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und die Landstände durch ein Gesetz eine Regentschaft und eine Vormundschaft an, insofern nicht schon früher durch ein be- sonderes Gesetz für Beides Vorsorge getroffen ist.

Die Regentschaft kann nur Einer Person übertragen werden.

Bis zum wirklichen Antritt der Regentschaft führt daS Staatsministerium die Regierung.

8. 41. Die Person des Herzogs ist unverletzlich.

§. 42. Die Vorstände der Ministerien sind verantwortlich.

Alle RegierungSakte des Herzogs bedürfen zu ihrer Gül­tigkeit der Genehmigung, wenigstens eines Ministerialvorstan- des, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.

8. 43. Dem Herzog steht die vollziehende Gewalt zu.

8. 44. Er ernennt und entläßt die Vorstände der Mini­sterien und besetzt die Stellen in der Staatsverwaltung und im Militär.

8. 45. Der Herzog genehmigt die Gesetze, ordnet deren Verkündigung an und erläßt die zur Ausführung der Gesetze erforderlichen Verordnungen.

8. 46. Er vertritt das Herzogthum nach Außen und schließt mit anderen Staaten Verträge ab, soweit die Reichs­verfassung dieß zuläßt.

Diese bedürfen der Zustimmung der Stände, wenn da­durch neue Lasten aufgelegt, oder Gesetze gegeben oder verän­dert werden.

8. 47. Der Herzog leitet und überwacht die gesammte innere Landesverwaltung.

8. 48. Er hat das Recht, die Strafen, welche von den Gerichten erkannt sind, zu erlassen oder zu mildern.

Zu Gunsten eines wegen seiner Amtshandlungen verur- theilten Ministerialvorstandès kann dieses Recht nur auf An­trag der Kammer ausgeübt werden, von welcher die Anklage ausgegangen ist.

Nur auf den Grund eines Gesetzes kann er bereits ein« geleitete Untersuchnngen niederschlagen oder Einleitungen von Untersuchungen verbieten.

8. 49. Der Herzog übt das Münzrecht.

8. 50. Ihm steht die Verleihung von Ordew und ande­ren mit Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen zu.

8. 51. Dem Herzog steht das Recht zu, die Landstände zu berufen, zu vertagen, beide Kammern zugleich oder nur eine Kammer aufzulösen und die Sitzungen der Landstände zu eröffnen und zu schließen. (Forts, folgt.)

Nichtamtlicher Theil.

Frankfurt, 3. April, 9 Uhr Abends. (O.-P.-A.Z.)

Telegraphische Depesche.

Berlin, 3. April.

Erwiederung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf die Anrede der Deputation der deutschen Nationalversammlung.

Seine Majestät der König hat heute um 11 Uhr auf dem Schlosse die Deputation der deutschen Nationalversammlung empfangen und auf die Anrede derselben Folgendes erwiedert:

„Meine Herren! Die Botschaft, als deren Träger Sie zu mir gekommen sind, hat Mich tief ergriffen. Sie hat Mei­nen Blick auf den König der Könige gelenkt, und auf die hei­ligen, unantastbaren Pflichten, welche Mir, als dem Könige Meines Volkes und als einem der mächtigsten deutschen Für­sten, obliegen; solch ein Blick, meine Herren, macht das Auge klar und das Herz gewiß.

In dem Beschluß der deutschen Nationalversammlung, welchen Sie, meine Herren, Mir überbringen, erkenne Ich die Stimmen der Vertreter des deutschen Volks. Dieser Ruf gibt Mir ein Anrecht, dessen Werth Ich zu schätzen weiß. Er er­fordert, wenn Ich ihm folge, unermeßliche Opfer von Mir. Er erlegt Mir die schwersten Pflichten auf. Die deutsche Na­tionalversammlung hat auf Mich vor Allen gezählt, wo es gilt, Deutschlands Einheit und Preußens Kraft zu gründen.

