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giâung über die Schwierigkeiten bei der Erhebung der Ein- kommensteuer an die Kammer gelange? Reg.-Komm. B e r t r a m verspricht dieselbe auf das Nächstemal.

Heydenreich beantragt Abänderungen in der Geschäfts­ordnung, wornach die Protokolle nicht mehr den vollständigen Abdruck der stenographischen Protokolle enthalten sollen, son­dern nur den Hauptinhalt der einzelnen Reden, und Anderes. Die Rechtfertigung dieser Anträge bleibt einer der nächsten Sitzungen Vorbehalten.

' Die Tagesordnung führt zum Bericht über die Abänderun- gen. ün Gewerbegesetz. Berichterstatter ist Fresenius. Zoll­mann stellt zu §. 1 das Amendement, daß nur derjenige zum selbstständigen Gewerbsbetrieb zugelassen werden solle, der 2 Jahre ausser Wanderschaft gewesen ist. Eine Ausnahme von der Verpflichtung der Wanderschaft wird durch Krankheit oder körperliche Gebrechen begründet; desgleichen durch besondere Fa- millenverhältnisse, jedoch nach dem Ermessen des Gemeinde- rathes. — Lotichius erwidert hierauf, daß dergleichen Be­stimmungen nur bann könnten ausgenommen werden, wenn wir die Zünfte wieder einführen wollten. Wenn Einer seine Mei­sterprüfung besteht, dann kann es dem Staate ganz gleichgültig seyn, wo er seine Befähigung erworben habe. Born erklärt, daß der Antrag Zollmann's ein Verstoß gegen die Grundrechte sey. B er r am will, daß vornehmlich der Gemeinderath in Fra­gen der Gewerbsuiederlassung gehört werden solle. Das Amen­dement von Zollmann wird abgelehnt. §. 1 wird mit eini­gen Modifikationen der Kommission angenommen. Dieser Pa­ragraph handelt von den Bedingungen des selbstständigen Ge­werbebetriebs. §. 2, welcher von der Gestaltung des zemporä- rären Aufenthalts zum Gewerbetrieb handelt, wird nach der Fassung des Ausschußberichtes angenommen. §. 3 (Gesellen­prüfung und Lehrbrief) wird ohne Diskussion angenommen. Die Prüfungsgebühren werden auf Vorschlag der Kommission her­abgesetzt. Bei der Hauptabstimmung wird das Gesetz einstim, mig angenommen.

Der Abg. Schultheiß Bellinger hat sich immer noch nicht eingefunden, auch auf das letzte Mahnungsschreiben des Präsidenten keine Antwort gegeben. Die Kammer beschließt trotzdem, noch 8 Tage mit ihrer Entscheidung zu warten, ob ; Bellinger ausgetreten sey oder nicht.

Hierauf wird zur Neuwahl eines Präsidenten geschritten. Der bisherige Präsident Wirth wird mit 25 Stimmen wie­dergewählt.

Wiesbaden. In die demnächst zusammentretende Schul­kommission sind aus dem gelehrten und Realgymnasialkreis und dem Schullehrerjeminar gewählt Reg.-Rath Creizner von Hadamar, Konrektor Diez von Wiesbaden, Schulrath Müller von Wiesbaden, der LandeSdeputirte Kaplan Kreuz von Diez und der Seminaroberlehrer Meister von Idstein. Die Wahl der beiden Elementarlehrer wird sich erst in diesen ^ Tagen entscheiden.

Frankfurt, 8. Jan. (M. I.) Der amtlichen Erklärung des Hrn. v. Schmerling in Betreff des Gagern'schen Pro­gramms soll, nach der „Karlsr. Zeit." in einem andern Aktenstück ein weiterer Punkt beigefügt seyn, der einen versöhn­licheren Sinn hat, nämlich folgender Vorschlag: Für alle frem­den Handelsplätze und Reifen, die zwischen der Meerenge von Gibraltar und Syrien liegen, erbiete sich Oesterreich, seinen Konsuln zugleich die Besorgung des Schutzes für den Handel der andern deulfchen Staaten zu übertragen; dagegen möge das Reich in Bezug auf alle außer jener Linie gelegenen Plätze, neben dem Handel der übrigen deutschen Staaten, auch den österreichischen Verkehr durch eigens angestellte Konsuln schützen. Dieses Anerbieten enthält eine zwar noch verdeckte, aber doch unverkenubgre Andeutung, daß Oesterreich geneigt sey, mit Deutschland in einen eigenen HandelSbund zu treten, oder vielmehr einem allgemeinen deutschen Zollverein, der jedoch nach etwas andern Normen, als der bisherige bayerisch-preußische, errichtet werben müßte, sich anzuschließen. Damit wäre eine feste und erfreuliche Grundlage deutscher Einheit nach unten zu gewonnen. — Wie ich in diesem Augenblicke vernehme, hat Gagern sein Programm aus Rücksicht aus die österreichischen Erklärungen so wesentlich geändert, daß es ein neues ist. Der Plan eines preußischen KaiserthumS muß als aufgegeben be­trachtet werden. (Dieselbe Nachricht der „Karlsr. Zeit." bringen gleichzeitig mehrere, andere Blätter.)

