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strakte Jsolirung, nicht ein Absorbiren deS kirchlichen unb po­litischen Lebens in die Schule, cs kann nur die freie Wechsel­wirkung der Schule mit Staat und Kirche heißen. Man muß nur nie vergessen, daß, was die Schule zur Schule macht, nicht der totale Prozeß der Erziehung ist, welcher eben so sehr in die Familie, den Staat und die Kirche fällt, sondern daß die eiacntbümlichc Aufgabe der Schule der didaktische Prozeß, die Erkenntniß und die Uebung von Fertigkeiten ist."

„Die Beaufsichtigung der Schule kann daher in concreto von sehr verschiedenen Seiten ausgehen, wenn nur dafür ge­sorgt wird, daß die besonderen Anstalten von der Regierung des Staats als ein seiner Idee nach in sich organisch zusam­menhängendes Ganzes aufgefaßt und gepflegt werden, also eines der Ministerien vorzugsweise mit ihnen,sich beschäftiget. Die Theilung der Arbeit wird besonders die Berufsschulen treffen. Die Beschreibung des für jede Schule sich eignenden Lehrstoffes, Lehrganges und Lehrzweckes ist schon ein Akt der Schulregierung, und fällt in die unmittelbare Praris, deren Theorie nach dem Fortschritt und dem Bedürfniß der Zeit sich ändern muß. Niemeyer, Schwarz, Scheibert, Mager, Dein- Hart, Kapp u. A. haben solche Beschreibungen gemacht. Solche Zeichnungen, wie korrekt sie seyen, hängen von dem jedesma- ligcu gesummten Bildungszustande eines Volkes und einer Zeit ab, und müssen das fundamentale Ideal darnach stets mobifi- ziren. Dasselbe gilt auch von der unterrichtlichen Methodik in den besonderen Fertigkeiten und Wissenschaften. . Niemeyer, Schwarz, Herbart, Beneke u. A. haben sie ausführlich aus- einandergesetzt. Solche Anleitungen sind aber nur vorüber­gehend und relativ brauchbar, und müssen, um wahrhaft prak­tisch zu seyn, nach den allgemeinen pädagogischen Prinzipien mit dem Fortschritt der Wissenschaften und Künste immer von Neuem individualisier werden."

„Daß das Recht der Oberaufsicht über die Schule dem Staate zustehet, liegt im Begriffe des Staates, der zur Er­ziehung seiner Bürger berechtigt und verpflichtet ist, und ihre Bildung nicht den Zufällen überlassen kann. Die Emanzipa­tion der Schule, als eine Abstraktion von ihm, als eine Sfolu rung, würde zur Verkümmerung der Schule selber führen. Für den protestantischen Staat, als den, welchen die indivi­duelle Freiheit, wie das Christenthum sie vermittelt hat, mit Bewußtseyn zu seinem eigenen Prinzip macht, hat die freie Wechselwirkung mit der Schule und der Kirche auch keine Schwierigkeit, wohl aber für den katholischen. Der protestan­tische Geistliche kann sehr wohl die Aufsicht über die Volks­schulen führen; denn er arbeitet in dieser Thätigkeit als Pä­dagog, nicht als Priester. In der protestantischen Kirche gibt es, ihrem Begriffe nach, keine Laien; in der katholischen da­gegen sind die Geistlichen wesentlich Priester, und als solche durch den Gehorsam, den sie ihrer Kirche unbedingt zu zollen haben, der Souveränetät des Staates entzogen. Aus diesem Umstande entspringen zahllose Kollisionen der Gegenwart auf dem Gebiete der Schulregierung."

D e u t f ch l a » d.

Frankfurt, 12. Januar. Nach dem Abgeordneten Sepp sprachen in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung über die österreichische Frage noch die Abgeordneten v. Würth, Wurm und Moritz Mo hl. Von den Rednern, welche sich heute an der Debatte beteiligten, sind nur v. Becker« th und Wurm als Vertheidiger des ministeriellen Programms zu betrachten, während alle Andern sich mehr oder minder ent­schieden dagegen aussprachen. Unter den Vorträgen in diesem Sinne machte besonders die Rede von Wydenbrugk sicht­baren Eindruck. Von Sepp wurde ein Antrag eingebracht, des Inhalts: Die Zentralgewalt zu ermächtigen, über den Eintritt deS ganzen österreichischen Staatskompleres in den deutschen Bundesstaat zu unterhandeln. Eine Stelle in Würth's Rede, welche sich auf die Wirksamkeit der Reichskommissäre in Berlin bezog, rief der Reihe nach die Herren Hergenhahn, Simson und Simon von BreSlau auf die Tribüne. Diese Episode brachte lebhafte Bewegung in der Versammlung her­vor. Nach der Rede M. Mo hl'S wurde (um 4'4 Uhr) die Vertagung auf morgen beschlossen. Man glaubt, daß in der morgenden Sitzung die Berathung zu Ende gelangen werde.

