Mit den Forderungen der Zeit —d. h. der gegenwärtigen anno 1849 hat cS so seine eigne Bewandtniß. Die sind gar sehr wandelbar, und sehr Viele wünschen, daß in dem Strafgesetze gar keine Strafen mehr für sogenannte politische Verbrecher gedroht würden.
ES ist so schön und anziehend, ungestraft Alles thun zu können, was gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Staate vorstößt.
Man kann den Begriff politische Verbrechen auch so leicht auSdehnen, daß die Ungebundenheit noch vermehrt werden kann; hat man ja hin und wieder Stimmen gehört, die Ermordung von LichnowSki und Auerswald sey ein politisches Vergehen. Es dürfe dieses so streng nicht geahndet werden.
Die Regierung, welche ein neues Gesetzbuch einfühn, hat aber unseres Erachtens sich nicht blos nach den Forderungen der Gegenwart, namentlich in einer Zeit, wo der Rechtsboden untcrwühlt wird, sondern auch nach den Forderungen, welche spätere Geschlechter an ihre Vorfahrern stellen, zu richten, und sie hat ein Gesetz zu geben, welches dem Ltaate und allen Klassen seiner Bürger Rechtssicherheit gewährt.
Damit wollen wir nicht sagen, daß wegen politischer Vergehen unvernünftig strenge Strafbestimmungen gegeben werden sollen. Dieses ist aber auch in dem den Ständen vorgelegten Gesetze nicht der Fall. Wir fragen, wenn die Demokraten oder Demagogen die Zügel deS Regiments in der Hand hätten und Strafgesetze zu erlassen hätten, ob sie wohl die politischen Verbrechen , durch welche ihrem Regiment der Untergang bereitet werden sollte, nachsichtig ansähen? Die Geschichte belehrt uns darüber, namentlich die unserer Nachbarn, der Franzosen, von welchen unsere Demagogen so viel lernen.
Doch an solche Folgerungen haben die Männer der Opposition nicht gedacht, da sie keine Demagogen sind.
Die Geschwornen sollen aus freier Volkswahl hervorgehen, und wo möglich sollen alle Vergehen durch Geschworne abge- urtheilt werden.
Wer kann hiergegen etwas sagen. Ob Richter gewählt werden, welche Lie nöthgen Richtereigenschaften besitzen, darauf kommt es so wenig an, als darauf, ob der Schuldige freigesprochen oder der Unschuldige verurtheilt wird. Das Volk sitzt ja durch seine AuSerwählten zu Gericht.
Ob ein Theil des Volks ein ganzes Vierteljahr zu Gericht sitzen muß,'während dem daheim Niemand für den hungrigen Magen der Familie sorgt, das ist gleichgültig, eö wird ja ein Volksrecht ausgeübt, und zu den Forderungen der Na ssaui- schen Zeit gehört es, daß wo möglich alle Verbrechen und Vergehen von Geschwornen gerichtet werben, und diesen muß Rechnung getragen werden, wenn auch kein Land in Europa so etwas aufsührt. Nassau muß sich ja auch hierin auSze.ch- nen, wie es sich schon in vielen anderen Stücken ausgezeich- netjat, damit die Nachwelt von den Lykurgen und Solonen Rassau's erzähle. (Forts. folgt.)
Die Aufhebung der Klubbs in Frankreich.
(Darmstädter Zeitung).
Unmittelbar nach den Junitagen hatte sich die französische Regierung unter Cavaignac, dessen republikanische Gesinnungen keinem Zweifel unterliegen, genöthigt gesehen, bei der Nationalversammlung beschränkende Gesetze wider die Klubbs zu beantragen, welchem Anträge diese mit Bereitwilligkeit und großer Majorität willfahrte, da man die Nothwendigkeit erkannte, diesem Zustande der Dinge ein Ende zu machen. Kaum war aber, durch die Wahl einer auffallenden Majorität, LouiS Napoleon an die Spitze der Nation berufen, als auch die Wuth der Klubbs alle Schranken durchbrach, da dieKlubisten in dieser Wahl eine Protestation gegen sie und ihre Grundsätze erkennen mußten. Es bildete sich somit unter dem Namen „Republiaknische Solidarität" in Paris ein Klubb , welcher ähnliche Vereine in ganz Frankreich ins Leben rief, und damit die Absicht verband, wo möglich die Zustände von 1793 wieder ins Leben zu rufen, und durch Terrorismus ihre Grundsätze, zur Geltung zu bringen. Dieser Klubb wurde von der Regierung geschlossen, und vor etwa 14 Tagen erließ ' der Minister des Innern, Leon Faucher, an sämmtliche Präfekten ein Umlaufschreiben, worin er sie auffordert, der Bildung aller Gesellschaften entgegen zu treten, welche mit jener 'vorerwähnten irgend Zusammenhängen würden, „weil diese Grund
sätze aufgestellt habe, die im Widerspruche mit der bestehenden Staatsordnung seyen", und weil ein solcher Klubb nicht geduldet werden dürfe, da er gewissermaßen „einen Staat im Staate bilde." Da indessen, allen Anordnungen der Regierung zum Trotze, die Klubbs mit jedem Tage zügelloser wurden, bestieg in der Sitzung der Nationalversammlung vom 25. Januar der Minister des Innern die Rednerbühne, um im Namen der Regierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, dahin lautend: „Die Klubbs sind verboten." Die Nationalversammlung hat die Dringlichkeit des Antrags zwar nicht anerkannt, sowie sie die Nothwendigkeit ihrer eigenen Auflösung nicht einsehen will. Mit dieser Hinausschiebung aber ist es nur auf einen fortgesetzten OppositionSkricg gegen das Ministerium abgesehen; von der Nothwendigkeit der Maßregel selbst ist die große Majorität der Versammlung, wie die Gesammt- nation überzeugt, so gut als man von dem Bedürfniß durchdrungen ist, der permanenten Revolution ein Ende zu machen, welche von jenen geheimen Gesellschaften genährt, wie ein Alp auf dem Handel und den Gewerben des Landes lastet.
