baltischen von 1813 und in der preußischen Criml- nalordnung von 1805. Die Vorschriften dieser Letzteren theilen wir hier mit. Sie lauten: „§. 125. Eine Haussuchung ist der Richter vorzunehmen berechtigt, wenn hinreichende Gründe vorhanden sind, zu vermuthen, daß dadurch die Ausmittelung des Thatbestandes oder des Thäters erleichtert, oder der durch das Verbrechen verursachte Schaden ganz oder znm Theil werde ersetzt werden. §. 126. Die Prüfung der Gründe, welche eine allgemeine und spezielle Haussuchung nothwendig oder rathsam machen, bleibt zlvar dem pflichtmäßigen Ermessen des Richters überlassen; derselbe hat jedoch dabei aus den bisherigen Ruf und Lebenswandel desjenigen, bei welchem wegen des gegen ihn entstandenen Verdachts die Haussuchung vorgenommen werden soll, vorzüglich Rücksicht zu nehmen. §. 127. Findet der Richter hinreichenden Grund, auf bloßen Verdacht eine spezielle Haussuchung vor- zunehmen, so muß sie mit möglichster Schonung gegen den bloß Verdächtigen geschehen. §. 128. Der Richter muß jederzeit die Haussuchung in Person leiten, und dabei jede unnöthige Gewaltthätigkeit und Beschädigung möglichst vermeiden. §. 130. Ist durch eine spezielle Haussuchung gegen denjenigen, bei welchem sie vorgenommen worden, nichts Verdächtiges ausgemittelt; so muß ihm auf Ersuchen ein Attest darüber zu seiner Rechtfertigung frei von Gebühren ertheilt werden." Diese gesetzliche Vorschriften gelten noch heute. Zu ihrer Vervollständigung, um der Willkür der Polizeibehörden, welche durch die Vorschriften der Kriminalordnung sich nicht gebunden erachten möchten, vorzubeugen, wurde in dem Gesetze vom 12. Februar 1850 unter Anderem bestimmt: §. 11. „Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters oder der gerichtlichen Polizei, und wo diese nicht eingeführt ist, der Polizei-Kommissarien oder der Kommunal- oder der Ortspolizeibehörde geschehen. Sie müssen, so weit dies geschehen kann; unter Zuziehung des Angeschuldigten oder der Hausgenossen erfolgen." Zur Erläuterung wird hierbei bemerkt, daß unter „gerichtlicher Polizei" die Organe der Staatsanwaltschaft verstanden werden. So die Gesetze! Wir haben, dem Allem gegenüber, zu dem, was wir erleben, nichts weiter hinzuzufügen. Doch die Frage möchten wir noch anfwerfen: Kann man es einem Manne, der Gefühl für Freiheit hat, und dem die glücklichen Mittel gegeben sind, seine Heimath anderswo aufzuschlagen, kann man es ihm verdenken, wenn er eilt, die Grenze eines Landes zu fliehen, innerhalb derer man das erlebt, was die Zeitungen tagtäglich über die Haussuchungen in Deutschland berichten?"
Posen, 20. November. Der „Goniec" meldet aus Szrem, vom 15 November, daß dort die Papiere der polnischen Brüderschaft bei Dr. Hofmann in Beschlag genommen worden und bei dem Herrn Schmitkowski -in .Leng eine Haussuchung stattgefunden habe.
Karlsruhe, 25. November. Dem Vernehmen nach werden die Kammern am 9. November d. J. zusammentreten.
Stuttgart, 24. Nov. (Beob.) Man hört von verschiedenen Seiten, daß der Vorstand des Juftizdepar- tements, Freiherr v. P lessen, gestern seine Entlassung eingereicht habe. Anstellungen, welche ohne seine vorgängige Begutachtung vorgenommen worden seien, sollen ihn zu diesem Entschluß bestimmt haben. Ob man gleich noch nicht weiß, ob dieses Entlassungsgesuch auch angenommen wird, so fragt man doch bereits, wer wohl diese Lücke auszufüllen bestimmt sei? Wird etwa Hr. Geheimerath v. Priefer aus der Zurückgezogenheit wieder hervortreten und sich als noch rüstiger Arbeiter reactiviren lassen, oder wird Freiherr v. Linden künftig der Justiz sich annehmen und sein bisheriges Portefeuille Freiherr» v. Varnbüler abtreten? — Die Hofdienerschaft scheint nach neueru Einrichtungen bewaffnet worden zu sein, wenigstens sahen wir den Hof- furier Bodmer mit einen Degen an der Seite einhergehen.
