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Brandenburg, 28. Novbr. Vormittags. Hr. v. Man­teuffel hat den Belagerungszustand faktisch auch auf Bran­denburg ausgedehnt. Wenigstens ist die Fremdenpolizei, die er hier eingeführt hat, von der Wrangelschen in keiner Art unterschieden. Er hat die hiesige Polizeibehörde angewie­sen, jeden Fremden über den Zweck seines Aufenthaltes streng zu befragen und wo derselbe nicht genügend gerechtfertigt er­scheine, auszuweisen. Es scheint überhaupt, als solle in poli­zeilicher Beziehung eine Restauration der vor dem Mârz be­standenen Einrichtungen aufs Schleunigste bewirkt werden.

Die neueste Post aus Wien vom 29. Nov. bringt nichts von Bedeutung. Fürst Windisch-Grätz und der Banus sollen erst am l. oder 2. zur Operationsarmee — die auf 120,000 Mann angegeben wird — abreisen.

Kremsier, 27. Nov. (A. Z.) Ich sende Ihnen eine ge­treue Abschrift des Programms unseres neuen Ministeriums: „Meine Herren! In Folge der Berufung Sr. Maj. ist der konstituirende Reichstag zur Fortsetzung der Berathungen über die Verfassung hier zusammengetreten. Als das Vertrauen des Kaisers uns in den Rath der Krone berief, verkannten wir nicht die Schwierigkeit der Aufgabe, die Größe der Ver­antwortlichkeit gegenüber dem Thron wie dem Volk. Wunden aus der Vergangenheit sind zu heilen, Verlegenheiten des Augenblicks zu beseitigen, eine neue Ordnung der Dinge in der nächsten Zukunft aufzubauen. Das Bewußtseyn eines redlichen Strebens für das Wohl des Staates, des Volkes und für die Freiheit, das Vertrauen auf Ihre Mitwirkung bei dem großen Werke, bestimmten uns, persönliche Rücksich­ten der Liebe für das Vaterland zu opfern und dem Rus des Monarchen zu folgen. Wir übernehmen die Handhabung der Regierungsgewalt aus den Händen Sr. Maj. zugleich mit der Verantwortlichkeit, fest entschlossen, jeden unverfassungs­mäßigen Einfluß fern zu halten, aber eben so wenig Eingriffe in die vollziehende Gewalt zu gestatten. Einig in den Grund­sätzen, werden die Worte und Handlungen eines Jeden von uns, der Ausdruck der Politik des Gesammtministeriums seyn. Wir wollen die konstitutionelle Monarchie aufrichtig und ohne Rückhalt. Wir wollen diese Staatsform, deren Wesen und gesicherten Bestand wir in der gemeinschaftlichen Ausübung der gesetzgebenden Gewalt durch den Monarchen und die Repräsentantenkörper Oesterreichs erkennen; wir wollen sie, begründet auf der gleichen Berechtigung und unbehinderten Entwickelung aller Nationalitäten, sowie auf der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze; gewährleistet durch Oef- fentlichkeit in allen Zweigen des Staatslebens; getragen von der freien Gemeinde und der freien Gestaltung der Ländcrtheile in allen inneren Angelegenheiten; umschlungen von dem ge­meinsamen Bande einer kräftigen Zentralgewalt. Wir hoffen, das Ergebniß Ihrer Berathungen über die Verfassung möglichst bald der Sanktion Sr. Maj. des Kaisers unterlegen zu kön­nen. Das Ministerium wird die Verwaltung nach den Bedürf­nissen der Zeit umzuformen bemüht seyn und, bis hiefür im Wege der Gesetzgebung bleibende Bestimmungen getroffen sind, dies nöthigen Verordnungen erlassen. Ein zweifaches Ziel wird uns hierbei vorschweben: ungeschmälerte Erhaltung der den Völkern Oesterreichs zugesicherten Freiheit; Sicherstellung der Bedingnngen, ohne welche die Freiheit nicht bestehen kann. Daß diese zur lebendigen Wahrheit, daß ihren Bedingen Erfüllung werde, dahin gedenken wir mit Ernst und Nachdruck zu wir­ken. Das Ministerium will nicht hinter den Bestrebungen nach freisinnigen und volkthümlichen Einrichtungen zurückbleiben; es hält vielmehr für seine Pflicht, sich an die Spitze dieser Be­wegung zu stellen. Die Landesbevölkerung, eben erst befreit von den Grundlasten, harrt mit Ungeduld der gesetzlichen Be­stimmungen über Maßstab und Art dek Entschädigung, sowie des von ihr zu tragenden, nach den Grundsätzen der Billigkeit zu bemessenden Antheils. Die Grundlage des freien Staates bildet die freie Gemeinde; daß dieser durch ein freisinniges Gemeindegesetz die selbstständige Bestimmung und Verwaltung innerhalb der durch die Rücksicht auf das Gesammtwohl gezo­genen Gränzen gesichert werde, ist dringendes Bedürfniß. ’ Als eine nothwendige und unabweisliche Folgerung der Selbststän­digkeit der Gemeinden ergibt sich die Vereinfachung der Staats­verwaltung, und eine den Bedürfnissen der Zeit entsprechende Regelung dec Behörden. Ueber diese Gegenstände, sowie über Umgestaltung der Rechtspflege im konstitutionellen Geiste, Ein- mchtung landesfürstlicher Gerichte statt der Patrimonial- und Kommunalgerichte, ynd durchgreifende Trennung der Verwal­tung von Der Justiz werden Ihnen, meine Herren, die geeig­

