Ausführung, daß der Abschluß des Vertrages vom 26. Mai c. und der Beitritt zu diesem Vertrage jede der kontrahirenden und der beitretenden Regierungen zum unverbrüchlichen Festhalten an dem Inhalte des einmal verkündeten Berfassungs- Entwurfs verpflichtet habe und verpflichtet halte, und zwar so lanqe, als nicht durch gemeinsame Uebereinstimmung aller dieser Regierungen eine Abänderung des Entwurfs nachträglich genehmigt und zugegeben werde."
Die Note stellt die Behauptung auf, daß es „den ihren Beitritt erklärenden Regierungen unbenommen" gewesen, „in gleicher Weise" — d. h. wie Sachsen und Hannover — „ihre Zustimmung an eine bestimmte Bedingung zu knüpfen." Die Bevollmächtigten der akzebirenden Regierungen heben diese Behauptung blos hervor, um sie zu konstatiren. Widerlegt ist sie durch alle Verhandlungen und BertragSichlüffe im Verwaltungsrathe. Es war der unbedingte Beitritt zu dem Bündniß-Vertrage vom 26. Mai c. und nur dieser, auf dem man seitens "'er einladenden Regierungen bestand, und zu dem sich die akzedirenden Regierungen endlich entschlossen haben.
Die Bevollmächtigten der akzedirenden Regierungen bleiben hiernach, der jetzigen Note des königlich sächsischen Staats- Ministers ungeachtet, der vollen Ueberzeugung:
daß jede Argumentation, die den von Sachsen und Hannover bei dem Scyluß- Protokoll vom 26. Mai c. vorbehaltenen nachträglichen Erklärungen möglicherweise entnommen werden könnte, gegen die von ihnen vertretenen Regierungen in keiner Weise Platz greift;
daß vielmehr zwischen diesen Regierungen und den königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover die Gesammtheit der gegenseitigen Rechte und Pflichten in dem von Preußen, Sachsen uuv Hannover ihren Regierungen ohne allen Vorbehalt bargebotenen und von diesen Regierungen unbedingt akzeptirten Bündnißverlrage vom 26. Mai c., beschlossen liegt;
und daß der Art. IV. dieses Bündnißvertrages die sämmtlichen Theilhaber des Vertrages zu der auf die demnächstige Einberufung des Reichstages abzweckenden vorläufigen Vereinbarung, wie dieselbe in dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsratbes vom 17. Oktober c. festgestellt ist, durchaus berechtigt.
Indem die Bevollmächtigten der akzedirenden Regierungen dieses gute Recht ihrer Regierungen gegen jede Anzweifelung nochmals feierlich verwahren, lehnen sie zugleich Alles ab, was daS Interesse auch ihrer Regierungen in „die Füglichkeit anderweitiger Verhandlungen" setzen könnte, auch wenn die Geltendmachung einer solchen Füglichkeit, wie in der Note im voraus zugesichert wird, seitens der königlich sächsischen Regierung nicht bestritten werden sollte. Die akzedirenden Regierungen wollen die Aufrechthaltung und den Vollzug des Bündnißvertrages, und nur dieses; sie wollen bei diesem Vertrage verharren, nicht davon zurücktreten.
Deutschland,
Heidelberg, 3. Nov. Wie wir hören, haben die Professoren Hagen und Häußer Anfragen wegen der Uebernahme des historischen Lehrstuhles an der Universität Zürich erhalten. Die Anfrage an Hagen soll von der Regierung und die an Hâußer von der Universität ausgegangen seyn. Beide Männer sind bereits in Unterhandlungen mit Zürich.
Rastatt, 7. Nov. (D. Z.) Gestern Abend ereignete sich hier ein Fall, der großes Aussehen erregt und viel böses Blut macht. Kriegsgefangene des badischen Aufgebots saßen, von der Arbeit zurückgekehrt, um den Osen ihrer Kasematte, um ihre vom Regen durchnäßte Kleider zu trocknen. Der außerhalb stehende Wachtposten hielt bei der bereits herrschenden Dunkelheit den Wiederschein des Ofenfeuers für brennendes Licht, und gab seiner Instruktion gemäß ourch ein Fenster hindurch schießend Feuer in die Kassematte. Diese eine Kugel, die zuerst gegen die gewölbte Decke des Zimmers schlug, traf sechs Mann der in dem Zimmer befindlichen Gefangenen. Robert Ritter, ein kräftiger, junger Mann, in der Nähe von Constanz zu Hause, erhielt eine Wunde in Den Kopf, an der er nach einer halben Stunde verschied. Drei Getroffene wurden nach dem Spital gebracht, bei den übrigen zweien sind die Verletzungen
unbedeutend. Einer der Ersteren hat zwei Wunden zugleich, eine an der Haud, die andere am Fuße, erhalten.
