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Guizot zu seinem und der Wett UkihciL ange­wendet hat, ist allbekannt, ebenso daß Staatsbe­amte es warm, welche Belgien vor nicht langer Zeit durch ihre illiberale Wirksamkeit in der Kam­mer an die Schwelle einer Revolution brachten, bis endlich das jetzige Ministerium aus eigenem Alltriebe den Ausschluß der Staatsbeamten von der Dolksrepräseutation beantragte und durchsetzte. Jedenfalls ist vorliegende Frage einiger Beachtung werth, da es sich nicht bloß um eine wohlfeilere, sondern auch um eine unabhängigere und bessere Vertretung handelt, die sicherlich mehr Vertrauen beim Volke genießen würde, als es gegenwärtig geschieht, wo man so geneigt ist, den Aeußerungen der Staatsdiener in der Kammer die Absichten auf Beförderungen unterzulegen.

Daß es aitd) außerhalb der Klasse der Staats­kiener nicht an den erforderlichen Capacitäten fehlen wird, glauben wir als gewiß annehmen zu dürfen; kaß aber Gesinnungstüchtigkeit und Patriotismus nicht eben durch wissenschaftliche Studier! erzeugt rverden, davon liefert die tägliche Erfahrung die schlagendsten Beweise. K.

er Vom Westerwald. Vor einigen Wochen Hab man sich der frohen Hoffnung hin, die evan­gelische Kirche in Nassau werde auch von dem brausenden Athemzug, welcher die Weltgeschichte durchweht, erfaßt und neu geboren werden. Seit­dem sind unsere Erwartlmgen sehr herabgestimmt worden. Das wird nicht so schnell gehen mit der Wiedergeburt der Kirche, welche sc lange in der Knechtschaft der Fürsten lag und in ihr Hoheit und Würde ciugebüßt hat. Es ist zum Erschrecken, ww ein großer Theil der Geistlichen büreaukrati- sirt ist. Auftakt frisch weg Gemeindesynode n, Kreis­synoden und schließlich eine Laudessynode mit einem verwaltenden Ausschuß einzurichteu, zweifeln Manche, ob diese neuen Einrichtungen überhaupt nöthig eien, und an einflußreichen Orten spricht man von einem neuen Oberkircheurath oder einem Eonsistorium. Daß dieser Oberkircheurath aus mannigfachen Grim- den in Wiesbaden sein müsse, versteht sich von selbst. So wird das alte Beamtenthum erhalten und wir werden von den Grenzen des Landes aus schön regiert. Wir hoffen, daß unsere Befürchtungen bald widerlegt werden, und daß neben ter wan­dernden Landessynode, welche in allen Städten des Herzogthums Leben erweckt, ein stehender Aus­schuß für die laufenden Geschäfte zu Dietz errichtet werde. Es ist gut, wenn die Kircheuverwaltung

nicht zu viel Hof- und Regierungsluft schluckt. Dann möge um Dietz und Limburg, den Doppelster» im Herzen des Landes, das religiöse Leben kreisen.

O Amt Runkel, 23 Juni. Die meisten Lehrer des Amts Runkel sind zu einem Fortbil- dungsverciue zusammengetreten, was wohl ein besseres Zeichen des unter ihnen herrschenden Geistes sein mag, als der bloße Ruf nach Eman­cipation der Schule und nach besseren Gehalten. Wie gerecht und zeitgemäß auch dieser Ruf ist, so hohl wird er verhallen, wenn die Lehrer nicht zugleich die veränderten, zum Theil gesteigerten Forderungen der Zeit an die Volksschule erkennen und mit freudiger Begeisterung, mit warmer Liebe zum Volke zu erfüllen streben? In diesem Sinne hat sich der ebengenannte Verein gebildet und hält jeden Monat eine Versammlung, in welcher die wichtigsten Aufgaben der Volksschule der Gegen­wart: die Verbindung der körperlichen Ausbildung durch Turnen mit der geistigen, die Wiedereinfüh­rung des allgemeinen Religionsunterrichtes, Vereinfachung und volksthümliche Kräftigung des Sprachunterrichtes, Wiederaufnahme des Real- Unterrichtes, vorzugsweise der vaterländischen Ge­schichte und Geographie, wie der.Naturlehre, in den Lehrplan, "die 'Methode des mathematischen Unterrichtes als wesentlichen Mittels der Ver- standesbilknng, die Förderung des Volksgesanges und endlich der Unterricht über die Verfassung des Vaterlandes, nach einer jedesmaligen schrift­lichen Vorlage besprochen werden. Zur Belebung und Verschönerung der Zusammenkünfte dient die Uebung des mehrstimmigen Gesanges. Rege Theilnahme, bancnibeii Bestand und gesegneten Erfolg dem zeitgemäßen Vereine! Achtung und Vergeltung dem strebenden Lehrerstaude!

§ Vom Main. Cs ist zu erwarten, daß unsere Gesetzgebung eine alte teutsche Einrichtung, welche bereits im neueren französischen Rechte einer umfassenden Organisation theilhaftig gewor­den ist, auch im Mutterlande sich wieder erneuern wird. Wir meinen den Fümitimrath. Derselbe bezieht sich zwar zunächst auf das Bormnndschafts- wesen, seine Thätigkeit kann aber auch noch auf andere Seiten des Familienlebens ausgedehnt wer­den. Bei unsern Vorfahren bestand die Sitte, daß der Vormund aus der Familie genommen und von den übrigen Mitgliedern derselben überwacht wurde. Seit der Einführung des römischen Rechts gewann die Obrigkeit mehr Einfluß auf das Vormund-