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Petenz des Hofgerichts gehören, unter Ausschluß der Entscheidungen in Streitfragen." angenommen.

Dafür stimmten Müller L, Jung II., Kalt, Schürg, Gergens, Braun, Habel, Unzicker, Born, Dünkelberg, Heyl, Haupt, Wenckeubach, Hehn er, Snell, Justi, Wehrfritz, Wimpf, Keim Die übrigen Anwesenden (die Rechte kund Rath) stimmten dagegen. Nachträg­lich wurde noch ein unzulässiges Amendement von Großmann statt „in Rechtsfragen" zu sagen „oder um schwierige Rechtsfragen" zugelassen und angenommen, wodurch ein Theil der im Braun'scheu Antrag liegen­den Garantie wieder aufgehoben wurde. Das ganze Gesetz wurde einstimmig angenommen.

(Schluß folgt.)

' Asstfenverlmridlungen z» Wiesbaden.

Zwanzigster Proceß.

Anklage gegen Carl Altenkirch von Dieden­bergen, wegen Schriftfälschung u.Betrugs.

$ Wiesbaden, den 17 J Dezember. (Schluß.) — Im Monat September 1849 fam Blattner zu Langenbach, einem alten Bekannten, und dieser sagte ihm: es sei da etwas zu verdienen, es sei ein reicher Spitzbube, Namens May, gestorben, der sein Vermö­gen erwuchert habe, und nur lachende Erben hinter­lasse, Karl Schäfer habe ächte Blanquette von die­sem May in Händen und man könne wohl aus den­selben einen Wechsel machen. Schäfer hatte diese Blanquette von Liebtreu erhalten. Langenbach theilte dem Blattner den Plan in seinen Hauptzügen mit, wie er nachher ansgeführt wurde. Blattner ging auf den Vorschlag ein und versprach, den Mann zu finden, der seinen Namen zu dem Wechsel hergäbe. Er ging zu Fein, welchen er kannte, theilte diesem den Plan mit und beide verfielen auf den Alten­kirch, dessen erste Frau todt war. Es wurde nun dem Langenbach von ber Wahl Mittheilung ge­macht , von diesem solche gebilligt und Altenkirch nach Frankfurt beschieden und mit der Sache bekannt gemacht. Dieser erklärte sich einverstanden; Langen­bach übergab nach einigen Tage» dem Blattner die Concepte zu den Urkunden, welche er in Gemeinschaft mit Schäfer und Berndt concipirt hatte.

Blattner schrieb die Concepte über die Blan­quette in's Reine. Demselben war gesagt worden, die Blanquette seien mit Dinte unterzeichnete Vleistiftquit- tungen, von welcher man die Bleistiftschrift weggewischt habe. Die Entstehung der Unterschriften ist durch die Untersuchung nicht ermittelt worden, weil Lieb treu leugnet.

Nachdem der Wechsel gegen den May'schen Nach­laß angemeldet, aber protestirt worden war, kamen Schäfer, Berndt„Liebtreu und Blattner bei Langenbach zusammen. Es wurde nun verabredet, daß Blattner nach Diedenbergen reisen tolle, nm die Unterschrift des May beglaubigen zu lassen. Dort ereignete sich nun das bereits Erzählte.

Wegen der von dem Bürgermeister erhobenen Be­denken wurde nun beschlossen, dem Bürgermeister die Beglaubigung zurück zu geben, wo mit Fe in beauftragt wurde.

Ueber die Vcrtheilnng des zu erzielenden Gewinnes war auch Verabredung getroffen worden.

Der Advokat Dr. Gârth in Frankfurt wurde an­genommen, den Wechsel einzuklagen, es erschienen zu dem Ende Schäfer, Langenbach und Altenkirch bei demselben, welche ihm die erforderliche Information gaben. Gärth wollte später bci^ Prozeß nicht füh­ren und nun wurde Advokat Dr. Fr4ed leben damit beauftragt, bei welchem cbenwohl die oben Genannten erschienen, um über die Sache zu verhandeln.

Altenkirch leugnete Anfangs nicht allein hart­näckig, sondern stellte sogar 3 Zeugen, welche ihm be­zeugen sollten, daß sie gesehen, daß May die Urkunde unterzeichnet habe. Diese Personen wurden unbeeidigt

der Aufklärung, des Atheismus predigen! So aber ist es ein Diener der Religion, der mit Frevler- Hand eiligreift in den geheiligten Kreis der Familie, und, um den Mantel der Heuchelei mit Anstand fort­tragen zu können, vor dem Morde nicht zurückbebt. Dafür hat man kein Worc der Entrüstung, keine Ver­dammung; man schweigt oder man stößt, wie der „Pouvoir", wie der „Univers", einen Schrei des Hasses aus nicht gegen den Verbrecher, nein gegen die Oef- ■ fentlichkeit der Verhandlungen, gegen das Gesetz, das nicht vor dec Soutane zurückscheut, wenn sie die Gift­phiole birgt, "gegen die Geschwornen!!!

