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solche Artikel einiges Aufsehen, wohl auch eine nnheim- Ilche Erwartung; allmählich aber ging es damit, wie jenem Hirtenknaben, der seinen Ruf„der Wolf kommt", so abge- n»yt hatte, daß zuletzt niemand mehr darauf merkte. Haben solche Artikel gegenwärtig noch eine bemerkbare Wirkung in der Schweiz, so ist es die, daß sie den radiea' u Zeitungen etwas Ocl auf ihre Lampe gießen, und hnen etwa Anlaß geben, das vaterländische Gefühl des Schweizervotkes in ihrem Interesse aufzuregen, und gegen ihre politischen Gegner zu verhetzen. Aber auch dieses will nicht mehr recht verfangen. So haben denn auch Die neulichen Andeutungen du st r Art in deutschen Blättern kein besonderes Aufsehen in der Schweiz erregt. Und doch gibt es viele besonnene Leute in der Scheiz, welche nicht ohne ernste Besorgnisse aus das blicken, was gegenwär­tig in Deutschland vorgeht, und befürchten eine so maßlos austretende Reaktion durfte nicht jenseits desRheins stehen bleiben. Diese Besorgnisse können wir weder bestärken noch auch widerlegen, die Entschlüsse in jenen Kreisen werde» durchErwägunge» bestimmt, Deren Uebersicht Den Fcrnc- steheuden^entrückt ist. Aber so viel ist gewiß, bei et­waigen Schritte» gegen die Schweiz könnte Die Flücht­lingssache in ihrem gegenwärtigen Stadium faum mehr als leerer Vorwand sein, Denn die Schweiz hat nach und nach von sich aus allen gegründeten Be;chwerden in dieser Beziehung abgeholfen, und wenn es wahr sein sollte, daß einzelne Individuen, wie Mazzini, den Blicken der Polizei sich fortwährend zu entziehe» wis­sen, so könnten Beispiele angeführt werden, daß Aehii- liches auch schon scharfsichtiger» Polizeien begegnet ist, als die fchto 'iberischen je sein werden. Auch ist eS ge­wiß, daß seit Jahren sich nicht so viele Symptome wie gegenwärtig gezeigt haben, welche zu der frohen Hoff­nung berechtigen, daß die Schweiz von innen heraus wieder genesen werde. In Bern, in St. Gallen lie­gen die Thatsachen offen da, in Luzern und Waadt sind die Anzeichen davon vorhanden, ebenso noch an­derwärts. Diese Entwickelung ist langsam, sie ist aber gesund und.naturgemäß, sie ist eben deshalb um so sicherer. Soll sie nun durch gewaltsame Einmischung gestört, soll das schweizerische Unabhängigkeitsgefühl verletzt, soll dadurch^der Volksgeist der Völkersolidarität in die Armee getrieben werden? Unb doch ist die schweizerische Neutralität im Jahre 18-18 auch den Mo­narchien zu statten gekommen."

Äfsisenverhandlunften zn Dillenburg

-ss-sss- Dillenburg, 8. Febr. Am 4. Febr. wurde Franz Herrmann von Elsoff Amts Hadamar der Schrift- fälschung für schuldig ersannt und zu 2 Monaten Cvr- rektivnshans verurtheilt.

Am 5. Februar wurde Die Anklage gegen den frühe­ren Armeupsieger Franz Gerharz 3r von Arzbach, Justizamts Montabaur, wegen Schriftfälschung und Unterschlagung, verhandelt und endigte mit der Ver- urtheilung zu 2 Monate» 8 Tagen Correktionshans.

Den 6. und ~ Februar standen Marti» Schlat­ter von Püschen, Johannes B r a ß von Stockum, Jak. Henrich 1 r von Kackenberg und J. W e b e r von Toveu- berg im Justizamt Marienberg vor Den Assisen. Präsident war Hofgerichtsrath von Pren schen, Staatsanwalt) Staatsprvknrator Lautz, Vertheidiger für Schlatter: Prok. Braun für Braß und Henrich: Prok. Schenk und für Weber. Prok. Keller. — Die Anklage hatte folgende Thatsachen zu Grunde liegen: Schlatter, früher eine Zeit lang Schultheiß in Püschen, 64 Jahre alt, war im Jahr 1847 von einem Verwandten, Geometer Baldus von Elbingen verklagt, mit dem er schon früher prozeßt hatte, uf Bezahlung von 120 si..Entschädigung für von Schlatter nicht gelieferte Früchte, welche ihm im Zu sweg in einem frühern Prozesse mit Baldus .. versteigert und für ungefähr 16 fl. von Salt r ; gekauft worden. Die Klage wurde als richtig nachgegeben, aber vorgeschützt, die 120 fl. seien am 27. Juni 1847 (14 Tage vor Einreichung der

auch selten oder doch uur mit der größten Gleichgül­tigkeit von solchen Prügelcrecutionen rc. in Böhmen gesprochen, allein auf einen Sachsen, der nur einiger­maßen Anspruch auf Bildung machen will, muß biifer Zustand, vollends wenn man zufällig Augenzeuge ist, einen tiefen ergreifenden Eindruck machen, und nur diesem mögen Sie es anrechnen, wenn ich eine zwar bekannte, in der Jetztzeit doch aber immer wieder ge­wissermaßen neue Sache in Erinnerung bringe.

