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zeitiger interimistischer Übertragung der Leitung des Reichs- ministeriums des Innern.

Frankfurt a. M., den 17. Dezember 1848.

Der Reichsverweser gez. Erzherzog Johann.

Der Reichsminister des Kriegs

■ gez. v. Peucker.

Frankfurt, 18. Dez. Nachmittags 2 Uhr. Bei dem dritten Skrutinium der heutigen Präsidentenwahl wurde Abgeordneter E. Simson aus Königsberg mit 233 unter 461 Stimmen zum ersten Vorsitzenden der Reichsversammlung erwählt. Abg. Kirch geßner erhielt 223 Stimmen.

Frankfurt, 18e Dezbr. (D.Z.) (Reichstag.) Ein Schrei­ben des Reichsverwesers zeigt die Ernennung Heinrichs v. Eagern zum Vorsitzenden des Ministeriums und zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten, vorläufig zugleich des Innern, an. (Bravo!) Darauf betritt der Mi­nisterpräsident selbst die Rednerbühne, um das Programm des R e i ch s m i n i ster in m S mitzutheilen.

Eagern: Ein Gefühl der Nothwendigkeit, ein heißes Verlangen durchdringt das Volk: daß das Verfassungswerk schnell vollendet seyn möge. Die verfassunggebende Reichsver­sammlung hat dieses Bedürfniß erkannt und nähert sich dem Ziele ihrer großen Aufgabe. Zwar ist die Errichtung des Versaffungswerks von der Wirksamkeit der Zentralgewalt aus­geschlossen; die Wege aber anzubahnen, damit die vollendete Verfassung in Wirksanckeit treten könne, thätig zu seyn, wo vorauszusehenden Hindernissen vorgebeugt werden kann und etwa eintretende zu beseitigen sind; eine solche das Verfassungs­werk betreffende Wirksamkeit der Zentralgewalt erscheint in so hohem Grade als Bedingung der allgemeinen Wohlfahrt, daß das Reichsministerium sie für die nächste und Wichtigste erkennt. Die Stellung, welche Oesterreich zur deutschen Nationalver­sammlung und zu der provisorischen Zentralgewalt für Deutsch­land eingenommen hat, legt dem Reichsministerium die Pflicht auf, der Nationalversammlung, deren Aufmerksamkeit durch diese wichtige Frage bereits vielfach in Anspruch genommen ist, Vorlage zu machen. Das Programm des österreichischen Mi­nisteriums vom 27. November spricht aus:

1) daß alle österreichischen Lande in staatlicher Einheit verbunden bleiben sollen,

2) daß die Beziehungen Oesterreichs zu Deutschland dann erst staatlich geordnet werden könnten, wenn beide Staaten- komplere zu neuen und festen Formen gelangt seyen, d. h. ihre innere Gestaltung vollendet haben würden.

Diese Auffassung der Stellung Oesterreichs zu Deutsch­land hat nicht allein den Beifall des österreichischen Reichs­tags zu Kremsier erhalten, sondern scheint auch den Wünschen und Ansichten der großen Mehrheit der Bewohner der deutsch- österreichischen Lande zu entsprechen. Es ist damit österreichi­scher Seits die Antwort auf die Frage ertheilt, welche in der Beschlußnahme der Nationalversammlung über den Verfassungs­entwurf: „Kapitel vom Reich und der Reichsgewalt" nament­lich in den Paragraphen 1 bis 3 enthalten, an Oesterreich ge­stellt worden ist.

Das Reichsministerium glaubt in Beurtheilung der Stel­lung der Zentralgewalt zu Oesterreich von folgenden Sätzen ausgehen zu müssen:

1) Bei der Natur der Verbindung Oesterreichs mit außer­deutschen Ländern beschränkt sich für jetzt und während des Provisoriums die Pflicht der Reichsgewalt darauf, das beste­hende Bundesverhältniß Oesterreichs zu Deutschland im Allge­meinen zu erhalten. Es ist aber das Sonderverhältniß Oester­reichs anzuerkennen, wonach es anspricht, in den zu errichten­den deutschen Bundesstaat unter Bedingungen, die die staatliche Verbindung der deutschen mit den nichtdeutschen österreichischen Bundestheilen alteriren, nicht einzutreten.

2) Oesterreich wird also nach den bis jetzt durch die Na­tionalversammlung gefaßten Beschlüssen, wodurch die Natur des Bundesstaates bestimmt worden ist, als in den zu errich­tenden deutschen Bundesstaat nicht eintretend zu betrachten seyn.

3) Oesterreichs Unionsverhältniß zu Deutschland mittelst einer besondern Unionsakte zu ordnen, und darin alle die ver­wandtschaftlichen, geistigen, politischen und materiellen Bedürf­nisse nach Möglichkeit zu befriedigen, welche Deutschland und Oesterreich von jeher cherbunden haben und im gesteigerten Maße verbinden können, bleibt der nächsten Zukunft vorbe­halten.

