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Mr bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegs­fällen nothwendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzusteLen. _

Im Artikel IV. §. 13 hat die Redaktion des Verfastungs- «msschusses von den Bestimmungen des früheren Beschlusses: bie Preßfreiheit dürfe weder beschränkt, suspendirt noch aufge­hoben werden, das „suspendirt" in Wegfall gebracht. Neu ist dagegen in eben diesen Paragraphen der Zusatz durch „vor­beugende Maßregeln." Gegen beide Abänderungen werden Mehrseitige Bedenken und darum Schwierigkeiten über die Fragestellung erhoben. Die Versammlung selbst entscheidet endlich über die letztere.

Nachdem nämlich der erste Absatz von §. 13:

„Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung feine Meinung frei zu äußern" — bereits angenommen ist, wird der folgende Satz:

„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maßregeln, namentlich Zensur, Konzessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Be­schränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Post­verbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs be­schränkt oder ausgehoben werden" —

mit dem Vorbehalt zur Abstimmung (durch Zettel) gebracht, daß über das Wort „suspendirt" noch besonders abgestimmt werde.

Die Abstimmung entscheidet sich mit 338 Stimmen gegen 67 Stimmen für die Annahme der oben mitgetheilten Fassung der Ausschußmehrheit.

Die Wiederaufnahme des Wortes: „suspendirt" in den §. 13 (die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen — be­schränkt, suspendirt oder aufgehoben werden) wird mit 263 gegen 181 Stimmen angenommen, worauf abermals mehrere Erklärungen zu Protokoll, meist gegen die „vorbeugenden Maß­regeln" gerichtet, erfolgen. Angenommen wird sodann zur Ergänzung des Paragraphen: „Ueber Preßvergehen, welche von Amtswegen verfolgt werden, wird durch Schwurgerichte geurtheilt. Ein Preßgesetz wird vom Reiche erlassen werden." Noch kommt von Art. V. der §. 14 zur^Abstimmung. Er lautet nach dem Vorschläge des Verfassungsausschusses: „Je­der Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit." Dazu wird aus der ersten Lesung der Grundrechte der Zusatz (mit 226 gegen 210 Stimmen) angenommen: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren."

In Bezug auf die neuesten Ereignisse in Preu­ßen stellt Wesendonk noch vor Ende der heutigen Sitzung den- dringenden Antrag: „Die Nationalversammlung möge die -unterm 5. d. M. verordnete Auflösung der preußischen Ver­sammlung und die Oktroyirung einer Verfassung für Preußen von Seiten der Krone für null und nichtig erklären. Geht an den Biedermann'schen Ausschuß. Nächste Sitzung findet den 9. Dez. Statt.

Der Deutschen Reichszeitung wird aus Berlin geschrie­ben: Herr v. Gagern hat dem Könige die Uebernahme der Reichsgewalt angeboten. Der Erzherzog Johann fühlt wohl, daß er den Ereignissen nicht gewachsen ist. Auch die Fürsten beginnen aus verschiedenen Gründen einzusehen, daß der mächtigste unter ihnen jetzt an die Spitze treten muß, um das monarchische Systein zu retten. Da Oesterreich es auf­gegeben hat, sich mit Deutschland zu verschmelzen, da der Ge­danke klar heraustritt, aus diesem slawisch-deutsch-magyarisch- italienischen Reiche einen eignen Staat gleichberechtigter Na­tionalitäten zu schaffen, der sich durch einen Bundesvertrag an Deutschland anlehnen soll, so bleibt nichts Anderes übrig, als Preußen um so bestimmter an die Spitze zu berufen, und der Dynastie Hohenzollern die höchste Würde anzuvertrauern. Herr v. Gagern soll in den drei Tagen, die er in Potsdam zuge­bracht hat, die Beistimmung des Königs zur Uebernahme der Zentralgewalt bewirkt haben; nur soll der König noch die Zu­stimmung der deutschen Fürsten verlangen; der Majorität des Parlaments in Frankfurt ist man gewiß. Man hatte geglaubt, daß Bayern Einspruch thun würde; allein man versichert, daß der soeben in Potsdam eingetroffene Prinz Karl von Bayern die volle Zustimmung des Hauses Wittelsbuch überbringe.

Die Neue Preußische Zeitung behauptet : Die Männer, welche seit drei Wochen unsern angestammten Herrn und Kö­nig, unsern König von Gottes Gnaden umgeben, diese und ihre Maßregeln gegen die aufgewühlte Hauptstadt, gegen die frech ihre Befugnisse und Rechte überschreitende Nationalver­sammlung sind in hohem Grade volksthümlich, die Wühler mögen dagegen schreien, so viel als sie wollen. (Nat. Z.)