Wie viel des Schlammes birgt diese grope Partei der Ordnung! Welche Verbrechen lauern oft hinter der glatten, pausbackigen Maske! Wie oft schlägt ein schuldbewußtes Herz unter dem feinen Tuchrocke!, Aber gegen die Partei des Volks kehren sie nur die sittliche Entrüstung, die Bürgertugcud, die unerschütterliche Kon­sequenz der „Verachtung" heraus. O es ist leicht, Un- Tugend zu haben, bei der man dick und fett wird, die schon im irdischen Staate Gehaltszulagen erhält, leicht, eine muthvolle Energie zu entwickeln, wenn man die ganze Polizei und Klerisei hinter sich hat, leicht, den Villefort zu karikiren, wenn man „Lumpen" — keinen Monte Christo vor sich hat!"

vernommen und dadurch ein neues Verbrechen,

des Meineids, verhütet, denn mit der größten Frech A Frankfurt, 19. Dezbr. Morgen gehen die 4 Helt bezeugten diese, was Altenkirch behauptet hatte,Zairischen Jägerkompagnien, die seit Sommer 48 hier j 7 e â eingestanden, bekannten sie, gelogen gden, nach Aschaffenburg; auch das 1. bairische Jä-

Altenkirch gesteht ein, von Blattner zu der That verleitet worden zu sein. Es seien ihm 1000 versprochen worden. Er gesteht ein, dem Bürgermei­ster Kleber 300 fl. versprochen zu haben, wenn er das Gemeinvesiegel unter die Beglaubigung drücke; ist auch geständig, demselben die Cigarrenbüchse mit Ci­garrenspitze zum Geschenke augeboten zu haben.

Der Angeklagte ist zum zweitenmale verheirathet, ist Vater von 6 Kindern, hat ein sehr verschuldetes Aermögen und genießt eines sehr schlechten Rufes, hat auch schon wegen Meineids und Falschmünzerei in Untersuchung gestanden , ist jedoch noch nicht bestraft worden. Er hat eine sogenannte Gaunerherberge, was unseren Lesern aus dem Prozesse Faust-Dehwald, in welchen er auch theilweise verwickelt war, noch be­kannt sein wird.

Die Resultate der Voruntersuchung werden auch heute in der öffentlichen Verhandlung erzielt. Jnter- ressant ist es, die Mitangeklagten des Altenkirch, die in Frankfurt abgeurtheilt werden, bis auf Lieb­treu aber gegen Caution auf freien Fuß gesetzt sind, als Auskunftspersonen vernehmen zu sehen. Sie sind alle sehr fein gekleidet und lassen nach ihrem Aenßern und ihrem Benehmen kaum vermuthen, daß sie eines solchen Verbrechens geständig sind; ein Beweis, daß sehr oft unter den feinsten Kleidern Schurken, unter dem Anstriche feiner Bildung die verschmitztesten Be­trüger verborgen sind.

Der Angeklagte macht dem Makler Berndt, als dem Hauptverbündeten die bittersten Vorwürfe, daß er sich so beschönigen wolle; er sei an seinem Unglücke am meisten schuld, er habe ihn verleitet. Berndt sucht ihn zu beruhigen, es sei nicht so, wie er meine. Die Frankfurter Herren verlassen schleunigst den Saal, nachdem sie vernommen sind, sie wagen kaum, sich umzusehen.

Das Urtheil ist bereits mitgetheilt.

Einuudzwunzigster Prozeß.

Anklage gegen Bernhard März von Zeils­heim, wegen ausgezeichneten Diebstahls.

$ Wieöbadeu, 18. Dezember. Präsident: Hofge­richtsrath Trepka; Staatsanwalt: slaatöprokurator Reichmann; Vertheidiger: Prok. Wilhelms sen.

