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Die Versammlung kann sich auf den Antrag des Vor- sitzenden vertagen. Geschieht dies auf eine längere Zeit, als acht Tage, so ist die von den landesherrlichen Kommissarien einzuholende Genehmigung Seiner Hoheit des Herzogs crfor- derlich.

Der Schluß des Landtags, sowie die Auflösung der Versammlung geschieht durch Mittheilung des von Seiner Hoheit dem Herzog gefaßten Beschlusses. Unmittelbar nach derselben geht die Versammlung auseinander,

Stimmen wohl solche Sätze mit den Eigenschaften einer konstituirendcn Versammlung, wie solche von den Gegnern der Regierung in dem oben angeführten Lehrsatz aufgezählt wer­den, überein?

Es gehört wahrlich nicht viel Menschenverstand dazu, um den Unsinn oder etwas anderes aus der Theorie der Opposition herauszufinden. An eins müssen wir das Volk noch erinnern. Seine einzigen wahren Freunde sagen, die Dauer der Ver­sammlung währe bis zur Beendigung -des Verfassungswerks, und — hört es Nassauer — sie haben noch nicht mit diesem Werk begonnen. Wann wird es beendigt seyn, wenn die Versammlung sich von der Opposition bethören läßt?

(Fortsetzung folgt.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 31. Jan. (Ständeversammung.) Reg.- Komm. Reichmann legt die technischen Gutachten über die neue Bedeckung des Ministerialgebäudes vor und bringt 8000 fl. zu diesem Zwecke in Anforderung.

Die Tagesordnung führt zur Berathung des Gesetzent­wurfs über die Ablösung der Grundzinsen und Gül­ten. Berichterstatter Born. Fresenius beantragt zweimalige Lesung des Gesetzes. Dies wird abgelehnt.

§. 1 spricht auS, daß die Grundzinsen und Gülten abge­löst werden müssen und zwar von 1849 an. Dieser Para­graph wird ausgesetzt bis zur Abstimmung über die folgenden Paragraphen.

§. 2 bestimmt die Ablösung im 18fachen Betrage zu hoch. Müller I. beantragt den löfachen Betrag. Habel will bei der Frucht den 18fächen, bet Geld den Machen Betrag gesetzt wissen. Dieser Paragraph wird gleichfalls anSgesetzt.

Bei 8. 3 entspinnt sich eine Diskussion über die Ablösung der Zinsweine, die durch eine Schilderung, welche der Äbg. Gergens von diesem zweideutigen Gewächs entwirft, eine sehr humoristische Färbung erhält. Der Antrag von -Gergens, den Durchschnittspreis auf 4 fl. per Ohm festzusetzen, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag, welcher 5 fl. annimmt. Der Antrag Beriram's, den Durchschnittspreis nach dem bis­herigen Ertrag der verschiedenen Bezirke zu spezifiziren,-wird gleichfalls abgelehnt. Der RegierungSentwurf wird ange­nommen.

Als Berichterstatter Born geltend macht, daß bei den Grundzinsen und Gülten weit weniger ein Recht, als ein Un­recht der Berechtigten in Sprache komme, erwidert Reg.-Komm. Reichmann darauf, daß deßhalb ein Recht nicht zum Unrecht werde, weil dessen Erwerb nicht mehr genau nachgewiesen wer­den könne, indem sonst jeder Besitz, jedes Eigenthum eine Täuschung sey. Raht macht hingegen die Forderungen der „Zeit" geltend und die Bestimmungen der Grundrechte in Be­treff des Jagdrechtes rc., worauf Reg.-Komm. Reichmann tref­fend erwidert, daß es geradezu von den Zehnten und Grund­zinsen in den Grundrechten heiße: sie seyen ablösbar, worin also ihr Zurecht-Bestehen förmlich anerkannt sey. Habel er­klärt, daß er gegen weitere Verschenkungen des Staatsvermö­gens, wie sie in zu geringer Ablösung der Gülten liegen wür­den prolestiren müßte, und wiederholt seinen oben bereits nie­dergeschriebenen Antrag. Keim schildert mit Nachdruck die verderblichen Konsequenzen der Eingriffe in das Privateigen­thum, wie man sie bei zu geringerer Ablösung begehen würde.

8. 2 wird in der Fassung des Regierungsentwurfes an­genommen, welcher Ablösung in 18fachem Betrage bestimmt. Der Antrag Habels und Müllers I. fällt.

Bei der Abstimmung über §. 1 stellt Gergens den An­trag, die Ablösung des Zinsweines von der Zwangspflicht auszunehmen. Dieser Antrag wird abgelehnt und 8. 1 in der Fassung des Regierungsentwurfes angenommen.