Berlin, 5. Dez. (O.-P.-A.-Z.) Ueber die unlängst in Potsdam mit Herrn v. Gagern gepflogenen Ver­handlungen berichtet die „Voss. Ztg." ziemlich übereinstim­mend mit den in andern Blättern gegebenen Nachrichten. Es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß die hauptsächlichste Mission des ausgezeichneten Staatsmannes darin bestanden habe, über die Verhältnisse zu unterhandeln, unter denen Preußen an die Spitze des vereinigten Deutschlanvs treten könne. Das Wesentliche in der deßhalb gegebenen Erklärung soll dahin gehen, daß der König von Preußen die wichtige (Stellung eines Reichsoberhaupteö mit ihrer ganzen, schweren Verantwortlichkeit dann übernehmen würde, wenn sowohl die Fürsten Deutschlands, wie die Vertreter des Volkes in den verschiedenen Ländertheilen damit übereinstimmen. Deßhalb würden in der deutschen Verfassung zunächst diejenigen Ver­hältnisse, insbesondere die Organisation des Staatenhauses festzustellen seyn, woraus eine solche Zustimmung allein staats- rechtSgültig hervorgehen könne. — In der gegenseitigen Ver­ständigung über diese wichtige Angelegenheit liegt die Bürgschaft, j daß die innere Verbindung Preußens mit dem in Frankfurt vertretenen Deutschland in der letzten Zeit keine Spaltung er­fahren hat, sondern vielmehr fester begründet ist, wenngleich in Beziehung auf diejenigen Beschlüsse in Frankfurt, welche Preußens innere Angelegenheiten betreffen, eine verschiedene Meinung obgewaltet hat. Uebrigens wird aus guter Quelle versichert, daß der Zeitpunkt nicht entfernt sey, wo auch die­ser schwierige Punkt zu gegenseitiger Befriedigung erledigt werden wird. — Wahrscheinlich wird es dennoch Herr von Vincke seyn, der dann die nähere Gestaltung der Verhältnisse leiten wird, obgleich für den Augenblick die Bildung eines Ministeriums durch ihn noch nicht stattfinden konnte. Man erfährt bei diesem Anlaß, daß Herr von Vincke bereits sechs । Mal die Aufforderung zur Bildung erhalten haben soll, daß dieselbe jedoch, sey es nun von seiner oder von anderer Seite, bis dahin stets unüberwindliche Schwierigkeiten gefunden hat.

Prag, 3. Dezbr. (Nachmittags 3 Uhr.) Der neue Kai­ser von Oesterreich Franz II. h at erklärt, daß er das Programm des Ministeriums zu seinem eigenen mache. Die Proklamation erscheint noch heute im Laufe des Nachmittags. Als Grund der Abdankung wird angegeben, daß der Kaiser Ferdinand in der ungarischen Frage sich in zu viel Widersprüche verwickelt habe. (D. A. Z.)

Rom. Nach einem Privatbrief eines Schweizeroffiziers in päpstlichen Diensten sind die Schweizer förmlich vogelfrei. Das wüthende und feige Volk verlangte die standrechtliche Be­handlung. „Der Pabst," heißt es in dem Briefe, „gelobte wohl, die Garde abzudanken; in die standrechtliche Behandlung willigte er aber um alles nicht. Auch die Minister wollten von dieser nichts hören. Unserm Hauptmann Meyer wurde nun befohlen, sämmtliche Thore der Bürgergarde zu übergeben, ; und wir erhielten den Befehl, uns bürgerlich umzukleiden und i heimlich abzuziehen, einstweilen uns aber in der Stadt nir­gends blicken zu lassen. Auf diese Weise zerstreuten wir uns in der ganzen Stadt, einer ging da-, der andere dorthin. Wir sind vogelfrei erklärt. Wen sie erwischen, der wird niederste» macht." Das sind dieselben Schweizer von Vizenza!

Polen.

Aus Warschau wird der „Jntrzenka" berichtet, daß an einer Uebereinkunft des Czars und der Tscherkcssen kein wahres Wort, und daß laut Nachrichten aus Tiflis durchaus keine Veränderung in den seitherigen Verhältnissen daselbst einge­treten sey. Das Ganze beschränke sich darauf, daß einige daghestanische Stämme dem Fürsten Woronzoff den Frieden angeboten haben sollen, in Folge dessen 5000 Mann Russen nach Polen aufgebrochen wären. Zöge sich Rußland aus dem Kaukasus zurück, so gäbe es damit seine seitherige Politik und einen Theil seiner asiatischen Besitzungen auf, was nicht wohl anzunehmen ist.

Sitzung der Abgeordneten-Versammlung

Samstag den 9. Dez.', Vormittags 9^.Uhr.

________Tagesordnung:

1) Gesetz wegen"Aufnahme eines Anlehens zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse;

2) Abstimmung über den Bericht wegen der auf das Zehnt- gesetz bezüglichen weiteren Mittheilung der Regierung.

Verantwortlicher Nedakteur: W. H. Niehl. — Druck und Verlag der L. S'ch èllenb erg'schen Hof- Tuchhandlung in Wiesbaden.