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mit ter Besoldung? So lange er noch in der Probe begriffen ist, ob er dem Staate auch das Nöthige leisten kann, erhält er blos 'soviel als zum Lcbensunrerhalt eines einzelnen Menschen grade nöthig ist, aber nicht, wie lange geschehen ist, nichts. Man kann dann einen äußersten Termin setzen, wie lange die Probe dauern darf. Zeigt er sich trotz aller im Framen bewiesenen Kenntnisse für die praktische Ausübung im Staate unbrauchbar was die Art seiner Leistungen, die Erfolge seiner Wirksamkeit nicht etwa nur den Vorgesetzten, sondern dem ganzen urtheilsfLhigen Publikum, welches irgend wie mit seiner Thätigkeit in Berührung gekommen, sehr klar ergeben werden, so wird er entlassen und kann nicht von dem Staate verlangen, daß der ihn füttere, während er ihm nichts leistet. Besteht er aber die praktische Probe, so erhält er die nächste offene Stelle, für welche er sich passend gezeigt hat. Ist keine solche Stelle offen, so wird er noch nicht definitiv angestellt; aber ihm die Privatausübung seiner Kenntnisse unter den etwanöthigen Garanticen einstweilen frei gegeben. Jede erste definitive Anstellung muß eine Familie mäßig aber anständig ernähren können. Alle weitere Beförderung geschieht nach Verdienst; d. h. nach geschehenen Leistungen, nach fleißiger und tüchtiger Arbeit. Anciennetät entscheidet nur zwischen solchen, die Gleiches geleistet haben.
# Don Weilburg, 29. Mai. — Wir hören, daß bei der bevorstehenden neuen Schul- vrganisation vorzugsweise die Kunst des mündlichen freien Vortrags berücksichtigt werden soll. Wir irenen uns darüber, denn nicht nur ist sie überhaupt eine herrliche Gabe, auch unsere Zeit erfordert sie gebieterisch von einem Jeden, der für das allgemeine Beste wirken will. Sorget darum dafür, ihr Lehrer, daß unsre Jugend redcfähig werde, aber vergreift euch nicht im Stoffe, sonst werdet ihr erleben, daß ihr eure Zöglinge zu hohlen Schwatzten, statt zu gediegenen Rednern heranbildet, und daß wenn ihnen das impertinente hic Rhodus hic salta im Berufsleben ertönt, sie dastehen wie Butter an der Sonne.
in unserer Volks- und Gelehrten-Schule aus, sowohl mit Rücksicht auf das Bedürfniß der zu Bildenden als in Bezug auf die Eigenschaften und Stellung der Lehrer?
Welche Bücher gehören in eine Gemeinde« biklliothek?
Werden unsere Landstände die Mittel und Wege finden, durch umfassende öffentliche Arbeiten bit täglich steigende Noth unseres Volkes zu lindern?
F. S.
Aussprüche berühmter Staatsmänner.
Giech: Die Cultur und die Noth der Zeit haben die Innigkeit und Behaglichkeit in der Masse des Volkes vernichtet. Diesem Uebelstand kann durch edle Volksfeste entgegengearbeitet werden.
Giech: Der Staatsmann muß vor Allem die Grundlage des Staates, die Gemeinde in ihren tiefsten Beziehuugen erfassen und feine Ansichten vom Staate auf dieselbe begründen. Die Gemeinden sind der Staat im Kleinen. In einer Gemeinde- Verfassung kann der Staat sein eignes Wesen wie im Spiegel erblicken. In der Gemeinde dränge» sich alle Verhältnisse des öffentlichen Lebens auf kleinem Raume zusammen. Es ist aber allerdings sehr schwierig, das Verhältniß zwischen Staat und Gemeinde festzustellen.
Der nach geborene Prinz: Eine Centralgewalt vermag das örtlich zweckmäßige nicht so hervprzubringen wie die Gemeinde.
Der nuchgeborene Prinz: Die Bestimmung jedes Volkes ergiebt sich aus dem Verständniß der geschichtlichen Grundlagen.
Der nachgcborcne Prinz: Die Kraft der Regierungen reicht nicht mehr hin, der Noth der Zeit zu steuern.
Der nachgeborene Prinz: Die modernen Residenzen senden charakter- und haltlose Menschen in die Welt.
Der nachgeborene Prinz: Revisionen ter Gesetze sollten voraus bestimmt sein, in gewissen Zettabschnitten wicderkehrend.
Anfragen:
Wer arbeitet einen Plan für die Verbindung der körperlichen Uebungen mit denen deö Geistes
Berichtigung.
In dem Aufsätze "Offener Brief an die Schultheißen und ©erieVtircUjieber" in Nr. 11 ließ Zeile 5 statt Stimmen, Wirren.
Im Namen der Redaction: Krebs und Gödecke. — Druck und Verlag von L. E. Lanz.