Bernhard M ä r z von Zeilsheim, 33 Jahre alt, Taglöhner, im Jahre 1846 schon wegen Diebstahls mit 2 Jahren Zuchthaus bestraft und wegen weiterer Diebstähle seit dieser Zeit bereits mehrmals in Unter­suchung gezogen, ist angeklagt: in der Nacht vom 6. - zum 7. Oktober b I. mittelst einer Leiter von außen in das von Adam Lorenz zu Zeilsheim bewohnte Haus eittgcstiegen zu sein und daselbst fünf Manns- hemden, zwei Franeuhcmden, ein Stück Brod und ein Stück Wurst, im Werthe von 10 fl 35 kr., entwendet zu haben. — Er ist des Verbrechens geständig und wird ohnedies auch durch die Zeugen überführt; er schützt zwar einen hohen Grad von Trunkenheit bei Begehung desselben vor, dieser Umstand wird jedoch nicht erwiesen. — Er wird schuldig erkannt und zu drei Jahren Zuchthaus mit den üblichen Ver­schärfungen wegen des Rückfalles verurtheilt.

Mit der heutigen Verhandlung wurden die Sitzun­gen des Schwurgerichts für das IV. Quartal geschlossen; der Präsident sprach seinen Dank aus für die uner­müdliche Ausdauer, welche die Geschwornen bewiesen.

Deutschland.

-f- Kamderg, 15. Dezember. Die Kunde von einem erbaulichen frommen Skandal durchläuft so eben unser Städtchen. — Die israelitische Cultusgemeinde hatte sich um 9 Uhr Morgens zur Wahl eines Syna­gogenvorstehers versammelt. Es herrscht, wie überall, Zwietracht in der Gemeinde, und die Jesuiten gleichen sich in allen ReligionsgeseUschaften, wie ein Ei dem anderen. Mögen es jüdische, protestantische oder ka­tholische Jesuiten sein, daS verkehrt die Wage nicht. Der gottselige Lärm verbreitete sich weit von dem Wahl­lokale, es schien, als wollte man die Mauern von Je­richo durch Schreien stürzen. Dennoch fiel die Wahl nicht im Sinn der Frommen^ aus. Als daher das Re­sultat bekannt wurde, ergriffen die Frommen Stühle, hoben ein Fenster aus und schlugen auf die Samariter. Die Polizei kam, als eben die heilige Wuth sich ge­stillt. Jetzt hat der Arzt und der Chirurg volle Be­schäftigung, und das Justizamt ist bereits von dem Vorkall in Kenntniß gesetzt. — Da die Jesuiten unter Religionsfreiheit das von Gott verliehene Recht, An­dersdenkende zu verfolgen, verstehen, so möchte ihnen die Dazwischenkunft der Justiz als Eingriff in die Re­ligionsfreiheit erscheinen, indessen die Justiz denkt an­ders. Da heute zugleich ein Fasttag des Herrn ist, so haben sich die Frommen wohl kasteien wollen, damit das Fasten schwerer werde. Das ist frommer Gebrauch. Das Mittelalter bekehrte durch Scheiterhaufen, die jetzi­gen Gewaltchristen überzeugen durch Pulver und Blei; warum sollte man in Israel nicht mit Stuhlbeinen be­dien?

geckaillon ist abberufen. An ihre Stelle trifft mor- nau i,1. f. k. österreichische Jägerbataillon von Ha- ersetzen, ssn und ein anderes wird das 1. bairische

# Aus^ dasselbe unsere Stadt verlassen hat. chischen TrupDessen. Der Einmarsch der österrei- tet; Tags zuvor^urde am 17. Dez. in Kassel erwar- berg gekommen, wo?» sie bis Wabern und Guvens- Wurdeu. Bürgerwehren sofort entwaffnet

Mittags. Am 17. o . ,

Folge einer Berathung mit* reiste Leuungemsttt rend der preußische Coming" Unterwerfung der verfassungstreu Die gewaltige Hand Hassenpflugs bett.^^ Direk­toren sämmtlicher höheren Kollegien von Sanel erklärte er in glatten Soi™ 2 Steuersrage zu einer endlichen Lösung fomln was die Rechtsfrage darüber anbetreffe, so ivei „ ber in Dresden durch ein Schiedsgericht eine naa^riae Feststellung nicht ausbleiben. Darüber gebe er Ä 48 Stunden Bedenkzeit. Also Preußen hat zu der Räumung von Kurhessen auch noch die Vernichtungs- rolle gegen die Verfassung übernehmen müssen und der ehemalige Reichsminster hat sich zu dieser Mission ge­brauchen lassen! Auch die „O.-P.-A.-Z." meldet, daß Hassenpflng in Dresden als kurhessischer Bevollmäch­tigter fungiren werde — schöne Aussichten für die Kur­hessen bei dem von dem preußischen Kommissär so ge­priesenen Schiedsgerichte!

