Nassauische
Allgemeine Zeitung.
J£ 309» Sonntag den 30» Dezember
18419»
Zweite Ausgabe.
Uebersicht.
Zur Armenpflege im Herzogthum Nassau.
DaS Krebsbüchlein für ISIS.
Deutschland. Mainz (Dr. Mohr). — FrankfurtsAbschiedsworte
de« Reichâverwesers). — Kassel (Preß-Verein). — Aus der Pfalz
(Graf v. Fugger begnadigt). — Erfurt (Jordan und Eigenbrodt). —
Hamburg (Falliment).
Frankreich, Paris (Vermischtes).
*§* Zur Armenpflege im Herzogthum Naffau.
IV.
Andeutung en über Hebung des Armenwesens.
(S ch l u ß.)
Bis sich ein richtiges Verständniß und das volle Schutz- Verhältniß der Armenstiftungen unter den neuen Staalsein» richlungen, welche bei ihrem Widerstreit mit dem eigenihüm- lichen Wesen des deutschen VolksgeisteS doch nur vorübergehende Dauer in sich tragen, angebahnt und wiederum fest» gesetzt hat, wird ein Zustand der Hemmung und Verkümmerung obwalten und, so schmerzlich dies auch seyn mag, daS Bessere fürs Erste nicht möglich seyn. Soll insbesondere die Armenpflege noch fernerhin als rein-bürgerliche Angelegenheit betrachtet werden, soll der RechtSbestand und die Nutznießberechti, gung der Armenstiflungen noch längere Zeil der unterschiedslosen Menge in der Gemeinde auSgeliefert bleiben: — so ist schwer abzusehen, wie die Geistlichen und die mit ihnen verbundenen Kirchenvorsteher kraft ihres Amtes in gemischten Gemeinden zur Armenpflege sollen herbeigezogen werden können. ES müßte denn etwa nach der jeweiligen Mehrheit von KonfessionS- oder Religions-Angehörigen in der Gemeinde eine amtliche Beiheiligung für die Geistlichen der überwiegenden Konfessionen und deren Presbyter festgesetzt werden, was doch auch wiederum Unzuträqlichkeitcn mit sich führt. In dieser Hinsicht war allerdings der in Beitrag III bereits erwähnte Antrag, daß die Geistlichen nur als frei- gewählte Vertrauensmänner zur Armenpflege fortan mitwirken könnten, theilweije berechtigt, so entschieden auch der einge, nommene Gesichtspunkt zu bestreiten ist. Denn wenn einmal die bürgerliche Gemeinde als solche unbedingt die Entscheidung über die Armenversorgung und Verwendung der Erträge der OrtSarmenstiftung besitzt, so läßt sich nicht absehen, wie der sonst zweckmäßige, jedoch über die Stellung deS entchristlichten SlaateS nicht ganz klare Vorschlag, neben den Arzt auch stetS den Geistlichen in den Ortâarmenvorstand zu ziehen, sich rechtfertigen will. ES müßte denn etwa daS geistliche Amt von aller Beziehung der religiösen Bestimmtheit gelöst und lediglich als eine Vermittlung der Hülfe für äußerlich Nolhleldende betrachtet, oder eS müßten in jedem Orte, wo verschiedene Konfessionen und Religionen sich finden, die Geistlichen und Prediger von Allen ohne Unterschied belgezogen werden. Hier- durch würde zwar schon eine vielsemgere Behandlung der An
gelegenheiten möglich gemacht, zum Andern jedoch auch in gewissem Betreffe ein neuer Zankapfel in die ArMenverwalrung geworfen. Darum auch hier wieder keine andere ZufluchZ, alS die rechte Auffassung und schützende Behauptung deS Stis- t u ngS ve rhä l l n isse s. Und dieses wird nur bei Vorherrschen eines liebevollen und einmütbwn Christengcistes un Volke, welcher auch dem anders Denkenden und anders Glaubenden bei sonstiger Redlichkeit die Hülfe nicht entzieht, seinerseits gedeihliche Wirkung äußern können.
So kehrt der Schluß dieser Beiträge zur Armenpflege im Herzogthum Nassau in den Anfang beßsallsiger Erörterungen zurück. Die rechte Aufhülfe einer gegliederten Ordnung deS ArmcnwesenS liegt vorzugsweise in der Behauptung der ursprünglichen Bestimmung der Armenstiflungen, in sorglicher Verwaltung und eifriger Vermehrung derselben. Durch äußere Einrichtungen, Anordnungen und Stiftungen, durch Vestim« mung über die berechtigten Träger und Förderer der Armenpflege, so sehr auch derlei Verfassung durch weise Verbindung der Berechtigung und Verpflichtung der Einzclgemeindc lyil der Aufsicht und Leitung Seitens des höheren Ganzen wohlthätigen Vorschub leistet, kann jedoch daS vorhandene Uebel nicht völlig gehoben werben. Die entscheidende Hülfe muß durch den Geist von oben kommen. Worauf darum von so vielen EinsichtS- vollen unter den verschiedenen Ständen wiederholt in dieser Zeit ist hingewiesen worden, was der tiefblickende Ketteler in seinen Reden über Die großen sozialen Fragen der Zeit als Heilmittel für die bedrängte Gegenwart bezeichnete; woraus von wissenschaftlichem Boden gegenüber den krampfhaften Zuckungen der bürgerlichen Gesellschaft und staatlichen Ordnung Ullmânn und Hirscher in milder Mahnung die sorgliche Aufmerksamkeit gelenkt haben; was mit reicher ärztlicher Erfahrung noch jüngst bei den Verheerungen der Cholera-Leuche Pfeufer hervorhob, muß auch hier das vielleicht Manchem unwillkommene Schlußwort bilden: .
„Nur in der Hingabe an das Wort des Herrn, darin der Arme sich genügen läßt und in Fleiß und Sparsamkeit wetteifert, der Reiche dagegen gerne miltheilt und den Bedrängten zu sich heranzieht; nur in der Erneuerung der Christengemeinden und deren verstärkter Anziehung herzlichen Erbarmens und freundlichen Mitgefühls wird die Hebung der verwüsteten und zerrissenen Armenpflege gefunden; — nur auf diesem Wege wird der Bestand des christlichen Volkslebens von gefährlich wachsendem Feinde befreit, vor den Schrecken eines verwilderten Proletariats bewahrt werden können."
Wie lange aber Nassaus Staatsbehörde und dessen land» ständiiche Vertretung die nachteiligen Folgen DeS vorigjährigen neuen ArmengesetzeS in das Leben Der Gemeinven werden ein» Dringen, dasselbe zu einem vielleicht unheilbaren Krebsschaden sich festsetzen und allmählig und unbemerkt eine bedenkliche Masse von unzufriedenen und entsittlichten Armen inmitten der Christenbevölkcrung sich anhäufen wollen lassen: — muß Die nächste Zukunft zeigen. Einstweilen wird cS nur im engen Kreise und im Einzelverkehre vergönnt seyn , aus die Herbei» führung und Wiederherstellung einer wahren Armenpflege hinzuarbeiten.
