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Art. 9. Das Herzogthum Lauenburg soll während der Dauer des Waffenstillstandes von einer Kommission verwaltet werden, zu welcher Seine Majestät der König von Preußen, Namens des deutschen Bundes, ein Mitglied, Seine Majestät der König von Dänemark in seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg das zweite Mitglied ernennen und beide Souveräne Sich über die Wahl des dritten Mitgliedes, des Vorsitzenden der Negierung des Herzogthums, vereinigen werden. ^Diese Behörde wird das Herzogthum Lauenburg im Namen Seiner Majestät des Königs von Dänemark, Herzogs von Lauenburg, in eben der Weise verwalten, wie solches im Art. 7 (sieben) im Betreff der Herzogthümer Schleswig und Holstein sestgesetzt worden ist. Es wird von einer Verständigung zwischen dieser Verwaltungs-Behörde und dem Oberbefehlshaber der deutschen Bundes-Truppen abhängen, ob es zweckdienlich ist, eine Ab­theilung der deutschen Bundes-Truppen in das Herzogthum Lauenburg zur Verfügung der gedachten Behörde einrücken zu lassen.

Art. 10. Die beiden kontrahirenden Theile werden Groß­britannien um die Garantie für die genaue Ausführung der Artikel der gegenwärtigen Waffenstillstands^Konvention ersuchen.

Art. 11. Es ist ausdrücklich verstanden, daß die Bestim­mungen dieser Konvention in keiner Weise den Bedingungen des definitiven Friedens präjudiziren, über welchen die Unter­handlungen unmittelbar eröffnet werden sollen, und daß weder der deutsche Bund noch Dänemark die Ansprüche und Rechte aufgeben, welche Sie Jederseits geltend gemacht haben.

Art. 12. Die gegenwärtige Konvention soll ratifizirt und die Ratifikationsurkunden innerhalb eines Zeitraums von 8 (acht) Tagen von dem Tage der Unterzeichnung an gerechnet, in Lübeck ausgewechselt werden. Die gegenwärtige Konvention ist in doppelten Exemplaren in französischer, dänischer und deutscher Sprache ausgefertigt worden. Man ist übereinge­kommen, daß die über die Auslegung derselben etwa entstehen­den Zweifel nach der Fassung des französischen Textes entschie­den werden sollen. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten die gegenwärtige Konvention vollzogen und ihre Siegel beidrucken lassen.

So geschehen zu Malmö, den 26. August 1848. (L.S.) gej. Gustav v. Below. (L.S.) Bille. (1^.8.) Reedtz." (Schluß folgt.)

Frankfurt. 6. Sept. AuS zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß das gejammte Reichsministerium seine Entlassung eingegeben hat. Herr Dahlmann soll sofort zu dem Erzherzog- Reichsverweser berufen worden seyn.

Frankfurt, 5. Sept., Abends 7 Uhr. Das Ergebniß der in der heutigen, um 11% Uhr wieder eröffneten 72. Sitzung der deutschen Nationalversammlung erfolgten Berathung über den am 26. August zu Malmö abgeschlossenen Waffenstillstand ist folgendes: Der Antrag der Majorität der zur Begutachtung dieser Frage niedergesetzten vereinigten Ausschüsse für inter­nationale Angelegenheiten und für die Zentralgewalt: „die Na­tionalversammlung möge die Sistirung der zur Ausführung des Waffenstillstandes nöthigen militärischen und anderen Maß­regeln beschließen," wurde mit 238 gegen 221 Stimmen, also mit einer Majorität von 17 Stimmen, angenommen. Vorher hatte sich Reichsminister v. Schmerling für den von Schu­bert von Königsberg, Namens der Minorität der vereinigten Ausschüsse gestellten Antrag: „daß über eine Sistirung des Waffenstillstandes erst dann abgeschlossen werden möge, wenn über den Waffenstillstand selbst Beschluß gefaßt worden sey," ausgesprochen, und zwar mit der Erklärung, daß das Mi­nisterium zurücktreten würde, falls das Majori­tätsgutachten zum Beschluß erhoben werde.

Frankfurt, 5. Sept. (72. Reichstagssitzung.) Wieder­eröffnung um 11V« Uhr Vorm. Dahlmann: Meine Herren! Ich trete heute vor Ihnen als Berichterstatter der beiden Ausschüsse auf, des internationalen und des Ausschusses für die Zentralgewalt, welche Sie in der gestrigen Sitzung ver­einigten, um Ihnen binnen 24 Stunden über die Frage Aus­kunft zu geben, ob eine Sistirung des dänischen Waffenstill­standes der hohen Versammlung zu empfehlen sey. Da muß ich nun allerdings vor Allem erklären, daß ich nicht in dem Falle, keineswegs so ausgerüstet bin, Ihnen einen Bericht vorzulegen, wie er sonst in einer so hochwichtigen Sache wohl erwartet werden möchte; keinen schriftlichen Bericht, welchen Ihre vereinigten Ausschüsse vorher durchgesehen, im Einzelnen geprüft und genehmigt hätten; ich kann Ihnen nur das geben, was, von meiner innersten Ueberzeugung abge­sehen, erwachsen ist aus Notaten, die die heutigen Frühstun­den zusammenzustellen mir erlaubten. Ich kann Sie nament­lich nicht durch den Irrgarten der verschiedenen Unterhand­