Kassel, den 14. Dezember. Der bleibende Stânde- ausschuß hat am 14. Dez. eine Sitzung gehabt. Wenn die „D. A.^Z." recht berichtet worden,'so ist in der­selben die Frage zur Erwägung gekommen, ob nicht der Ausschuß mit den von Oesterreich und Preußen ernannten Comuüssarien sich in Verbindung zu setzen suchen solle, da diese, wenn auch nicht zur Vermittlung, doch dazu berufen sind, die Entscheidung der freien Conferenzen über die kurhessische Angelegen­heit vorzubereiten. Es ist aber von dem Ausschüsse für angemessen erachtet worden, Nichts zu thun. Die verfassungsmäßige Vefugniß des Ausschusses geht nicht so weit, irgend einer Macht, und wenn es Oesterreich mit Preußen ist, ein Recht einzuräumen, sich in die innern Angelegenheiten Kurhessens einzumischen. Es besteht rechtlich kein gemeinsames Organ für Deutsch­land, keine deutsche Centralgewalt. Der Ausschuß kann nur einfach an dem Rechte auf Grund der Landesver­fassung festhalten. Der Gewalt muß er weichen; aber er wird und darf Nichts thun , wodurch er das gute Recht des Landes irgendwie bloßstellt und preisgibt. Jede Insinuation in einem andern Sinne wird ohne Erfolg bleiben.

Kassel, 14. Dez. (Nat.-Ztg.) Die Abschiedsfor­derung hessischer Richter wurde gleich im Anfänge hier als unzweckmäßig erkannt. Sie ist etwas ganz Anderes, als die der Offiziere, und führt noch mehr vom Ziele ab. schon jetzt sind 7 Stellen neu zu besetzen, und damit ist die Möglichkeit gegeben, ein Obergericht so zu fomponiren, daß jeder Spruch im Sinn der Re­gierungsgrundsätze gegeben wird.

Kassel, 16. Dez. (N. Hess. Ztg.) Zn längerem Verbleiben in Kassel sind dem Vernehmen nach 2 Ba­taillone preußische Infanterie, 2 Schwadronen Kaval­lerie und 1V2 Batterie bestimmt.

Rotenburg, 16. Dez. (N. Hess. Z.) Daß die Maßregelung und gänzliche Beseitigung des hiesigen Obergerichts vollendet ist, wissen Sie. Gestern erhielt nun auch der Jnstizbeamte Lautemann die Auffor­derung innerhalb 24 Stunden Stempel zu verwenden, oder Erecution zu gewärtigen; die Pantion soll dec Genannte, nach dem Wortlaut des vom Grafen Rech- hinterlaffenen Befehls dem ncuernannten /,Com,nissäc des Bundes", Grafen von Leuiingen auzeigen: Die­ser neue Comnussär wäre sönach an die Stelle des Grafen Rechberg getreten. Die bayerische Prar-s un­terscheidet zwischen: Erecution^, „Bequartierung" lind Einquartierung. Den ersten und letzten Ausdruck ken­nen wir; der zweite war uns neu; er bedeutet „Ein­legen vieler Mannschaft aus besondern Zèückstchten" (des Hasses, der Rache tc.). Zu diesem Zwecke wer­den in Kassel, nach der in Wilhelymsdav revivirten circa 600 Personen enthaltenden Proscriptionsliste, viele Tausend Mann nöthig seyn. Soll eine „Erecu­tion" stattfinden, so ruft man Freiwillige auf; es erscheint dann natürlich die crém« inferienre der Com­pagnie; und dieser wird Leben und Gut der zu Ere- quirenden anvertrant. Es ist vorgckommen, daß tut kinquartierte Mannschaft aus Gründen des Ehr gefühls nicht im gleichen Zimmer mit der von ih verachteten „Erecutions- Mannschaft" liegen wollter Ueberhaupt ist das Gros per Mannschaft viel besser als mân glaubte.

Köln, 17. Dezbr. (Kolp. Ztg.) DaS Damokles-, Schwert, das seit dem Erscheinen der Juni-Oi donnan; über der Presse schwebt, ist nicht me^ an einem Faden befestigt, es hängt nun wirklich — an einem Haar. Während die Entziehung des PosidstbitS bisher nur mit jedem Quartale eintreten konnte, kann derselbe vom 1. Januar f. I. ab jede Stunde entzogen werden. Die Herren Minister des Innern und für Handel und Ge­werbe haben nämlich unterm 6. Dezember für alle Blätter folgende Maßregel verordnet: „Der Abonne-