teressen der Bewegung und des Fortschrittes die Sorge, sich zu schützen, selbst überlassen müssen. Dasselbe Recht haben alle anderen Interessen. Sie alle finden keine andere Sicherheit, als bei einer ihnen eigenen Gewalt, d. h. einer Gewalt, deren Natur und Stellung der ihrigen analog ist, und die Getrenntheit der Gewalten ist nöthig zur Erhaltung der Freiheit und der Stätigkeit. ■—--
Damit die Verschiedenheit der Gewalten wohlthätig wirken könne, müssen sie fest gegründet und im Stanve seyn, kräftig ihre Stelle zu behaupten. Man sucht heute vie Eintracht der Gewalten und die Bürgschaften gegen ihre Ucbergriffe in ihrer Schwäche. Man fürchtet sich vor allen Gewalten. Man verlegt sich darauf, sie nach einander zu entnerven, damit sie nicht einander erdrücken oder die Freiheit beeinträchtigen. Trauriger Irrthum! Eine schwache Gewalt muß untergehen oder usurpiren. Es folgt daraus Despotie oder Anarchie.
Die Kraft und das Glück der konstitutionellen Monarchie in England sind die tiefgewurzelte Macht des Königthums, der Aristokratie, der Gemeinden. Als man in Frankreich aufrichtig eine konstitutionelle Monarchie wollte, verlangten ihre entschiedensten Anhänger: für das Königthum eine alte historische Basis; für die Pairskammer die Erblichkeit; für die Deputirlenkammer die direkte Wahl; damit die großen öffentlichen Gewalten wahre, lebensfähige, kräftige Bildungen und keine Phantome seyen.
Jener Bau ist nicht gelungen. Aber Frankreich wird, wie auch seine Zukunft seyn möge, die konstitutionelle Regierung nicht entbehren können; will es sich retten, wird es alle Schwierigkeiten derselben übersteigen, alle Bedingungen derselben erfüllen müssen. Alle Elemente der Stabilität, alle konservativen Kräfte müssen sich vereinigen und gemeinschaftlich Widerstand leisten. Unterdrücken läßt sich die Demokratie nicht mehr; aber in Schranken kann sie gehalten, geregelt kann sie werden. Ein Volk, das groß gewesen ist in einem kleinen Erbwinkel, republikanisch der glorreichen Monarchie Ludwig's XIV. gegenüber, das holländische Volk, erhält sein Vaterland dem Ozean zum Trotz; unaufhörliche Arbeit an Kanälen und Dämmen—das ist das Geheimniß seiner Erhaltung, das ist das Beispiel, das Frankreich nachahmen muß, um nicht unterzugehen.
Deutschland.
* Wiesbaden, 24. Jan. (Ständeversammlung.) Die Regierungskommission gibt Auskunft, daß die Forstverwaltungs- vrganisation noch nicht vorgelegt worden, weil die Ausschußmitglieder mehrere Spezialvota vorerst eingeben wollten. Außerdem erklärt Reg.-Komm. Werren auf eine deöfallsige Anfrage Jung'S, daß demnächst eine neue billigere Tarordnung für die Apotheker durch das Verordnungsblatt veröffentlicht würde.
Die Tagesordnung führt zur fortgesetzten Berathung des Gesetzentwurfes über die Trennung der Justiz von der Verwaltung. Der 8. 20, welcher von der Versäumniß der Kreis- rathssitzungen handelt und Geldstrafen festsetzt, wird von Heydenreich angegriffen, indem derselbe statt deren Ehrenstrafen (Warnung, Rüge, Entziehung des aktiven und passiven Wahlrechtes auf drei Jahre) beantragt. Dabei motivirt er treffend, daß, wo von Volksbildung die Rede sey, auch vorausgesetzt werden müsse, daß der Einzelne freiwillig einem öffentlichen Ehrenamt sich hingebe. Das erste Zeichen der Freiheit und Volksbildung sey der Gemeinsinn, Dieser würde aber durch die Geldstrafen bei den Gemeinderaths - und Kreisraths-Ver- säumniffen unterdrückt. Reg.-Komm. Reichmann und Abg. Sung erkennen zwar die Motive Heydenreichs an, finden jedoch seinen Antrag unpraktisch. Müller II. macht die Ansicht geltend, daß der Ausgebliebene nicht vom Kreisamtmann, sondern vom Bezirksrath bestraft werden solle. Raht erklärt gegen Heydenreich, daß das Gefühl der Pflicht, welches derselbe allgemein vorauSsetzt, doch zur Zeit noch nicht vorhanden sey. (Wie stünde es aber denn mit der gepriesenen Mündigkeit des Volkes?) Die Ehrenrechte der Wahlfähigkeit ic. ju entziehen, hält er für zu hart, oder vielmehr für eine Verkennung der hohen Bedeutung dieser Rechte. Wcnckenbach l. spricht von der Unvollkommenheit der menschlichen Natur, welche den Jvealzustand nicht zulasse, den Heydenreich voraussetze. (Doch aber setzt gerade diese Partei, welcher der Redner angehört, einen solchen Jbealzustand voraus — falls es ihr in den Kram paßl.) Der Antrag Heydenreich's wird gegen 5 Stim
men abgelehnt. Der Antrag Müller's II. wird gegen 6 Stimmen angenommen.