Alls Altbayern, 27. Januar enthalten Wiener Blatter und nach diesen die „Augob. Allg. Ztg/' folgende Correspvndcnz, über Deren Inhalt wir wohl durch die Landtageverhandlnngen Erläuterung erhalten: Bekannt­lich wurde auf Anteiligen der Landstände 1848 das Prügeln als gesetzliche Strafe im Cioil - und Militär- verfahren aufgehoben. Schon damals erhoben sich in der zweiten Kammer Stimme» für Die Beibehaltung der Prügel, als ein besonders in Polizeisachcu sehr praktikables Auskunftsmittel, aber die Stimme Der Humanität drang durch, und die Prügelstrafe, der unter Abels Regiment ein so weites Feld eingeräumt worden war, fiel. In Altbayern, besonders an den Ufern der Isar abwärts, am Gelände der Donau und westwätls von München'' in Den Moosen, zeigte sich die Ausgelassenheit der Bevöl­kerung gar bald in erhöhterem Glanze; die gewöhnlichen Strafmittel reichten für die Laudpolizei nicht mehr aus; aus den Landgerichten kamen sich mehr und mehr häufende

Klage) im Hause Schlatters au Baldus bezahlt worden. Zum Beweise dafür konnte jener keine Quit­tung vorzeigen, nannte aber zwei Zeugen, Braß und Henrich, vermögenslose und als käuflich geschilderte Bauer», von denen der erste auch vor den nächsten Assisen wegen Meineids erscheinen wird. Sie wurden vernom- men und wollten bei der Zahlung zugegen gewesen sein. Als darauf Baldus durch verschiedene Zeugen nach­wies, daß er am 27. Juni, dem Tage der Kirch­weihe in Bellingen. (seinem Geburtsorte, nahe bei Pü­schen) in Hasselbach und Weilburg sich befunden habe, brachte Schlatter noch 5 weitere Zeugen für die Zahlung, welche indessen sämmtlich bezeugten, daß sie von nichts wüßten. Baldus gewann daher den Pro­zeß — freilich ohne Erfolg, denn sein Gegner gerieth 1849 in ConcurS und der Rest seiner, im klebrigen schon früher an den einzigen Sohn des Angeklagten, den jetzigen Bürgermeister Schlatter von Püschen, übergegangenen Güter wurde von dem Hauptgläubiger, dem durch die Hypothek gesicherten Koblenzer Hofrath von Solenmacher angesteigert. Dieser wollte die Gü­ter verpachten oder auch wieder versteigern. Die Ver­handlungen mit dein Bürgermeister von Püschen, wel­cher deshalb im Frühjahr 1851) mehrmals in Coblenz war, zerschlugen sich aber und ein anderer Käufer fand sich nicht, klnterdessen baute der alte Schlatter seine ehemaligen Güter wie früher und ärndtete anch das Heu von den Wiesen. Hierauf durch einen anonymen Brief von Hachenburg aufmerksam gemacht, erwirkte von Solenmacher, daß Da8- Justizamt in Marienberg den Schlatter außer Besitz setzen Ueß. Die bezüglichen Dekrete erhielt der Bürgermeister-Stellvertreter von Püschen, Henrich, zur Bekanntmachung und Vollzug, gerieth bei Äussührung seines Auftrags in Streit mit den Schlatters und machte, als sie deshalb wegen Ehrenkränkung vor Amt erschienen, die Anzeige gegen seinen Gegner wegen Verleitung des Braß und Hen­rich zum Meineid. Die Untersuchung wurde eingeleitet und lief neben der wegen Felddiebstahks zum Nachtheil des Hofraths von Solenmacher her. In letzterer behaup­tete Schlatter, die Grundstücke in Coblenz für 20 fl. jähr­lich in Pacht erhalten zu haben; Iakob Weber von To- denberg sei bei der Verpachtung zugegen gewesen. We­ber, ebenfalls völlig vermögenslos, wegen verschiedener Vergehen (Diebstähle, Schlägerei r'c.) bereits mehrfach bestraft, bezeugt, in Coblenz den Schlatter getroffen zu haben und mit ihm bei Solenmacher gewesen zu sein, als der Pachtvertrag abgeschloffen worden. Dabei ver­wickelt er sich in Widersprüche und behauptet zuletzt, er sei von Schlatter zu seiner anfänglichen Aussage be­redet, er wäre zwar m Coblenz gewesen, aber das kleb­rige habe ihm Schlatter blos so erzählt.

