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Beilage zur Nassauischen Allgemeinen Zeitung.

M 2T2.

Freitag den 22. Dezember

1848.

Uebersicht.

Deutschland. Frankfurt (Reichstag. Nachrichten aus Ungarn. Sieg des Banus). — Köln (Die österreichischen Besatzungen in den deutschen .Reichsvesten). — Berlin (Die Interessen der Kunst und Wissenschaft).

— Ollmütz (Nomadisirendes Ministerium).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Italien. Rom (Provisorische Regierung).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Mainz, 2Q. Dez. (O.P.AL.) Wie in Köln und Koblenz schon geschehen ist, sollen auch in hiesiger Reichsfestung nach den Feiertagen die provisorischen Dächer der Kasernen, die bombenfest sind, abgetragen werden, um solche mit Geschütz zu besetzen. Mit der Kaserne am Brückenkopf in Kastel soll Er Anfang gemacht werden und dann die Defensionskaserne aus der Eisgrube und das neuerbaute Kriegslazareth an die Reihe kommen. — Unser Piusverein, im Anschluß an ähnliche Vereine Deutschlands, hat sich entschieden dahin ausgesprochen, den zu errichtenden Gemeindeschulen alle aus katholischen Quellen oder Stiftungen herrührende Mittel zu entziehen und besondere katholische Schulen zu stiften.

Frankfurt, 20. Dezbr. (Reichstag. — Schluß ) 8. 38. Die Strafe der Vermögenseinziehung soll nicht stattfinden.

Artikel IX. 8. 39. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.

§. 40. Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten geübt. Kabinets- und Ministerialjustiz ist un* ^^kmanb darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie stattfinden.

§. 41? Es soll keinen privilegirten'Gerichtsstand der Per- , fönen oder Güter geben.

Die Militärgerichtsbarkeit ist auf die Aburthestung null* tärischer Verbrechen und Vergehen, sowie der Militärdisziplinar­vergehen beschränkt, vorbehaltlich der Bestimmungen für den, Kriegsstand. , „ , ,,

§. 42. Kein Richter darf, außer durch Urtheil und Recht, von seinem Amte entfernt oder an Rang und Gèhalt beein­trächtigt werden. m r . ,

Suspension darf nicht ohne gerichtlichen Beschluß erfolgen.

Kein Richter darf wider seinen Willen, außer durch ge­richtlichen Beschluß, in den durch das Gesetz bestimmten Fallen und -Formen, zu einer andern Stelle versetzt oder in Ruhestand

§, 43. Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich seyn. Ausnahmen von der Oeffentlichkeit des Verfahrens be­stimmt im Interesse der Sittlichkeit das Gesetz.

8. 44. In Strafsachen gilt der Anklageprozeß. Schwur­gerichte sollen jedenfalls in schwereren Straftaten und bei allen politischen Vergehen urtheilen.

8. 45. Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen be­sonderer Berufserfahrung durch sachkundige von den Bernsö- qenossen frei gewählte Richter geübt oder mitgeübt werden.

8. 46. Rechtspflege und Verwaltung "sollen getrennt und von einander unabhängig seyn. Ueber Kompetenzkonflckte zwischen den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden in den Einzelstaaten entscheidet ein durch das Gesetz zu bestimmen­der Gerichtshof. . f ± ~

§. 47. Die Verwaltungrechtspflege hört auf. Ueber alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte.

Der Polizei steht keine Strafgerichtsbarkeit zu. , 8. 48. Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte sind in allen deutschen Ländern gleich wirksam und vollziehbar.

Ein Reichsgesetz wird das Nähere bestimmen.

Nachdem mit 8. 48. die zweite Lesung der Grund­rechte vollendet ist, soll sogleich auch das ElnfuhrUngs- gesetz dazu in Berathung gezogen und erledigt werden. Als Berichterstatter des Ausschusses erklärt jedoch Herr Deiters, daß einige redaktionelle Abänderungen auch diesmal unerläß­lich seyen, wie er sogleich und sehr gsücklich an dem Beispiele

des.8. 7 über Abschaffung der Standesunterschiede zeigt. Der Vorschlag, den er zu der redaktionellen Umgestaltung jenes Paragraphen macht, wird sofort zum Beschluß erhoben, und die Berathung über das Einführungsgesetz dem Anträge ge­mäß bis morgen vertagt. Die andern Gegenstände der mor­genden Tagesordnung sind: Büdgetvorlagen und der Verfas­sungsabschnitt ( „der Reichstag."

