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An unser Wiesbadener Comit«.

Wir haben im kürzlich erschienenen Verordnungsblatt die Stände - Eröffnungsrede unsers geliebten Herzogs gelesen, worin gesagt wird, daß die Kammer sich nur allein mit der Berathung des Wahlgesetzes zu beschäftigen habe, was (wie wir als sich von selbst verstehend meinen) hernach vor der Wähl der neuen Landstände dem Lande zur Ge­nehmigung vorgelegt werden wird. Nun sehen wir aber auch aus dem Verordnungsblatt, daß die erste Kammer sich zu Berathungen eingefunden hat und daß nach ihrem ersten Sitzungsprotokoll Graf v. Walderdorf als ihr Präsident von Sr. Hoheit bestätigt worden ist. —

Nach Nr. 8 der von unserm Herzog genehmigten For­derungen sollte jedoch nur die zweite Kammer allein dies Wahlgesetz bearbeiten. Wenn also die Stänbekammer zu nichts Weiterem als der Vorbereitung des Wahlgesetzes berufen ist, und, wie wir gesehen haben, auch die erste Kam­mer in wirklicher amtlicher Thätigkeit ist, so würde ja daraus folgen, daß auch die erste Kammer sich nur mit dem Wahlgeschäft beschäftigen dürfe, und da könnte es ihr ja einfallen, das von der zweiten Kammer entworfene Wahlgesetz nach Belieben entweder zum Theil oder ganz zu verwerfen. Dadurch fiele am Ende die ganze schöne Ar­beit über den Haufen und dürfte nicht einmal unserm Herzog zur Genehmigung vorgelegt werden. Das haben wir leider in 30 Jahren oft genug gesehen, und darum hatten wir gehofft, es werde künftig nur eine Kammer sein, dam t nicht die Beschlüsse der einen durch den Willen der andern aufgehoben werden könnten. Und man sagte uns immer, das stünde Alles in unserer alten Verfassung und dürfe nicht anders sein. Wir meinen aber, wenn man den armen Leuten eine Wohlthat erweisen will, sollte man es nicht halb, sondern ganz thun. Unser Comits in Wiesbaden wird doch gewiß auch dafür gesorgt haben? Denn daß es wie früher hergehen soll, kann unser guter Herzog gewiß nicht haben wollen, denn sonst hätten wir ja so gut wie gar nichts er­langt. Was hatten, die Vorschläge und Anträge der zweiten Kammer für eine Folge, wenn sie der Regierung blos em­

pfohlen wurden? Sie wurden still bei Seite gelegt und man hörte nichts weiter davon. Was die Regierung nicht von selbst thun wollte, geschah doch nicht. Wofür be­zahlen wir denn die vielen schweren Kosten für unsere Land­stände, wenn sie auch bei gutem Willen nichts thun konn­ten, — und an bösem hat es mitunter bei einzelnen Gliedern seither auch nicht gefehlt. — Das sind eben die alten, betrübten Klagen, die seit der langen, langen Zeit unser armes Volk drückten und beängstigten. — Gottlob, daß es nun besser werden soll, wie sunfer guter Herzog gewiß aus recht ehrlichem, treuem Herzen versprochen hat. Nur diese m wollen wir vertrauen.

Einige Landleute

.______________________________________aus dem blauen Ländchen.

Bescheidene Fragen an das Sicherheits-Comite der Stadt Wiesbaden.

1. Welche Gründe berechtigen das Sicherheits-Comit« der Stadt Wiesbaden dazu, sich als Centralstelle für das ganze Land und als der übrigen Sicherheits-Comite's zu betrachten?

2. Warum und wie lange will dasselbe permanent bleiben, da es doch seine beiden Zwecke:

a) Organisation der Volkswehr in Wiesbaden,

b) Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Wiesbaden

— und weitere Zwecke hat es gesetzlich nicht — erreicht hat?

3. Wozu hat sich das Sicherheits-Comite der Stadt Wies­baden aus der Landeskasse 2000 Gulden erbeten (außer den 2000 Gulden, die es bereits von der Herzogin erhalten hat), und wodurch will cs das rechtfertigen, daß das Land dem Sicherheits-Comite der Stadt Wiesbaden diese 2000 Gulden bezahlt?

Ein Mann vom Land, der belehrt zu werden wünscht.

Berichtigung von Nr. 7 der Freien Zeitung.

Nicht der von seinem frühern Wirkungskreis unlängst entfernte, allgemein hochgeachtete Regierungsrath Frei­herr v o n G a g e r n ist mit der Mission an die süddeutschen Höfe beauftragt, sondern dessen Bruder, der im Staats Ministerium angestellte Geh. Legationsrath von Gagern.

Täglicher Anzeiger für Ankündigungen aller Art.

Die gespaltene Zeile wird mit 3 Kreuzer berechnet und gebeten, die Anzeigen an die Expedition, Friedrichsplatz, von Auswärts franco, zu adressiren.

Geschäfts-Eröffnung.

(5) Allen meinen seitherigen Geschäftsfreunden, meinen hiesigen Mitbürgern und Freunden, sowie allen Bewohnern unseres Nas- sauischen Vaterlandes mache ich die freundliche Anzeige, daß ich meine seit 14 Jahren in Siegen bestandene Buchhandlung und Äuthdruâerei von Siegen nach Wiesbaden verlegt habe und in den Nassauischen Unterthanen- und Staatsbürger-Verband zurückgetreten bin.

Mit dem 8. März wurde mein Geschäft:

VUchhSNdlNUg, BAchdrULkerei

nebst

Papier- and Schmbmaterialienhandluag eröffnet, mit dem heutigen Tage aber beginnt unter steter Jlrefle die täglich erscheinende Nassauische Zeitung

nebst einem Beiblatt:

Bürgerblatt für Unterhaltung und Literatur

in meinem Verlage unter meiner verantwortlichen Redaction. — Seit meinem 25 jährigen Wirken als Buchhändler, Verleger und Buchdrucker Vielen bekannt, gebe ich die Versicherung, daß ich mit der gewohnten Thätigkeit und Ordnung alle mir zu Theil wer­dende Aufträge, welche in meine verschiedene Geschäftszweige einschlagen, auf das pünktlichste und reellste auöführen werde. Wiesbaden, 12. März 4848. Wilhelm /mdnch,

Buchhändler und Buchdrucker am Friedrichsplatz.

Druck und Verlag von Wilhelm Friedrich. — Verantwortlicher Redacteur : W. Friedrich.