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von 20 im 1. Jahr 7, im 2. Jahr 6 und im 3. Jahr 7 Personen.

§. 11. Der Rechner übergibt die am Jah­resschluß abzulegende Rechnung sammt Belegen dem Gemeinderath, der sie prüft und der ganzen Gemeinde zur Anerkennung vorlegt. Nachdem etwa erhobene Anstände beseitigt sind, ertheilt der Gemeinderath dem Rechner unter die Rechnung die Bescheinigung der Richtigkeit.

§. 12. Dem Schultheißen steht das Recht zu, bei Ungehorsam oder Uebertretung der Gc- meindegesetzc und Polizeimaaßregeln eine Strafe bis zu 3 fl auzusetzen, die durch den Rechner cingezogen wird. Bis zu 30 kr. ist die Straf- befugniß unbedingt, bei Betragen über 30 kr. dagegen kann der Bestrafte an den Gemeinderath appelliren.

Uebertretung allgemeiner Laudesgesetzc werden durch den Friedensrichter oder das Kreisgericht geahndet.

§. 13. Alle vier Wochen ist die Gemeinde zu einer Versammlung zu berufen.

§. 14. Nähere Bestimmungen über Polizei­diener, Feldschützen und Förster bleiben Vorbehalten.

Wählbarkeit der Staatsdiener.

X Vom Einrich. Da cs scheint, als schenk­ten Viele den Halben, Lauen, ja denen, die vor dem 4. März ihr ganzes früheres Leben als Kriecher und Schmeichler, als nnterthänigste Werk­zeuge jeder Willkühr berüchtigt waren, ein viel zu großes Vertrauen, das jene leicht mißbrauchen können, jedenfalls zu mißbrauchen versuchen wer­den; so halte ich es bei den bevorstehenden Dcpn- tirtenwahlen für die Pflicht eines Jeden, dem es Ernst ist mit der Freiheit, zur strengsten Wach­samkeit gegen diese gefährlichsten Feinde zu ermah­nen und daran zu erinnern, daß, da die ganze gegenwärtige Bewegung ja gerade gegen die Schreib­stubenherrschaft gerichtet ist, die Diener und Crea- turen des alten Systems sich so wenig zu Füh­rern des Volkes eignen, als der Wolf zum Wäch­ter der Schafe

Ich.billige es zwar nicht, daß man einen dem alten System aus Ueberzeugung oder Eigen­nutz ergebenen Beamten anders als nach Urtheil und Recht seines Amtes entsetze, denn die Will­kühr im Dienste der Freiheit ist doppelt verab­scheuungswürdig; ich halte das Verlangen, alle

sogenannten Ausländer zu entfernen, wenigstens für unedel, obgleich man weiß, daß viele von ihnen ohne Noth, mit Hintansetzung der Einge- bornkii, auf schlechten Wegen zu ihren Stellen gekommen sind, denn es steht den Vertretern der guten Sache wohl an, sich cb:er zu zeigen, als ihre Gegner; aber darauf muß das Volk mit Aengstlichkeit, mit der größten Eifersucht halten, daß es seine Sache nicht in die Hände Derer gibt, die durch ihr früheres Leben ihre Volks­feindschaft oder wenigstens nicht das Gegentheil bewiesen haben, die nun als Deputirte den voll­sten Spielraum, um der Sache, die sic vertreten sollen, zu schaden, vielleicht die Mittel finden würden, dem Neuen, das kaum in's Leben getre­ten, den Todesstoß zn geben. Denn auch mit den freiesten Einrichtungen ist Nichts gethan, wenn sich nicht Männer finden, die sie zu gebrauchen verstehen. Daß aber die Staatsdiener im Allge­meinen nicht den rechten Gebrauch davon machen werden, ist gewiß. So lange die Schreibstuben- herrschaft nicht mit der Wurzel ausgerottet, so lange jeder Staatsdiener der Knecht seines Vor­gesetzten ist, von dessen in heimlichen Berichten geübter Willkühr sein ganzes äußeres Wohl und Webe abhängt, so lange die Regierung jeden Volksfreund als ihren Feind verfolgt und zu ver­folgen die Mittel hat; — und daß dieß Alles anders werbe, müssen wir doch erst abwarten, — so lange läßt sich von den Staatsdienern im Allgemeinen kein entschiedenes Geltendmachen der Volksrechte erwarten, weil es mit ihrem eigenen Interesse streitet, und können sie also auch nicht zu Vertretern dieser Rechte gewählt werden. Ver­trauen ist eine schöne Sache, aber Vertrauen heißt nicht einfältiger Weise den für seinen Freund hal- ten, den man als Todfeind kennen gelernt hat. Darum zu Deputirten keine Staatsdiener gewählt, es fei denn, daß sie bereits durch Thaten die ent­schiedenste Freiheitsliebe, Einsicht und die Charak­terstärke bewiesen haben, Gehalts- und Rangerhö­hung ihrer Pflicht und der Liebe des Volkes zum Opfer zu bringen. —

Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Geistlichen.

^ Der Lahnbote hat, wie es einem wahrhaft liberalen Blatte geziemt, seine Spalten freier Dis­putation über die jetzt obschwebenden Fragen geöff-