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werden sollen. Die -ersten sechs Jahre soll Deutsch­land die vielen Millionen, welche ihm ein solcher Ta­rif kosten wird, bezahlen, ohne auch nur als Entschä­digung die freie Einfuhr seiner Jndnstrieprodukte in Oesterreich zu erwirken. Vielmehr hat man sich die Sache so ausgedacht: Da die Vertheilung der Ge- sammtzolleinnahme in dem projektirten Handclsbundc billiger Weise m'cht ausschließlich nach der Kopfzahl (wie im preußischen Zollverein) bemessen werden kaun, weil Osteerreich im Verhältnisse weit weniger fremde Waaren konsumirt, als der Zollverein, oder gar als der Steuerverein, die Hansestädte und Mecklenburg, so muß zuvörderst ermittelt werden, wie sich der Ver­brauch der einen dieser Ländergruppen zu dein der an­deren verhält, um eine Basis für die künftige ^er- theilung der Einnahmen zu gewinnen. Zu diesem Zwecke sollen Oesterreich für sich, den Zollvereine für sich und der Steuerverein (mit den Hansestädten ?) für sich jedes einen ganz gleichen Einfuhrtarif aufstellen, dessen Resultate dann eine Grundlage für die Berechnungder einzelnen Anthcilv- quottn ergeben werden. Ist diese ermittelt, so tritt das Projekt in sein zweites Stadium; die BoUhnien zwischen Oesterreich und dem Zollverein, so wie zwi­schen dem Zollverein und den norddeutschen Staaten fallen hinweg, und! alles umschließt die eine Mauth, mit möglick t hohen Prolektions - und Fiskalzöllen ; der Hanno Hier und Oldenburger werden auf den­selben Fuß es täglichen Lebens gesetzt, wie der Steier­märker und der Tyroler, der Gallizier und der Kroate; der Gewcrbeflcisch Sachsens, der Rheinländer und Westfalens wird mit höhreu Arbeitslöhnen beglückt, der Landbauer im Innern , im Norden und im Osten Deutschlands von seiner Vorliebe für wohlfeile ausländische Kleidung.' stoffe und für Cölonialwaaren, der norddeutsche Städter vom Genusse französischer Weine gründlich furtrt werden." So reden die Blätter, welche in zweien unseren bedentensten Handelsplätze erscheinen und deren Urtheil gerade aus diesem Grunde beson­dere Bedeutung hat.

Nassauischer Landtag.

69 Wiesbaden. (Sitzung vom 17. Januar.) Die Tagesordnung führt zm' Berichterstattung über das Budget der Rechnungskammer pro 1851. Berichter- statter: Abg. Prciß. Angefordert werden im Ganzen 51,933 ft. 39 fr. 500 fl. für Standesaufwand des Nechnungskammerviccpräsibenten^ Vizelins werden von der Majorität des Ausschusses zu streichen bean­tragt, ebenso 400 fl. für einen weiteren Diurnisten. Ersterem Anträge wird durch überwiegende Mehrheit Folge gegeben, während der letztere, den der Abg. Naht sehr befürwortet, da dermalen 43 Arbeiter bei der Rechnungskammer beschäftigt seien, die gewiß die lau­fenden Arbeiten ohne große Mühè besorgen könnten, abgelehnt wird. Nach Abstrich obiger 500 fl. werden daher im Ganzen für die Erigenz der Rcchnungskammer 51,433 fl. 39 fr. verwilligt.

Die Tagesordnung führt dann weiter zur Bericht­erstattung über das Militärbudget pro 1851. Bericht­erstatter: Abg. Justi. Im Ganzen werden angefordert: 508,950 fl. 20 fr. Cap. I. bei Titel I.: (Besoldungen) kommt noch der Gehalt des inzwischen pensionirten Kriegscoinmissärs Schreiner von 1500 fl. und bei Tit. IV.: (Beiträge zur Ofsizierswittwen- nndWaisen- kasse) 2300 fl. in Anforderung. Letztere Summe ist nicht näher specificirt und konnte daher nicht geprüft * werden; cs wird deßhalb beantragt, dieselbe auszu­setzen, ebenso den Gehalt des Kriegscommissär Schrei n er, da hierfür eine anderweite Anforderung unter dem Titel: Pensionen gemacht werde. Beide Anträge wer­den mit überwiegender Mehrheit angenommen. Abg.

