Nassauische
Allgemeine Zeitung.
«M LÄ. Freitag den 23. Februar L8LU.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume- rationSpreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfurstenthunis Hessen, der Laudgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Regiernngderlaß wegen der neuen Zehntagitation.
Nichtamtlicher Theil.
Das Reichshcimathsgesetz.
Deutschland. Wiesbaden (Erwiderung). — Dillenburg (Das Pädagogium). — Von der Dill (Die Bürgermeisterwahl). — Hachenburg (Die Feier des 4. März). — Frankfurt (Neue Kanonen). — Mannheim (Vorsichtsmaßregeln). — Konstanz (Verurtheilung Letours). — Berlin (Der Belagerungszustand). — Wien (Adresse der italienischen Armee. Konfiskation der deutschen Grundrechte. Neuestes Armeebülletin).
Ungarn. Pesth (Die Russen an der Gränze).
Großbritannien. London (Kriegsdampfboote für Deutschland.
Italien. Bologna (Die Nachricht von der römischen Revolution). — Gaeta (Der Papst).
Wir hoffen jedenfalls, daß es nur einer solchen Belehrung - und Verwarnung bedarf, um die zehntpflichtigen Grundbesitzer, wenn etwa bei Einzelnen derselben jene Aufreizungen Eingang finden sollten, auf den richtigen Weg zurückzuführen und von Schritten abzuhalten, welche nothwendig die nachtheiligsten Folgen für sie haben würden.
Von selbst versteht sich, daß wenn sich die Emissäre jenes s. g. Komite's irgend wie Gesetzesübertretungen zu Schulden kommen lassen, ungesäumt gegen dieselben eingeschritten werden muß.
Wiesbaden, den 21. Februar 1849.
Nichtamtlicher Theil.
X Das Reiehsheimathsgefetz.
Amtlicher Theil.
Herzoglich Nassauische Landes-Regierung an sämmtliche herzoglichen Beamten.
Die Erhebung der Hälfte der bisherigen Annuitäten von den aus der LandeSkredit- Kasse aufgenommenen Ablösungs-Kapitalien betreffend.
Eingegangener Anzeige zufolge treiben sich dermalen Emissäre eines sich so nennenden „Komite's für Aufhebung des Zehntens in Weilburg" in einzelnen Aemtern des Herzogtums umher, veranstalten in den Gemeinden, unter Vorzeigung von Vollmachten jenes s. g. Komite's, Versammlungen der zehntpflichtigen Grundbesitzer und sordern dieselben dazu auf, den Bestimmungen des neuerdings mit ständischer Zustimmung erlassenen Zehntablvsungsgcsetzcs keine Folge zu geben unv in Gemeinschaft mit jenem s. g. Komite für die Aufhebung des Zehntens zu wirken. Wenngleich Wir mit Zuversicht erwarten, daß derartige gewissenlose Aufreizungen gegen ein Gesetz, welches den Interessen der zehntpflichtigen Grundbesitzer bereits in vollem Maße Rechnung trägt, an dem Gerechtigkeitsgefühl und an dem Sinne für Gesetzlichkeit der Mehrzahl der zehnt- pflichtigen Grundbesitzer des Herzogthums scheitern werden, so halten Wir es doch für Unsere Pflicht, Sie auf jenes Treiben aufmerksam zu machen, damit Sie, wenn es erforderlich erscheint, die zehntpflichtigen Grundbesitzer über den wahren Stand der Sache in Zeiten belehren und sie darauf aufmerksam machen, daß die herzogliche Regierung verpflichtet sey, jenes Gesetz mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln zu vollziehen und demgemäß verkommenden Widersetzlichkeiten namentlich auch gegen die, auf den Grund jenes Gesetzes verfügte Erhebung von Zehntannuitäten mit Nachdruck entgegen treten müsse.
Es ist eine der traurigsten Erfahrungen der Volkswirth- fchaft, daß alle Einrichtungen und Erfindungen, welche zum Segen des menschlichen Geschlechtes erdacht wurden, in einer gesteigerten Wirksamkeit und Ausbreitung, zu welcher sie un# willkührlich und unaufhaltsam hingerissen wurden, nur Unheil hervorgerufen und ihre Bahn mit Elend bezeichnet haben. Die Theilung der Arbeit und die Anwendung der Maschinen, so heilsam und so verderblich zugleich, geben uns dafür hinreichende Beweise, und die Aüffinbung eines Mittels, um das Rad der Entwickelung an der Gränze des Elends aufzuhalten, ist eine Aufgabe, welche die Nationalökonomie bisher ungelöst gelassen, eine Aufgabe, deren Unauflöslichkeit so Manchen der Vernichtung aller Entwickelung, dem Kommunismus, in die Arme geführt hat. — Wenn aber. diese Erscheinung im Gebiete der materiellen Entwickelung eine- höchst gefährliche und beachtenswerthe ist, so ist eine ähnliche Erscheinung im Gebiete der geistigen und insbesondere der politischen Entwickelung nicht weniger verderblich, und verdient um so mehr ^unsere Beachtung, als hier die verderbliche Ueberschreitung der wohlthätigen Gränzen nicht die Folge eines unabweislichen Naturge- . setz es, sondern das Produkt eines freien und überlegten Willens ist, oder doch durch ein Bestreben hervorgerufen wird, welches die nothwendigen und segensreichen Schranken der Vernunft und der Erfahrung mit Verachtung über den Haufen wirft. Die idealistischen Träumereien mit Volksbeglückungs-Theoriecn, die alles realen Bodens, und die leidenschaftlichen Predigten eines wilden Materialismus, der Versuch einer rein philosophischen Begründung des Staatslebens und die Auspflanzung der rothen Fahne des Kommunismus. Beide nur in der Verachtung und dem Umstürze des Bestehenden verbunden, haben gleichmäßig nur Verwirrung und Unglück in ihrem Gefolge. Alle staatlichen Zustände und Verhältnisse ruhen auf dem Boden der Geschichte, und seyen sie auch von der unmittelbaren Vergangenheit durch die Kluft einer Revolution getrennt, und nur aus diesen Verhältnissen und Zuständen selbst, nicht aber aus
