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Bon den französischen Blättern ist daS Journal des D e b a t s eines der wenigen die den deutschen Angelegenheiten, und jetzt namentlich den Berfassungskämpfen in Frankfurt,, eine größere Aufmerksamkeit widmen. Organ der eigentlichen fran­zösischen Politiker, hat sein Urtheil mehr Bedeutung als eine gewöhnliche ZeitungSansicht. Wie die Times, nimmt daS I. des DebatS für Mmütz Partei gegen Frankfurt, eS spricht von dem „schönen Traum der deutschen Einheit," nennt ihn eine „unschuldige Phantasterei (une des imaginations les plus innocentes), und eS ist anzuerkennen, daß cs für alle die fehler- baften Schritte-, wodurch man sich in Deutschland von der Lö­sung der nationalen Aufgabe mehr entfernt, als sich ihr ge­nähert hat, einen sehr richtigen Blick zeigt. In dem Stadium in welchem die Dinge jetzt angelangt sind, sieht es bloß noch den Antagonismus zwischen Preußen und Oesterreich, und da tritt es entschieden auf die letztere Seite, wo es glaubt, daß auch Bayern und der „dritte germanische Körper," unter welchem Namen es die übrigen deutschen Staaten, zusam­menfaßt, ihre Stellung suchen müssen. Dieß, sagt es, sey vor­derhand das klarste Resultat der wunderlichen UnitarierSpolitik (le plus clair résultat de cette étrange politique unitaire). Die Gründung einer deutschen Einheit' will cs nur in dem Sinn als möglich, nunmehr aber als bereits verfehlt erkennen, daß die Nationalversammlung und die Zentralgewalt eine Art be­ständiger Vermittelung hätten abgeben können zwischen den bei­den Hauptmächten, so daß die eine durch die andere wäre neu- tralisirt und dadurch eine Art Einheit hervorgebracht worden (une espèce de médiation continue qui maintint une sorte d’unité en maintenant un réel équilibre). Wenn es als Mittel hiezu einen „großen internationalen Pakt" bezeichnet, so sieht man, daß die französische Publizistik auch von der Vcr- sassung deS regenerirten Deutschlands sich keinen andern Be­griff als den eines völkerrechtlichen Bundes, einer neuen Auf­lage des Bundestags zu bilden weiß. Diese Meinung wird für viele Zweifler in Deutschland eine große Autorität haben, obwohl man sonst das: Fas est et ab hoste doceri anders ver­standen hat.

In der „Deutschen Zeitung" vom 1. Januar gibt D a h l- mann mit der Ueberschrift „zurBeherzigung" eine „Neujahrs­gabe" , welche über die Frage des Reichsoberhauptes in der That sehr viel Bcherzigenswerthes gibt. Wir theilen den Schluß des geistvollen Aufsatzes mit. Er lautet folgendermaßen:

„Wenn die Nationalversammlung, durch die Stimme des deutschen Volkes zur Schöpfung der deutschen Reichsverfassung berufen, die deutsche Erbkrone in die Hände unsres mächtig­sten Fürsten (des preußischen) nieverlegt, so trifft sie keine Wahl, sie erkennt bloß eine politische Nothwendigkeit an, deren Daseyn Niemanden verborgen seyn kann, dessen Augen zum Sehen taugen. Kränkt sie Oesterreich? Oesterreich, in den gefahrvollen Neubau seines mittelalterlichen Völkerreichs vertieft, muß vor allen Dingen zunächst sich selbst gehören, kann und will uns jetzt nichts seyn, möchte vielleicht lieber sogar uns Schwierigkeiten bereiten; allein es kommt der Tag, da eS die dargebotene Hand ergreifen und in treuer Verbrüde­rung mit unS deutscher seyn wird, als da es noch scheinbar zu uns im deutschen Bunde stand. Oder kränkt die National­versammlung denn die deutschen Fürsten zu Gunsten eines einzelnen Fürsten? Zu Gunsten des Vaterlandes geschähe diese Kränkung, wenn überhaupt eine solche stattfände. Auch haben weise Männer stets die Einbuße gern verschmerzt und wohl gar gesegnet, durch welche sie in der Stunde der Gefahr den Rest ihrer Habe zu retten vermochten. Zu hell aber ist die Wahrheit an den Tag getreten, daß Deutschlands Bestim­mung damit nicht erfüllt ist, daß es dem Selbstgenügen von mehr als dreißig Souveränitäten diene; die Nothwendigkeit liegt unabweichlich vor, daß 200 Jahre nach dem westfälischen Frieden, der uns diese Ungeheuerlichkeit des Daseyns aufhalöi, etwas für das deutsche Volk in erster Linie geschehe. — Oder übt sie wohl gar Kränkung gegen Preußen? Ja gewiß, sie kränkt unversöhnlich alle diejenigen Preußen, welche noch immer den Traum von einem spezifischen Preußenthum und der Glorie einer preußischen Nationalversammlung träumen, und daS glänzende Elend der Trias für Deutschland aussinnen, welche noch immer nichts Besseres wissen, als Preutzen im alten Schlepptau der russischen und österreichischen Politik zu lassen und daS frische Leben auf die dürre Weide der vormaligen Ruhms- und Siegesfelder zu schicken, aber sicherlich keinen Preußen, der Mannes genug ist, die abgestorbenen Zweige

an der vaterländischen Eiche selbst fällen zu helfen, damit die lebendigen Aeste ihre starken Arme um so gewaltiger ausbrei­ten können, sicherlich auch nicht den König Preußens, welcher keine Usurpation zu begehen glauben wird, wenn er die Pflicht erfüllt, welche Deutschland ihm aufzuerlegen berechtigt ist.