Die Augeschuldigteu bleiben sämmtlich bei den von ihnen abgelegten Zeugenaussagen stehen und nur We­ber will vorher mit Schlatter sich unterredet haben, was dieser aber leugnet. Sie widersprechen sich in mehreren nicht unbedeutenden Punkten; so z. B. will Weber den Schlatter erst in Coblenz getroffen haben, während dieser behauptet, sie hätten die Hinreise zu­sammengemacht. Einen Beweis für die Richtigkeit ih­rer Behauptungen können sie in keiner Art erbringen. Dagegen gibt die Vernemnmig des Geometers Baldus, der von ihm im Prozeß vorgeschlagene Zeuge, und des Hofraths von Solemacher die Ueberzeugung von der Unwahrheit der angefochtenen Zeugnisse, während drei von Schlatter in dem Prozeß gegen Baldus wei­ter vorgeschlagene Zeugen behaupten, daß jener ihnen Vorschläge gemacht, gleich Braß lind Hem ich auszu- sagen, dann wolle er ihnen gewisse Vortheile zukommen lassen. Ebenso wird bezeugt, daß Weber vor seiner Vernehmung bei Schlatter gewesen, was dieser in Ab­rede stellt.

Die Vertheidigung beschränkte sich bei Braß und und Henrich darauf, den gegen sie geführten Beweis in seinen einzelnen Theilen anzufechten; für Weber suchte Herr Prok. Keller geltend zu machen, daß er

Klagen über Verhöhnung der Obrigkeit und Mangel an Lokalitäten, um Die sonst summarisch mit Prügeln abgestraften Polizeiverbrecher (eeren Zahl wuchs, weil die Strafe nur einige Tag' Gefängniß beträgt und man in diesem der Arbeit enthoben ist) untenrrbringen. Einige Landrichter führten auf eigene galtst die Prügel wieder ein, worüber Beschwerden von denen erhoben wurden, Die da meinten: man könne andere Mittel, nicht solche alles Ehrgefühl erstickende, amvenben. Die Regi erung hat nun einigen Gerichten in Ober- und Niederbayern (tu den sogenannten Raufdistrikten) die Erlaubntß er­theilt, nach Ermessen „Vaganten" init Pr ü- gkl» zu tractiren. Jedenfalls wird dieser dehn­bare Begriff gar viele Deutungen zulassen und Der Willkür einzelner Polizeimänner auch unter den Land­richtern freien Spielraum lassen. Ob unter Vaganten auch jene zur Zeit der VacanM überall zu erblicken­de» Stappler (Bcttelstudente:', meistens sogenannte Stadtthcologeu, Die mit nicht selten gefälschten ober eingetauschten Semestralzeugnissen in Der Hand von Dorf zu Dorf ziehen und Unterstützung zur Fortsetzung ihrer Studien verlangen) inbegriffen sind, möchte vor­derhand noch zu bezweifeln sein, da man diesem alten Herkommen überall durch die Finger sieht.

Man beabsichtigt bei dem Wiederaufbau des nieder- gebrannten Kroll'schèn Etablissements in Berlin statt des

unwesentliche Thatsachen bezeugt, das Wesentliche sei­nes Zeugnisses dagen noch vor dem Verlesen des Pro­tokolls widerrufen, eigentlich also gar nicht angegeben hätte. Herr Prok. Braun suchte seinen Clienten als Nebenperson in den beiden Untersuchungen hinzustellen; derjenige, welcher die ganze Sache betrieben, der eigent­lich auch blos den Vortheil gehabt, den der Geometer Baldus selbst und die öffentliche Meinung als den Plänemacher und die Haupttriebfeder bezeichneten, sei der Sohn des Angeklagten Schlatter (er war im Saale unter den zahlreichen Zuhörern anwesend). Auch auf den frühern Bürgermeister von Stockum, welcher sich im Laufe der Untersuchung erschossen hatte, sucht er einen Theil der Schuld zu wälzen.

Die Leitung der Verhandlungen durch Hofgerichts­rath von Preuschen war mangelhaft wie gewöhnlich. Die Mißstimmung hierüber unter dem Publikum so­wohl als den Geschwornen ist allgemein, und man wundert sich, daß Herr v. Preusche» »ach Den während der vorigen Sitzung gemachten Erfahrungen nicht frei­willig darauf verzichtet hat, nochmals das Amt eines1 Präsidenten des Assisenhofs zu bekleiden. i

Am Morgen des ersten Tages mürbe du Verhand­lung dadurch unterbrochen, daß man entdeckte, der eine Ersatzrichter, Herr Amtsvexwalser Güll von Monta­baur, sei bei der Voruntersuchung betheiligt gewesen. Nach längeren Verhandlungen erklärten die Vertheidi­ger, daß sie keine Nichtigkeitsbeschwerde wegen dieses Punktes erheben würden, weil Die Betheiligung nur gering sei, und darauf beschloß der Hof die Fort­setzung des Verfahrens.

