in ihrer Allgemeinheit unrichtige Ansicht des Herrn Prokurator August Wilhelmi, „daß Geständnisse in der Voruntersu­chung nicht bindend seyen," werden wir in einem besondern Artikel beleuchten.

Preußens Weiltstellung und die Verfafsungs- Krisis.

Berlin, 13. Januar. (Köln. Ztg.) Am gestrigen Nach­mittag hielt die Versassungs-Kommission der zwei­ten Kammer ihre Sitzung, an welcher sich das Ministerium ebenfalls bethciligte, und zwar in den Personen der Herren v. Brandenburg, v. Manteuffel, Simons und v. d. Heydt. Auch hier wiederholten die Minister die Andeutungen eines Rücktrittes. Graf Brandenburg entwickelte in einem längeren Vortrage die bekannte Ansicht, daß es unmöglich sey, bei der Stellung Preußens im europäischen Sraalensystem die Vor­theile einer starke» zentraltsirten Verwaltung aufzugebrn, wie dies geschähe, wenn man der zweiten Kammer daS Sleuerbe- »iüigungSrechl einräumie Das koastikutioneüe System sey in >«|« Beziehung nur in England konsequent durchgebildei wor­den, und habe dort, wo man gewohnt sey, einen auswärtigen

Feind nicht zu fürchten, durchgebildet werden können; allein in Preußen, wo man immer mit der Hand am Schwerte auf der Wacht stehen müsse, da könne es die Regierung nicht dar­auf ankommen lassen, daß ihr die Volksvertretung hemmend in den Weg trete.

Das Beachtenswerthe hierbei war, daß das Ministerium selbst eine konsequente konstitutionelle Entwicklung mit der Weltstellung Preußens unvereinbar zu halten schien, — eine Ansicht, die von der Kommission nicht ohne tiefen Eindruck ver­nommen ward. Der Minister scheint nicht erwogen zu haben, daß eben ein konstitutionelles und freisinniges System Preußen — mittels des Bundesstaates — zu einer bessern Weltstellung verhelfen würde, während ein entgegengesetztes System seine geschichtlichen Wurzeln abgraben und es für immer seiner euro, päischen Stellung und seiner ganzen Zukunft berauben würde. Preußen steht in diesem Augenblicke am Scheidewege! Wer weiß, wie lange ihm das Schicksal noch die Entscheidung frei# läßt?! wie bald eS dem unerbittlichen Verhältnisse verfallen seyn wird?! Warnend schwirrt Napoleon's Prophe- zeihung uns um das Haupt, und wir fühlen, daß in den nächsten Tagen hier nicht allein über Preußens, sondern viel­leicht über Europa's Schicksal die Loose fallen werden.

Deutschland.

*A* Wiesbaden, 17. Januar. Die gestrige Versammlung der konstitutionellen Partei zur Vorbereitung der Reichstags­wahlen war so zahlreich besucht, daß daS gewählte Lokal sich unzureichend erwies, alle Theilnehmer bequem aufzunehmen. Prokurator v- Arnoldi stattete Namens des Wahikowito'S Bericht über dessen bisherige Wirksamkeit ab. Er erwähnte, daß die Wahlbewegung nach den aus verschiedenen Theilen deS Herrogkhums eingegangenen Nachrichten im Ganzen einen be­friedigenden Fortgang nehme, daß sich an vielen Orten, alS: Höchst, Limburg, Herborn, Schwalbach, Diez, Wahlkomite'S gebildet hätten, in ^anderen Bezirken, namentlich auf dem Wcsterwalde, zurcrläiflge Männer im Verein und mit gutem Erfolge für die Förderung der Wahlen wirkten. Eine Ver­ständigung über die in den vier Wahlkreisen des HerzogthumS aufzustellende Kandidaten zum Volkshause sey noch nicht er­folgt, und das Komite beabsichtige zu diesem Zwecke nach ßatt- gefundener Wahlmännerwahl eine Versammlung von Wahl- männern und Abgesandten der Komits's in Limburg zu ver, anstalten.

Was insbesondere die für hiesige Stadt auf nächsten Sonntag anberaumte Wahlmännerwahl betreffe, so sey daS Komite bereit, der Versammlung eine Wahlmännerliste vorzu, schlagen, da es bei der Menge der zu Wahlmännern gleich geeigneten Persönlichkeiten nothwendig erscheine, sich vorher über dieselben zu verständigen, um wo möglich gleich bei der ersten Abstimmung die gesetzlich erforderte absolute Stimmen­mehrheit zu erzielen. Nachdem sich die Versammlung hiermit einverstanden erklärt hatte, wurde die vom Komite aufgestellte Wahlmännerliste verlesen, von der Versammlung einstimmig, als die der konstitutionellen Partei, angenommen und deren Vervielfältigung durch den. Druck beschlossen. Hierauf bean­tragte Prokurator Dr. Großmann, die beabsichtigte allge­meine Versammlung in Limburg auf Mittwoch den 23. d. M. festzusetzen. Die Versammlung genehmigte diesen Vorschlag und beauftragte das Wahlkomite, die Versammlung förmlich zu beschicken, während zugleich jedem Einzelnen die Theilnahme vorbehalten wurde. Schließlich ermahnte Prof. Fresenius die Anwesenden mit warmen Worten, in Förderung der guten Sache nicht zu ermatten und trotz der Wolken, welche in diesem Augenblick wieder die Aussicht auf Errichtung deS Zieles zu umdüstern scheinen, alles zu thun, was die Pflicht des Bürgers und Vaterlandsfreundes von dem Einzelnen verlange, also namentlich unbeirrt für das Zustandekommen tüchtiger Wahlen zu wirken.

Wir lassen die angenommene Wahlmännerliste für hiesige Stadt folgen.

Erste Abtheilung, in welche diejenigen Wähler ge# hören, welche wenigstens in simplo 11 fl. 40 kr. Steuer zahlen. H. L. Freitag im Bären; Oberappellationsgerichtsrath Hergenhahn; Hauptmann Cuint; Regierungsrach von Rößler; F. C. Willms, Eisenhândler.

Zweite Abtheilung, in welche diejenigen Wähler ge­hören , welche wenigstens in simpio 4 fl. 35 kr. bis 11 i 34 kr. Steuer bezahlen. Joseph Bertram, Weinhändirr;