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Gießen fein Erameu, da sein Vater in Rhein­hessen Besitzungen hatte, und trat in hessische Staatsdienste. Er ward bald Regierungsaffeffor und i 8-26 Regierungsrath» Im Jahre 1838 ward er durch den Wahlbezirk Lorsch in die Kam­mer gewählt. Sein männlicher Ernst und seine rücksichtslos Freimüthigkeit erweckten ihm Feinde in den höheren Regionen. Er hatte immer den ganzen Gegenstand durchdrungen, keine Position ließ er unbesetzt, nach allen Seiten hin ließ er die Streitmacht seines kräftigen, wohlgemeinten und tüchtigen Wortes sich entwickeln, immer suchte sein Geist dabei Höhepunkte aus, von denen aus er das oft ärmliche und unbedeutende Material durch­drang. Nach Beendigung des Landtags ward er pensionirt, aber er nahm seinen Abschied, ob­gleich ohne bedeutendes eignes Vermögen. Mit Opfern erwarb er sich liegende Güter und der Wablbczirk Lorsch sandte ihn wieder auf den neuen Landtag. Als eine seiner wichtigsten Arbeiten auf diesem Landtage ist sein 17 Druckbogen starker Bericht über die Verwaltungsbehörden zu bezeichnen. Er kämpfte für die größere Sicherung der Selbst­ständigkeit und Unabhängigkeit des Richteramtes. Er nannte in einer Rede die Regierung »Partei, » worunter er, wie er erklärte, nichts anders als das "Bekennen zu einer Meinung" verstand. Da die Kammer ihn nicht nach dem Wunsche des Regic- .rungscommiffärö zur Ordnung gerufen haben wollte, ward am andern Tage die Kammer auf­gelöst. Im Jahr 1836 kämpfte er in der Kam­mer für Oeffentlichkeit, Mündlichkeit, Richtercolle- gieu und Geschwornengerichte in trefflichen Reden und zog sich dann ganz auf sein Gut Monsheim bei Worms zurück, wo er sich nun mit allem Eifer der Landwirthschaft ergab.

(Fortsetzung folgt.)

^ Vom Rhein, 18. Mai. — Wenn man sich außerhalb der Grenzen der nassauischen Hei- math befindet, muß man Mancherlei über unsere Zustände hören, was grade nicht sehr schmeichel­haft klingt. Man gesteht unserm Volkscharaktcr einen guten Kern zu und findet, daß wir uns in den Märztagen ganz gut gehalten; das un­ziemliche Betragen einiger unserer Soldaten in Baden hat aber leider Veranlassung gegeben, von der »Rohheit der Nassauer« zu sprechen, wozu die Erinnerung an dje »Grobheit der Nassauischen Pascha's" hinzukam. Unter einem nassauischen Pascha versteht man nämlich den Beamten, welcher durch die Verbindung der Verwaltung und Rechts­

pflege der Fürst seines Bezirks sei. Dies wird nun anders werden. Die Ehre der Nassauer ist in Baden durch das treffliche Benehmen der Offi- ciere aufrecht erhalten worden, welche sich die warme Zuneigung der munteren herzlichen Schwa­ben erworben haben. Damit aber die letzten Spuren von »Rohheit und Grobheit» baldigst aus unserer theueren Heimath verschwinden, muß das Schulwesen so eingerichtet werden, daß der ganze Mensch nach Geist und Gemüth besser erfaßt wird. Es muß durch Abendschulen, Bildungsvereinc, Volksversammlungen und Volksfeste auf das ganze Volk gewirkt werden. Ein' großer Mißstand ist, daß unsere Hauptstadt, welche doch die meisten geistigen Kräfte in sich saßt, an der Grenze des Landes liegt. Gießen und Koblenz waren bisher durch politische Schlagbäume von uns abgesperrt. So mußte das Sintere Nassaus verkümmern.

/ Riederlahnstcin, 20. Mai.. — Unsere Schiffer befinden sich wirklich in einem sehr trau­rigen Zustand. Durch die Schleppdampsfchiffahrt ist ihnen ein bedeutender Erwerbszweig entzöget! und die Schifffahrt auf der Lahn liegt noch in ihrer Kindheit. Dazu kommt die allgemeine Stockung der Gewerbe. Es muß daher zu durch­greifenden Maßregeln geschritten werden. Die Lahn muß auf das Schleunigste wahrhaft schiffbar gemacht, die Schleußengebühren, bes. der Lahn­zoll muß ermäßigt werden; die Hütten- und Grubenbesitzer, die Actiengesellschaften müssen in Zukunft ihre sämmtlichen Waaren durch selbststän­dige Schiffer fahren lassen; denn diese Häufung der Gewerbe in Einer Hand wirkt für das Staats- gauze höchst schädlich. Die Arbeit des selbststän­digen Mannes soll dem Kapital gegenüber wieder möglichst zu Ehren kommen. Die Schiffer mögen sich berathen, auf welche Weise ihnen der Staat und wie sie sich selbst helfen können, ohne andere Stände und den gesammten Staat in seinem Rechte zu kränken. Wir hegen zu den Lahnschif- förn das Vertrauen, daß sie nur Gerechtes ver­langen und auf gesetzliche Weise.

6 Vom Fuße des Westerwaldes, 20. Mai. — Es wird in neuester Zeit das Pensions- . wesen unseres Landes häufig besprochen. Schreiber dieses ist immer der Ansicht gewesen, daß das Pensionswesen eigentlich eine Bevormundung nicht sehr schmeichelhafter Art in sich schließe. Man ! setze nämlich voraus, daß ein Staatsdiener, wenn man ihn so bezahle, daß er etwas zurücklegen