legt^eine Anforderung vor in Betreff der Gartenanlagen beim Eberbacher Irrenhause. Siebert erzählt, daß die Gerichtsvollzieher in einigen Orten fortgejagt worden seyen, er bittet daher die Regierung, energische Maßregeln zu ergreifen, um diesem Unfuge ein Ende zu machen.
Die Tagesordnung führt zur weiteren Verhandlung über den Gesetzentwurf über Trennung der Justiz von der Verwaltung. Da bei der gestrigen Abstimmung über direkte oder indirekte Wahlen der Bezirkörâthe 14 für direkte, 12 dagegen gestimmt, 8 aber ihre Stimme kuspendirt haben, so wird der Paragraph der Geschäftsordnung erörtert, welcher über die beschlußfähige Anzahl der Mitglieder sich ausspricht. Heydenreich erklärt, die gestrige, in förmliche Verwirrung auSgeartete Verhandlung habe ein trauriges Schauspiel für das Laud geboten, sie sey aber nur dadurch so verwirrt geworden, daß man über nackte Prinzipien habe abstimmen wollen. Wenn man nun heute wieder die Erörterung über den Paragraphen der Geschäftsordnung aufnehme, dann würde sich der gestrige Lärm wiederholen, und sicher ein gültiger Beschluß nicht zu Stande kommen. Der Wahlmodus sey nur Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck. Deshalb müsse vorerst erörtert werden, welche Befugnisse die zu wählenden Bezirksräthe haben. Der Redner beantragt daher, zur Abkühlung der Leidenschaft, über diesen Punkt zu diskutiren und die gestern besprochene Frage auszusetzen. Sollte jedoch der Paragraph der Geschäftsordnung zur Diskussion kommen, dann dringt der Abg. wenigstens auch aus strenge Handhabung der Geschäftsordnung.
Vors. Gergens. Wir haben gestern gefunden, daß die Geschäftsordnung eine zweideutige Stelle enthält, darum müssen wir zuerst uns darüber klar werden. Keim gibt dies zu und fordert die Kommission, welche die Geschäftsordnung bearbeitet hat, auf diese Stelle auch authentisch zu interpretiren. Siebert. Wenn die Zahl der Abstimmenden nicht in Betracht kommt, dann könnte auch ein Beschluß mit 2 gegen 1 Stimme gefaßt werden. Welchen Eindruck wird dies beim Volke machen? Bellinger erklärt, daß er gestern seine Stimme deßhalb suspendirt, weil er die ganze Abstimmung für unzulässig gehalten habe. Bertram. Es muß eine Erläuterung in die Geschäftsordnung ausgenommen werden, in ww weit sich ein Abgeordneter der Abstimmung enthalten darf. Er trägt daher an, eine Kommission zur Erörterung dieser Frage nicverzusetzen.
R aht glaubt, daß die Geschäftsordnung sehr deutlich sich aussprechen,' indem die 28 Anwesenden doch nothwendig auch als 28 Mitwirkende zu verstehen seyen. Es würde offenbar absurd seyn, wenn von 28 sich eine beliebige Zahl der Abstimmung enthalten und doch ein Beschluß gefaßt werden könne. Gegen die häufige Suspeudirung derâunwe wäre; aber festzusetzen, daß sich ein anwesendes Mitglied nur mit Zustimmung der Kammer feiner Stimme enthalten dürfe. Eine Entscheidung kann jetzt nicht umgangen werden, v. Eck. Wir müssen darauf sehen, daß tv ir sobald als möglich mit unsern Geschäften zu Ende kommen und deßhalb alle unnöthigen Diskussionen vermeiden. Dies geschieht, wenn wir auf den Antrag Hcyvenreichs eingehen und den Gegenstand verlassen. Keim findet eine authentische Interpretation -des §. 40 der Geschäftsordnung durchaus nöthig. Großmann. Es wird offenbar im Interesse deS Landes seyn, wenn wir weiter gehen, und dringendere Geschäfte erledigen. Lang. Es ist zweifelhaft, ob gestern ein Beschluß gefaßt wurde. Gehen wir nun über die gestrige Abstimmung hinweg und warten bis zur zweiten Lesung, dann haben wir eben nur einmal über diesen wichtigsten Punkt des Gesetzes abgestimmt, während wir doch über alle andern zweimal abstimmen wollen. Der Antrag v. Eck's, den Großmann auf« nimmt (die Entscheidung über direkte oder indirekte Wahlen bis zur zweiten Lesung aufzuschieben) wird gegen 10 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Heyden re ich's und v. Eck's, den Gegenstand zu verlassen bis zur beendigten Berathung über sämmtliche Paragraphen, wird mit 20 gegen 12 Stimmen angenommen.
Der Berichterstatter (Müller II.) fährt mit dem Ausschußberichte fort über §. 13 des Regierungsentwurfes, welcher den Mitgliedern des BezirkSrathes keine Tagegelder gestattet, wohl aber Transportkosten. Der Ausschußbericht dagegen will 1 fl. als Tagegeld, doch ohne Reifeentschädigung festgesetzt wissen. Eine Minderheit der Kommission will die Diäten auf 2 fl. und die Transportkosten, wenn die Entfernung über 1 Stunde beträgt auf 1 fl. 30 fr. festgesetzt wissen. Reg.-Komm. Werren erklärt, daß die Regierung gegen 1 fl. Diäten nichts einzuwen« dm habe; nur müsse die Versammlung sich aussprechen, aus
welcher Kasse diese Diäten zu nehmen seyen. Heydenreich. Nach dem hessischen Gesetze ist das Amt eines BezirksratheS ein Ehrenamt, welches keine so bedeutende Opfer heischt, da^ Unbemittelte dadurch von demselben ausgeschlossen werden. Naht und Bellinger sprechen zu Gunsten des Kommis- sionöantrags. Remy beantragt, 2 fl. Tagegelder festzusetzen und für jede über 3 Stunden weiter gehende Reise 30 fr. Der Antrag der Mehrheit des Ausschusses wird angenommen mit allen gegen 3 Stimmen.
