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erhalten also diejenigen, die es verstanden und einen guten Handel machten, einen neuen Vortheil vor jenen! —

Deutschland.

? Vom Rhein im Nov. Die Elementarlehrer Deutsch­lands sind in großen Schrecken geraten über die Beschlüsse, welche das Parlament auf ihr Betreiben hin gefaßt hat. Soll­ten dieselben nicht bald einsehen , von welcher Seite man sie bearbeitet und zu welchen Zwecken man sie benützt hat? Wahrlich! sie scheinen nicht zu wissen, daß ein Werkzeug nur so lange mit Schmeicheleien überhäuft , und mit Versprechun­gen gereizt wird, als man es zu benützen gedenkt. Ist der Zweck erreicht, so wird es bei Seite geschoben; ist es vielleicht gar unbrauchbar, so wird's mit Füßen getreten.

Nur ein Zehntheil der Lehrer Deutschlands hat sich an dem Kongresse zu Frankfurt beteiligt, und das Parlament kann auf die Wünsche und Ansichten dieser unbedeutenden Minderheit keinen großen Werth legen, besonders da die Zahl der 7000 beteiligten Lehrer noch um ein Bedeutendes ab» nimmt, wenn man bedenkt, daß die Wahl und Instruktion der Abgeordneten oft kaum von der Hälfte der anwesenden Lehrer gebilligt wurde. Auch haben wohl viele Lehrer im Ge­fühle ihrer gedrückten Lage nur um deßwillen ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen Forderungen gegeben, weil sie keine anderen Mittel zur Verbesserung ihrer wahren und eingebil­deten Leiden ersinnen konnten. Man sieht ja deutlich, die Klagen deS Lehrerstandes waren nur gegen die Geistlichen ge­richtet, und vielleicht nicht immer ohne Grund. ^Ob aber nicht jeder andere Aufseher der Schulen ähnlichen Tadel und gleiches Mißtrauen geärndtet haben würde, das ist eine Frage, welche in unserer Zeit, wo jeder Vorgesetzte zum Gehorchenden gemacht werden soll, leicht zu beantworten ist. Ist dem Lehrer­stande auch all das Unrecht widerfahren, das er beklagt, so hat er doch Unrecht gehabt, einen ganzen Stand dafür ver­antwortlich zu machen und die Geistlichen allein und ohne Ausnahme zu schmähen. Waren denn die Geistlichen alleinige Herren über Schulgesetze, Lehrplan, Zulagen, Beförderungen, ©trafen w.? Gingen diese nicht vielmehr von der Behörde aus, welche von nun an allein regieren soll in der Schule? Lehrer! Ihr habt recht, wenn ihr nach Verbesserung euerer Lage euch sehnet; aber sehet ellch wohl vor, von welcher Seite ihr Heil erwartet. Ihr, die ihr nicht auf dem Kongresse ver­treten wäret, ihr habt gut zu machen, was einige unter euch verdorben haben. Es ist nicht recht, wenn ihr die Bestrebun­gen euerer Amtsbrüder missbilliget und dazu schweiget. Ihr habt Unrecht, wenn ihr sehet, daß sie euer Wohl noch mehr untergraben, und dennoch sie gewähren lasset. Ihr habt Un­recht, wenn ihr die Schule zu Grunde gehen sehet, ohne ihr Hülfe zu schaffen. Ihr müßt euere Ansichten und Erfahrun­gen eben so öffentlich aussprechen, wie die andern. Sieht man euch nicht in Thätigkeit kommen, so muß man allerdings glauben, daß ihr mit den Wühlern einverstanden seyd, und habt ihr auch dem Kongresse keine Vollmachten gegeben, ihr werdet dafür angesehen, daß ihr zustimmet. Euere Mitschuld ist dann vor Gott und Menschen außer Zweifel, und ihr könnet euere Unthätigkeit schwer büßen.

Darum auf! die Hände gerührt, und in Schrift und That euere Ueberzeugung ausgesprochen! Schweigen und Wimmern reicht nicht hin in unserer bewegten Zeit. Furcht und Feigheit stehen niemals gut. Haben euere Amtsbrüder schiefe Ansichten, bekämpfet sie, hegen sie unlautere Absichten, zieht sie zur Rechenschaft, wählen sie schlechte Mittel, schlagt bessere vor, sprechen sie Verlâumdungen aus, widerlegt sie. Das ist euere Pflicht. Und thut ihr'ö nicht, dann ist Allen, die euch helfen könnten, die Lust und die Kraft geraubt, und es werden mit allen Lehrern auch alle Schulen zu Grunde gerichtet. Euer Gewissen spricht euch frei, daß ihr das Schlimme nicht gesucht, aber es straft euch, daß ihr dasselbe nicht gehindert, da ihr doch konntet.

Frankfurt. Gelegentlich der Verhaftung Blum's bringt die „Oberpostamts Zeitung" folgende Bemerkung:

„Das zum Schutze der Nationalversammlung erlassene Reichsgesetz schreibt vor, daß die Abgeordneten zur Reichsver­sammlung ohne deren Ermächtigung nicht verhaftet werden können. Wir lassen den Einwand zur Seite liegen, daß das darin verliehene Vorrecht den ordnungsmäßigen Gebrauch und nrcht den absichtlichen Mißbrauch voraussetze. Das Gesetz ist in seiner Verfügung vollkommen klar, und es ist auch klar, daß es feint Beachtung gefunden hat, weil außerdem die bei­den Abgeordneten nicht verhaftet sein würden.

