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Beilage zur Nassauischen Allgemeinen Zeitung.

Jtë 62. Freitag den 2. Juni 18418.

Übersicht.

Die nassauische Hypothekenbank.

Die Revolution in Wien.

Deutschland. Berlin (Die Erdarbeiter). — Stettin (Treibjagen auf entflohene Züchtlinge). — Flensburg (Gefecht bei Suudewitt). Frankreich. Paris (Leerer Schreck. Der Staatsprozeß. L. Blanc gegen die Verbannung der Familie Orleans. Abschaffung der Pässe).

Sprechsaal für Stadt und Land.

~ Die nassauische Hypothekenbank.

In jüngster Kammersitzung, in welcher sich Dr. Leisler über die Arbeiter-Klasse, deren Verhältnisse und Abhülse der auf ihnen lastenden Noth aussprach, und die Wünsche zu deren Verbesserung auf das Unzweideutigste darlegte, stellte derselbe auch den Antrag zu einer in Nassau zu errichtenden Hypothe­kenbank, indem er 4 Millionen Gulden Papiergeld zu emittiren beantragte.

Wir enthalten uns auch nur im Mindesten die bezüglich des Ersteren auf Zahlen gegründeten Aufstellungen zu kontestiren oder gut zu heißen, da, wie die Erfahrung so oft gelehrt, in der Ausführung so manches sich anders gestaltet, und beschran­ken uns hauptsächlich, die zu gründende Hypothekenbank einer näheren Prüfung zu unterwerfen, indem wir auf die allgemei­nen Grundsätze des Bankwesens aufmerksam machen, nach wel­cher ein jedes derartige Institut Noten, Scheine oder Zettel ausgibt, die von demselben auf Verlangen baar eingelöst werden. Nach der Meinung erfahrener Finanzmänner ist es noch nicht hinreichend, — von Privatbanken sprechend — daß die Noten rc. rückzahlbar sind, sobald es verlangt wird, sondern es muß der betreffenden Regierung nachgewiesen werden, daß die Ausgeber zahlungsfähig sind.

Die Hypothekenbank in Bayern bestimmt in §. 14 ihrer Statuten:

„Die Bank ist verpflichtet, bei jener ihrer Kaffen, welche sie besonders dazu bestimmen wird, Bank­noten gegen baareöGeld auszugeben und anzu­nehmen."

Die Hamburger Bank ist auf Zuschüsse an baarem Geld oder Barren gegründet, und die Kaufleute lassen für ihre Zu­schüsse ab- und zuschreiben.

Das Menschenfreundliche des Leisler'schen Antrags gebüh­rend einsehend, zollen wir demselben vollkommene Anerkennung, nur ist es sehr zu bedauern, daß der Verwirklichung der nach Ansicht Vieler heilbringenden Maßregel leider so Vieles entgegen­steht. Denn wie der Antrag lautet, gehört das Unternehmen seiner Natur nach eher in die Kategorie der Anleihen, wo auch stets Garantien gegeben werden müssen, als in's Bereich des Bankwesens, und während bei jenen noch Zinsen gestattet, fallen diese bei letzterem weg. Ganz abgesehen davon, daß es in Frage steht, wie so die beregten 4 Millionen Gulden in 4 Jahren abbezahlt werden sollen und können, wird die Zirku­lation schon während dieser Zeit auf viele unübersteigbare Hin­dernisse stoß II.

Nassau für sich allein ist nicht groß genug, um ohne die benachbarten Staaten eine solche Summe in sich mit Vortheil zirkuliren zu lassen, da das Meiste, wenn auch durch die zehnte Hand, nach Außen seine Bestimmung haben muß; und bleibt, sobald einmal die Gränze des Herzogthums überschritten, kaum der imaginäre Werth übrig, da ein auf Verlangen nicht rück­zahlbares Papiergeld bei allen Garantien nicht stets als gang­bare Münze angenommen werden wird. Was nützen für den Nichtnassauer im Verkehr verpfändete Güter, wenn die Noten nicht überall und wenigstens in Frankfurt, als baar betrachtet und, gleich den Recheneischeinen, als Wechselzahlung angenom­men werden?

Hypothekengläubiger, deren Titres auf „klingende Münze" lauten, kündigen doch nur aus Gründen, wie z. B. wegen anderweitiger Anlage den dermalen sehr niedrig stehenden Staats­papieren, ihren Schuldnern die Kapitalien auf; wie wollen jene, falls sie gesetzlich dazu gezwungen werden könnten, die zu

kreirenden Hypothekenscheine an Zahlung annehmen zu müssen, dafür Papiere ankaufen, wenn solche Noten nicht an der Börse genommen und bei den nassauischen Kassen gegen Baar umge­setzt werden können? Es wäre dieses jedenfalls als ein force majeure oder als Eingriff in das Prioateigenthum zu betrachten.