V. Eck stellt den Antrag: die Commission möge Vor­schläge darüber machen wie die Budgets der Ofsiziers- unv Unteroffizierswittwen- und Waisencage cinzurichten seien, um sie genau prüfen zu können, ohne Vie ein­zelnen Posten von Neuem jedes Jahr prüfen zu müssen, welcher Antrag ebenfalls angenommen wird. Ueber den Titel:Insgemein" entspinnt sich eine kurze De­batte. Der Berichterstatter theilt mit, daß im Ganzen in den Budgets 3000 fl. insgemein angefordert wür­den, während bei jedem einzelnen Capitel alle Bedürf­nisse genau angeführt seien und er könne daher nicht begreifen, wie solche hohe Summen nochinsgemein" ungefordert werden könnten, er wünscht, daß dieser Mißbrauch aufhören möge. Reg.-Com. Hauptmann Simon sucht diese Anforderungen zu rechtfertigen, indem er erklärt, daß Vieles nicht specificirt werden könne, weil die Ausgaben unvorhergesehen seien, theils aber auch geschehe es, um die Summenabznrunveu". Gegen die Anforderung Cap II. (G e n e r a l c o m mand o) im Beirage von 13,000 fl. wird nichts erinnert. Bei der Anforderung: Cap. III (Infanterie) im Betrage von im Ganzen 323,000 fl. (Unterhaltungs­kosten mit Ausschluß der Anschaffung der großen Montur, der Armatur und Rüstsorten und der Mu­nition) werden von der Majorität des Ausschlusses (Lang, Justi und Schlemmer) zwei Anträge ge­stellt: der eine geht dahin:die Versaininlung möge beschließen, daß im Frieden nur 5 Aerzte bei dem Mi­litär belassen und die Regierung zu ersuchen sei, die beiden anderen Aerzte anderweitig zu verwenden, da­mit solche von diesem Etat verschwinden, zugleich aber bei. der Vorlage der Medicinalorganisation und Anstel­lung der Aerzte Sorge zu tragen, daß die Civilärzte den etwaigen Requisitionen zu folgen haben;" der an­dern dahin:die Versammlung wolle beschließen, daß für das Jahr 1851 von dem Zusammenziehen der Brigade abgesehen und für die angeforderten dreiwö­chigen Ererzierübungen nur 14 Tage bestimmt werde."

Gegen den ersten Antrag spricht zuerst Abgeordne­ter Zollmann. Er hält 7 Aerzte für unumgänglich nöthig, aus den Gründen, die der Abg. Heyden­reich bei dem vorigjährigen Budget schon entwickelt hat. Der Civilarzt sei weniger der Behandlung der Militärkranken gewachsen, es gehöre dazu eine gewisse Praxis. (Im vorigen Jahre sprach Herr Heyden­reich viel von den gefährlichen Verwundungen durch Kanonenkugeln re. Und wie schwierig es dem Civilärzte in solchen Fällen sein müsse, die sichersten und besten Anordnungen zu treffen ic.-; darauf erwidert Just i, daß, wenn aus solchen Gründen die Bestellung von Militärärzten im Frieden gerechtfertigt werden solle, der ganze Zweck verfehlt sei, denn dem Arzte sei im Frieden keine Gelegenheit geboten, solche Verwundete zu behandeln, die durch Kanonenkugeln rc. verletzt seien.) Abg. Zollmann meint aber, es könnten auch im Frieden große Unglücke geschehen, er erinnere nur an den Brückeneinsturz bei Tours in Frankreich, wo beinahe ein ganzes Regiment vernnglückt seiC. Außerdem gehöre auch viele Erfahrung in Bezug auf Nahrungsmittel, Hitze, Kälte, Strapatzen rc. zu den Eigenschaften eines Militärarztes, welche sich der Ci­vilarzt als solcher nicht aneignen könne. Kriegsmini­ster v. Hadeln spricht sehr lebhaft für die Beibe­haltung der beiden Aerzte, er glaubt keine Verantwor­tung übernehmen zu können, wenn Fälle cintreten, wo der Mangel an Aerzten fühlbar werde, man sei dem Soldaten schuldig, für seine Gesundheit gehörig zu sorgen. Der Arzt sei die zweite Person neben dem Chef des Bataillons, so wichtig sei seine Stellung. Justi meint, wenn man überall, wo viele Menschen beisammen wären, besondere Aerzte bestellen wolle, dann müsse man bei allen öffentlichen Bauten und ge­fährlichen Arbeiten für solche sorgen, ja man müsse