4) Da Oesterreich zu dem von der provisorischen Zentral­gewalt rectal enterten Deutschland zwar in einem unauflös-

Verantwortlicher Redakteur W. H. Riehl, — Druck und Verlag

lichen Bunde steht, in den Bundesstaat aber nicht eintritt, so ist die Verständigung über alle gegenseitigen, sowohl bereits bestehenden als künftigen Bundespflichten und Rechte auf ge- sandtschaftlichem Wege einzuleiten und zu unterhalten.

5) Die Verfassung des deutschen Bundesstaats, deren schleunige Beendigung zwar im beiderseitigen Interesse liegt, kann jedoch nicht Gegenstand der Unterhandlung mit Oester­reich seyn.

Indem ich diese Sätze der Prüfung der Nationalversamm­lung übergebe, suche ich für das Reichsministerium um die Er­mächtigung nach, die gesandtschaftliche Verbindung mit der Re­gierung des österreichischen Kaiserreichs, wodurch den erörterten Verhältnissen entsprochen wird, Namens der Zentralgewalt an­knüpfen zu dürfen. Ich erlaube mir daran die Bitte zu knü­pfen, daß diese Vorlage zwar nach ihrer Wichtigkeit an einen Ausschuß zur Begutachtung überwiesen, die Verhandlung der Sache aber möglichst beschleunigt werden möge. (Bewegung. Es werden vergebens Zeichen des Beifalls wie des Mißfallens versucht.) ‘ (Schluß folgt.)

Sprechfaal für Stadt und Land.

△ Die Gememdewahlen.

Wir kommen so eben schweißtriefend aus der großen Bür­gerversammlung, welche im großen Saale der Vierjahrszeiten gehalten worden ist und es tönt uns fortwährend in den Oh­ren: wird Hr. Fischer durchgehen^ oder wird Hr. Fischer nicht durchgehen?

Wird Hr. Fischer durchgehen, so werden wir auch durch­gehen, wir hoffen aber, er werde nicht durchgehen, weil das besser wäre.

Da die Stadt Wiesbaden gegen 1500 Wehrmänner zählt und mindestens so viel Wähler vorhanden seyn werden, so kann freilich eine Versammlung von zirka 150 Personen der Ausschlag nicht geben, es entsteht aber die Frage, wo die am dem 1350 gesteckt haben, und warum sie dem Rufe zu einet allgemeinen Bürgerversammlung nicht folgten. Täuscht uns unsere Vermuthung nicht, so will die große Mehrheit der Bür­gerschaft sich den im Nerothal gefaßt werdenden Beschlüssen nicht so unbedingt unterwerfen und nicht an die Stelle der in den Märztagen abgeworfenen Vormundschaft eine andere ha­ben. Aber wie soll es denn möglich werden, die Stjvuneu der Wähler zu vereinigen, wenn" die Besprechungen vor bei Wahl unterbleiben?

Wir erklären wiederholt dergleichen Besprechungen obei Berathungen für nothwendig, nur möchten wir sie weniger it Form von Beschlüssen haben und die Männer, über deren Nei gung und Tauglichkeit zur Uebernahme des Bürgermeisteramts verhandelt werden soll, nicht so wie nichts in den Ehrentem pel oder an den Pranger stellen.

Aus dem Glaubensbekenntnisse des Bürgers Fischer sind blos zwei Punkte bemerkenswerth zu nennen:

1) er huldigt der reinen Demokratie (Mitverleger bei freien Zeitung) und verspricht

2) nach unten immer schmeicheln, nach oben aber immei beißen zu wollen.

Der Umstand, daß Bürger Fischer nur wenig Vermöge: besitzt, soll seiner Wahl nicht hinderlich seyn, im Gegentheil dieselbe begünstigen, da man glauben machen will, daß eil solcher Mann die Interessen der Armen (wir verschmähen bei Namen Proletarier, weil wir eine solche abgesonderte Bürger klaffe nicht aufstellen wollen) besser vertreten würde, als eii sogenannter Geldaristokrat. In wie fern nach dieser Rücksich die Wahl eingerichtet werden muß, wagen wir nicht zu ent scheiden, die Stadt Wiesbaden, welche leider viele Namen hat weiß übrigens aus Erfahrung, daß auch ein reicher Mam (Herr Fussinger) ein warmes Herz für die unbemittelten Bür ger haben kann.

Eine andere Frage ist, ob das Feldgericht, dessen erstes Mitglied der Bürgermeister ist, die große Verantwortlichkei wegen der Hypotheken übernehmen kann und will, wenn de Bürgermeister daran keinen Theil nimmt; daß die Feldgerichts schossen aus der Klasse der größeren Guts- und Häuserbesitze gewählt werden sollen, steht im Gesetz.

Wir halten Herrn Fischer weder für unmöglich, noch fü allein möglich, und geben daher der Bürgerschaft zu bedenken ob denn nicht noch andere Männer da sind, welche man wah len könnte und ob nicht namentlich die Herren Ruß, Weychar' und C. Habel, über welche die Versammlung in den Vierjahrs zeiten so schnell den Stab gebrochen, einer näheren Beachtung würdig wären.

der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.