Am Donnerstag, am Donnerstag,
Da kommen sie im weißen Saal Zusammen, ach! zusammen Zum allerletzten Mal!
Und denk ich an den Donnerstag, Wird mir ganz kannibalisch wohl: Da gibt es wieder Kammern — Und Erbsen und Sauerkohl!
Kladderadatsch.
Die Gebrüder Rothschild, welche so schnell wieder aus Berlin abgereist, sind Keineswegs polizeilich ausgewiesen worden; im Gegentheil soll der Herr Finanz mini st er selbst sie gebeten haben, Preußen nicht zu verlassen.
In Wien ist ein Beamter zu 6 Monat Stockhausarrest verurtheilt worden, wegen verheimlichten Besitzes „aufreizender Kleidungsstücke." Das Kleidungsstück bestand in einem rothen Halskragen! Wir überlassen es dem Scharfsinn unserer Leser, zu beurtheilen, ob es gestattet werden darf, die Bevölkerung Wiens an den Anblick -eines roth gefärbten Beamten- halses zu gewöhnen. Kladderadatsch.
Ulm, 22. November. Bisher mußte jeder hier?zu- gereiste Gewerbsgehülfe eine Nachtkarte auf der Polizei holen. Wie Hart es ist, wenn der müde Wanderer des Winters oft spät Abends seine Herberge erreicht, jetzt ruhen zu dürfen glaubt und nun der Wirth ihn bedeutet, daß er noch fort müsse, um auf der Polizei eme Nachtkarte zu holen, das wird jeder, besonders der ehedem selbst in der Fremde war, fühlen. Darum will der gestern erwähnte Beschluß deS Gemcinderaths, daß, allenfalls Abends 9 Uhr, die Wanderbücher auf den Herbergen, die sich in etwa 12 Wirthshäusern befinden, durch einen Polizeisoldaten abgeholt werden. Sollten sich auch anfangs kleine Uebelstände zeigen, so darf erwartet werden, daß sich dieselbe gewiß bald beseitigen lassen^ jedenfalls aber dürften sie gegenüber einem Beschlusse, der sich auf Menschlichkeit gründet, gering erscheinen.
München, 22. Novbr. Die „AugSb. Postztg." meldet, daß der erste und dritte Ausschuß der Kammer der Neichsräthe in seiner heutigen Sitzung mit allen gegen drei Stimmen beschlossen', auf den frühern Beschlüssen über das Notariatsgesetz zu beharren. Da das Plenum der Neichsrathskammer sich gewöhnlich dem Beschlusse ihrer Ausschüsse anschließt, auch in der Kammer der Abgeordneten ein von den frühern Beschlüssen abweichender nicht zu erwarten steht, wird also das Gesetz nicht zu Staude kommen. In diesem Falle wird ein Nachtrag zu dem Gesetze über die Gerichtsorganisation vom 25. Zuli 1850 vorgelegt, wo, nach die Bestimmungen, die dort über das Notariat vorkommen, aufgehoben, und andere über die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit an deren Stelle gesetzt werden.
München, 25. November. sTel. Dep. d. Fr. Bl.j Da die Neichsrathskammer auf ihren frühern Beschlüssen in Betreff des Notariatsgesetzes beharrt, so ist dasselbe zurückgezogen und sind neue Entwürfe vorgelegt worden, wodurch die Gerichtsorganisation noch möglich wird, das Siegelmäßigkeitsvorrecht aber aufhört.
Wien, 22. November. Wie sehr glaubwürdig verlautet, schreibt man dem „C. Bl. a. B.", dürfte der Deutschkatholizismus für den Umfang der gesammten Monarchie untersagt werden. Die diesfällige Maßregel befindet sich schon im Zuge; die ihr zum Grunde liegende Motive sind: „den socialen, mo, ralischen und religiösen Verhältnissen und Gewohnheiten der Bevölkerungen des Kaiserstaates entlehnt." Ohne Zweifel dürften auch andere Konfessionen, die sich in manchem Kronlande, jedoch nach dem Beispiele des Deutschkatholizismus und in geistesverwandter Richtung herausgebildet Haben, dadurch betroffen werden.
GroßbrttaavieA.