in jedes Dorf einen Arzt anstellen, weil sehr oft sehr gefährliche Verletzungen und Krankheiten vorfielen und der Arzt oft vier bis fünf Stunden weit zu holen sei. Man müsse dann namentlich auch einen Arzt bei der Hand haben, wenn die Kirchen angefüllt seien, weil die auch einftürzen könnten. Was den Brückenein- sturz bei Tours betreffe, so würden wahrscheinlich auch die Aerzte mitverunglückt sein, wenn das ganze Regi­ment verunglückte und dann sei ja doch keine Hülfe da gewesen. Er meint, wie das Ministerium einem Geistlichen befehlen könne, mit in das Feld zu gehen, so müsse cs dies auch dem Civilärzte befehlen können. Im Uebrigen glaubt er, daß dem Civilärzte mannich- faltigere Fälle von Verwundungen vorkommen, als dem Militärärzte im Frieden und bemerkt, daß die Kommission durchaus nicht gegen die Anstellung von weiteren Aerzten sei, wenn dies die Verhältnisse er­heischen. Nur jetzt seien sie überflüssig. Abg. Dün- kelberg. erwähnt, daß der Militärarzt in Diez fast nichts zu thun habe. Abg. Leisler ist für hie 7 Aerzte und zwar im Interesse der arbeitenden Klasse, die sei im Militär am meisten vertreten und deren Gesundheit zu schützen, sei Pflicht der Kammer. Er habe nicht geglaubt, daß die demokratische Seite der Kammer dies so wenig berücksichtige. Abg. Justi er­klärt, daß sie allerdings für die Gesundheit des Mi­litärs besorgt seien, sie wollten nur nichts Ueberflüs- sigeS. Der Antrag der Majorität wird mit überwie­gender Stimmenmehrheit angenommen. Bezüglich des zweiten Antrags erwähnt der Kriegsminister von Hadeln, daß es unzulässig sei, 1 ^tägige Ererzier- Uebungen zu halten, dadurch würden die Truppen nicht gehörig ausgebildet; die Zusammenziehung der Brigade sei auch nothwendig. Von verschiedenen Sei­ten wird erwiedert, daß das Militär sehr gut in kür­zerer Zeit kampffertig gemacht werden könne, und daß sich schon sehr oft ganz junge Truppen, die kaum 14 Tage im Dienst gewesen, rühmlichst geschlagen hätten, selbst der Abg. Zollmann ist dieser Ansicht. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Herr von Gödecke protestirt bei Verkündigung dieses Resultats gegen die Einstimmigkeit, obgleich er als Kommissious- mitglied kein abweichendes Votum gegeben hatte. Durch die Annahme dieses Antrags sind also 8279 fl. 40 fr. für die wegfallende eine Woche der Herbst- Übungen und 14,500 fl. für die Zusammenziehung der Brigade, im Ganzen also 22,779 fl. 40 fr. gestrichen worden.

Cap. IV. (Artillerie) sind 55,400 fl. angefor- bert. Zum Strich sind beantragt 1500 fl. für An­schaffung von Pferden mit dem Bemerken, es dem Mi- ulsterium zu überlassen, bei etwa wirklich nöthig wer- denoer Anschaffung eine Anforderung deshalb zu stellen. Dieser Antrag wird verworfen und die ganze Summe verwilligt. Cap. V. (P i o n i r - D e ta ch e in ent) an­gefordert 3920 fl.; Cap. VI. (K r i e g s schul e) an- gefordert 4000 fl.; Cap. VII. ( G a r n i s onSc o m - paguie) angefordert38(10 fl., wird nichts zu erinnern gefunden und die betr. Summen bewilligt. Bei Cap. VllL (VerwaltungScommi s s io n) sind zum Strich beantragt 1) 3973 fl. 45 fr. für 867 Stück Helme mit der Bemerkung, dem Ministerium zu über­lassen, jene Helme anzuichaffen, jedoch deren Betrags- summe erst im Jahre 1852 in Anforderung zu brin­gen. 2) 4087 fl. 30 fr. für 5450 Stück Feldflaschen. 3) 1421 fl. 18 fr. für 183,000 Stück blinde Patronen und Zündhütchen.

Hauptmann v. Holbach bemerkt bezüglich des ersten Antrags, daß es Unzufriedenheit errege, wenn ein Theil der Truppen Helme, der andere Tschacko's trage, durch die Berwilligung würde dem vörgebengt. Abg. Justi entgegnet, daß die Tschacko's ja noch bis 1 zum 1. April 1852 zu tragen seien und die Bewilligung