§. 21. handelt von dem Veto deS Kreisamtmannes gegen Beschlüsse deS Bezirksrathes. Dieses Veto ist an die Abtheilung des Innern zur Genehmigung einzusenden; falls in drei Wochen von hier keine Entscheidung erfolgt, an das Gesammt- ministerium. Außerdem findet gegen Bezirksrathsbeschlüffe nur ein Rekurs der Betheiligten statt. Der Ausschuß macht geltend, daß nur bei Uebertretung eines bestimmten Gesetzes eine Ein, spräche geltend gemacht werden könne, da die Regierung hier, wie bei der Gemeindeverwaltung, blos das Oberaufsichtsrecht, nicht aber im Allgemeinen die Genehmigung habe. Reg.-Kom- missär Reichmann macht für den Regierüngsentwurf die Analogie des belgischen Gesetzes und die Motive des badischen geltend. Alle Einheit im Staate würde schwinden, wenn man neben der Zentralregierung noch zehn selbstständige Regierungen schaffen würde. Raht sucht weitläufig nachzuweisen, daß das ganze Institut des Bezirksrathes nur ein Schein und keine Wahrheit sey, wenn überhaupt irgend eine Rckursinstanz noch stattfände. Gegen das Beispiel Badens macht der Abgeordnete geltend, daß dort der Rückschritt jetzt vorzugsweise einheimisch sey, welche Bemerkung als ziemlich neu, wohl ausgezeichnet zu werden verdient. Reg.-Komm. Reichmann weist den Einwurf, als ob im Ministerium eine bürokratische Spitze auf das volksthümliche Institut gesetzt werde, zurück, indem er das kollegialische Verfahren und die Kontrollirung des Ministeriums geltend macht. DaS Ministerium vertritt die allgemeinen Staatsinteressen, der Bezirksrath die des besonderen Bezirkes, aber letztere können nicht vom ersteren losgelöst werden. Reg.- Komm. Werren fragt den Abg. Raht, weßhalb denn überhaupt der Landtag Gesetze mache, wenn der Bezirksrath eine unverantwortliche Behörde sey, die nach Willkür und ohne weitere Instanz verfügen dürfe. Der Bezirksrath ist eine Staatsverwaltungsbehörde , als solche muß er aber verantwortlich seyn. Rekurse gelten überall nicht als eine Unterdrückung, sondern als ein Schutz der Freiheit gegen die Willkür. Der Abg. Müller II. will allgemeine Bestimmungen wegen deS Rekurses nicht gelten lassen, da ja auch der Kreisausschuß als Schiedsrichter zwischen Regierung und Gemeinde auftreten könne. Müller II stellt einen Antrag, wonach der Amtmann ein Veto einlegen darf, wenn er bemerkt, vaß »er Ausschuß gegen ein Gesetz anstößt, und dies unter Anführung des Gesetzes in der Sitzung des Kreisausschusses selber geltenvmmchl, ferner, wo es sich um Holzfällungen, Ausflockungen des Waldes u. dgl. handelt. (Schluß folgt).
Frankfurt, 23. Jan. (D. Z.) (Reichstag.) Vorsitzender: Präsident Simson. Die gestern abgebrochene Berathung über das Reichs ober Haupt wird ausgenommen und daS Wort ergreift Herr
Edel aus Würzburg: Zuerst hat man gesagt, Oesterreich will nicht, denn cs kann nicht, es fehlt nur noch, daß es auch noch heißt: Oesterreich darf nicht eintreten in's deutsche Reich.
Allein ich hoffe, eS wird sich seine Rechte an Deutschland von Niemand nehmen lassen und seine Pflichten zu erfüllen wissen. Tritt Preußen in den Bundesstaat, so bin ich freilich nicht zweifelhaft über die Erblichkeit der Kaiserwürde, aber sie Preußen zu verleihen, wäre der Untergang der übrigen Ein- zelstaaten. Der Redner vindizirt den sogenannten Ultramontanen und der äußersten Linken eben so viel Liebe zum Vaterlande, als sich diejenigen zuzuschreiben pflegten, die für „Kleindeutschland" stritten. Eben deßhalb wollen sie Deutschland nicht getheilt sehen. Der Redner bietet sodann alle Gründe des Partk- kularismuS, namentlich des süddeutschen aus, um das preußische Erbkaiserthum als eine verhaßte und niederdrückende Hegemonie darzustellen. Nicht eine Machtfrage, eine Eristenzsrage ist das preußische Erbkaiserthum nach Herrn Edel's Meinung und Deutschland wäre dadurch verloren. In einem großen Theile Süddeutschlands würde es nur durch den Belagerungszustand aufrecht zu erhalten seyn. Und ist es denn sicher, daß Preußen in der erblichen Kaiserkrone so große Vortheile finden würde, als Sie ihm zudenken? (Verneinung aus dem Zentrum. „Wir wollen den Vortheil Deutschland's, nicht Preußen's?) ES würde eine gewisse Krone aufopfern für eine solche, deren Glanz noch ungewiß ist. (Sehr richtig! Und dieser Patriotismus wird ihm nicht fehlen!) Der Redner wendet sich dann gegen die Aeußerungen der Herren Stahl und Mittermaier. In dem Palaste und in der Hütte — ohne allen Unterschied der Landsmannschaft — finde sich in ganz Bayern nur dieselbe Abneigung gegen das preußische Kaiserthum. Selbst in der
