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müssen sogar ihre Degen hergeben. — Bis auf „Klad- deradatsch", „Weser-Ztg.", „Deutsche Reichsztg." unb „Turnblatt für Schwaben", hat Leiningen die Zeitungs- proskription wieder aufgehoben. Die Maßregel scheint denn doch den Herren in Frankfurt und Dresden zu toll gewesen zu sein.

Die Begnartierung ist bei den Mitgliedern des Magistrats von Kassel vermehrt und soll so lange fortdauern, bis derselbe eine „ genügende Erklärung " abgibt. Als ungenügend ist die Antwort nämlich er­kannt worden, „daß der Magistrat, abgesehen davon, weil er nicht in der Lage sei, die Verordnungen zu befolgen, er dennoch auszusprechen genöthigt sei, daß er dieselben für ungesetzlich halte."

Nassauischer Landtag.

//Wiesbaden. (Sitzung vom 9. Januar.) Präsident W ir t h eröffnet die Sitzung mit dem Wunsche, die Kammer möge mit einer Reihe weiser und das Wohl des Volkes fördernder Gesetze ihre Thätigkeit beschließen. Unzicker übergibt eine Petition des Pächters der Burg Dernbach, worin dieser über die große Belästigung der Branntweinbrenner klagt, die dadurch entstehe, daß sie bis jetzt mit keiner Steuer belästigt seien. U n z i ck e r rechtfertigt weiter den Born- Unzickerschen Antrag auf Festsetzung von Diäten für die Geschwornen; er hebt hervor, wie die Gemeinde­räthe bisher ernstlich bemüht gewesen seien, tüchtige Männer zu Geschwornen zu ernennen, und nicht den Pö­bel, wie ängstliche Gespensterseher befürchtet. Allein eben so verlegen seien die Gemeinderäthe gewesen, ne­ben Tüchtigkeit und Unbescholtenheit auch Vermögen zu finden. Wenn man täglich t fl. Diäten statuire, so könne dies immer noch keinen Reiz abgeben für Je­manden, der damit in einer.Stadt anständig leben solle. Schmidt spricht den Wunsch aus, die Commission zur Begutachtung dieses Antrags möge auch noch auf andere Mittel Bedacht nehmen, wie den Geschwornen ihr Amt zu erleichtern sei, etwa durch eine nur vier­zehntägige Sitzungsdauer. Die Jnbetrachtnahme des Antrags wird mit großer Majorität beschlossen.

Naht rechtfertigt seinen Antrag, die Neuwahlen für das Jahr 1851 betreffend. Er zeigt den Wider­spruch in der Gesetzgebung, und wie cs wünschens- werth sei, diesen Widerspruch zu lösen; er schlägt da­her vor, um die Dauer der Wahl mit dem §. 58 der Codifikation in Einklang zu bringen, die Kammer möge bestimmen, daß die Neu-Wahl so zeitig statt­finde, daß sie bis zum 15. Februar 1851 vollzogen sein kann. Gkoßmann: Raht's Antrag beseitige nur für dießmal die scheinbaren Widersprüche; wirkliche Widersprüche seien überhaupt gar nicht vorhanden. Die Dauer der Wahlperiode sei 3 Jahre, aber in jedem Jahr müsse sich die Kammer zwischen 1. Jan. und 1. April versammeln. Zur Erreichung des Rapt'- schen Zweckes genüge kein Kammerbeschluß; dazu sei eine Verfassungsabänderung nothwendig, die in jetziger Zeit nicht rathsam sei. Raht: Großmann scheine den §. 58 nicht richtig aufzufassen; er bedeute, daß die Hauptthätigkeit der Kammer jedes Jahr in die Periode vom 1. Januar bis 1. April fallen solle. Der wahre Zweck, den man jetzt verfolge, sei der, daß man die gegenwärtige Kammer so lange als möglich zusammen- behalten wolle. Ler: Das Ministerium habe schon früher seine Ansicht in dieser Angelegenheit geäußert, der die Majorität dee Versammlung beigetreten sei. Das Ministerium werde daher den beantragten Gesetz­entwurf nicht zur höchsten Sanction empfehlen. Braun: Durch den Beschluß, den die Kammer wegen der 51ger Budgets gefaßt habe, sei erst der Widerspruch ent­standen, den man nun auf verschiedene Weise, jedoch vergeblich zu lösen suche. Großmann und mit ihm das Ministerium scheinen der Meinung zu sein, daß die Kammer schon als 1851 ger Landtag funktioniref; wenn