London, 21. November. (Nat.-Ztg.) Die englischen Freimaurerlogen haben bekanntlich eine viel libe- ^ralere Tendenz als die festländischen; die englischen Maurer fragen namentlich^ nicht na^ dem Glaubensbekenntniß. Das hat den Dr. Cullen veranlaßt, seinen Bannstrahl gegen sie zu schleudern. Er erklärt, „daß alle Personen, welche einer Loge beitreten, von der Erkommunikation betroffen, als verfaulte Zweige von der Kirche Gottes abgehauen und wenn sie in diesem beklagenswerthen Zustande sterben, zu ewigem Verderben verdammt sind." Der „Morning Herald" antwortet darauf mit einem fulminanten Artikel. — Dasselbe Blatt protestirt gegen die Mediatistrung Tos- kana's als eine schreiende Verletzung der so oft angerufenen Wiener Verträge. Neberhaupt machen die Toryblätter die heftigste Opposition igegen den Abso- lutismus; seit sie inne geworden sind, daß er sich überall mit dem Ultramontanismus verbündet.
Republik Frankreich.
* Paris, 24. November. Die Linke ist Herrin der Situation. Deshalb beschuldigen sich Elysee und Ord- nungspartei gegenseitig, daß sie einen Pakt mit der Montagne geschlossen hätten. Die Wahrheit ist, daß letztere allerdings in den letzten Abstimmungen stets den Ausschlag gab. Der Quästorenantrag wurde mit 200 mehr oder weniger Rothen im Bunde mit den Präsi- dentsschaftsstimmen verworfen und die Orvnungspartei schrie: „Der Präsident will Frankreich den Sozialisten überliefern, welche Tollheit!" Drei Tage darauf spricht sich dieselbe Ordnungspartei mit denselben Montag- nards für das Verantwortlichkeitsgesetz aus und die Bonapartisten rufen: „Verrath! Die Ordnungspartei vermählt sich mit den Rothen, welche Schamlosigkeit!" Beide Theile haben in ihren Anklagen vollkommen recht; beide haben die Grube gegraben, in die sie jetzt gefallen sind. Die Linke ist klug geworden durch die bitteren Erfahrungen und durch die Ränke ihrer Gegner: sie operirt vortrefflich, denn sie allein verfährt jetzt nicht leidenschaftlich; sie läßt den Dingen ihren Lauf. Die Kommission über das Verantwortlichkeits- gesetz hat heute Berryer zu ihrem Präsidenten gewählt. Ob Dufaure Berichterstatter und Pradie Sekretär wird, wie es gestern hieß, steht zu erwarten. In - diesem Falle würde die erste Diskussion jedenfalls noch in diesem Jahre erfolgen, die zweite und dritte im Januar und die PubUcirung des Gesetzes zu Anfang Februar, wen n bis dahin nicht eins der „unvorhergesehenen" Ereignisse eintritt, das den Knoten, der sich jetzt immer fester schürzt, zerhaut. In der Armee sollen bedeutende Veränderungen vorgenommen werden;
der Kriegsminister will zu dem Zwecke ein Conseil der Marschälle von Frankreich einberufen. — Der „Mo- niteur" bringt diesen Morgen die Ernennung Casablancas zum Finanz- und die Lefebvre-Durufle's an dessen Stelle zum Handelsminister.
Vermischtes.
I- 21 Jäger in Hornburg am Harz empfiehlt zur Heilung frostbeschädigter Glieder: Man nimmt unge- gohrenes Bier, am besten Weißbier; dasselbe wird bis zur Syrupdicke eingekocht; dann der erfrorene Theil damit bestrichen, lockere Baumwolle darüber gelegt und mit Leinen bedeckt verbunden, gleichviel, ob die Frostbeulen offen sind oder nicht und ob sie schon Jahre lang wiederholt aufgebrochen, oder von neuerem Ursprünge, durch Anwendung dieses bewährten Mittels, welches alle Abende frisch aufgelegt werden muß, wird die Heilung schnell und höchstens in acht Tagen erfolgen. Die hartgewordene Salbe auf der Wunde muß durch warmes Wasser erweicht und abgelöst werden. Die Salbe erhält sich viele Jahre lang und ihre Veraltung macht sie noch wirksamer; — sollte sie zu hart geworden sein, so muß sie mit etwas frischem unge- gohrenen Biere wieder verdünnt werden. (Als em- pfehlenswerth wird unS auch für verfrorene Füße das Tragen ungefärbter seidener Strümpfe gerühmt.)