Wie sehr aber die politischen KlubbS jeder Regierung hindernd im Wege stehen, und wie absolut unmöglich ist, mit denselben zu regieren, sey der Staat Monarchie oder Republik, das beweisen sogar die Beschlüsse des Konvents, den man doch wahrlich nicht monarchischer Tendenzen wird beschuldigen wollen. Gleich nach dem Sturze der Tyrannen Robespierre, Couthon und St. Just, welche in Frankreich gewüthet hatten, wie nie eine andere Regierung in irgend einem Theile der Erde und zu irgend welcher Epoche, in der Nacht vom 9. zum 10. Thermidor III, war als erste Maßregel des Konvents der Jakobinerklubb geschlossen worden, und Legendre, dieser furchtbare Republikaner, legte die Schlüssel auf dem Bureau nieder. Später wurde der Gesellschaft gestattet sich wieder zu konsti- tuiren, doch nur unter der Bedingung, daß sie die eraltirtesten Mitglieder ausstoße; doch kaum war dieses geschehen, als auch der Jakobinerklubb mit gewohnter Heftigkeit wieder austrat, so daß schon in der Sitzung des Konvents vom 23. Fructidor III., der berühmte Merlin von Thienville, durch und durch Republikaner, den Antrag stellte, die Klubbs für immer zu schließen, und in der Sitzung vom 21. Brumaire III, wurde die berüchtigte Gesellschaft der Jakobiner geschlossen, und alle Klubbs untersagt.
Ein Hauptgrundsatz der Jakobiner war: „Wenn die Regierung die Rechte des Volkes verletzt, so ist die Insurrektion für das Volk das heiligste Recht und die unerläßlichste Pflicht." Wir glauben nicht erst darauf aufmerksam machen zu müssen, daß es unter solchen Umständen einem jeden Individuum überlassen bleibt zu bestimmen, ob die Regierung des Volkes verletzt, und daß bei solchen Grundsätzen jede Regierungsform absolut unmöglich ist. Während man aber in der Republik Frankreich schon längst eingesehen hat, daß bei unbeschränkter Freiheit der Klubbs jede Regierung unmöglich ist, und während man jetzt, wie 1794, sich genöthigt sieht die Klubbs zu untersagen, weil sie der Gesellschaft täglich gefährlicher werden, floriren dieselben in Deutschland jeden Tag mehr, und bald werden sie es dahin gebracht haben, daß ganz Deutschlund einen großen Jakobinerklubb bildet. In republikanischen Staaten, wie in den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Frankreich, würde man gewiß nie zugegeben haben, daß sich Klubbs mit monarchischen Tendenzen gebildet hätten: weil kein Staat zugeben kann, daß Grundsätze gepredigt werden, welche mit den bestehenden Institutionen sich in offenbarem Widersprüche befinden. Bei uns, in dem durch und durch monarchischen Deutschland, predigen die demokratischen und ihre affilir- ten Vereine ganz offen, unter dem Schutze der Regierungen, die Republik, und bilden durch ihre Organisation förmlich einen Staat im Staate. So lange aber ein solcher Zustand fortbesteht, so lange wird sich das arme Deutschland in permanenter Revolution befinden, und so lange werden Handel und Gewerbe darnieder liegen, da Niemand den Muth hat, bei so unsicheren Verhältnissen etwas zu unternehmen.
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A Vom Fuße des Westerwaldes, 31. Januar. Endlich scheint es mit der Eintreibung der durch Hartnäckigkeit, und Selbsttäuschungen in manchen reichen Dörfern dieser Gegend gehäuften Schuldenlast Ernst werden zu wollen. Gestern könnte man eine 40 Mann starke Abtheilung der bisher verschollenen