dieß der Fall sein solle, dann müsse er nach Hause gehen. &

Snell: Rahts Antrag genüge nicht, um den Wi­derspruch zu beseitigen, das einzige Mittel hierzu sei, daß die Majorit sich für incompetent erkläre, in der Steuerfrage zu beschließen. Naht: Eine Jucompe- tenzerklärüng helfe nichts, ebenso wenig eine Verwei­gerung der Budjctfestsetzuiig, die dem Ministerium nur willkommen sein könne, da sie ihm völlige Freiheit ge­statte; nur Steuerverweigerung könne helfen. Lang: Rahts Antrag sei erfolglos und nicht zum Ziele füh­rend, er sei daher dagegen; die jetzige Kammer sei nicht der 51 er Landtag, sie habe nur die Büdjctprü- fung für das Jahr 1851 übernommen, weil sie dies für zweckmäßig, ja sogar nothwendig gehalten. Uebri- gens länger als bis zum 1. April gehe die Competenz derselben nicht. Großmann: Wenn auch durch die Annahme des Raht'schcn Antrags der Misstand für jetzt gehoben werde, so kehre er doch bei jeder Kam­merauflösung wieder. Was den Vorwurf anlange, daß man noch gerne hier zusammen bleiben wolle, den Naht gemacht, so sorge dieser schon dafür, baß der Aufenthalt in der Versammlung nicht angenehm werde. Er halte sich auch durchaus nicht für ein Mitglied des 1851er Landtags. Braun: Die letzte Erklärung Großmanns sei ihm angenehm; er wünsche nur, daß das Ministerium sich auch erkläre, wann es den 1851er Landtag einberufen wolle. Ler: Das Gesetz sage deut­lich, daß der Landtag auf die Dauer von 3 Jahren gewählt sei. Naht: Durch diese Erklärung des Mi­nisteriums finde hoffentlich die Kammer doppelte Ver­anlassung, seinem Antrag beizustimmen. Leisler: Der Landtag sei competent bis zum 1. Mai 1851. Früheres Austreten sei nicht gnt; es werde damit nie etwas erreicht, was die Geschichte stets gelehrt. Ein Deputirter sei ein Soldat, der auf seinem Posten aus­harren müsse. — Rahts Antrag nicht in Betracht zu ziehen, beschließt die Kammer gegen 16 Stimmen.

Raht erstattet ferner Bericht über das Justizbüd- get. Das Wichtigste in demselben ist die Anforderung von 2000 fl. Standesaufwand für den Oberappella- tionsgerichtspräsiventen Muffet, den derselbe gegen den Staat geltend gemacht, trotzdem, daß nach der Cen­tralorganisation „Fruchtmehrbetrug und Standeöauf- wand für die Zukunft Wegfällen." Der j Staat wurde von Herzoglich Nassauischem Oberappellations- gericht jedoch verurtheilt, nachträglich an Müsset noch 5000 fl. und fernerhin ^jedeö Jahr 2000 fl. zu bezah­len, da diese 2000 fl. Standesaufwand kein Standes­aufwand, sondern ein wirklicher Gehaltstheil seien. — Naht rügt nun das Ministerium, daß es in Führung dieses Prozesses nicht den gehörigen Fleiß angewandt, und besonders, doß eö Großmann, der sich bei Bera- lhnng des Gesetzes für die Ansicht des Oberappella- tionsgerichts ausgesprochen, zu seinem Anwalt gemacht habe. Außerdem wünscht Raht, die Kammer möge ihr Bebauern aussprechen, daß der Borstand des höchsten Gerichts gegen Gesetz und öffentliche Meinung diesen Prozeß mit dem Staat begonnen habe.

Großmann: Die Regierung wähle sichren An­walt, zu dem sie Vertrauen habe; durch dieß Ver­trauen fühle er sich sehr geehrt. Die Kammer möge nicht Privathanklungen von Privatpersonen vor ihr Forum ziehen. Er tadelt Naht, daß er die Justiz­vorstande so berabzusetzen sich bestrebe, und beantragt, die Kammer möge den daraus bezüglichen Theil des Berichts für ungeeignet erklären. Naht sei so sehr gegen den Staudesauswand, besonders bei dem Richter- stand, für welchen er unpassend und sogar verderblich sei. Naht habe jedoch selbst 20 Jahre diesen Standes­aufwand bezogen, und aus der Wirkung, die er auf ihn gehabt, müsse man eher auf guten Erfolge schlie­ßen, indem Herr Naht ja demokratisch geworben. Naht: Persönlichkeiten kamen in seinem Bericht nicht vor, wenn man jedoch Mißbräuche rügen wolle, müsse man sie an Personen knüpfen. Es sei eine alte Taktik,

