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Erschütterung im Vaterland« mehr folgen, vielmehr nach Be­endigung der politischen Aufgabe Seitens der Frankfurter National-Versammlung der öffentliche Zustand in Deutschland namentlich der kirchlichen Entwickelung eine ruhigere Bahn öffnen werde. Diese Hoffnung, welche sich nicht in geringem Maße über die verhüllte Sachlage täuschte, sollte für's Erste nicht in Erfüllung gehen. Harte Kämpfe sind seitdem beschie- den gewesen. Von einem Theile jener Nationalversammlung, welcher schon im I. 1848 die Losung zu schlimmen kirchlichen Spaltungen und Anfeindungen gegeben hatte, wurde die Brandfackel dcS Aufruhrs ins Volk geschleudert. Die Auf­merksamkeit mußte sich zunächst von den kirchlichen Fragen ab* und der Entscheidung jener Zuckungen in Südwest-Deutschland und der Selbstzerfleischung Ungarns zuwenden. — So hat es sich denn auch im Laufe des Sommers nicht geziemt, die Spal­ten der vorliegenden Blätter für n eitere Beiträge zur kirch­lichen Verfassungsfrage in Anspruch zu nehmen. Nachdem jedoch seit der starken Ueberwältigung politischer Auflehnung die Wühlerei sich mit verstärktem Grimme auf das kirchliche Gebiet geworfen hat, muß es mit erhöhtem Danke erkannt werden, daß die umsichtige Leitung der N.-A.-Z. es nicht ver­sagt hat, zum Schutze wider die hervorgetretenen Anfechtun­gen des Friedens evangelischer Gemeinden Seitens „deutsch­katholischer und freigemeiublicher Stimmführer" einzelne hin, weisende und mahnende Erörterungen in diesen Blättern zu­zulassen.

Zn dieser Beziehung mußte denn auch mit Freuden wahr- genommen werden, daß über die Thätigkeit der im Spätsom- mer 1849 berufenen Kommission, welche über jene kirch­liche V e r f a s s u n g S a n g e l e g e n h e i t ihrGutachten ab­geben sollten, einzelne Mittheilungen in diesen Blättern zum Abdrucke gelangten. Namentlich war es angenehm, die Grund­züge dieses Gutachtens alsbald in Nro. 292, N.-A.-Z. 1849 veröffentlicht zu finden und hierdurch noch vor der Pertheilung des ausführlichen Gutachtens selber an die einzelnen Dekanate sich mit den Ergebnissen jener Kommission vertrauter zu ma­chen. Ist nun hierzu noch in der Nummer vom 23. Dczbr. v. I. durch den Korrespondenten von Wiesbaden die Auffor­derung gefügt worden, auch abweichende Beurtheilungen je­ner Grundzüge nicht vorzuenthalten, so mag die nachfolgende Beleuchtung einiger wichtigen Beziehungen in dieser obschwe­benden Angelegenheit einer freundlichen Aufmerksamkeit ver­trauensvoll empfohlen seyn.

Wenn überhaupt, abgesehen von den gewohnten Ausfäl­len und demokratischen Begeiferungen Seitens der Mitarbeiter und Gesinnungsgenossen der „Freien Ztg." keine besondere Beden­ken wider Zusammensetzung und Thätigkeit der besagten Kom­mission seither öffentlich hervorgetreten sind, so ist dies wohl vorwiegend dem Gefühle der Pflicht zuzuschreiben, um höherer Friedenszwecke willen, dermalen alle nicht durchaus nothwen­dige Störung einträchtigen Zusammenwirkens zu vermeiden, einer wohlwollenden Kirchenbehörde keine verstimmende Hem­mung zu veranlassen, und namentlich nicht im Geringsten je­nen Angriffen kirchenfeindlicher Berufung auf „freies Gemein- debewußtsein" und „höchste Berechtigung der Einzelgemeinde" irgend welchen Vorschub zu leisten. Gegenüber den Gefahren der schnöden Untergrabung und zersplitternden Auflösung be­stellender Ordnungen und geheiligten Lebensbestanves würde es doppelte Verantwortung in sich schließen, die Kraft zum Schutze des zu Schützenden zu schwächen, die Herbeiführung besserer Zukunft durch aufregenden Tadel zu erschweren. Auch haben vielleicht außer jener Erwägung und sonstiger dienst­licher Rücksicht manche Geistliche ausstellende Urtheile und be­richtigende Wünsche bis jetzt darum zurückgehalten, um nicht, da abweichend von andern Ländern blos rangirte und charak- terisirte Dekane in jene Kommission berufen waren, den Schein etwaiger verletzter Eigenliebe auf sich zu ziehen. — Indessen wird bei der sich anbahnenden Wiederkehr ruhigerer Stimmung in den Gemeinden ängstliches Bedenken nunmehr zurückireten müssen und die Pflicht nicht länger versäumt werden dürfen, selbst unter vorübergehender Mißdeutung auf mehreres Be­denkliche in der Aufführung und den Anträgen jener Kommission in größeren Kreisen aufmerksam zu machen. —

Die kirchliche Verfassungs-Kommission hat aus drei Dekanen und drei ausgewählten Gemeindegiiedern, sowie aus eben so vielen, jedoch nicht erforderlich gewordenen Ersatzmännern bestanden. Diese Mitglieder waren „höchsten Ortes" b. i. von dem annoch zu Recht und Kraft bestehen- den landesherrlichen Kirchenregimente zu diesem Geschäfte er­

nannt. Sie waren nicht, wie man von anderer Sekte for­derte, durch besondere Neuwahlen Seitens der Gemeinden ver­sammelt. Die Kirchenbehörde war unzweifelhaft befugt, Ver- trauenspe,sonen zu berufen. Ihre Aufgabe sollte nach Verordn.-Bl. Nro. 25 1849 seyn : „Ueber dasjenige, was nach den vorlie­genden Verhandlungen der Dekanatsynoven zum Behufe der Reform und weiteren Entwickelung der Verfassung der evan­gelischen Kirche im Herzogthume nunmehr zu geschehen habe, Gutachten zu erstatten."

