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In S umma, jede Gewalt auf Erden muß, wenn sie bleiben soll, ihr Fundament weit und breit nehmen. Die Rcichsgewalt auch die Landesgewalten, diese auf die Gewalten gestützt, werden wie auf Säulen mit spitzigen Stacheln ruhen und beständig in Gefahr sein, daß eine von den Säulen faul oder gar umgestürzt werde. —
Die Bürger sind auch heut zu Tage gar nicht dafür, mit Haut und Haar unter dem Schultheissen (Bürgermeister) zu stehen, wünschen die Terrassengärt- 11 er et nicht und werden wenig damit einverstanden sein, daß man den alten, seit dem 4. März vollständig zerfetzten Kappen der Schultheiffengewalt wie der § 27 der neuen Gemeindeordnung auf das neue Kleid der Gemeinden und Bürgermeister packen will. Das neue Kleid der freien Gemeinden wird diesen alten Lappen, besonders bei den vielen kleinen Gemeinden, ■ zerreißen und die Landes - Gewalt dabei arm und blos hinstellen! —
Die Reichsgewalt darf ihre Rechte und Kräfte nicht der Landeögewalt, diese darf ihre Rechte und Kräfte nicht der Gemeindewalt übertragen; die letzteren dürfen nicht in Familiengewalt ausarten. Die Gemeindebürger haben auch wirklich überall eine angeborne uralte Abneigung vor solcher Familieuherrschaft im Ort; vor der Dorstprannei. Die Gemeindebehörden sind auch einstimmig der Ansicht, daß von einem nach freier Wahl wechselnden Orisvorgesetzten, besonders in den vielen kleinen Gemeinden, er mag Schultheiß oder Bürgermeister heißen, im Allgemeinen weder Einsicht, noch Willen, noch Kraft erwartet werden kann, nach § 27 die allgemeinen Gesetze besonderer Verordnungen und Verfügungen der höheren Staatsbehörden zu vollziehen, selbst, wenn man den Gerichtsvollzug davon trennt. Schon früher, wo bei der Wahl gewöhnlich zuviel auf die büreaukratischen Eigenschaften gesehen wurde und wo man deshalb die Schultheiffenstellen saft wie ein Erblehen behandelte, waren nur wenige Schultheissen einiger Maßen fähig ihre wirkliche unstudirte, menschliche Kräfte übersteigende Aufgabe 311 erfüllen. Wie soll das fetzt werden, wo bei den Schultheissenwahlen mehr aus das Herz als auf den Gänsekiel gesehen werden muß, setzt, wo es heißt:
„Im Felde, da ist der Mann noch was werth, „da wird das Herz noch gewogen, da tritt kein „Anderer für ihn ein, für sich selber steht er da „ganz allein."
Oder soll der Gänsekiel vom Rathschreiber für den Bürgermeister eintreten, soll statt Herz und Vertrauen der Gänsekiel in den Gemeinden herrschen.
Run und nimmermehr! Es wird nichts daraus! Nachdem wir die Gemeinden in ihren Gemeinde- angelegenheiten von der beständigen Vormundschaft des Staates befreit haben, dürfen wir nicht in den ungleich größeren Fehler verfallen, den Staat in seinen Staatsangelegenheiten unter der Vormundschaft der Gemeinden, oder vielmehr der Bürgermeister zu stellen. Es können sich alle beobachten; die Stellung aber ist für Reichs-, Staats- und Gemeindegewalt, »s e d e in ihrer Sphäre", den einzelnen Bürger direct gegenüber.
Der Staat soll auch nicht geradezu nur auf Engel rechnen, sondern an die Mcnschennatur: weß Brod ich eß, deö Lied ich sing, denken und erwägen, daß der Bürgermeister über die allgemeinen Beschlüsse der Staatsbehörde nicht mit der Gemeinde zu berathen hat, daher leicht nach dem Geschrei Einzelner handeln wird, um es mit Niemnud zu verderben, das gibt einen kraftlosen, anarchischeu Zustand.
ES ist aber auch ungerecht, daß der Staat sich der Gemeindeangestelltcn gänzlich bedienen will, ohne zu bezahlen, daö ist unhonorig und wird böse Früchte tragen, wer nicht bezahlt, was er schuldig ist, wird in der ganzen Welt wenig geachtet, — jeder Arbeiter ist seines Lohnes werth, ohne diesen verliert er die Lust, welche zum Handeln der Angestellten eben so nöthig ist, wie Trommeln und Musik zum Marschiren der Soldaten.
Das ist gar keine Kleinigkeit, das schwere Staatö- felleisen so mir nichts, dir nichts unentgeldlich den von freien Gemeinden bezahlten Behörden ans den Buckel zu legen; die Bürgermeifterstelle wird dadurch mehr eine schwere, verdrießliche Last, als eine Ehrenstelle; — ja das Wahlrecht der Gemeinden wird dadurch fast ganz vernichtet, wenn sie nicht zufrieden sind, sich unter den Gänsekiel eines deshalb gut zu bezahlenden Rathsschreibers zu stellen.
Die freie Wahl der Gemeinden ist im Allgemeinen unmöglich gewacht wenn dem Gewählten das für un* studirte Kräfte unerträgliche Staatsfelleisen aufgehalst werden soll.