Der „Litterary Gazette" zufolge ist zwischen England und Frankreich ein Vertrag zur Unterdrückung der litterarischen Pirat, vulgo des Nachdrucks, endlich abgeschlossen. Derselbe soll 1) den Nachdruck verbieten, 2) den Verkauf nachgedruckter Bücher verhindern, 3) sich auf musikalische Compositionen, Zeichnungen, Malereien und andere Kunsterzeugnisse erstreiten, 4) Ueber« setzungen von Origiualwerken, wenn sie von oder für die Autoren gefertigt werden, schützen, 5) sollen dramatische Werke gleich den Büchern geschützt werden.
VolEswivthsehaftiichsr Theil.
* Wiesbaden, 24. Nov. Ueber den de Jongh'schen Dorsch-Leberthran wird in einem Cirkular des Hauses Fr. Jobst und Comp. in Koblenz, des ersten Droguistengeschäfts in Deutschland, erklärt: „Seitlän- gerer Zeit wird in öffentlichen Blättern ein Leberthran unter dem Namen des Dr. de Jongh im Haag zum Verkaufe angeboten, der, nach Inhalt dieser Anzeigen, alles Andere dieser Waare in seiner Wirksamkeit weit übertreffen soll; ja, es wird nicht undeutlich zu verstehen gegeben, daß dieser Thran der einzige wirksame sei, während er sich eigentlich durch einen enorm hohen Preis von dem im Handel vorkommenden blanken Leberthran unterscheidet. Herr Dr. de Jongh hat früher einmal eine Reise nach Bergen gemacht, um sagen zu können, daß er die Natur dieser Waare an Ort und Stelle studirt. habe. Wir theilen darüber den Auszug aus einem Schreiben d. d. Bergen, den 27. Juni mit: Der Thran , den er in seinem Interesse als eine Qualität anpreist, die vor allen anderen im Handel vorkommenden den Vorzug verdiene, ist um gar nichts ächter, als jeder andere von hier bezogene, aus der Leber des Dorsches (Cabeljau) gewonnene gelb- und braunblanke Thran. Nur hat er sämmtliche Tonnen 8 Tage lang auf Privatlager ruhig liegen lassen, damit das wenige Trübe sich absetzte, nachher den Thran in ganz neue Tonnen gebracht, damit derselbe sich auf der Reise klar und blank erhalte, — ein Verfahren, daS die ganze Tonne ungefähr nm2Spcc. Thlr. im Preise erhöhte,-während der Dr. de Jongh. wohl 100 pCt. daraus gelöst haben mag. Man sieht aus diesem, daß der de Jonghssche Thran in gar nichts von anderem guten Leberthran unterschieden ist. Weder Herr Dr. de Jongh noch sonst ein Arzt besitzt ein Mittel, die Güte eines Thrans anders als nach dem Erfolge des Gebrauchs zu bestimmen. Der Thran wird im Handel nach bestimmten Verfahrungsarten gewonnen und hat seine Sorten, wie jede andere Waare. Diese bestimmen den Preis Die Eigenschaften dieser Sorten bleiben sich sehr gleich. Alles, was in der Willkür des Einzelnen steht, ist: den Thran Heller (blanker), klarer, aber aber nicht wirksamer herznstel- Vm Dieß vermag selbst der Dorschfänger und Thranbereiter nicht."
Frankfurt, 20. November. (Agsb. Allg. Ztg.) Ungeachtet der Besserung der Valutenverhältnisse, sowie überhaupt deS günstigern Standes der Papiere an den meisten Börsenplätzen, ist es hier seit einigen Tagen mit Wechseln auf Wien anhaltend flau. Während der Cars derselben sich, selbst bei dem Stand des Londoner Wechselcurses in Wien zu 12 fl. 35 fr., immer noch auf 95 berechnet, waren dieselben in den letzten Tagen kaum zu 93 bis 93 y2 anzubringen. Bisher hatten Wechsel auf Wien hier willige Abnehmer gefunden, weil man für dieselben mit Vortheil Rimesse!! auf London rc. von Wien aus eintauschen konnte. Seitdem man aber erfahren, daß Wechselve Kehr in der österreichischen Hauptstadt durch polfleiüche Ueberwachungsmaßregeln erschwert wird, tragt es fast Niemand mehr, Wechsel auf Wien anzukaufen, weil er fürchten muß, kein Retour-Rimessen von dort erhalten zu können. Bei diesem Zustand der Dinge ist mit Recht zu besorgen, daß der Verkehr mit Wiener Wechseln immer mehr abneh- men werde, und da der Wechselkurs mehr oder minder
