Art. 9. Das Herzogthum Lauenburg soll während der Dauer des Waffenstillstandes von einer Kommission verwaltet werden, zu welcher Seine Majestät der König von Preußen, Namens des deutschen Bundes, ein Mitglied, Seine Majestät der König von Dänemark in seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg das zweite Mitglied ernennen und beide Souveräne Sich über die Wahl des dritten Mitgliedes, des Vorsitzenden der Negierung des Herzogthums, vereinigen werden. ^Diese Behörde wird das Herzogthum Lauenburg im Namen Seiner Majestät des Königs von Dänemark, Herzogs von Lauenburg, in eben der Weise verwalten, wie solches im Art. 7 (sieben) im Betreff der Herzogthümer Schleswig und Holstein sestgesetzt worden ist. Es wird von einer Verständigung zwischen dieser Verwaltungs-Behörde und dem Oberbefehlshaber der deutschen Bundes-Truppen abhängen, ob es zweckdienlich ist, eine Abtheilung der deutschen Bundes-Truppen in das Herzogthum Lauenburg zur Verfügung der gedachten Behörde einrücken zu lassen.
Art. 10. Die beiden kontrahirenden Theile werden Großbritannien um die Garantie für die genaue Ausführung der Artikel der gegenwärtigen Waffenstillstands^Konvention ersuchen.
Art. 11. Es ist ausdrücklich verstanden, daß die Bestimmungen dieser Konvention in keiner Weise den Bedingungen des definitiven Friedens präjudiziren, über welchen die Unterhandlungen unmittelbar eröffnet werden sollen, und daß weder der deutsche Bund noch Dänemark die Ansprüche und Rechte aufgeben, welche Sie Jederseits geltend gemacht haben.
Art. 12. Die gegenwärtige Konvention soll ratifizirt und die Ratifikationsurkunden innerhalb eines Zeitraums von 8 (acht) Tagen von dem Tage der Unterzeichnung an gerechnet, in Lübeck ausgewechselt werden. Die gegenwärtige Konvention ist in doppelten Exemplaren in französischer, dänischer und deutscher Sprache ausgefertigt worden. Man ist übereingekommen, daß die über die Auslegung derselben etwa entstehenden Zweifel nach der Fassung des französischen Textes entschieden werden sollen. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten die gegenwärtige Konvention vollzogen und ihre Siegel beidrucken lassen.
So geschehen zu Malmö, den 26. August 1848. (L.S.) gej. Gustav v. Below. (L.S.) Bille. (1^.8.) Reedtz." (Schluß folgt.)
Frankfurt. 6. Sept. AuS zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß das gejammte Reichsministerium seine Entlassung eingegeben hat. Herr Dahlmann soll sofort zu dem Erzherzog- Reichsverweser berufen worden seyn.
Frankfurt, 5. Sept., Abends 7 Uhr. Das Ergebniß der in der heutigen, um 11% Uhr wieder eröffneten 72. Sitzung der deutschen Nationalversammlung erfolgten Berathung über den am 26. August zu Malmö abgeschlossenen Waffenstillstand ist folgendes: Der Antrag der Majorität der zur Begutachtung dieser Frage niedergesetzten vereinigten Ausschüsse für internationale Angelegenheiten und für die Zentralgewalt: „die Nationalversammlung möge die Sistirung der zur Ausführung des Waffenstillstandes nöthigen militärischen und anderen Maßregeln beschließen," wurde mit 238 gegen 221 Stimmen, also mit einer Majorität von 17 Stimmen, angenommen. Vorher hatte sich Reichsminister v. Schmerling für den von Schubert von Königsberg, Namens der Minorität der vereinigten Ausschüsse gestellten Antrag: „daß über eine Sistirung des Waffenstillstandes erst dann abgeschlossen werden möge, wenn über den Waffenstillstand selbst Beschluß gefaßt worden sey," ausgesprochen, und zwar mit der Erklärung, daß das Ministerium zurücktreten würde, falls das Majoritätsgutachten zum Beschluß erhoben werde.