Noch ruft Zimmermann von Stuttgart den Siebermann* schen Ausschuß an, ob das Befinden des Berichterstatters eine baldige Begutachtung des Wesendonck'schen Antrags in Bezug auf die preußische oktroyirte Verfassung endlich hoffen lasse. Zachariâ von Göttingen erwiedert darauf, der Bericht sey fer* tig und er laute, wie er hier gleich mittheilen wolle, auf Uebergang zur Tagesordnung über den Wesendonck'schen An­trag. (Unwillen auf der Linken.)

Frankfurt, 21. Dez. Die verfassunggebende ReichSver- sammlung beschäftigte sich in der heutigen 141. Sitzung mit dem Einführungsgesetz zu den Grundrechten. Nachdem der Antrag von Gombart und Genossen: daß,die Grundrechte erst nach vorgängiger Vereinbarung mit den Regie­rungen einzuführen seyen, bei namentlichem Aufruf mit 334 gegen 69 Stimmen verworfen worden, wurden der Eingang des Gesetzes: „Die Grundrechte des deutschen Volkes werden im ganzen Umfange des deutschen Reichs unter nachfolgenden Bestimmungen xingeführt," sowie die §§. 1—7 unverändert angenommen. Ueber 8. 8 fand eine Berathung statt, an wel­cher die Abgg. Schoder, Mittermaier und DeiterS (Berichterstatter) Theil nahmen. Die Abstimmung über diesen 8. und die zu 'demselben gestellten VerbefferungSantrage ist noch nicht beendigt.

Frankfurt, 21. Dez. Durch außerordentliche Gelegenheit erhalten wir soeben folgende Mittheilung: Wien, 17. Dezbr. Heute sind bereits.vom ungar. Kriegsschauplätze gün­stige Nachrichten eingelaufen. Das Armeekorps des BanuS hat bei Parendorf über die Ungarn einen Sieg erfoch­ten, und ist bis Wieselburg vorgedrungen. Ungarischer Seits soll man großen Verlust bei dem Zusammentreffen erlitten ha­ben, und sind einige 100 Mann Husaren zu den kaiserlichen königlichen Truppen übergegangen. Die Brigade Horwaty hat Oedenburq besetzt; 80 Husaren find daselbst, zu unS aber* gegangen. General Simonie hat alle auf seinem Manche vorgefundenen feindlichen Verschanzungen erstürmt und dringt nun muthig vorwärts. — General Schlick hat Kaschau belegt und daselbst 27 polnische Emissäre nebeneinander zum war­nenden Beispiel aufknüpfen lassen. — Bei Halmburg Ht die Brücke über die Donau gänzlich hergestellt; die Truppen deS F. M. Windisch-Grätz werden heute daüber marschiren, sowie überhaupt Preßbnrg heute den 17. von allen Seiten ange­griffen werden soll.

Die Köln. Ztg. schreibt: Wir find Oesterreich gegenüber in diesem Augenblicke in einer merkwürdigen Lage hinsichtlich eines Punktes, den man über der großen europäischen Frage noch gar nicht beobachtet hat. Oesterreich erklärt uns,. es ge­höre, dem deutschen Bundesstaate nicht an , es verhanoelt mit uns durch das Ministerium der auswärtigen Llngelegnrheiten, und hat dessen ungeachtet noch zwei unserer wichtigsten Festun­gen, Landau und Mainz, besetzt. Die Konsequenz erford t es, daß die österreichischen Besatzungen, von dort alsbald zu­rückgezogen werden, da wir unsere Reichsfestungen dock nim­mermehr von auswärtigen Mächten dürfen bewachen lassen.

Merlin. 16. Dezbr. (D. Z.) Der Staatsanzeiger ent­hält die Anzeige, daß nächstens ein Gesetz über ^Einrichtung der Kunstanstalten erscheinen werde. Der so eben zum vortragenden Rath im Ministerium des Kultus ernannte Franz Kugler wird bei seinen vielseitigen Kenntnissen und gewiß diesem blüthenreichsten Zweige des öffentlichen Lebens eine segensreiche Pflege widmen. Bereits unter dem, Mini­sterium Eichhorn war Hr. Kugler eifrig mit Vorarbeiten be, schäftigt, um endlich von Staatswegen auch etwas für daS eigentliche höhere geistige Leben des Volkes, für feine schone Literatur, zu thun Bis jetzt geschah dafür nichts. Denn die dreihundert Thaler jährliche Pension, welche Emanuel Geibel zugewiesen sind, wird man doch nicht neben den 3000 Thlr.