Wenn die deutsche Nationalversammlung Deutschlands erbliche Kaiserkrone gründet, so darf sie getrost ihren Fürsten gegenübertreten und sagen: „Wir haben uns selber überwun­den, indem wir, durch ein Jahrtausend belehrt, unsere Stam­meseifersucht, unsern kirchlichen Hader, unser ganzes kleinliches Sinnen und Spinnen der Einheit des Vaterlandes zum Opfer brachten. Wir haben erfüllt was wir dem Volk verheißen; thut Ihr desgleichen!"

An den Redakteur.

(Schluß.)

Nicht die Verfassung ist es, worüber von jeher in Nassau geklagt wurde, sondern zunächst nur die Verwaltung; also nicht sowohl über Sachen und Gesetze, als vielmehr über Personen und die durch sie verschuldete Verkehrtheit oder gesteigerte Härte der Vollziehung. Man könnte theils spaßhafte, theils himmel­schreiende Beispiele hiervon aus allen Verwaltungskreisen in Menge bringen, wie sie in vertraulichen Mittheilungen von Mund zu Munde gehen, selbst unter Staatsdienern, selbst unter den erklärtesten Monarchisten. Um es rund heraus zu sagen, was wollten die nassauischen Bauern vor dem März 1848? 1) Minderung des Wildstandes, 2) Mehrung der Lesetage für dürres Holz, oft nur in ihren eigenen Gemeindewäldern; 3) etwas mehr Laubstreu ebendaher oder aus Domänenwaldungen, 4) eine bessere Behandlung der Individuen vor allen Verwal­tungsstellen. Nach dem März kam dieß- Die Bauern frag­ten: Konnte dieß nicht auch vorher eben so und in Ruhe uns gewährt werden? Die Gesetze gewährten und geboten es längst, buchstäblich, aber die verschiedenen Beamten, die dem Volke am nächsten stehen und mit ihm unmittelbar verkehren, beachteten die Gesetze nicht, bald aus Bequemlichkeit, bald aus Amtsvün- kel, bald aus vielfachen anderen Rücksichten. Selbst der ganze ' Domänenstreit hätte von allem Anfänge an eine andere Rich­tung genommen, wenn nicht in der Verwaltung mancherlei Verazionen für das Volk damit ganz unnöthigerweise verbun- - • den gewesen wären. Daher die Klagen über raffinirte Plus- macherci; aber mehr gegen die nächsten Beamten, als gegen Oberbehörden, die freilich auch hätten eingreifen können und sollen, als cs noch Zcit war, Ob Vie Sustentation des lan- deSfürstlichcn Hauses durch abgetheillcn Domäncnbesitz geschieht, oder durch eine Civilliste radizirt oder nicht radizirt, ist dem Volke ganz gleich. Nur müssen bei den Abtheilungen keine handgreiflichen Uebervortheilungen gegen Gemeinden vorkom­men. Wer kann und mag sie alle, wenn und wo sie einzeln erzählt werden, ohne genaue Aktenkenmniß kennen, um zu wis­sen, auf welcher Seite das Recht ist. Ob die Domänen nach ihrer neuesten Stellung dem Lande die gehoffte und von Vie­len hervorgehobene imposant große Erleichterung werden geben, geben können, daS wird die nächste Zukunft lehren. Durch die Zehntablösung ist schon ein großer Theil in Rauch aufgegan­gen. — Wenn das Volk den Druck einer herrischen Verwal­tung empfindet, und die zum Schuhe des Ganzen bestehenden Gesetze entweder nicht gehandhabt oder übelwollend gedeutet siehet, gleichsam als wären die Beackten nur zum Strafen aufgestellte hartherzige Büttel, nicht zum Warnen und Rathen und Abhelfen aus Landeskassen bezahlte Diener des Landes, dann sucht es sich zu Helsen durch Begehr nach neuen Gesetzen, wodurch Mißbrauch allseitig entfernt werden soll, ohne daß dieß möglich seyn wird, indem die Menschen doch immer Men­schen bleiben, die zum Vollzug der Gesetze berufen werden. — In den meisten Fällen, wo. die alte Büreaukratie Gesuche ohne alle Motive mit der stehenden Phrase trocken abwieß: „kann nicht willfahrt werden", hätte sie besser gethan, Motive zu suchen und ausdrücklich dazu zu geben. Zuweilen wurden sie gegeben, aber sie paßten oft, wie die Faust aus's Auge. In der Verlegenheit eben, sie zu finden, mußte man entdecken, daß entweder in der Verwaltung gefehlt worden war, die man nun nicht ohne Schutz von Oben lassen wollte, oder daß die vor­handenen Gesetze wirklich Lücken hatten. Bequemer war es freilich, ein förmliches Büreau für abschlägige Dekrete einzu­richten und kurz dahin Unbequemes zur Ausfertigung zu ver­weisen. Die Behörden mögen diese ihre abschlägigen Dekrete