dem Persönlichkeiten vorzuwerfen, der für Volksrechte und gegen Mißbräuche kämpfe. Die Kammer sei nicht blos da, um Zahlung zu leisten, sondern auch um die Wünsche und Gefühle des Volks auszusprechen. Er habe nicht gesagt, daß der Lllandesanfwand schlecht mache, man könne übrigens Mißbräuche sehr wohl erkennen, wenn man auch in denselben lebe. Snell: Großmann sei durch die Annahme dieses Prozesses je­denfalls in eine sonderbare Stellung gekommen. Was dessen Antrag anbelange, so werde hoffentlich die Kam­mer eine solche Censur nicht üben wollen, die auch ganz geschäftsordnungswidrig sei; Großmann könne höchstens einen Ordnungsruf für Naht beantragen. Ler beklagt ebenfalls die Persönlichkeiten in Raht's Bericht; er wolle darüber hinaus gehen, und blos die Verdächtigungen berühren, die man gegen das Mini­sterium geschleudert, die aber grundlos seien, weil das Ministerium in besagtem Prozesse nichts versäumt habe. Braun charakterisirt Großmann's Antrag; bei der Beschlußfassung über Krämer's Ausschließung sei Groß­mann dagegen gewesen, weil er eine solche Strafbe- fugniß der Kammer für höchst gefährlich erachte, und nun beantrage er selbst eine solche ! Braun hofft übri­gens, daß kein Kammermitglied für einen solchen An­trag stimme. Heydenreich: O, ja! Braun: Höchstens Herr Heydenreich! Naht: Sein Bericht ent­halte keine Verdächtigungen, sondern nur Wahrheit; Ler habe nicht bewiesen, daß die gehörige Vorsicht in der Wahl des Anwalts statt gefunden habe; er erkläre das Verfahren des Ministeriums sogar für sehr nach­lässig. In dieser Angelegenheit habe er pflichtmäßig, aber mit dem größten Widerstreben gehandelt.

Großmann: Er wolle nicht die Persönlichkeit gegen ihn, sondern nur die gegen die Gerichtsvorstände gerügt haben. Es sei etwas ganz anders, bei der Berathung eines Gesetzes eine Meinung zu haben, und ein gegebnes Gesetz zu vertheidigen. Auch er habe geglaubt, der Standesaufwand sei durch das Ge­setz aufgehoben; übrigens habe ja die Kammer selbst beschlossen, daß Niemand in seinen wohlerworbenen Rechten beeinträchtigt werden solle, und das Oberap- Pellationsgericht habe entschieden, daß der Standesauf­wand ein Besolduugstheii sei. Wimpf stimmt ganz mit dem Tadel Rahts ganz überein: kein Privatmann werde sich einen Anwait wählen, von dem er wisse, daß er nicht seiner Ansicht sei. Wirth bedauert zwar auf die Persönlichkeiten in Rahts Bericht, kann aber dennoch Großmann's Antrag nicht zur Abstimmung bringen, da ihm die Prozeßordnung hierzu kein Recht gebe, wenn nicht die Kammer die Zulassung des An­trags beschließe, wozu jedoch der Antrag eines Kammer- mitglieds nöthig sei. Braun stellt diesen Antrag. Raht verwahrt sich gegen Ausdrücke des.Präsidenten wie „Bedauern"; solche Kritik komme dem Präsidenten nicht zu. Wirth erklärt, durch diesen Ausdruck den Bericht Raht's nicht haben kritisiren zu wollen.

Im Verlaufe des Berichts kommt es zu einer An- forderung von 300 fl. für den Standesaufwand des Hofgerichtspräsidenten Flach. Rath hielt diese Anfor­derung für gesetzwidrig, und beantragt deren Strich. Ler verwahrt sich gegen den Vorwurf der Gesetzwidrig­keit; nach der Entscheidung des Mussett'schen Prozesses hätten auch die übrigen Staatsviener sihren Standes- aufwaud wieder verlangt. Daß das Ministerium nach- gebe, sei natürlich, es wolle Zeit, Arbeit und Kosten sparen. Naht: Wenn auch wegen Muffet entschieden sei, dann gelte das doch nicht für alle Uebrigen, zu­mal wenn während der Zeit eine authentische Inter­pretation der betreffenden Gesetzcsstelle erfolge, die er zu beantragen sich Vorbehalte. Leisler: Es sei na­türlich, daß man alle übrigen Prozesse auch verliere, und deßhalb unmoralisch, die Staatsdiener durch Ver­sagen gerechter Ansprüche zum ^Prozessen gegen den Staat zn zwingen. Raht: Sonst halte man es für moralisch, wenn man auf seinem guten Recht beharre. Jedenfalls müßten die übrigen Staatsdiener erst ihren

und Hoffnung in dieser kalten Welt allein zurücklassen; willst Du grausamer als Deine Feinde sein, welche Dir durch mich, durch Deine arme Mutter Verzei­hung und Vergessen der unbesonnenen Schritte anbie­ten. O! sei barmherzig. Komm zurück an das Herz Deiner besten Freundin, greife dem Schicksale Italiens und Deines Selbst nicht vor mit einer That, die schei­tern muß, weil ihr alle Hilfe fehlt. Das hat man Dir ja auch von London geschrieben. Brich nicht die letzte Hoffnung eines Weibes, einer Mutter — ster­bend in das liebe Auge des Sohnes zu blicken und diesen Blick als Führer in Jenseits mitzunehen. Er­höre mich — oder trage den Fluch Deiner verzweifel­ten Mutter."

