Amerika
Die Verbindung des atlantischen mit dem stillen Meere soll, nach den bereits vorliegenden Planen, aus vier verschie- denen Wegen inS Werk gesetzt werden. Drei dieser Verbindungslinien, deren Vollendung man in einigen Jahren entgegensieht, werden Mittelamerika durchschneiden, und zwar wird eine Derselben über die Landenge von Panama geführt werden, eine andere durch Nicaragua über den See gleichen Namens, und Die Dritte über die Landenge von Tehuantepec. Alle diese Plane jedoch sinken zur Unbedeutendheit herab in Vergleich mit diesem riesenmäßigen Unternehmungsgeiste der Bewohner der Vereinigten Staaten. Diese sind nämlich entschlossen, von irgend einem Punkte des Misstsippi eine Bahn nach der See- küste zu erbauen, welche auf dem kürzesten Wege über 1500 (engl.) Meilen lang seyn würde und zum großen Theile durch vollständig wüste Gegenden gelegt werden müßte. Nach Be, rechnung der Amerikaner würden zur Vollendung des Planes 100,000 Arbeiter zum wenigsten 15 Jahre lang beschäftigt seyn müssen; auch die Kosten schlagen sie nicht niedrig an, indem sie, „das anwendbare Kapital des ganzen Landes" als zur Deckung derselben erforderlich bezeichnen. Da man sich aber in den. Vereinigten Staaten einmal des Gedankens bemächtigt hat, so unterliegt es kaum einem Zweifel, daß man ihn trotz aller Hindernisse verwirklichen wird. Der rastlos vorwärts strebende nordamerikanische Geist ist in der Art, daß nach dem Ausspruche Fenimore Cooper's kein Amerikaner im Himmel zufrieden seyn würde, wenn er hörte, daß eS noch einen westlicher liegenden Ort gebe. Die Richtung der pro- jektirten Bahn ist bis jetzt noch nicht bestimmt. Ein Senator auS Illinois, Namens Douglas, hat kürzlich einen neuen Vorschlag eingereicht, welchem zufolge der östliche Endpunkt der Bahn nach Council-Bluffs, westlich vom Missouri, zu legen wäre. Von da würde die Bahn in südwestlicher Richtung •fortlaufen und den südlichen Paß der Rocky Mountains durchschneiden. Da dieser ganze Landstrich keiner einzelnen Provinz angehört, sondern allgemeines Gebiet der Vereinigten Staaten ^kst7 so wurden durch Wahl dieses Weges die aus provinzieller Eifersucht entspringenden Unannehmlichkeiten wegfallen.
Sprechjaal für Stadt und Land
8. Erwiderung,
die Entgegnung in Nro. 270 wegen des Wegegeldes in dem neuen Entwürfe der Medizinaltare (Nro. 261) betreffend.
(Schl» ß.)
Wenn nun mein Herr Entgegner das Wegegeld verdammt, weil eS eine Ungleichmäßigkeit bedinge, so wird er mir noch einige andere Fragen erlauben. Wie verhält sich die Nachtsgebühr (daß nemlich ein Besuch bei Nacht doppelt so viel kosten soll, als bei Tag) zu seinem Grundsatz? Ist dies nicht aus allen seinen Gründen auch Unrecht? Was kann der Kranke dazu, daß er Nachts deö ArzteS bedarf? Soll ihm die Hülfe in der Nacht erschwert seyn ? — Und.warum kostet ein Besuch mehr, als eine Verordnung im Hause des Arztes? Doch wohl nur deßhalb , weil der Arzt mehr Mühe davon hat. Warum soll aber der, der einen Krankenbesuch zu seiner Genesung nöthig hat, mehr bezahlen, als der, der sich dem Arzte prâsen- tiren kann? Ist dies nicht auch eine Ungleichheit? Und warum soll der, der sich einer Operation unterwerfen muß, um seine Gesundheit wieder zu erlangen, so viel mehr bezahlen, als der, dem mit einem Rezept zu helfen ist? Denn was kann der Kranke im Grunde dafür, daß er einer Operation benöthigt ist? Der eine fällt, und kommt mit einer Kontusion davon, gegen die der Arzt kalte Aufschläge verordnet, und der Kranke ist für 14 kr. geheilt; ein anderer fällt gerade so, und es muß eine Trepanation, ein Bruchschnitt gemacht werden, welche Operationen 3—lOfl. kosten. Wer trägt denn hier die Schuld? Doch gewiß der Kranke nicht. Es soll also der Kranke durch die Art seiner Krankheit noch zu seiner Weniger-Einnahme, zu
den andern Kosten noch besteuert werden durch die Gebühren für den Arzt? Müßte da nicht auch der Staat zur Ausgleichung diesen Mehrbetrag der Kosten bezahlen? Wir bekämen dann auch wohl Aversionalsummen für die Nachtsgebühren, für Operationen rc.?! Wenn man diese Unterschiede nicht un# billig findet, wie kann man gegen daS Wegegeld den Ein, wand der Ungleichheit machen? Es ist in beiden ein Prinzip obwaltend, nemlich das, daß dem Arzt für Mehrarbeit auch ein größerer Lohn werde, und es ist dies in der Nr. 264 sehr gut auseinandergesetzt worden. Man sieht, wie weit man kommt, wenn man den Grundsatz der Gleichheit konsequent durchführen will; am Ende muß der Kranke auch eine Aver- sionalsumme an den Apotheker für die Arznei bezahlen, damit auch hier Gleichheit entstehe.