Es thut's halt, es thut's, es thut's halt nimmermehr! — Die Gemeinden sind auch zu klein, dazu in ihrer Wahl zu beschränkt. —
Der Staat hat lang genug unentgeldlich von den Gemeindebehörden sein Felleisen tragen lassen; es muß nun, wo die Gemeinden frei sind, daher ihre Behörden für sich und ihre eigenen Angelegenheiten wählen wollen , ebenfalls daran denken sich selbst Leute zu bestellen (Maires, Bürgermeister) und zu bezahlen, die seine Geschäfte mit den einzelnen Bürger ordnen, oder man müßte glauben, daß der Staat nichts sei, gar nichts zu thun habe, daher seine Geschäfte für gleichviel, als gleichsam nichts, den Gemeindebehörden übergeben könne. Diese Staatsgeschäfte sind aber fast eine schwerere Last als die Gemeindegeschäfte und können nicht als Beihau gegeben werden. Die Gemeindegeschäfle rein gehalten werden öfters als ein Ehrendienst unentgeldlich übernommen werden, aber nun und nimmermehr, wenn das Staatsfelleisen dabei getragen werden muß. Warum soll nun die Gemeinde für den Staat bezahlen, ja warum soll sie, was viel schlimmer ist, für ihn in der Wahl ganz eingeschränkt werden.
Die Knauserei von Seiten des Staates wird für die Gemeinden zu einer Verschleuderung ihres Wahlrechts und ihrer Geldmittel.
Es thut's nicht, es kann nicht sein. Bevor das neue Gcmeindegesetz im Einzelnen geprüft wird, ist diese Vorfrage, diese durchgreifende Principienfrage zu entscheiden. Beiläufig gesagt, wird es auch an der Zeit sein, unseres gar zärtlichen Musterstaatsvormund- schaftsmedizinalpflege anstatt $ 43 per 2 der neuen Gemeindeordnung ein Ende zu machen, wonach Jeder den Arzt und Leichnibeschauer bezahlen muß, er mag solchen gebrauchen wollen oder nicht. Unser großes, am deutschen Rhein prangendes jRarrenhauä können wir als das Staatssiegel dieser ungemeinen Zärtlichkeit betrachten.
Zuviel Zärtlichkeit ist ungesund.
Literarischer Anzeiger.
Für Curfremde.
Auf die Raffauifche Zeitung kann man abonniren:
für 14 Tage mit — 24 kr.
für 1 Monat mit — 40 kr.
für 2 Monate mit — fl. 1. 12 kr.
für 3 Monate mit — fl. 1. 45 kr.
(422) bei deren Expedition am Friedrichsplatz.
Bei Unterzeichnetem ist erschienen: Entwurf des deutschen Reichs-Grundgesetzes.
Der hohen, deutschen Bundesversammlung als Gutachten der 17 Männer des öffentlichen Vertrauens überreicht am 26. April 1848.
Frankfurt a. M. Benj Krebs.
Exemplare des obigen wichtigen Werkes (Preis 12 Kr.) sind bei mir eingetroffen.
Wiesbaden. Wilhelm Friedrich,
(423) Buchhändler am Friedrichsplatz.
In der Wilhelm Friedrich'schen Verlagsbuchhandlung in Wiesbaden ist erschienén und in allen Buchhandlungen vor- räthig oder durch dieselben zu beziehen :
Index Geologicus.
Entworfen, angeordnet und herausgegeben unter den Auspicien
der Devon- und Cornwall-Natursorschenden Gesellschaft von
(426) «. BARTLETT,
Vicepräsidenten.
In’s Deutsche übertragen von A. Ebenau und Dr. C. Thomä.
Auf Leinwand aufgezogen, elegant in Etui fl. 4. 24 kr.
Derselbe in fünf einzelnen Blättern fl. 1. 45 kr.
Im Verlage des Unterzeichneten ist erschienen:
1 /reih. v. J sämmtliche
Werke
Bei mir ist erschienen: (424) Die Deutsche Diplomatie wider das deutsche Volk.
Eine S a m m l u n g wichtiger A k t e n ft ü ck e.
Die Schrift umfaßt 3 Bogen im größten Octav-Lericon-Format. Geh. Preis 18 Kr. Wiesbaden. Wilhelm Friedrich, Buchhändler am Friedrichsplatz.
E0 eben ist bei mir eingetroffen: (425)
Das wohlgetrofferre Bildnrß des General
Friedrich v. Gagern, geboren zu Weilburg am 24. October 1794, gefallen bei Kandern am 20. April 1848.
Das Portrart rst in Kreidemanier auf chinef. Papier und starkem Kupferdruck re. vortrefflich ausgefuhrt in Royal-Folioformat.
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Wiesbaden. Wilhelm Friedrich am Friedrichsplatz.
in 22 Bänden.
Zweite,
von der Hand des Verfassers revidirte und vermehrte GesammtauSgabe.
Zusammen ca. 460 Bogen aus Velm-Maschiucupapier.
In Schiller-Format oder f ein Octav. — Mit reS Verfassers Bild in Stahlstich.
Complet 1 Frd'or. — Rthlr. 5%. — fl. 10 rhein. — fL872<ML
' Wilhelm Friedrich
(427) am Frievrichöplatz in Wiesbaden.
Im Berlage des Unterzeichneten ist erschienen: Kreuznach.
Erinnerungen eines Kurgastes an die
Mineralquellen und Mer Krenznach's, dessen
Denk- und Merkwürdigkeiten, Lustorte, schönste
Partien und Flora;
nebst Lokalnotizen für Kurfremde.
Von
Gduurd Schneegans, Rektor zu Altenkirchen,
Verfasser der Chronik Krenznach's und seiner Umgebungen.
Mit einer Ansicht Krenznach's.
8. 116 Seiten. In Umschlag geheftet. Preis 54 kr.
Wilhelm Friedrich
(428) am Friedrichsplatz in Wiesbaden.
Dritck und Verlag von Wilhelm Friedrich am Friedrichsplatz. — Redacteur : Karl Brann. — Verantwortlicher Herausgeber: Wilhelm Friedrich.