Aus Rastatt wird der Karlsr. Ztg. geschrieben, daß die dortigen Festungsbauten in diesem Jahr allerdings mit Energie

betrieben worden, daß Rastatt in seinem gegenwärtigen Au- stand bei Umsicht und Energie des Kommandanten schon ver- iheidigungsfähig ist, daß es übrigens im Hinblick auf die jetzige Weltlage wünschenswerth, wenn noch mehr geschehen wäre. Bei Entfernung der fremden Erdarbeiter könnte wohl die dor­tige großentheils unbeschäftigte Garnison zu diesen Arbeiten an günstigen Wintertagen verwendet werden. In Bezug auf den bestehenden Vertrag, wonach Baden die Friedensbesatzung, Oesterreich und Baden die Kriegsbesatzung zu stellen hat, wird die Frage aufgeworfen, ob eS bei der erponirten Lage Rastatts nicht zweckmäßiger wäre, die Friedensbesatzung aus der Ferne und die Erhöhung derselben auf den Kriegsstand aus der Nähe zu nehmen.

Aus Baden, S. Jan. (M. I.) Ein Krieqsministerial- erlaß bringt einige Veränderungen in der Uniformirung. Bei allen drei Waffen ist der Waffenrock eingeführt.

Karlsruhe, 9. Jan. (D. Z.) Am Schluffe der heutigen Kammersitzung erbat sich der Abg. Dennig daS Wort, um für die nächste Sitzung einen Antrag wegen der bei der National­versammlung obschwebenden Frage über daS deutsche ReichS- oberhaupt anzukündigen. Einige Mitglieder der äußersten Linken schien diese Ankündigung unangenehm zu berühren, sie wünschten eine Verschiebung bis nach der Debatte tn Frank­furt. (!!) Ich kann Sie im Voraus versichern, daß Dennig'S Proposition die Mehrheit in der Volkskammer erhalten wird: sie soll dahin gehen, die Frage der Vereinbarung über daS Verfassungswerk durch die Regierungen im Sinns des Vor­parlaments und der bisherigen Ansicht in der Ratioualver- sammlung zu erledigen, also ohne Vorbehalt der Regierungen; sodann auf der Wahl eines erblichen RèichSoberhaupteS be­stehen und sich gegen Trias und Turnus aufs entschiedenste verwahren. Die hierüber anberaumte Sitzung ist übermorgen.

Freiburg, 6. Jan. DaS Verfahren gegen Struve und Blind ist nun so weit gediehen, daß Beide in Anklagestand versetzt und zur Aburtheilung vor daS Geschwornengericht ge­wiesen sind. Nach den Vorschriften unserer Strafprozeßord­nung hat der Staatsanwalt innerhalb acht Tagen die Ankiage- schrift bei dem Hofgerichte einzureichen, worauf solche den An­geklagten, zunächst um weitere Beweismittel zu bezeichnen, mitgetheilt wird, und erst nach Ablauf der hiefür vorg^schrie- benen Frist von acht Tagen kann sodann die öffentliche Schluß­verhandlung angeordnet werden. Voraussichtlich wird sonach die Loosung der dreißig Geschwornen aus den in die Kreisliste eingetragenen Namen in Bälde vor sich gehen, die Verhand­lung aber gegen Ende dieses oder im Anfang des nächsten Monats beginnen. — Zu bedauern ist, daß der Sitzungssaal nur sür eine geringe Zahl von Zuhörern Raum bietet.

Kassel. Im „Schwäbischen Merkur" lesen wir: „Der Zweck der letzten Reise des Kurfürsten nach Frankfurt war die Hinterlassenschaft des verstorbenen VaterS Sr. K. Hoheit, dessen testamentarische Verordnungen zu einem definitiven Ende zu. bringen, was auch geglückt ist. Verschiedene zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm als Haupterben und den übrigen Erben bisher noch streitigen Punkte sind durch gegenseitige Uebereinkünfte ausgeglichen worden. Im Ganzen ist die Erb­schaft des Kurfürsten bedeutender ausgefallen, als man früher sich vorgcstellt hatte. Die im Publikum verbreitete Meinung, daß diese Reise politische Zwecke habe, war durchaus grundlos.

Berlin, 7. Jan. Der „Preuß. Staatsanz." enthält heute folgenden halbamtlichen Artikel: Der Entwurf zu einem Zolltarif für das vereinigte Deutschland, welcher voll Abgeordneten des Handelsstandcs aus den deutschen See- plätzen und ans einigen Binnenstädten im Herbste vorigen Jah­res in Frankfurt a. M. ausgearbeitet und der deutschen Reichs­versammlung zur Berücksichtigung bei der Berathung des künf­tigen deutschen Zolltarifs überreicht worden ist, hat dO Inter­esse des deutschen Handels- und Gewerbsstandes in hohem Grade auf sich gezogen. Als Ausdruck der Ansichten, welche ein Theil des HandelsstandeS über die Tariffragen hegt, hat er auf dieses Interesse vollen Anspruch, dasselbe ist jedoch noch dadurch gesteigert worden, daß man von manchen Seiten vpr- auSgesetzt hat, der Entwurf sey mehr als eine bloße Pripat- arbeit und dazu bestimmt, bei der Redaktion eines allgemeinen deutschen Tarifs zu Grunde gelegt zu werden. Diese Voraus­setzung, welche bereits lebhafte Besorgnisse erweckt und drin-