Ebenso wird das ganze Gesetz mit alten gegen acht Stim­men angenommen.

cf, Wiesbaden, 29. Jan. Das Reichsgesetz vom 20. Jan., demzufolge die plötzliche, unvorbereitete Aufhebung der bisher zu Wiesbaden und zu Ems konzessionirten Spielbanken mit dem 1. Mai d. J. in Wirksamkeit treten soll, wird nun- ; mehr auch für das Herzogthum zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht werden müssen. Da der Spielpächter bisher jährlich 5000 fl. zur Unterhaltung des Theaters zu Wiesbaden bei­trug, so wird das Fortbestehen dieses Institutes von Tag zu Tag prekärer. Außerdem werden, nach Aufhebung des Spiel- vertrages, durchaus die Mittel fehlen, um die Kosten der Musik, der Beleuchtung, der Bälle und Konzerte int Kurge- bäude zu bestreiten. Wiesbaden wird ein besuchtes Bad für Gichtkranke bleiben, aber da die eigentlichen Kurvergnügen (wozu wir nicht daö Spiel, wohl aber Theater, Bälle, Kon­zerte u. dgl. rechnen) in ähnlichem Maße Wegfällen müssen, so wird Wiesbaden in dieser Beziehung keinen besonderen Vor­zug mehr vor jeder anderen in einer schönen Gegend gelegenen Stadt haben. Die Sommersaison des Jahres 1849 wird un­ter diesen Umständen voraussichtlich recht schlecht ausfallen. Unter den gegenwärtigen für die Erwerbs" und Gewerbsver­hältnisse Wiesbadens so außerordentlich bedrohlichen Konjunkturen hätte man erwarten dürfen, daß die Wahl­männer dieser Stadt diesen Punkt bei der Wahl eines Abge­ordneten für den Landtag vorzugsweise berücksichtigt und irgend einem für die Aufrechthaltung und Emporbringung der G e w e r b ö v e r h ä l t n i ss e W i e s b a d e n s sich ernstlich in- teressirenden Manne ihre Stimmen gegeben hätten, wie dieß auch alle andere Wahlbezirke in ähnlicher Weise halten. Statt dessen wählten sie einen Psarrgeistlichen im Amte Weilburg, der wegen kommunistischer Grundsätze bekannt ist. Wenn es eine wahre Behauptung ist, daß Personen, welche der S tadt Wiesbaden gar nicht angehören, insbesondere auch ein Abgeordneter aus dem Dillthale, der entschie­denste Widersacher des Theaters zu Wiesbaden, die Wahl des Pfarrer Snell, welcher vorzugsweise die bei den Wiesbadenern so unbeliebte Einkommensteuer zur Geltung zu bringen suchen wird, — befördert haben, so kann man sich einen Begriff von der politischen Unmündigkeit der Bewohner Wiesbadens und von der Schadenfreude jener Per­sonen machen. Die Wiesbadener sind gewarnt wor­den: sie haben nicht gehört, werden also fühlen!

© Weilburg, 29. Jân. Unser Wochenblatt vom 27. Jan. enthält unter der Aufschrift: „Bitte an unsere Herrn Landstände — die eingereichte Forderung des Zehnten betreffend," einen schlecht geschriebenen Aufsatz, als dessen Autor der Gemeinde- rath von Dietenhausen unterzeichnet ist. Der Zehnte, und immer wieder der Zehnte — das ist die wunde Stelle, für die nimmer rastenden Wühlern, während die übrigen Fragen der Gegenwart keinen Stoff bieten, der für ihre Bauernpolitik sich ausbeulen ließe. Kaum findet man anderswo im ganzen Lande eine solche Verwirrung als hier, wo der „Bürgerverein an der untern Weil" mit seinem Präsidenten und seinen Ge­nossen den bäuerischen Eigennutz aufzustacheln wußte. Dieser Präsident war Hr. Snell, den man am 22. d. MtS. zu Hoch­heim als Landesdeputirten wählte. Daß durch diese Wahl, die keineswegs eine demokratische war, das Gemeinwohl gefördert werde, möchten wir schier bezweifeln, obgleich wissend, daß uns mit dem viris obscuris in der Kammer ebenso wenig geholfen ist. Rein Dilettant auf dem Gebiete der StaatSwissenschaften glaubt Hr. Snell, daß er ein für allemal bestimmt sey, statt der Kanzel einer Dorfkirche die Tribüne der Ständeversamm­lung zu besteigen, um dort seine alleinseligmachende Lehre von der sozialen Republik zu verkünden. Seine Satzungen sind in­dessen nur Kopien nach Proudhon, RaSpail, A. Ruge und Kons., chimärische Ausgebrüten der modernen Sozialistik. Schwär­mend für die Wunderkuren der Guillotine sieht diese Philoso­phie in den bisherigen sozialen Einrichtungen, Ehe, Eigenthum, Kirche ic. nur die faulen Früchte der verkümmerten Volksfrei­heil. Waren wir auch früher geneigt, für einen jener wohlmei­nenden Schwärmer ihn zu halten, welche der Märzsame aus­gebrütet und die vor Jahresfrist auch nur im Zustande der Bespitztheit es wagten, durch stummen Händedruck ihren Ge­fühlen Luft zu machen; so will es jetzt anders uns bedünken, * nachdem wir wissen, daß er ausschließlich an den unwissenden Theil des Volkes sich wendete, um hohle Phrasen für praktische Staatsweisheit auszubringen. Doch genug; wir wünschen, daß seine Wirksamkeit in der Kammer eines bessern uns be­lehre. —

Dem Vernehmen nach hat die Regierung beschlossen und