Frankfurt, 5. Sept. (72. Reichstagssitzung.) Wiedereröffnung um 11V« Uhr Vorm. Dahlmann: Meine Herren! Ich trete heute vor Ihnen als Berichterstatter der beiden Ausschüsse auf, des internationalen und des Ausschusses für die Zentralgewalt, welche Sie in der gestrigen Sitzung vereinigten, um Ihnen binnen 24 Stunden über die Frage Auskunft zu geben, ob eine Sistirung des dänischen Waffenstillstandes der hohen Versammlung zu empfehlen sey. Da muß ich nun allerdings vor Allem erklären, daß ich nicht in dem Falle, keineswegs so ausgerüstet bin, Ihnen einen Bericht vorzulegen, wie er sonst in einer so hochwichtigen Sache wohl erwartet werden möchte; keinen schriftlichen Bericht, welchen Ihre vereinigten Ausschüsse vorher durchgesehen, im Einzelnen geprüft und genehmigt hätten; ich kann Ihnen nur das geben, was, von meiner innersten Ueberzeugung abgesehen, erwachsen ist aus Notaten, die die heutigen Frühstunden zusammenzustellen mir erlaubten. Ich kann Sie namentlich nicht durch den Irrgarten der verschiedenen Unterhand
lungen führen, indem weder die dazu gehörigen Aktenstücke vorhanden waren, noch die Zeit irgend ausreichte, um das Vorhandene in genügender Art zu bewältigen. Wie ist es nun damit gegangen? wenn ich darüber zunächst berichten soll. Als Ihre Ausschüsse gleich nach der Sitzung zusammentraten, lag diesen nichts Anderes vor, als was der Reichsminister des Auswärtigen bereits in der gestrigen Sitzung der hohen Versammlung mitgetheilt hat. Uns ward jedoch zugesagt, daß um 5 Uhr Nachmittags alles Nothwendige beschafft seyn sollte. Jedoch als wir in benannter Stunde abermals zufammentruten, war noch nichts aus der Druckerei vorhanden, und erst später kamen einige Aktenstücke und in einer ungenügenden Anzahl, theils Abdrücke, theils Abschriften an. Anderes ward schmerzlich von uns vermißt; namentlich ein erstes Schreiben des Herrn Staatsministers von Camphausen, welches der Reichsminister als später zurückgenommen und durch ein anderes ersetzt erklärte. Als Entschädigung für die Unzulänglichkeit der urkundlichen Mittheilungen trat inzwischen ein mündlicher Bericht des als Ausschußmitglied anwesenden Reichsministers Heckscher ein, welcher uns zunächst in das Gedächtniß zurückrief, daß zuerst Anfangs Juli zu Malmö von der Krone Preußen ein Waffenstillstand, doch nicht definitiv, geschlossen sey; Preußen sey zu diesem Abschlusse von der Bundesversammlung beauftragt gewesen; doch sey das ein beschränkter Auftrag gewesen, indem die Genehmigung der Bundesversammlung Vorbehalten worden. Nach- gehends habe eine zweite Verhandlung zu der Bellevuer Stipulation vom 19. Juli geführt. Auch in dieser sey die Ratifikation, dießmal die des Erzherzogs-Reichsverwesers, ausdrücklich vorbehalten gewesen. Diese Stipulation habe einen Stillstand von drei Monaten festgestellt, Aufhören'der dänischen Blokade, Freigebung der Kriegs- und politischen Gefangenen, Herausgebung der genommenen Schiffe und Entschädigung von Seiten Preußens für das in Jütland Erhobene. Was aber die Herzogthümer angeht, so sey zwar eine gemeinsame Regierung für die Dauer des Waffenstillstandes dadurch eingesetzt worden, aber eine solche gemeinsame Regierung, die die Herzogthümer nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen verwalten solle, die, sage ich, die Herzogthümer nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen verwalten solle. Diese Stipulation brachte der peeuß. Generalmajor v. Below nach Wien zum Reichsverweser, der sich zu dieser Zeit dort, begleitet vom Reichsjustizminister Heckscher, befand, und begehrte volle Autorisation zum Abschlusse. Bekannt genug ist es, daß von Deutschland damals bittere Klagen geführt wurden über jene Stipulationen, als ganz unwürdig der Stellung Deutschlands dem Feinde, einem Feinde wie Dänemark gegenüber. Wie dagegen unsere Feinde, die Dänen, damals jubelten, das ist leicht ersichtlich aus den damals erscheinenden öffentlichen Blättern Dänemarks, namentlich dem „Fâdrelan- pet", wo es.heißt: 1) Der Waffenstillstand wv auch materiell für Dänemark höchst vortheilhaft, da Deutschland die drei Herzogthümer aufgeben müsse, welche von einer unbesiegten Armee besetzt sind, die stark genug sey, einer um das Doppelte zahlreicheren Armee, als die dänische, die Spitze zu bieten; 2) die Einverleibung Schleswigs in den deutschen Bund, die von der Bundesversammlung feierlich erklärt und von der Nationalversammlung bestätigt worden wäre, nicht erfolge; 3) die provisorische Regierung, welche als legitim anerkannt sey; 4) die schleswig-holsteinische Partei; 5) die augustenburger Prätendenten, denen nicht einmal ein Asyl zugesichert sey; 6) der Ersatz der Kriegskosten. DaS starke Deutschland habe daher weit mehr Ursache, mit dem Waffenstillstände unzufrieden zu seyn, als das geringgeschätzte dänische Volk. Der Justizminister Heckscher verweigerte jene Autorisation auch aus dem Grunde, weil zu der Zeit das Auswärtige nicht in seinen Händen lag, sondern in denen des Herrn v. Schmerling. Die hohe Versammlung erinnert sich auch, mit welchem Beifall die edle Zusicherung ausgenommen wurde, welche Herr v. Schmerling mit so menschlich ansprechender Beredsamkeit von dieser Tribüne verkündigte: das Ministerium werde Sorge tragen, daß ein allen Anforderungen entsprechender Waffenstillstand abgeschlossen werde, und die zur kräftigeren Fortführung des Krieges erforderlichen Truppen dem General Wrangel so schnell wie möglich zugeführt werden sollten. Dem entsprechend lautete die zugleich öffentlich mitgetheilte Zusicherung des preußischen Generals Wrangel: „eS hätten allerdings vorläufig Mittheilungen stattgefunden; allein er werde keinen Waffenstillstand abschließen, welcher der Ehre Deutschlands nicht entspreche, und von dem er nicht mit Sicherheit annehmen könne, daß er die Genehmigung des Erzherzogs Reichsverwesers erhalten würde." (Fortj. folgt.)