lungen führen, indem weder die dazu gehörigen Aktenstücke vorhanden waren, noch die Zeit irgend ausreichte, um das Vorhandene in genügender Art zu bewältigen. Wie ist es nun damit gegangen? wenn ich darüber zunächst berichten soll. Als Ihre Ausschüsse gleich nach der Sitzung zusammen­traten, lag diesen nichts Anderes vor, als was der Reichs­minister des Auswärtigen bereits in der gestrigen Sitzung der hohen Versammlung mitgetheilt hat. Uns ward jedoch zugesagt, daß um 5 Uhr Nachmittags alles Nothwendige be­schafft seyn sollte. Jedoch als wir in benannter Stunde aber­mals zufammentruten, war noch nichts aus der Druckerei vorhanden, und erst später kamen einige Aktenstücke und in einer ungenügenden Anzahl, theils Abdrücke, theils Ab­schriften an. Anderes ward schmerzlich von uns vermißt; namentlich ein erstes Schreiben des Herrn Staatsministers von Camphausen, welches der Reichsminister als später zurückge­nommen und durch ein anderes ersetzt erklärte. Als Entschä­digung für die Unzulänglichkeit der urkundlichen Mittheilun­gen trat inzwischen ein mündlicher Bericht des als Ausschuß­mitglied anwesenden Reichsministers Heckscher ein, welcher uns zunächst in das Gedächtniß zurückrief, daß zuerst Anfangs Juli zu Malmö von der Krone Preußen ein Waffenstillstand, doch nicht definitiv, geschlossen sey; Preußen sey zu diesem Abschlusse von der Bundesversammlung beauftragt gewesen; doch sey das ein beschränkter Auftrag gewesen, indem die Ge­nehmigung der Bundesversammlung Vorbehalten worden. Nach- gehends habe eine zweite Verhandlung zu der Bellevuer Sti­pulation vom 19. Juli geführt. Auch in dieser sey die Ra­tifikation, dießmal die des Erzherzogs-Reichsverwesers, aus­drücklich vorbehalten gewesen. Diese Stipulation habe einen Stillstand von drei Monaten festgestellt, Aufhören'der däni­schen Blokade, Freigebung der Kriegs- und politischen Ge­fangenen, Herausgebung der genommenen Schiffe und Ent­schädigung von Seiten Preußens für das in Jütland Erho­bene. Was aber die Herzogthümer angeht, so sey zwar eine gemeinsame Regierung für die Dauer des Waffenstillstandes da­durch eingesetzt worden, aber eine solche gemeinsame Regierung, die die Herzogthümer nach den bestehenden Gesetzen und Ver­ordnungen verwalten solle, die, sage ich, die Herzogthümer nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen verwalten solle. Diese Stipulation brachte der peeuß. Generalmajor v. Below nach Wien zum Reichsverweser, der sich zu dieser Zeit dort, begleitet vom Reichsjustizminister Heckscher, befand, und be­gehrte volle Autorisation zum Abschlusse. Bekannt genug ist es, daß von Deutschland damals bittere Klagen geführt wur­den über jene Stipulationen, als ganz unwürdig der Stellung Deutschlands dem Feinde, einem Feinde wie Dänemark gegen­über. Wie dagegen unsere Feinde, die Dänen, damals jubel­ten, das ist leicht ersichtlich aus den damals erscheinenden öffentlichen Blättern Dänemarks, namentlich dem „Fâdrelan- pet", wo es.heißt: 1) Der Waffenstillstand wv auch materiell für Dänemark höchst vortheilhaft, da Deutschland die drei Herzogthümer aufgeben müsse, welche von einer unbesiegten Armee besetzt sind, die stark genug sey, einer um das Dop­pelte zahlreicheren Armee, als die dänische, die Spitze zu bie­ten; 2) die Einverleibung Schleswigs in den deutschen Bund, die von der Bundesversammlung feierlich erklärt und von der Nationalversammlung bestätigt worden wäre, nicht erfolge; 3) die provisorische Regierung, welche als legitim anerkannt sey; 4) die schleswig-holsteinische Partei; 5) die augustenburger Prätendenten, denen nicht einmal ein Asyl zugesichert sey; 6) der Ersatz der Kriegskosten. DaS starke Deutschland habe daher weit mehr Ursache, mit dem Waffen­stillstände unzufrieden zu seyn, als das geringgeschätzte dänische Volk. Der Justizminister Heckscher verweigerte jene Autorisa­tion auch aus dem Grunde, weil zu der Zeit das Auswär­tige nicht in seinen Händen lag, sondern in denen des Herrn v. Schmerling. Die hohe Versammlung erinnert sich auch, mit welchem Beifall die edle Zusicherung ausgenommen wurde, welche Herr v. Schmerling mit so menschlich ansprechender Beredsamkeit von dieser Tribüne verkündigte: das Ministe­rium werde Sorge tragen, daß ein allen Anforderungen ent­sprechender Waffenstillstand abgeschlossen werde, und die zur kräftigeren Fortführung des Krieges erforderlichen Truppen dem General Wrangel so schnell wie möglich zugeführt werden sollten. Dem entsprechend lautete die zugleich öffentlich mit­getheilte Zusicherung des preußischen Generals Wrangel: „eS hätten allerdings vorläufig Mittheilungen stattgefunden; allein er werde keinen Waffenstillstand abschließen, welcher der Ehre Deutschlands nicht entspreche, und von dem er nicht mit Sicher­heit annehmen könne, daß er die Genehmigung des Erzherzogs Reichsverwesers erhalten würde." (Fortj. folgt.)