304
Täglicher Anzeiger für Ankündigungen aller An.
Sodener Eisenbahn.
Vom L. Jrmi l. I. an finden die Fahrten auf der Sodener CIsenbahn in unmittelbarem Anschluß mit
den Taunusfahrten folgendermaßen statt:
(329)
Von Frankfurt nach Höchst und Soden.
Von Höchst nach Soden.
Von Soden nach Höchst und Frankfurt resp. Castel und Wiesbaden.
Vormittags.
«% Uhr
V le
Vormittags.
6% Uhr
9’A Uhr
10
(in Verbindung mit dem um 8'/, Ahr Morgens von Wiesbaden nach Frankfurt abgehenden Zuge der TaunuS-Eisenbahn.)
1134 Uhr
Vormittags
7 Uhr 5 Min.
8 „ 40 „
(zum Anschluß an den um 9 Uhr Morgens von Frankfurt nach Castel, Biebrich und Wies- r baden abgehenden Zug der Taunus-Eisenbahn.)
9 Uhr 35 Min.
11 „ io „
(zum Anschluß an den um 11% Uhr Morgens von Frankfurt nach Castel, Biebrich und Wiesbaden abgehenden Zug der Taunus -Eisenbahn.)
12 Uhr 5 Min.
Nachmittags
Ä Uhr
5% "
i W .
12% ,.
(in Verbindung mit dem um 11 Uhr Morgens von Wiesbaden nach Frankfurt abgehenden Zuge der Tâünuc-Eisenbahn.)
Nachmittags.
374 Uhr
4
(in Verbindung mit dem um 2'/, Nhr Nachmittags von Wiesbaden nach Frankfurt abgehenden Zuge der Taunus-Eisenbahn.
53/4 Uhr
W „
(in Verbindung mit dem um 5 Uhr Abends von Wiesbaden nach Frankfurt abgehenden Zuge der Taunus-Eisenbahn.)
8% Uhr
Nachmittags
3 Uhr 35 Min.
5 „ 10 „
(zum Anschluß an den 5% Uhr Abends von Frankfurt nach Castel und Wiesbaden übge- henden Zug der Taunus-Eisenbahn.
6 Uhr 5 Min.
8 „ 5 f,
(zum Anschluß an den um 8% Uhr Abends von Frankfurt nach Castel und Wiesbaden abgehenden Zug der Taunus-Eisenbähm)
9 Uhr 5 Min. l
A« Gom»- unb Festtagen findet die letzte Ab end fahrt auf allen Stationen eine halbe Stunde später statt.
Außer den vorstehenden Fahrten finden an Sonn - und Festtagen folgende Extrafahrten statt:
Von Frankfurt nach Höchst und 2 Mittags 1% Uhr. — Abends 7%
ode»
Uhr.
M v
Von Soden nach Höchst, Frankfnrt, Castel, Biebrich und Wiesbaden Mittags 2 Uhr. — Abends 8 Uhr.
reife öck ^Krâtz
e:
Von Frankfurt nach Soden.
Von Höchst nach Soden.
Von Soden nach Frankfurt.
Von Soden nach Höchst.
Dilig.
III. Cl.
IV. Cl.
Dilig.
in. Cl.
IV. Cl.
Dilig.
III. Cl.
IV. Cl.
Dilig.
III. Cl.
IV. Cl.
fr
fr
fr.
fr.
fr.
fr.
fr.
fr.
fr.
fr.
fr.
48
36
24
24
18
12
48
36
24
24
18
12
Kinder unter zehn Jahren zahlen die Hälfte.
Jeder Reisende hat 40 Pfund Reisegepäck frei, das Uebergewicht wird nach den Tarifen der Taunusbahn berechnet.
Frachtgüter und Equipagen können noch nicht befördert worden.
Hoden, im Mai 1848.
Der Vorstand
der Sodener Aetien-Gesellschaft.
D e c r e t.
In Sachen
des Philipp Hartmann 1. zu Eidach, Herzog!. Amtü Dillenburg, Kmgers
8'gen den Geometcr Stahl von Beilstein, Herzoglichen Amts Herborn, Beklagten
wegen Forderung.
Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Beklagten nach vorliegender Bescheinigung deS H. Schultheißen zu Beilflttn unbekannt ist, so wird daS nachstehende Er- kinntnlß, dessen Insinuation an den Bck.agtcn auS dem bemerkten Grunde nicht hat bewerkstelligt werden können, aus den heute tabier g st Uten Antrag des Anwaltes der Klägrrs mit_ dem Anlügen Hiercurch öffentlich bekannt tQ^ "âch Ablauf eines Monates, vom ersten Crfche.ne» des gegenwärtigen Dekretes in öffentlichen Blättern angerechnet die Jnsinuat.on an d.n Beklagten r Ä ""^^"' "Nb auf etwaige Anträge um H.lfovollstreckung d.e geeignete Verfügung erlagen werden wird, übrigens alle weiteren in dieser Sache eraebenben Beschlusse nur durch Anschlag an bad Gerrchtèbrctt werde yeiöffeatticht werden.
DillcubUkg den 19. Mai 1848.
Hcrzygl, Nassauisches Amt:
(3L6) Hegmann.
Contumatial - Erkenntniß
4 n Sachen des Philipp Hartmann 1. von Eibach, Klägers, gegen
Geometer Stahl von Beilstein, dermalen zu Eibach, Beklagten
wegen Forderung.
Da der Beklagte, welchem das amtliche Decret vom 3. Dezember am 5. Dezember 1847 insinuirt worden ist, in dem dadurch auf heute anberaumten Termine sich nicht auf die Klage erklärt hat, so wirr derselbe auf das Anrufen des Klägers in Gemäßheit der angekündigten Rechtsnachtheile schuldig erkannt, binnen 14 Tagen 86 Gulden 54 */, Kreuzer für Kost und Logis, Verzugszinsen vom 1. Oktober dieses Jahrs an, 1 Gulden 32 Kreuzer Kosten und 48 Kreuzer Vertretungsgebühren dem Klager zu zahlen.
Sollte der Beklagte durch einen erheblichen Derhin- derungsgrund in dem versäumten Termine dahier zu erscheinen abgehalten worden sein, so kann er binnen 14 Tagen, von der Zustellung dieses Decrets an, mittelst Vortrags und Bescheinigung der Vcrhinderungsursache die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Aufhebung dieses Erkenntnisses nachsuchen.
Dillenburg den 17. De^mber 1847.
Herzog!. Nassauisches Amt: (331) (ge^) v. Hosbach.
Bekanntmachung.
Mit Beziehung auf die unterm 22. Mai ergangene Bekanntmachung über die Anschaffung von Gewehren zur Volksbewaffnung wird weiter zur Kenntniß gebracht, daß zur Anschaffung von Lanzen 2000 Gulden vom Staate disponibel« gestellt worden sind:
Die Commission erachtete es für zweckdienlich, diesen Betrag zur Anfertigung von Musterlanzen zu verwenden und jeder Gemeinde, so weit die Zahl ausreicht, eine derselben gratis zu verabreichen, wornach es sodann den Gemeinden überlassen bleibt, sich nach diesem Muster selbst Lanzen anfertigen zu lassen, um dem augenblicklichen Mangel an Waffen theilweise abzuhelfen. Die Gemeinden, welche eine Musterlanze wünschen, können dieselbe am Zeughaus in Empfang nehmen.
Der Empfänger muß sich bei der genannten Stelle schriftlich als Beauftragter der betreffenden Gemeinde le- gitimiren.
(332) Die zur VM^ rwlissuong bckrütr
LommiMon.
Frachtbriefe ^ ^ur Versendung von Gütern auf der Taunus« Eisenbahn sind zu haben — per Dutzend 5 fr. —
Wilhelm Friedrich am Friedrichsplatz.
©rtuf m.d Verlag von Wilhelm Friedrich am Frikdrichsplatz. - Redakteur: Karl Brann. - Verantwortlicher Herausgeber: Wilhelm Friedrich.