Die Geschwornen erkannte» de» Braß, Henrich und Weber des Meineids und den Schlatter dec Urheberschaft der von den beiden ersteren geschwornen Meineids und Der Beihilfe hinsichtlich des von Weber geleisteten Eides für sch ul big und der Assisenhof ver- urtheilte demgemäß die 3 Erstgenannten zu je 2 Jah­ren und den Letzteren zu 3 Jahren Zuchthaus und zur Bezahlung der Kosten.

Die am 8. Februar vor den Assisen gestandenen Angeklagten sind der Landmann Andreas Hofmann von Nauheim und dessen Sohn Andreas Hofmann von Mensfelden, Aints Limburg. Der letztere hatte 100 Thaler auf eine entsprechende Summe noch aus­stehenden Gütersteigschillings leihe» wollen und bot dem Darleiher, Gilch von Linker, die Bürgschaft des Steig­gelderhebers als UnterpfanD. Als Glich aber die Mit- verbürgnng des Feldgerichts in Nauheim verlangte, setzte der alte Hofmann selbst die verlangte Bescheini­gung unter die erstere und daraufhin erhielten sie das Geld. Die Angeklagten, den Sachverhalt selbst so er­zählend, stellen Den Sohn als unschuldig hin, weshalb dieser freigesprochen wurde, während sein Vater für schuldig erklärt und zu 2 Monaten Correctionshaus- strafe unD die Kosten verur theilt wunde. Vertheidiger des Vaters war Braun, des Sohnes Keller, Präsident Ebhardt, Staatsanwalt Giesse.

D e u t s eh è a n d.

— Wiesbaden, 11. Februar. Der VerwaltungS- rath der T a u n u s b a h n g e se l l sch a f t hat eine Denk­schrift über die von den betreffenden drei Regierungen gestellten Forderungen wegen Gleichstellung der Trans­porttarife auf der Taunusbahn mit den benachbarten Bühnen drucken lassen. „Dem Verwaltungsrath", so beginnt die Denkschrift,' „wurde zu Anfang des JahreS 1850 von den hohen Staatsregierunge» die überein­stimmende Auflage gemacht, neue Tarife vorzulegen, in welchen die Transportpreise in ein, mit den Trans­porttarifen der benachbarten Eisenbahnen richtiges und dem Interesse des öffentlichen Verkehrs entsprechendes Verhältniß zu bringen seien. Diese Auflage wurde zu Anfang des Jahres 1851 wiederholt und dahin prä- cisirt, daß die Personentransporltarife dritter Wa- genklasse, einschließlich des bisherigen Freigepäcks von

da;» nöthigen Holzes sich des Eisens zur größeren Ver­hütung von Feuersgefahr zu bedienen. Wahrscheinlich werden zu diesem Behuf die eisernen Gegenstände in Der Borsig'schen Mast in u Bau -Anstalt angefertigt werden. Den Bau selbst wird Architekt Tietz-leiten. Die beim Brande stehen gebliebenen Mauern müssen gänzlich nie- dergerissen werden, da solche vom Feuer zu sehr gelitten haben. Das Baumaterial, welches dabei etwa noch gc- wonnen werden möchte, soll sich für den Neubau nicht eignen.

©ponti n T3 Tod ist nicht in Jesu , sondern in Majoletil im Kirchenstaat erfolgt, und zwar, am 14. Januar nach 10 Uhr Abends. Der berühmte Com- pomst hat das Alter 77 Jahren erreicht. Mit seinem vollen Namen hieß er Gasparo Spontini Graf von St. Andrea; er war Ritter zahlreicher Orden, Mit­glied des Instituts der französischeil Akademie und Ge- nerakmusikdirssktor des Königs von Preußen. Als sol­cher fiel er bekanntlich in Ungnabe und führte nur noch den Titel. Bekannt, zn>» Nachtheile Spontini's, sind die Intriguen, durch welche Der eitle Mann Carl Ma­ria v. Weber an einer Aufführung seiner Opern in Berlin zu verhindern suchte; daher hauptsächlich der heftige Kampf Rell stab's gegen ihn, aus welchem Jener siegreich hervorging. Die „Vestalin", Spontini's Meisterwerk, ist im Jahre 1807 componirt. Seine Vater» stadt verliert in ihm riitmmlsgezeichucten Wohlthäter.