Frankfurt, 9. Jan. Die Abreise des Hrn. Camphausen nach Berlin wird m Verbindung gebracht mit der neuerdings

so unerwartet wieder angefachten Frage des Verhältnisses zwi­schen Oesterreich und Deutschland. Jedermann weiß, wie eng diese Frage mit der Oberhauptsfrage zusammenhängt, und eine persönliche Rücksprache Camphausens mit dem König und dem Kabinet von Preußen ist dringend an der Zeit. Dieser sonst als sehr ruhig und verschlossen bekannte Staatsmann soll durch die neue Verwirrung der deutschen Einheitssache zu lebhafteren Aeußerungen, als ihm sonst eigenthümlich, bewogen worden seyn. Man glaubt, daß er den König und das Ministerium bestimmen wolle, ganz im Gegensatz zu der österreichischen Er­klärung , nur rasch im Großen wie im Kleinen dem Zustande­kommen des deutschen Bundesstaates sichtlich die Hand zu bie­ten. Der von Paris zurückgekehrte Reichsgesandte v. Raumer hat interessante Schilderungen darüber gegeben, wie man sich in Frankreich über die deutsche Einheit äußere. Es gebe doch Franzosen von Bedeutung, darunter Bastibe und einige jetzige Minister, welche ein geeinigtes Deutschland alö europäisches Bedürfniß anerkennten. Die Mehrzahl aber i nv darunter die wahrscheinlich nächsten Machthaber prophezeiten ein dreifaches Deutschland: Oesterreich, Preußen und — was man früher Rheinbund genannt habe, jetzt aber aus Politik nicht wieder Rheinbund nennen solle. — Der englische Gesandte, Lord Nor­manby , äußerte sich gegen Erwarten unfreundlich über die deutsche Zukunft. (Parl.-Korr. der zentralen Fraktionen.)

Karlsruhe, 11. Jan. Ich beeile mich, Ihnen in der Kürze zu berichten, daß auch unsere zweite Ständekammcr heute einen hochwichtigen Beschluß über die deutsche Ober­hauptsfrage gefaßt hat, und zwar in einer ihren ehrenvollen langjährigen Ruf von neuem bekundenden Weise. Dem Abg. Dennig, einem der achtbarsten Vertreter aus dem Bürger­stande, war es vorbehalten, den Gegenstand in Anregung zu bringen und einen wohlerwogenen Antrag zu stellen; er löste glücklich seine Aufgabe, indem er mit Scharfsinn und ächt pa­triotischer Wärme die Hauptpunkte der großen Frage hervor­hob. Sein Antrag lautet wörtlich:

Die Kammer erklärt in Uebereinstimmung mit ihrem Be­schlusse vom 15. Dez. v. J.:

1) Daß sie allen Sonderbestrebungen einzelner deutschen Staaten, welche der Gründung eines starken und einigen deut­schen Bundesstaates entgegenwirken, und Deutschland in die Anarchie und Schwäche eines Staatenbundes zurückwerfen könn­ten, mit aller Entschiedenheit entgegentritt, damit die in der Märzerhebung einmüthig ausgesprochene Hoffnung des bttrt# schen Volkes auf einen im Innern freien und einigen, nach außen starken Bundesstaat ihre wahre Erfüllung finde.

2) Daß sie das Recht der verfassunggebeuven deutschen Nationalversammlung, die deutsche Verfassung zu berathen und definitiv zu beschließen, aufrecht erhalten und nicht durch den Grundsatz der Vereinbarung mit den einzelnen deutschen Staa­ten geschwächt sehen will.

3) Daß sie das definitive deutsche Reichsoberhaupt im Einklänge mit dem Wesen des Bundesstaates bestellt und weder eine fürstliche Trias, noch einen schwankenden Turnus an die Spitze des deutschen Reichs gestellt, sondern die erbliche Mo­narchie, wie in den einzelnen deutschen Staaten, so auch in dem ganzen Bundesstaate, als die leitende Spitze gewahrt wissen will.

Diese Anträge wurden sämmtlich von der Kammer ange­nommen.

Gotha, 9. Jan. Sicherem Vernehmen nach haben die acht thüringischen Fürsten (der Großherzog und die drei Herzoge zu Sachsen, die beiden Schwarzburg und die beiden Reuß) beschlossen, in einem amtlichen Schreiben dem Könige von Preußen anzuzeigen, daß sie ihn als willkommenes Oberhaupt von Deutschland anzuerkennen bereit seyen, falls die deutsche Nationalversammlung in diesem Sinne die Verfassung Deutsch­lands beschließen sollte.

Wien, 7. Jan. Der alte Kaiserhof lebt sehr eingezogen in Prag. Er empfängt Deputationen, ohne jedoch Einladun­gen zu machen. Hingegen ist an dem neuen Hof in Ollmütz die frühere altspanische Tafelsitte völlig verbannt; so wurde auch kürzlich die Deputation der Stadt Triest, größtentheilS aus Kaufleuten bestehend, zur kaiserlichen Tasel gezogen.

In Galizien sind die Klagen über die russische Gränzsperre lauter als je. Oesterreichische Handelsleute können, auch wenn sie mit den gültigsten Pässen und den besten Zeugnissen versehen sind, nicht nach Rußland hinüber, wenn sie nicht direkt auS