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Amte Limburg; er sicht ganz und gar im Volke, denn seine Verwandten gehören zum größten Theile dem Bauernstände an; er ist dem Volke nie fremd geworden, denn er verkehrt am liebsten mit Männern auS demsel­ben; dem Volk gehört sein Herzschlag. Er kennt es und seine Wünsche und Bedürfnisse, wie wenige. Die Eindrücke, welche die empfängliche Brust des Knaben iu sich ausgenommen hat, hat er als Jüngling in dem, nur der Jugend eigenen, reinen Feuer durchglüht, er war Mitglied der deutschen Burschenschaft, welcher unstreitig das größte Verdienst an der Empfänglichkeit der deut­schen Nation für die Bewegung unserer Tage gehört; er war Mitglied dieser Burschenschaft zu einer Zeit, wo Deutschland geknechtet wurde und eS höchst gefährlich war, einer solchen Verbindung anzugehören. Die Idee, welche ihn als Jüngling begeisterte, war der Leitstern seiner Handlungweise als Mann.

Im Jahre 1831 als Amtsaccessist in den Nassauischen Staatsdienst eingetreten, wurde er bald darauf ohne Weiteres entlassen, weil er sich dem einem von dem Landtage heimkehrenden Oppositions-Mitgliedc gebrach­ten Fackelzuge anschloß. Ueber ein Jahr lang war er damals um eine sichere Existenz gebracht, man schlug ihm sogar ab, im Lande zu advocucn; endlich, nachdem man glaubte, er werde durch Mangel und Sorgen von seiner Thorheit geheilt sein, gab man ihm wieder eine Accessistenstelle. So ist er dann wieder seit An­fang 1833 im Staatsdienste und stieg von 1836 an schnell vom Acccssistcn am Hofgerichte zu Usingen zum Hofgerichtsrathe empor; zu Anfang dieses Jahres wurde er als Regierungsrath nach Wiesbaden berufen, und schon einige Tage nach d e m 4. März übertrug man ihm die Stelle eines Regierungsdirektors.

Er versteht also auch sein Fach, aber was weit mehr sagen will, als dieses, bleibt immer: daß er nicht nur ein Mann von Kopf, sondern auch ein Mann von Herz ist, und an solchen Männern fehlt es uns leider sehr, welche ein Herz haben, dessen Schlag dem Volke gehört Diejenigen dieser Männer, welche wir aber haben, müssen wir jetzt auf die Plätze stellen, auf welche das Volk mit gespannter Erwartung der Besserung seiner Lage Hinsicht.

Nicht wie einer nach dem 4. März sich gezeigt hat, sondern wie er sich vor demselben bewährt hat, müssen wir bei der Prüfung der Frage, wen wir jetzt wählen sollen, wohl bedenken!

Ein Zeugniß Karl Zeuners in Nordamerika, über

die Nichtswürdigkeit deS heimlichen deutschen Gerichts, mitgetheilt von Wilhelm Schulz. (Forts.)

Aeußerungen Weidigs hierüber waren folgende: Der Eid ist nur in so fern erlaubt, als einziges und letztes Mittel die Wahrheit zu ermitteln, um das Recht der Menschen zu schützen; wird aber das Recht eines Volkes von seiner Regierung selber angegriffen und will sich dieselbe des Eides zum Zwecke der Vernichtung der Rechte des Volkes bedienen, so ist man moralisch ver­bunden, derselben den Eid zu verweigern, und ein un­ter diesen Verhältnissen erzwungener Eid fällt in seiner moralischen Verantwortung auf die Regierung selbst. Ferner äußerte er, daß wenn der Mensch durch Um­stände in eine Lage versetzt werde, wo er durch die Er­füllung einer Pflicht eine andere Pflicht verletzen müsse, so sei er moralisch verbunden, die kleinere Pflicht der größeren aufzuopfern und berechtigt die kleinere Pflicht zu verletzen, um die größere zu erfüllen, wenn es nicht anders möglich sei Diese moralische Regel sei ebenfalls auf den von den Regierungen verlangten Eid anwend­bar: ein Unrecht sei es immer, die Wahrheit zu ver- läugnen und eine Lüge zu sagen, unter welchen Um­ständen dies auch geschehen möge, und mehr noch, die- felbe durch einen Eid zu bekräftigen. Wenn aber durch das Aussagen der Wahrheit ein großes Unrecht und Uebel verursacht werde und durch das Verläugnen der­