netsten Vorlagen gemacht werden. Ebenso auch über Hintan­haltung des Mißbrauchs der Presse durch Repressivmaßregeln, über Regelung des Vereinsrechts, auf einer mit den Staats­zwecken verträglichen Grundlage, und über die Einrichtung der Nationalgarde. Denn eben weil das Ministerium die Sache der Freiheit zu der seinigen macht, hält es die Wieder­herstellung des gesicherten Rechtszustanbcs für eine heilige Pflicht. Das Ministerium verspricht sich das thätige und pflicht­getreue Zusammenwirken aller Behörden. Die Regierungsor­gane im Mittelpunkte der Monarchie, sowie in den Provinzen in der Ausübung ihrer amtlichen Obliegenheiten auf das nach­drücklichste zu kräftigen, wird seine vorzügliche Sorge seyn. Bekla- genswerthe Ereignisse haben stattgefunden. Die Gewalt der Waffen mußte in Anwendung kommen gegen eine Faktion, welche die Haupt- und Residenzstadt in einen Schauplatz anar­chischer Wirren verwandelt hat. Tiefe Wunden sind geschlagen worden. Sie zu lindern und zu heilen, soweit dieß möglich, Wien, das Herz der Monarchie, seinem früheren Wohlstand zurückzugeben und dafür zu sorgen, daß dem durch das Gebot der Nothwendigkeit herbeigeführten Ausnahmszustand ein Ende gemacht werde, wird unser eifriges Bestreben seyn.

(Schluß folgt.)

Frankreich.

Paris, 1. Dezbr. Telegraphische Depesche. Marseille, 28. Nov., 6 Uhr Abends. Unser Konsul berichtet aus Civi- tavechia vom 26. um 3 Uhr: Der Papst ist am 24. von Rom abgereift. Die St,adt ist ruhig und gleichgültig. Dem Mini­sterium ist ein Vertrauensvolum ertheilt worden. Der Papst begibt sich nach Frankreich. Der „Tenare" ist abgegangen, ihn zu Gaöta an Bord zu nehmen.

Die Sitzung der Abgeordneten-Versammlung, welche für den 5. Dez. angesagt war, findet Mittwoch den 6. Dezember, Morgens 9 Uhr, statt.

Tagesordnung:

1) Ausschußberichte über die Wahlen im 12. und 13. Bezirk;

2) Ausschußbericht über die Instruktionen für die Gemeinde­behörden und der Wahlordnung für dieselben.

BekanntmachrurgesZ

425] In Folge eingetretener persönlicher! Verhinderung sieht man sich genöthigt, den auf den 10. d. M. anberaumten Termin zur Versammlung der nassauischen Forstbeamtcskâ Diez auf den darauf folgenden Sonntag, den 17., unwieder- ruflich zu verlegen.

Zugleich bittet man um recht zahlreiche, den Zweck der Zusammenkunft sichernde Theilnahme.

Hadamar und Dillenburg, den 1. Dezember 1848.

Speck. Ed. Metz.

YSGGGSGGSGSGGGBVGSGGBGGGBGGKGGSGGKSTSK^H 2 526] Mit einer reichen Auswahl ächter Spitzen, Spitzenkragen, § N Echarpes, gestickten Taschentüchern rc. hier angekommen, empfehle s G ich solche zur geneigten Abnahme und bemerke dqbei, daß mein Auf- Ä © enthalt dahier nur 8—10 Tage währt. 9

H Verkaufslokal: Alte Kolonnade. H

K Heinrich Franke, c H Spitzenfabrikant aus Krottendorf im sächsischen Erzgebirge. g

GÄGGGSMTGGWGBSGGSGSGDGGSGZGGGÄTGGLGODGTDv 504] Für einen jungen Mann, welcher die nöthigen Vorkenntnisse besitzt und eine schöne Hand schreibt, ist Anfangs Februar eine Lehrlingsstelle in einem Handlungshause zu Wiesbaden zu besetzen. Frankirte Offerten besorgt die Expedition dieses Blattes.

513] Doppelflinten 17 ff., 19 fl., 23 fl., 24 fl., 27 fl., 35 fl., 36 st, 40 fl. per Stück bei L. Marburg, in Wiesbaden.

527] Das bereits in diesen Blättern erwähnte Konzert des Hrn. Schmidt wird am Mittwoch, den 6. Dezember, im Saale des Gasthofes zum Adler stattfinden, und sind Eintrittskarten zum Subskriptionspreise «Ist in der L. Schellenberg'schen Hofbuchhandlung zu erhalten.__ 528] Inserat.

Amt Nassau. In Nro. 251 der „Freien Zeitung" tritt ein Artikel unter der Firma „Amt Nassau" auf, worin der Einsender sich sehr der gedrückten Waisen annimmt. Ich mochte Jenem aber zur Beherzigung em­pfehlen, sich erst mit dem wahren Stande der Dinge genau bekannt zu machen, bevor er ein solches liebloses Urtheil fällt. Wahrscheinlich ist da­durch dem Herrn Einsender eine Macht genommen, durch welche er sia- früher manchen Freund dingte; denn meines Wissens hat er wenige oder gar keine. Ich würde das Ganze Punkt für Punkt widerlegt haben, aber an einem schwarzen Kessel reibt man sich nicht weiß. Dies ist meine erste und letzte Erwiederung.

Wenn Einsender feine Sache gerecht glaubt, so möge er mich darüber bei Gericht belangen; ich werde erscheinen! —

Verantwortlicher Redakteur W. H. Riehl. — Druck und Verlag der L. Schellender g'schcn Hof-Buchhandluna in Wiesbaden.