Wenn mein Herr Entgegner mir die Kenntniß der ärme- ren Gegenden unseres Ländchens nicht zutraut, und glaubt, daß ich wohl im Paradiese desselben müsse gewohnt haben, so weiß ich nirgends ein Paradies bei uns zu finden, wenigstens kein solches, wo die Einwohner paradiesisch leben; wohl aber war ich früher in einer Gegend, wo die Armuth der letzten Zeit oft sprichwörtlich geworden, deren Klagen Zeitungen füllten und Bittschriften an Behörden und Stände. Ich will nur daS hervorheben, daß eben diese Gegend sich dadurch auszeichnet, daß sogar der Mittelstand den Arzt nicht bezahlt und seine Steuern nicht aufbringen kann. Ich weiß recht gut, wie es in den armen Gegenden auSsieht; ich weiß aber auch, daß das daS rechte Mittel nicht ist, die Wohlhabenheit zu fördern, wenn man die Steuern und Lasten verringert; nur dadurch ist zu helfen, daß man gehörigen Verdienst schafft. Als früher öfters das Brod 1 fl. kostete, konnte es der Arbeits- mann eher bezahlen, als vor ein Paar Jahren, wo es 6—8 fr. kostete.
Außer den hier behandelten Ungleichheiten zwischen Justiz- und Mevizinalbeamten, lassen sich noch eine Menge ansühren, so bezüglich des langsameren Avancements, der UeberzugS- kosten, der Versäumniß durch legitimen Urlaub, durch Krankheit, und namentlich der Besoldungsverhältnisse. Davon ein andermal. Für jetzt verlangen wir blos, daß man die Aerzte emanzipiren muß von dem bettelhaften Honorar und der undankbaren Hand des Genesenen, daß man Die Aerzte zur Würde ihrer Bedeutung, zu dem Rechte deS approbirten Staatsanforderungen erfüllenden Bürgers erhebt, daß der Staat die Aerzte für ebenbürtig hält, mit den Leuten von der Feder, daß man ihnen dieselben Begünstigungen, Besoldungen und Aequivalente zugesteht, wie allen übrigen Staatsdienern.
Deßhalb hat die Medizinal-Kommission nach den jetzt bestehenden Einrichtungen in unserm Lande ein „vollständiges Recht" ein Wegegeld festzusetzen, weil sie dadurch daS Verhältniß des Arztes zu dem der übrigen Staatsdiener ganz konsequenter Weise gleichstellen wollte. Es wäre zu wünschen, daß die Motive dazu veröffentlicht würden. Ich verkenne nicht die gute Absicht meines Herrn EntgegnerS mit seinen neuen Vorschlägen, nur sind sie jetzt unpraktisch, weil ein solches Prinzip noch nicht allgemein anerkannt ist; so lange also die übrigen Staatsbiener Diäten beziehen, müssen auch den Medizinalbeamten die entsprechenden Gebühren des Wegegeldes werden.
Theoretisch sinkt das ganze System unserer Medizinalver- fassung, indem wir nicht volle Staatsbiener sind, die alle Arbeit sür den Einzelnen im Interesse des Staates umsonst zu thun haben, wofür unS aus der Staatskasse volle Entschädigung zu reichen wäre, denn „in die Staatskasse fließt daS Geld aller Staatsbürger nach gemeinsamer Norm." So ist's bei den übrigen StaatSdienern! Auf der andern Seite steht ganz freie Praxis und Konkurrenz. Zu keinem von beiden kann sich der Staat ganz verstehen, und alle Berge sind nicht zu ebnen: Ideale von Staaten können wir nicht schaffen, wir sind an die traurige Wirklichkeit gebunden.
Verantwortlicher Redakteur: W. H. Riehl.
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