selben ein Unrecht und Uebel verhindert werde, so ge­biete die Pflicht der Liebe als erstes moralisches Gesetz, ihr die Pflicht die Wahrheit auszusagcn, unterzuordnen Durch die rücksichtslose Verfolgungswuth der Regierung welche wir als solche rechtlich bestehend nicht anerkenn­ten, sähen wir uns in eine Lage versetz t, in der uns keine andere Wahl bliebe, als durch das Aussagen der Wahrheit in den Untersuchungssacheu zum Verräther an unseren nächsten Angehörigen und Freunden und der heiligen Sache unsres Vaterlandes zu werden, und dieselben der Verfolgungswuth der sich in der Gewalt befindlichen Regierung preiszugeben und hierdurch sie eine lange Zeit unglücklich zu machen; oder uns durch die Verläugnung der Wahrheit, wozu wir uns durch die Nothwendigkeit und die Pflicht der Sclbstcrhaltung gedrungen sehen, uns und unsere Freunde vor den Ver folgungen der Gewalt sicher zu stellen, welches letztere zu thun wir moralisch berechtigt seien.

Ich muß hier bemerken, daß einige der Verhafteter- in der obigen Sache, sowie auch in anderen Sacher gegen Weidig Aussagen machten, welche durchaus falsch und der Wahrheit nicht gemäß waren. Diejenigen, welche diese Aussagen machten, waren Leute, welche durch die lange Verhaftung moralisch entkräftet waren und zwar so weit, daß sie sich einer Frömmelei hinga­ben, die sie zum Gespött einiger Personen des Unter- suchungöcommissious-Personals machten. Und diese Leute konnten leicht zu diesen Aussagen veranlaßt werden, wenn ihnen, wie es bei mir mehrmals der Aall war, Georgi vorhielt, daß die Untersuchung nicht gegen sie, sondern gegen diejenigen gerichtet sei, welche sie zu strafbaren Handlungen gegen die Regierung verfuhrt hätten. Namentlich sei Weidig die Ursache und der Herbeiführer ihrer gegenwärtigen traurigen Lage, und sie sollten alle Rücksichten gegen denselbeu außer Augen setzen. Aussagen von diesen Leuten, welche mir in meinen Verhören vorgehalten wurden, haben mich aufs höchste erstaunt; und gingen bei Einem, wenn die mit gemachten Vorhalte richtig waren, so weit, daß derselbe angab, Weidig habe ihn zum Mord aufgefordert. Eben­so sind auch von diesem Einen falsche Aussagen gegen mich und, wie ich seither gehört habe, gegen mehrere Andere gemacht worden; so daß in Folge derselben Ei­ner, Namens Christoph Rumpf, welcher nach meiner Ueberzeugung und nach seiner standhaften Behauptung gänzlich unschuldig war, beinahe zwei Jahre lang im Verhaft gehalten wurde und die grausamste Behandlung erdulden mußte.

Zur weiteren Beleuchtung der Mittel, welche man in der politischen Criminaluntersuchung in Anwendung brachte, dienen folgende Vorfälle, welche eine ganz be­sondere Aufmerksamkeit verdienen. (Forts, folgt.)

Deutschland.

Aus dem Nassauischen, 20. April. (Eingesandt). Das Wahlkonute zu Wiesbaden hat sechs Männer als Abgeordnete in die deutsche Nationalversammlung zur Wahl vorgeschlagen. (Dieselben sind bereits in Nro. 33 des Volksfreunds mit den Bezirken, für welche sie vor- geschlagen, mitgetheilt.)

Ohne den genannten Männern im geringsten nahe treten zu wollen, die wir gegentheils durchgängig für ehrenwerth halten, müssen mir sehr bezweifeln, daß die Bezeichneten gerade die geeignetsten zur Wabl und aus­gezeichnetsten Männer des Herzogthums sind. Unter allen genannten Männern, hat sich nur Hergenhahn in den vorjährigen Sitzungen der Landstände durch seine Vorschläge und freie Sprache, so wie bei den neuesten Ereignissen ausgezeichnet, und dieser dürfte durch seine jetzige Dienststellung an der Annahme der Wahl verhin­dert sein. Ucberdieß können sich die Wähler der übri­gen Wahlbezirke für verletzt erachten, daß man ihnen die Männer, die sie wählen sollen, so geradezu nach den einzelnen Wahlbezirken vorschreiben will, ohne ihrem eigenen Nachdenken nur das mindeste zuzutrauen, ohne