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immer ein paar Dutzend Schritte über Schußweite auseinan- der. Wie man weiß, hat in dem ganzen Kriege nur eine ein­zige Kugel recht getroffen, nämlich die bekannte Kanonenkugel, welche bei der Brücke von Gislikon die Schlacht begann und — endigte: Als man sah, daß diese Kugel mehrere Mann hinter einander niedergeschlagen, hörte man auf zu operiren und der ganze Krieg war aus.

' In die Kategorie der Bürgerwehren gehören auch die Frei- schaaren. Wenn auch das von der Tanirsche Korps unlängst in Schleswig großen Nutzen brachte, so waren doch die übrigen Freischaaren, die sich dort angesammelt, überall das fünfte Rad am Wagen, sobald die regelmäßigen Truppen eingerückt waren, und man suchte sie schleunigst zurück zu spediren und wehrte mit Händen und Füßen neuen Zuzug dieser Art ab. An die Freischaaren des Heckerputsches brauche ich gar nicht zu erinnern; ihr Ruhm ist noch gut genug im Andenken. Frei­schaaren werden nur dann eine Entscheidung geben, wenn gleichsam ein ganzes Volk zur Freischaar wird, wenn es im letzlen Vcrzweiflungskampfe um seine Existenz sich zu einem allgemeinen GueriÜaskriege erhebt. ,

Den Erfolg von solchen außerordentlichen Momenten will man in der Volkswehr st er eo ty p ir e n; dies wird aber nie gelingen. Der Bürgerwehrmann ist und bleibt in Ewigkeit nur Dillettant dem Mann von Fach, dem regulären Soldaten gegenüber. Und wenn sich der ehrliche Handwerker als Natio­nalgardist den Schnurrbart noch so lang zieht, er bleibt doch immer Gevatter Schneider und Handschuhmacher. Man hat sich in den Märztagen mit wunderbaren Einbildungen von der Volkswehr berauscht; die Thatsachen der Erfahrung, welche uns in diesem Kapitel jetzt täglich zugehen, nehmen sich wie ein recht prosaischer Katzenjammer dagegen aus.

Aber der Geist der Zeit will eine Bürgerwehr; also beuge ich mich dem Geiste der Zeit. Die Bürgerwehr hat ihre Poesie, eine Poesie, die ganz in die kriegerische Stimmung dieser Tage paßt; ich verkenne sie nicht. Der Mann soll die Waffen ken­nen, soll mit ihnen umzugehen wissen. Also ist geregelte Volks­bewaffnung nöthig. Es fällt mir nicht ein, gegen dieselbe an­zukämpfen, im Gegentheil, ich bin begeistert dafür — aber wer sich nach den neuesten Erfahrungen noch weiß machen läßt, daß man durch Bürgerwehr regelmäßige Truppen in ir­gend einer Beziehung ersetzen oder gar überflüssig machen könne — der muß doch ein rechter Einfaltspinsel seyn!

D e u t s cb l er n d.

* Wiesbaden, 21. Sept. (Ständevcrsammlung.) Bei der fortgesetzten Berathung des Gemeinbegesetzes kommt §. 70 zur Diskussion. Er lautet: Der Gemeinderechner wird von dem Gemeinderath mit Zustimmung deS Bürgerausschusses in den größeren Gemeinden, und mit Zustimmung der Gemeindever- sammluug in den kleineren Gemeinden ernannt, und durch den Bürgermeister mittelst Handgelöbnisses verpflichtet.

Der Gemeinderechncr ist für die richtige Erhebung der Einkünfte, sowie für Beobachtung der vorgeschriebenen Ordnung in den Ausgaben allein verantwortlich.

Ein Zusatz des Ausschusses, „auf größere oder kürzere Zeit ernannt" und ein anderer Zusatz, daß der Gemeinderech­ner auf Verlangen Kaution zu stellen habe, wird angenommen. Im Ucbrigen bleibt die Fassung des Entwurfs.

8. 71 lautet: Er erhält einen von dem Gemeinderath mit Zustimmung der Gemeinde, resp, des Bürgerausschusses festzu- setzenven Gehalt, welcher auch in einer 2—4 Prozent betra­genden Tantieme der Einnahme bestehen kann.

Für die Stellung der Gemeinderechnung wird ein dem Umfang derselben angemessener Betrag ausgeworfen, für wel­chen er die Rechnung selbst zu stellen oder durch einen taug­lichen Sachverständigen stellen zu lassen hat. Für Schreib­materialien dürfen keine besondere Ansätze gemacht werden.

Der Ausschuß beantragt nur ein Minimum des Gehaltes (2 Prozent Tantieme der Einnahmen) festzusetzen. Preiß will l '/r—3 Prozent gesetzt wissen und übersetzt das „für Viele unverständliche" Wort Tantieme mit ungemeiner Verachtung des LerikonS durch „Belohnung". Außerdem sollen von den Einnahmen auch die aktiven und passiven Kapitalien ausge­nommen werden. Siebert und Bertram schlagen 1 — 4 Prozent vor. Letzteres wird angenommen. Eben so der letzte Satz des Preiß'schen Antrags.