Die folgenden Paragraphen handeln von den Befugnissen der Kreisbezirksräthe. (Schluß folgt.)
Vom Rhein. Bekanntlich wurde die fürstl. Metternich'sche Domaine Johannisberg am Rhein von der nassauischen Regierung im März oder April v. I. mit Sequester unter dem Vorwande belegt, ihr Besitzer sey mit Steuereinrichtungen im Rückstände verblieben. Diese Sache befindet sich nunmehr ausgeglichen , der Sequester ist aufgehoben und Fürst Metternich wieder in den unbeschränkten Genuß der Einkünfte seines Be- sitzthums gesetzt worden.
Frankfurt, 19. Jan. (D. Z.) (Reichstag.) Vorsitzender: Präsident Simson. Herr Schulz aus Weilburg ruft das Rcichöministerium mit Hinweis auf die deSfallfigen Bestimmungen der Grundrechte an: welche Maßregeln es zu ergreifen gedenke, um den deutschen Auswanderern een zugesagten Schutz zu sichern.
Nachdem zur Tagesordnung geschritten worden ist, werden mehrere neue Verbesserungsantrüge zu §. 1 mitgetheilt, dann erhält das Wort Herr
Zimmermann von Stuttgart. Erst nach acht Monaten sind wir bei dem angelangt, was .gemeinhin eie Spitze der Verfassung genannt wird. Was bei unserem Zusammentritt leicht und einfach gewesen, ist durch diese Verschleifung allerdings sehr schwierig geworden. An eine unbedingt beglückende Staatsform zwar glaube ich nicht, aber ich bin der Meinung, daß wegen augenblicklicher Vortheile niemals eine ganze große Zukunft des Vaterlandes preisgegeben werden dürfe. Die Spitze, die wir herstellen sollen, darf nicht von der Art seyn, daß sie das Volk erdrücke. Der gemeine Mann, die Bourgeoisie huldigt der Staatsform, die ihr die wenigsten Lasten zumuthet. Ob Sie daher zum Vollzieher des höchsten Willens einen Statthalter setzen ober Kaiser, das gilt mir gleich, wenn nur. das Volk sich selbst regiert, wenn nur das Oberhaupt nichts ist, als der Vollstrecker des Volkswillens. Aber Ihr Ausschußkaiser ist kein demokratischer Kaiser. Es ist entweder ein ab# [ solutistischer oder ein konstitutioneller. Von dem Konstitutio- nalismus aber habe ich gleich dem Kaiser Nikolaus von Rußland niemals etwas gehalten. Ich glaube wie er, daß die konstitutionelle Monarchie die Herrschaft der Korruption ist, Ihr Ausschußkaiser ist nicht an der Zeit. Er ist eine unzeitige Geburt. Denn so ein neues Kaiserthum kostet sehr viel neues Geld, und wir haben dem Volke noch keine neuen Ein- nahmsquellen eröffnet, bei allen neuen Auflagen, die wir dem Volke zugemuthet. Und glauben Sie denn, ein 34fter Monarch zu den 33 sey ein Fortschritt? Der Absolutismus hat sich überlebt und der Konstitutionalismus hat noch keine Proben abgelegt. Darum ist Ihr Ausschußkaiser nicht ausführbar. In ganz Süddeutschland, wie in Sachsen würde das Volk den Kaiser zurückweisen — in Baden nicht, rufen Sie mir zu? Der Großherzog und die Kammer in Baden haben sich zwar für das Kaiserthum ausgesprochen, dennoch sage ich, das Volk ist dagegen. Sie beschließen den Bürgerkrieg, wenn Sie den Kaiser beschließen. Es will sein Blut für einen andern Zweck vergossen haben, als für den Lurus einer Kaiserkrönung, es wird sein Blut von Neuem vergießen gegen ein preußisches Kaiserthum. Das wäre im Jahre 1815 populär gewesen, es wäre möglich gewesen, nach einer siebenjährigen Regierung des jetzigen Königs von Preußen — aber heute nicht mehr. Das preußische Kaiserthum liege von der Geschichte geschaffen vor uns, sagt man, wir hätten nur die Thatsache anzuerkennen. Derselbe große Historiker hat uns auch Wilhelm von Oranien als den Begründer der englischen Freiheit hingestellt, und da ich Beides Herrn Dahlmann nicht glauben kann, so wird er mich einen langsamen Kopf nennen. Aber lieber ein langsamer, als ein rückwärts gewendeter Kopf. Ein auswärtiger Krieg werde die langsamen Köpfe belehren, behauptet Hr. Dahlmann. DaS Volk, sage ich, würde diesen Krieg führen, wie eS den von 1813 geführt hat, mit deutschem Blute, deutscher Tapferkeit