Dieses Gesetzt ist aber in Oesterreich so wenig, als irgend ein anderes, bis jetzt von der konstituirendon 9 kationalver- . sammlung erlassenes, verkündigt, und daher für die österreichi­schen Behörden nicht verbindlich.

Wir vernehmen, daß das Reichömimsterium Schr itte gethan hat, um die beiden Abgeordnete ihrer Vorrechte nich t verlustig gehen zu lassen. Wir billigen dies. Wir würde n es aber bedauern, wenn dieselben zu einem Kompetenzkonflikt e führten, unter welchem das Interesse der Verhafteten leiden, dem An­sehen der Reichsversammlung und der Zentralgewalt aber eine liefe Wunde geschlagen werden könnte. Solange Oesterreich nicht zur Anerkennung der Verbindlichkeit vermocht werden kann, die Beschlüsse der konstituirenden Reichs-Versammlung als Gesetze zu achten und zu verkünden, wird ein Verlangen, welches nur auf dieser Grundlage ein gerechtes ist, auf einen kaum zu besiegenden Widerstand stoßen. Im Hinblicke darauf würden, so glauben wir, Gründe politischer Klugheit bei der ; österreichischen Regierung besseren Eingang finden und die Er­reichung des Zweckes besser verbürgen, als die Berufung auf das zum Schutze der Reichsversammlung erlassene Gesetz.

• Welchen Gang aber auch die Sache nehme, es wird da- durch ein neues Licht auf die deutschen Zustände geworfen, und noch deutlicher gemacht werden, wie unumgänglich noth­wendig es ist, daß die Zentralgewalt in allen deutschen Staa­ten unbedingt anerkannt, und dadurch in den Stand gesetzt werde, ihre hohe Aufgabe vollständig zu lösen. Kann dies aber für die provisorische Zentralgewalt nicht mehr erreicht i werden, so erwächst daraus für die Rejchsversammlung die ■ doppelte Verpflichtung, mit dem Verfassungswerk zu Ende zu eilen, und uns einem Zustande zu entreißen, der Niemanden Befriedigung gewähren kann.

Frankfurt. (D. Z.) (Nationalversammlung vom 14. Nov.) Im Hause wird das Gerücht verbreitet, Robert Blum sey am 9. Nov. in Wien erschossen worden. So wenig Glauben es auf den meisten Seiten findet, so soll die Nachricht doch auf dem Briefe eines authentischen Zeugen beruhen.

Den Vorsitz nimmt Heinrich v. Gagern ein.

Röding er richtet folgende Interpellationen an das Mi­nisterium des Auswärtigen: Welcher genauere Sinn mit der i an die Schweiz ergangenen Note vom 23. Okt. zu verbinden : und was namentlich unter den dort in Aussicht gestellten „Vor­kehrungen" zu verstehen sey. W ।

Na uw er ck interpellirt in der italienisch-deutschen Kriegs­frage: Welche Schritte hat das Ministerium des Auswärtigen zum Vollzüge des Beschlusses vom 12. Aug. gethan, damit die L fernere Vergeudung deutschen Geldes und Blutes zur Unter- I ; drückung eines nicht-deutschen Volkes verhütet werde?

Simon von Trier: Hat das Reichsministerium des In­nern Kenntniß von den Maßregeln der bayerischen Poli­zei gegen d ie Wiener Studenten? Ist der Minister L geneigt, dieser „polizeilichen Anarchie" zu steuern?

Giskra interpellirt wegen der gewaltsamen Einreihungen I ] verdächtiger Personen in's österreichische Heer: Ob das Mini- L sterium nähere Kunde über diese notorischen Vorgänge einge- L zogen und ob es Schritte dagegen gethan habe?

Die ministerielle Antwort wird für den 17. dieses Monats zugesagt. L

Eine folgende Interpellation betrifft die angebliche Hin- i Achtung Robert Blum's im Augarten bei Wien, wogegen der 1 Reichsminister der Justiz, v. Mo hl erklärt, daß er in diesem z Augenblicke erst von der erschütternden Thatsache Kenntniß er- i halte, daß er hoffe, die Nachricht werde sich nicht bestätigen, ' und natürlich nicht schon im Stande sey, sich über die even­tuell zu ergreifendem Maßregeln auszusprechen. I

Von dem Präsidenten wird darauf der ihm überreichte Brief verlesen, der die Nachricht vom Tode Blum's enthält und der eines authentischen Zeugen nur erwähnt, nicht aber selbst von einem solchen Augenzeugen geschrieben ist, was die Wahrscheinlichkeit noch mehr in Zweifel stellt.

Eine Interpellation Schoder's wendet sich an den Ver- ! fassungsausschuß wegen der Redaktion des bereits berathenen Theils der Grundrechte. ;

Zur Tagesordnung übergehend, verliest der Abge­ordnete Zachariä aus Göttingen den von dem Biedermann­sächsischen Ausschüsse erstatteten Bericht über den Konflikt der preußischen Regierung mit der Landesvertretung. Den That- bestand bezeichnet der Bericht in folgenden Sätzen. Es sey 1 notorisch:

1) Daß die Berliner Nationalversammlung unter einem ihre Würde schwer beeinträchtigenden und die Freiheit i der Berathung störenden Einfluß eines Theiles der > Berliner Bevölkerung schon seit längerer Zeit gestanden; -