Ein Vergleich mit preußischen, sächsischen oder hannover- ichen Kassenscheinen im Verhältnisse aufzustellen, ist ebensowenig stichhaltig, indem in allen diesen Ländern das Wechselgeschäft aus einer höheren Stufe steht, als in Nassau, und man mit preußischen Kassenanweisungen in Berlin, mit sächsischen in ^ipzig^rc. jede beliebige Devise einkaufen und sich sofort für jeden Schaden, die Arbitrage abgerechnet, wahren kann. Aehn- liches könnte für Nassau nie durch Frankfurt erzielt werden, wo indessen, wenn selbst die Hypothekenscheine bei den herzoglichen Kassen jederzeit zur Umwechslung angenommen, dennoch von vornherein ein Verlust unvermeidlich wäre.

Aber wir gehen noch weiter und behaupten, daß durch eine Maßregel, wie sie von dem Antragsteller in bester Absicht zum Wohl des Landes und dessen Kredit gegeben, grade zum ent­gegengesetzten Ziele führen würde, denn sobald einmal die her­zoglichen Kassen angewiesen würden, das zu kreirende Papier­geld al pari als Zahlung rc. anzunehmen, so werden dieselben, da kein Gesetz einseitig bestehen kann, auch wieder in derselben Art dasselbe verausgaben, und ein Frankfurter Haus z. B., das mittelst nassauischen Geschäftsleuten, durch welche dasselbe seine Jncassi besorgen läßt, dieses Papiergeld als Anschaffung empfängt, wird sich wohl hüten, ferner Wechsel selbst auf die Staatskasse oder nur mit einem wahrscheinlich die Zinsen deckenden Verluste anzunehmen; und werfen wir dann einen Blick auf den Stand der wenigstens nicht minder Garantie bietenden 3'Â pCt. zins­tragenden nassauischen Obligationen, die sogar noch verloost werden, so muß sich uns die Frage aufwerfen, welch ein Kurs ein nicht verzinsliches, gegen Baar nicht auszutauschendes Papier — mag es Namen haben, wie es wolle — im Vergleich mit oben benannten Obligationen erlangen könnte?

Wir hielten es für unsere Schuldigkeit, Vorstehendes zu veröffentlichen und wünschen, daß der über den Antrag nieder­gesetzte Ausschuß das Gesetz bei seinen Berathungen nicht ganz unberücksichtigt lassen möge.

Die Revolution in Wien.

Wien, 27. Mai. (A. Z.) Gestern war, wie durch den Versuch des Grafen Montecucoli die Studentenlegion mit Militärgewalt aufzulösen und zu entwaffnen die ganze Stadt in Aufregung gerathen, welche zuletzt, nachdem das Militär an einem Orte, wie es heißt zufällig, von der Feuerwaffe Ge­brauch gemacht, in offene Revolution überging und die ganze Stadt in eine Festung von Barrikaden verwandelte. Um 2 Uhr wurde noch überall an den Barrikaden gearbeitet, wohlgeklei­dete Frauen trugen das Material herbel, aus allen Häusern wurden Möbel, Strohsäcke u. s. w. dazu hergegeben, in allen Fenstern Pflastersteine aufgeschichtet, am Stephansplatz wurden Kugeln gegossen, ich sah mit eigenen Augen wie einzelne Sol­daten den bei ihnen vorbeimarschirenden Nationalgarden ihre Patronen überreichten; die ganze Bevölkerung rüstete sich zum Kampf; durch die nun geöffneten Thore zogen lange Kolonnen von Arbeitern und Volk mit scharfzugespitzten eisernen Stangen, mit Aorten, einige sogar mit Sensen bewaffnet.

Gegen 3 Uhr wurde endlich überall das Militär zurück­gezogen und die Posten der Nationalgarde übergeben. Das Ministerium erklärte später auch, daß die akademische Legion nicht aufgelöst, daß die Bewilligungen vom 15. Mai in ihrer vollen Kraft auferhalten werden sollen. Aber nun hatte die Revolution schon ihr dräuendes Haupt erhoben und schrieb der öffentlichen Gewalt Gesetze vor. „Einer für Hunderttausende" erklärte in einem Aufrufe, daß die Barrikaden eher nicht abge­tragen, die Waffen eher nicht niedergelegt werden sollen, bis der Kaiser nach Wien zurückgekehrt sey oder einen Stellvertreter ernannt habe, bis das Militär gänzlich Wien verlassen, bis die Anstifter der Entfernung des Monarchen vor „ein Volkögerrcht"