(Fortsetzung folgt.)

Theater in Wiesbaden.

£ Gestern Abend ist der Prophet zum ersten Male über unsere Bühne geschritten. Mit größerer Erwar­tung ist wohl selten noch einer neuen Oper entgegen gesehen worden, als dieser; denn der Ruf Meyerbèer- scher Musik, der kundgewordene bedeutende Aufwand für neue Dekorationen und Costüme, die effektreiche Behandlung des Stoffes, von Scribe, verbunden mit dem aus größeren Städten zu uns verbreiteten Lärm in allen Zeitungsblättern, hatten auch bei uns eine ge­

spannte, der Theaterkasse nicht ungünstige Stimmung vorbereitet und die besonders in den Logen ungewöhn­lich starke Besetzung des Hauses ließ diese erwartungs­volle Stimmung wieder erkennen. Bei einem Stück, wie das gegebene, ist es aber für den Berichterstatter, der es zum ersten Male gesehen, keine leichte Sache, eingehend, treffend, erschöpfend zu berichten über die dichterische Anlage und Durchführung der Rollen, über die musikalische Behandlung der einzelnen Partiecn, über die Kunstfertigkeit der einzelnen dar­stellenden Personen, über das Zusammenwirken der durch dekorative Zuthaten erstrebten Täuschung über Zeit und Ortsverhältniffe mit dem übrigen Inhalt des Stücks. Eine genaue, eines Kunstwerks würdige Be­sprechung aller dieser mitwirkenden Momente und eine daraus herzuleitende Feststellung eines begründeten Ur­theils über das Einzelne und Ganze, kann aber begreif­licher Weise erst nach wiederholter Betrachtung mit einigem Glück versucht werden; wir bescheiden uns daher für's erste, auf eine Erzählung des Inhalts des Stückes oder gar auf eine Kritik der darstellenden Per­sonen einzugehen, deren sichtbarem, in einzelnen Scenen äußerst wohlgelungenen Bestreben nach kunstgerechter Darstellung in Gesang und Spiel indessen schon jetzt die öffentliche Anerkennung nicht versagt werden soll. Wir behalten uns vor, darüber nmständlicher zu be­richten, wenn nach wiederholter Aufführung des Stücks, die wir zu hoffen haben, dem Publikum ein klareres

Verständniß und eine ruhigere Auffassung möglich sein wird. Diesmal soll blos dem Auswendigen des Stücks, dem in die Angen fallenden Theil der Scenerie eine eingehendere Würdigung zu Theil werden.

Unser Dekorationsmaler Wagner hat sich hier durch einige sehr gelungene Arbeiten als Meister be­währt. Neu waren die Dekorationen im ersten Akt: Holländische Landschaft, im dritten: Winterlandschaft mit Fernsicht auf Münster, im vierten: das Innere des Doms zu Münster, im fünften: ein Prunksaal im Schlosse. Unter allen möchte wohl die Wintcrlandschaft einen besonderen Vorzug verdienen. Die Einrahmung zu beiden Seiten bilden kräftige Taunenbäume, deren trauernd gesenkte Aeste eisige Schneelast?» noch mehr zusammendrücken; die Ferne ist in Nebelschleier ver­hüllt; Schnee bedeckt den Boden. Im Verlauf gestal­tet sich die Scene zu einer Schlittenbahn; Männer und Frauen, Knaben und Mädchen, erst im Nebel schein­bar von Ferne hcrankommenv fahren auf Schlittschuhen über die Bühne; man hört das Einreißen der scharfen Eisen in die Eisdecke; Bauersfrauen bringen Obst und Gemüse in schweren Körben, andere lassen sich in Schleifen und Schlitten fortziehen und drücken; eines sucht das an­dere zu überholen, im Wetteifer purzelt wohl auch ein# mal eine hübsche Dirne zu Boden und braucht für das Anslacheu nicht zu sorgen; nach und nach gewahrt man aus dem Nebel die dunkelgrauen Umrisse einer bethürm- ten Stadt, wohin die Bäuerinnen zu Markte ziehen