Ich ehre Ihr Vertrauen, sprechen Sie meinen Dank darüber ® aüs. Ich bin bereit, durch die That zu beweisen, daß die ^5 Männer sich nicht geirrt haben, welche ihre Zuversicht auf Meine Hingebung, auf Meine Treue, auf Meine Liebe zum Erc gemeinsamen deutschen Vaterlande stützen. Aber, meine Herren, des Ich würde Ihr Vertrauen nicht rechtfertigen, Ich würde dem Sinne des deutschen Volkes nicht entsprechen, Ich würde Deutschlands Einheit nicht aufrichten, wollte Ich mit Verletzung^ heiliger Rechte und Meiner früheren ausdrücklichen und feier- jul lichen Versicherungen ohne das freie Einverständniß der ge-tif krönten Häupter, der Fürsten und freien Staaten Deutschlands, eine Entschließung fassen, welche für sie und für die von ihnen ’ regierten deutschen Stämme die entschiedensten Folgen §abenm müßte. sie

An den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten ti wird es daher jetzt seyn, in gemeinsamer Berathung zu prüfen, ob die Verfassung dem Einzelnen wie dem Ganzen frommt, ob^ die Mir übertragenen Rechte Mich in den Stand setzen wür-^j den, mit starker Hand, wie ein solcher (?) * es von Mir for­dert, die Geschicke des großen deutschen Vaterlandes zu leitend und die Hoffnungen seiner Völker zu erfüllen. Dessen aber möge Deutschland gewiß seyn, und das, meine Herren, ver­kündigen Sie in allen seinen Gauen r bedarf es des Preußischen Schildes und Schwertes gegen äußere oder innere Feinde, so werde Ich auch ohne Ruf nicht fehlen, Ich werde dann ge­trost den Weg Meines Hauses und Volkes gehen, den Wegstl der deutschen Treue.

Berlin, 3. April 1849.

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* Lauter Jubel und stiller Beifall

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Wohl Manchen macht es irre, daß die -große Kaiserhot-chr schaft eine scheinbar so kühle Aufnahme findet. Wo bleibenFr die wehenden Banner, wo die Hurrah, und Vivatrufe, das Knallen der Böllerschüsse und der Champagnerpfropfen? Dich« Kaiserdeputation — von der „Frankfurter Zeitung" wird fiesta die „Aprildeputation" genannt — ist ziemlich still den Rheinlar hinab gefahren, erst im eigentlichen Norddeutschland schallten ihr die lauten Jubelgrüße entgegen. Wo blieb selbst in Frank-Vo furt daS Triumpsgeschrei, wie zu Zeiten des VorparlamentsM oder auch wie in den Tagen der Reichsverweserwahl? H

Der muß ein schlechter Kenner deö menschlichen GemüHe theS, ein schlechter Kenner der Volksbegeisterung sehn, welcheün an dieser scheinbaren Lauheit einen Anstoß findet. sai

Das Volk, als Masse gedacht, ist wie ein Jüngling, be®oi sich von Sturmgedanken und Phantasieschwingungen mächtiDi begeistert fühlt, den aber die gereifte Idee, ein tiefdurchdachteSee organisches Geisteswerk kalt läßt. Das Volk ist wie ein Theaterpublikum, welches der unreifen Ueberschwänglichkeiler stürmischen Beifall klatscht, bei der plastischen, Harmonischewn Darstellung eines wahren Künstlers aber in der Regel frostiger bleibt. |$

Als heute vor einem Jahre ganz Europa stürmisch durch-ge! einander gerüttelt wurde, als bei der allgemeinen Gährun^r kein Sterblicher weissagen konnte, ob Verderben, ob GedeiherLi uns auS derselben aufkeimen werde, da jubilirten die Maffenbei Das Volk ist eben ein jugendlich Gemüth, welches sich zrker allermeist durch Sturm und Drang zur Begeisterung hinreißcA« läßt, unbekümmert, ob der Sturm sein Haus umwerfen, o^h der ungebändigte Drang es in den Abgrund führen werde, Darum läßt man Hecker hochleben, ohne sich etwas sonderi liches dabei zu denken, weil er ein so durchaus studentisches Mensch, ein Mann des Sturmes und Dranges war.

Der gebildete, gereifte Mai^r ist schweigsam, kargt mi lautem Jubel, auch wenn er sich von Herzen freut. WM» darum der stille Beifall der ungeheueren Mehrheit der politischh» Reifen minder schwer, als der jugendliche Uebermuth depa Massen? Hei

Und wenn sich der gereifte Mann freut über ein solches ——— -- bei

* Hier scheint in der telegraphischen Mittheilung ein Wort ausgefallen zu seyn.