Hiermit war allerdings die Verpflichtung vorgehalten, auf die vorliegenden Verhandlungen der Dekanatssynoden im Jahre 1848 zurückzugreifen, jedoch war das verlangte Gutachten durchaus nicht von jenen großentheils so unklaren und über­eilten Beschlüssen der Spezialsynoden geradezu abhängig ge­macht. Blickt man indessen auf das nunmehr erstattete Gut­achten, so scheint die rechte Auffassung dieses Verhältnisses nicht durchgängig obgewaltet zu haben. Es will vielmehr hier und da bedünkcn, als ob die Kommissionsglieder sich zu sehr, sey es nun auS ängstlicher Rücksicht, sey es aus wirklicher Zu­stimmung, an das Zahlenverhältniß einzelner Anträge, welche durch Stimmenmehrheit in jenen durch ungerechtfertigtes Wahl- Gesetz gebildeten Versammlungen hervorgetreten sind, gebun­den hätten. Oder sollte vielleicht jener Kommission die wirk­liche Sachlage noch nicht völlig klar vor Augen gestanden haben und bekannt gewesen seyn? Sind vielleicht die geist­lichen Mitglieder, weichen man genauere Kenntniß zutrauen muß, unter einander verschieden, von der andern Seite über­stimmt worden? Oder haben auch sie sich getäuscht und nicht sorglich genug erwogen, wohin eine wiederholte Ausliefe­rung an Nr wählen führen muß, welche Folgen sich an eine Vermischung von wesentlich zu unter scheiden­den Bestandtheilen des kirchlichen Lebens heften werden, wie bitter eine jede Nebereilung von derlei unendlich folgereichen Maßregeln im kirchlichen Leden sich rächt? So sehr darum auch manche Leistung in jenem Gutachten zu freu­diger Hoffnung berechtigt und zu dankender Einstimmung ver­pflichtet, ebenso sehr ist doch auch dasselbe geeignet, lebhafte Besorgnisse hervorzurufen, und fordert hierdurch zu Gegen- zeugniß auf. Die obere Kirchenbehörde wird wohlthun, zuvor den prüfenden Blick auf daS Verfahren in andern Ländern zu richten und umsichtig an sich zu halten, ehe sie derlei An­trägen Folge gibt. (Forts, folgt.)

S e u f f cb l ö n L

Frankfurt, 2. Jan. (O.-P.-A.-Z.) Ueber die Abreise Sr. kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Johann von Oester­reich haben wir unserem gestrigen Bericht noch Folgendes nachzutragen; Der großherzogl. hessische Generallieutenant und ehemalige Reichsminister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürst von Wittgenstein, begleitete Se. kaiserl. Hoheit bis Hei­delberg. In Darmstadt wurde höchstderselbe von Sr. k. Ho­heit dem Großherzog und Sr. großh. Hoheit dem Prinzen Karl von Hessen , umgeben von zahlreichem Gefolge und dem Ge- mcinverath der Hauptstadt begrüßt. An der badischen Grenze wurde der hohe Reisende von Sr. großh. Hoheit dem Prinzen Friedrich von Baden empfangen, welcher von dem Großherzog von Baden den Auftrag erhalten hatte, höchstdemselben bis Bruchsal das Geleite zu geben. In Heidelberg, wo der Zug gewechselt und ein Gabelfrühstück eingenommen wurde, empfing der Erzherzog eine Deputation der Universität mit dem Prorek­tor derselben an der Spitze. Letzterer richtete an den bisheri­gen Reichsverweser eine Anrede, welche dieser mit kurzen herz­lichen Worten erwiderte. Um 1 Uhr Nachmittags wurde die Reise nach Bruchsal, um 3 von da mit Postpferden weiter fortgesetzt, und Abends um 8 Uhr Stuttgart erreicht, wo der Erzherzog einen halben Tag zu verweilen gedenkt.

Koblenz, 27. Dez. (W.-Z.) Unternehmende Geldmânner aus der französischen Hauptstadt haben der Regierung das An­erbieten gemacht, an unserer Stadt eine Kettenbrücke ftby: den Rhein zu bauen. Sie fordern dafür, daß ihnen ein Zu­schuß von 300.000 Thaler gezahlt und eine 50 Jahre dauernde Einnahme von der Anlage zugesichert werde, wonach sodann die Brücke in das Eigenthum des Staats übergehen soll. Es ist in der That Aussicht auf Annahme dieser Offerte vorhan­den, da eineSiheiis dieselbe sehr annehmbar seyn soll und an- dernlhcils, wie versichert wird, der hier anwesende Prinz von Preußen sich lebhaft für eine solche Anlage interefürt, die na- lürlich auch für die Stadt von großem bleibenden Nutzen seyn würde.