DaS hier zusammengetretene Kriegsgericht wird erst heute seine Sitzungen beginnen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, und das Urtheil wird nur nach Genehmigung von Seiten des Kriegsministeriums verkündet.
Aus dem badischen Schwarzwalde gehen leider dieselben niederschlagenden Nachrichten von verübten Diebstählen ein, wie aus dem sächsischen Erzgebirge. Die „N. Fr. Zeit." bemerkt hierüber: Auch hier hört man neuerlich viel von Dieb, stählen, welche hie und da in unserer Nähe begangen werden. Es muß dies um so auffallender seyn, weil wir im Kriegszustand leben, in welchem es mit Eingriffen in die Sicherheit der Personen und des Eigenthums um so stenger genommen wird. Wie man uns erzählt, wurde vor Kurzem Nachts in einem einsamen Haus an der Straße, die durch das Höllen- thal führt, eingebrochen. Der unerschrockene Hausbesitzer, der die Erlaubniß hat, Waffen bei sich zu haben, hörte davon, und trat mit dem Gewehr den Dieben entgegen. Er machte von seiner Waffe Gebrauch und erschoß einen der praktischen Kommunisten. Man fand bei ihm eine geladene Pistole, 17 Dietriche , zwei gestohlene silberne Löffel u. dgl. Die Uebrigen entflohen. Das Bezirksamt zu Neustadt hat sogleich eine Untersuchung eingeleitet, deren Ergebniß ungefähr auf das hinauslaufen soll, was wir hier erzählen.
Von der Schweizergrenze, 4. Novbr. Die heillose Verwirrung in dem Münzwesen der Schweizer, welche den Verkehr und die Geschäfte so erschwert, hat jetzt dahin geführt, daß unsere Nachbarn ernstlich an eine Regelung ihrer Münz, Verhältnisse Hand anlegen wollen. Es ist eine eigene Kommission dafür berufen worden, und diese hat bereits ein Gutachten abgegeben. Es ist von dem Bankbirektor Speiser von Basel abgesaßt, und entscheidet sich für Annahme des französischen Münzsystems in der Eidgenossenschaft. Damit trifft es allerdings mit den Wünschen der westlichen Schweiz zusammen, während die östliche und nordöstliche den deutschen Münzfuß eingeführt haben will. Für die letztere Ansicht kämpft besonders die Bank von St. Gallen. Doch herrscht auch in dem Lager der Vertheidiger des deutschen Münzsystems weniger Einigkeit als in dem entgegengesetzten. Die Sache wird in der Bundesversammlung, die am 12. Nov. zusammentritt, zur Verhandlung kommen. Wäre es schon aus Gründen des deutschen Nationalsinnes und der gegenseitigen Geschästsbeziehungen mit der Schweiz empfindlich, wenn das französische System durchginge, so wäre es für uns deutsche Grenznachbarn in vielfacher ^Hinsicht doppelt unerwünscht. Man glaubt nicht, daß die Sache rasch zur Erledigung kommen wird. (Fr. Z.)
Hannover, 3. Nov. Die Nachricht, daß die deutsche Flotte in deutschen Nordseehäfen überwintern werde, scheint sich vollkommen zu bestätigen. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, ist der Geestehafen geeignet befunden den größten Theil der deutschen Marine aufzunehmen und schon gestern ist der Oberbaurath Masengcl im Auftrage der hiesigen Regierung dahin abgereiset, um die etwa noch erforderlichen baulichen Vorrichtungen unverzüglich beginnen zu lassen. Auch soll, wie man unS sagte, an verschiedene Bremensche Forstämter die Weisung ergangen seyn, die zu jenen Bauzwecken nöthigen Hölzer unverzüglich aus den herrschaftlichen Vorrâthen zu verabfolgen.
Ludwigslust, 3. Nov. Kanonenschüsse verkündeten soeben die feierliche Vermählung des regierenden Großherzoqs Friedrich Franz H. von Mecklenburg-Schwerin mit der Prinzessin Auguste Reuß, geboren 1822, aus dem H 'use Stvns- dorf in Schlesien. Es' ist dies ein ungemein freudiges Ereig« niß für das ganze mecklenburgische Volk, was in dem jetzigen Großherzoge seinen ersten konstitutionellen Fürsten begrüßt und ihn liebt und ehrt, wie noch nie hier ein früherer Herrscher geliebt und geehrt worden ist. Aus allen Gegenden des Landes hatten sich zahlreiche Gäste in Ludwigslust eingefunden. Der größte Theil unseres Landadels fehlte gänzlich, ja einige adelige Gutsbesitzer halten sogar in einer öffentlichen Zeitungsannonce ihre Kollegen davor gewarnt, ja keine Festlichkeit unsers Großherzogs mehr zu besuchen. Sonst waren sehr viele bürgerliche Gutsbesitzer, Deputationen aus den bedeutendem Städten des Landes, Mitglieder aller höhern Kollegien, fast alle Offiziere, dann auch sämmtliche fremde Diplomaten, die