Rechnungen der Rechnungskammer vorgelegt würden, ganz überflüssig sei. Auf meine vorwurfsvolle Entgegnung, daß also der Vorstand nach wie vor sich selbst zu controliren wünsche, während er doch nur im Auftrag des Vereins zu handeln und dem Verein, nicht sich, Rechenschaft zu geben schuldig sei, daß durch eine solche Geschäftsbchandlung jeder Paragraph unserer Statuten so elastisch wie Gummi gemacht werden könne u. dgl. erfolgte die Entgegnung, daß cs ja keinem Mitgliede verwehrt sei, die Rechnungen einzusehen und durchzu­gehen, daß man mir sehr gern diese Einsicht gestatte, daß der Vorstand keine Prüfung zu scheuen habe u. dgl. Natürlich mußte ich die Gestattung dieser Akten- einsicht für mich als Person ablehnen, indem ich er- klärte, persönlich kein Mißtrauen zu hegen; ich hatte nur als Vercinsmitglied im allgemeinen Interesse darauf dringen wollen, daß die Statuten erngehalten und der gesetzliche Boden nicht verlassen würde. Einer der An­wesenden, ein langjähriges Mitglied des Vereins gab Hieranf die Erläuterung, wie er sich zu erinnern glaube, daß die fragliche Vorschrift durch einen früheren Be­schluß einer Generalversammlung außer Kraft gesetzt und damals der Rechnungskammer überlassen worden sei, diese Rechnungen zu prüfen und abzuschließen. Das Alles wurde von dem Berichterstatter bestätigt und Alles der Rechnungskammer hingemiescn; doch war kein Aktenstück zur Hand, woraus das Nähere dieses Beschlusses und die dadurch herbeigeführte angebliche Abänderung eines Paragraphen der Statuten^ auch nur annähernd hätte erläutert werden können. Sollte aber auch wirklich wir wollen den Fall einmal als rich­

tig annehmen irgend eine frühere Generalversamm­lung die Taktlosigkeit begangen haben, die nur i h r allein mögliche und nur ihr allein zustehende Prüfung der'Geldverwenduugen einer bloßen Rechnungs- behörde zu überlassen, so könnte nicht rasch genug darauf gedrungen werden, einen solchen Beschluß zu cassiren und die alte Bestimmung unserer Statuten wieder her- zustellcn. Denn daß Hcrzgl. Rechnungskammer diese Rechnungen in letzter Instanz abzuschließen habe, ver­steht sich ganz von selbst, wie bet allen Ausgaben von Gemeinden oder Korporationen, die öffentliche Gelder zu verrechnen haben; nur wird man doch nicht im Ernst dieser Behörde eine Prüfung darüber einräumen wollen, ob die und die Ausgrabung zweckmäßig < war, ob die und die Zeichnung preiswürdig angefertigt, ob die und die Münzen oder sonstige Alterthümer billig angekauft wurden, ob die Anschaffung dieses oder jenes Buches nöthig war, ob überhaupt die Mittel des Vereins im Ganzen wie tm Einzelnen richtig und zweckentsprechend verwendet wurden! Zu einer solchen rein technischen und wissenschaftlichen Controlle ist nur die General­versammlung befähigt und nach den Statuten ver­pflichtet. -- Mit Einem Worte also: der von mir eilMbrachte Antrag auf Niedersetzung eines Prüfungs­Ausschusses wurde eben niedergekampft; zur Abstim- M u n g, gebracht wurde er N i ch t.

Mein dritter Antrag betraf schließlich noch die Abänderung der Statuten. Ich bemerkte, daß der Vor­stand selbst anerkannt und so eben noch selbst erklärt habe, daß Bestimmungen in den Statuten enthalten wären, die nicht mehr ausführbar erschienen oder schon

früher Abänderungen erlitten hätten, es sei mithin zuge­geben, daß diese Statuten zeitgemäß umgearbeitet wer­den müßten, wenn sie überhaupt noch eine Bedeutung haben sollten; ich beantrage daher die Wahl einer Com­mission von 3 Mitgliedern, welche eine zeitgemäße Um­arbeitung der Statuten vorzunehinen und eine solche erneuerte Redaktion der nächsten Generalversammlung zur Berathung und Beschlußfassung vorzulegen hätte. Sogleich erhoben sich auch hiergegen eine Menge Ein­wendungen: wir dürften der künftigen Versanunlung nicht vorgreifen, wir seien zu wenige (nach den Sta­tuten ist aber jede Zahl der Anwesenden beschlußfähig); es sei bedenklich, wenn solche Anträge von dem Vor­stand selbst unterstützt würden, weil durch ein Rütteln an den Statuten das Bestehen des Vereins selbst in Frage gestellt werden könne; ich möchte doch meine Vorschläge dem Vorstand schriftlich einreichen u. s. w. Ich muß es dahin gestellt sein lassen, ob das Be­stehen eines Vereins mehr dadurch gefährdet wird, daß auf gesetzlichem Wege in parlamentarischer Form eine Erneuerung anerkannt veralteter und zum Theil un­brauchbarer Satzungen herbeigeführt werden sollte, oder daß man in völlig ungesetzlicher Weise ein willkür­liches Herkommen an der Stelle des Gesetzes auf­recht erhalten unb im Angesicht der täglich mehr ins Vhlksbewußtsein übergehenden Oeffentlichkeit aller Verhandlungen und der täglich sich mehr verschärfeu- deil Controlle des Publikums mit solchen Rothbe­helfen fortregieren will. Wo im Namen des Vor­standes solche Grundsätze des unbedingten Festhaltens am alten Herkommen proklamirt werden, wie in jener