8. 72 lautet: 3m Monat November jeden Jahres hat der Bürgermeister mit Zuziehung des Gemeinderechners einen Rech« nungsüberschlag für das künftige Jahr aufzufteUen, worin die Ausgaben der Gemeindekasse und die zw deren Deckung vor­

handenen oder vorzuschlagenden ordentlichen und außerordent­lichen Einnahmen so genau wie möglich anzugeben sind. Auch muß daraus zu ersehen seyn, wie viel an Gemeindcnutzungen zur Verthcilung an die Bürger bestimmt, mithin von der Ver­werthung für die Gemeindekasse ausgenommen seyn soll.

Dieser Rechnungsüberschlag ist nach vorheriger Prüfung und Festsetzung durch den Gemeinderath 14 Tage lang zur Einsicht aller steuerpflichtigen Einwohner der Gemeinde, sowie der Ausmarker auf dem Rathhaus, oder an einem sonstigen passenden Ort aufzulegen und hierüber an alle zur Gemeinde­kasse Steuerpflichtige eine Bekanntmachung zu erlassen.

Mehrere geringe Aenderungen werden aus Antrag des Ausschusses und des Abgeordneten Schmidt angenommen.

(Schluß folgt.)

Frankfurt. (Amtlich.) An das deutsche Volk! Deutsche! Die verbrecherischen Vorfälle in Frankfurt, der beabsichtigte Angriff auf die Nationalversammlung, Aufruhr in den Stra­ßen, der durch Waffengewalt unterdrückt werden mußte, empö­render Meuchelmord und lebensgefährliche Bedrohung und Mißhandlung an einzelnen Abgeordneten verübt, sie haben die Pläne und Mittel einer Partei deutlich gezeigt, die unserm Vaterlande die Schrecknisse der Anarchie und eines Bürgerkrie­ges bringen will!

Deutsche! Eure Freiheit ist mir heilig. Sie soll durch das Verfassungswerk, zu welchem Eure Vertreter hier versammelt sind, dauernd und fest begründet werden. Aber sie würde Euch entrissen seyn, wenn die Gesetzlosigkeit mit ihrem Gefolge über Deutschland sich verbreitete.

Deutsche! Durch das Gesetz vom 28. Juni 1848 ist mir die vollziehende Gewalt gegeben in Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands betreffen. Ich habe unser Vaterland zu schützen, möge cs durch Feinde von Außen, möge es durch verbrecherische Thaten im Innern gefährdet werden.

Ich kenne meine Pflicht, ich werde sie erfüllen; ich werde sie erfüllen, fest und vollständig. Und Ihr, deutsche Männer! die Ihr Euer Vaterland und Eure Freiheit liebt, Ihr werdet mir, dessen bin ich gewiß, thätig zur Seite stehen. Frankfurt, 20. September 1848.

Der Reichsverweser Johann.

Die Reichsminister Schmerling. Peucker. Duckwitz. Mohl.

§ Frankfurt, 20. Sept. Angesicht's der Betrachtungen, die uns die letztverflossenen Tage unwillkürlich aufdrängen, thut es nicht nur weh, nein, es erfüllt einen mit Entrüstung, un­ehrliche Aussprüche, ja Entstellungen der Thatsachen im Pax- lament selbst hören zu müssen, wie sie der Abgeordnete Jo­seph aus Lindenau und Rößler von Oels heute gemacht haben. Um dieß zu begründen, muß ich Ihnen kurz den Ver­lauf der heutigen Sitzung mittheilen.

Nachdem der Präsident v. Gagern verschiedene Anträge angezeigt hatte, wurde von der Versammlung der Vorschlag und Entwurf des Reichsjustizministers Mohl: Sicherstel­lung des deutschen Parlamentes, für dringlich erachtet und demgemäß von Mohl kurz vorgetragen.

Es wird darin besonders, außer Erwähnung des gründ­lichen militärischen Schutzes, der den Mitgliedern des Parla­mentes eine persönliche Beruhigung zu gewähren im Stande sey, der Punkt hervorgehoben, daß auf 5 Meilen im Umkreis keine Volksversammlung unter freiem Himmel gehalten werden dürfe. Der Antrag wird in die Gesetzeskommission über­wiesen und Beschleunigung anempfohlen. Der Abgeordnete Briegleb aus Koburg stellte hierauf den Antrag: die Ver­sammlung möge zur Beruhigung des deutschen Volkes eine ge­treue und ungeschminkte Darstellung der jüngsten Frank­furter Ereignisse geben und namentlich dabei einhellig aussprechen, daß sie, die Nationalversammlung, solches ver­brecherische Treiben mit tiefstem Abscheu ansehe.

Waiz aus Kiel stellte ein Amendement zu diesem Antrag dahin, man möge dabei, soweit es mit Sicherheit geschehen könne, den Ursachen und Fäden nachgehen, wie sie durch ; Deutschland vertheilt seyen, und rücksichtslos sicheres Thatsäch­liches dem deutschen Volk über das Getriebe mittheilen, wo­durch einstweilen dieser vereinzelte Putsch in Frankfurt veran­laßt sey.

Man erkannte wohl von verschiedenen Seiten in der Na­tionalversammlung die Schwierigkeiten, die eine getreue, Dar­stellung der Ereignisse, wenn sie gerade von dieser Versamm­lung ausgehen sollte, haben werde, doch dahin glaubten die meisten energischen Redner und der größte Theil der Versamm-

• lung sich einigen zu können, daß die Versammlung aussprechen