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JVo 2W§D. Wiesbaden. Mittwoch, 18. December 1850»
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Die Demokratie und das Kirchenthum.
X Friedrich 11. hatte den Grundsatz: „ In meinen Staaten kann jeder nach seiner Fayon selig werden." Der JutelligenzePolizeistaat hat dieses weise Prinzip verlassen, weil er, der oft nicht einmal jedem seinen Hut nach seiner Fayon zu tragen gestattet, auch seinen Unterthanen die Glaubensnorm verschreiben zu dürfen sich herausnimmt. Dadurch ist die demokratische Presse häufig gezwungen, sich in religiöse Streitigkeiten zu mischen. Denn ihrem Prinzipe nach hält die Demokratie unverbrüchlich daran fest, daß jeder nach seiner Ueberzeugung selig werden könne. Sie verlangt Ueberzeugung und Handlen im Sinne dieser Ueberzeugung; aber mit dem größtmöglichen Maße persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung will sie, daß jeder, wie Herr in seinem Haufe, so auch Herr in seinem Gewissen sei. Es kümmert die Deinokratie nicht, wie jemand über Gott und göttliche Dinge denkt, redet und schreibt; es kümmert sie nur, daß er diese Fragen stets als offene Fragen behandle und somit die Andersdenkenden nicht ihres Andersglaubens und Denkens wegen verfolge, d. h. mit andern Waffen angreife und zu widerlegen suche, als mit den ehrlichen Waffen des Geistes, mit den Gesetzen der Logik und des gesunden Menschenverstandes.
Wir halten die individuelle sowohl wie die bürgerliche Freiheit so lange für nicht vorhanden, so lange noch ein Polizeiagent in unser Haus oder in unsere Kirche oder in unsern Betsaal dringen darf, um uns mit andern Gründen zu bekehren, als mit denen des Geistes; wir halten die Freiheit für gefährdet, wo ein Fremder an unsern Heerd treten und nach unsern Hausgöttern vigiliren darf; wir nennen es einen unerträglichen Despotismus, wenn eine fremde Hand unsern Kultus überwachen oder maßregeln will; wir wollen, daß wir, unsere Freunde und Feinde, unbeschränkte Gewissensfreiheit haben. Daher fordern wir Trennung der Kirche vom Staate: wir wollen keine Verschmelzung von Staat und Kirche zu einer Theokratie; wir wollen keinen Geistlichen, der sich als Ere- kutor des Staats geriet und wir wollen ebenso wenig daß der Staat der Erekutor des Pfarrers sei. Die deutschen Grundrechte haben diesen demokratischen Standpunkt in Kirchensacheu zum kanonischen Rechte des deutschen Staats erhoben.
Aber freilich, es giebt ja keinen deutschen Staat mehr; es sollen die alten Staaten und die alte Gesellschaft wieder allein gelten. In ihnen sind Staat und Kirche gleich siamesischen Brüdern an einander gewachsen; sie geben einander fort und fort Rippenstöße mit den Ellenbogen; aber sie behaupten, sie gehörten nun einmal so zusammen, obgleich sie eigentlich nicht zu- sammengehörten. So lange noch dies naturwidrige Verhältniß fortbesteht, so lange Staat und Kirche, Religion und Polizei sich noch umschlungen halten,
darf die demokratische Presse sich aus Gründen der Freiheit nicht frei halten vom Eingreifen in den Hader, obwohl sie nicht schonend genug auf diesem Gebiete verfahren kann.
Die Demokratie hat unsägliche Verluste durch die Religionskriege erlitten, die deutsche Demokratie ganz besonders. ' Ihre Herrschaft wäre um zwei Jahrhunderte früher begründet worden, wenn es dem Unsinn nicht gelungen wäre, den dreißigjährigen Krieg zu schüren und durch denselben die Völker auf viele Jahre zu lähmen. Die Demokratie im 16. und 17. Jahrhundert hat ihr Erstgeburtsrecht um das klägliche Linsengericht von kirchlichen' Errungenschaften verkauft, die nichts als ein Waffenstillstand waren. Soll dieser Tanz jetzt von Neuem beginnen, soll das Volk noch einmal seine Kraft in Kirchenkämpfen aufreiben? Die Rea^ tion sähe nichts lieber und sie sendet deshalb die Diener der Finsterniß aus, um Zwiespalt in die Herzen, in die Familien, in die Gemeinden, in die Provinzen, in die noch nicht ganz dem blinden Despotismus verfallenen Staaten zu impfen und Geschwüre herbeizu- führen, in denen sich die Volkskraft erschöpfen soll.
Wir sind nicht gegen den Kampf auf religiösem Gebiete; denn alles Leben ist Drängen und Ringen; aber wir sind für den natürlichen, aus dem Innern kommenden Kampf, für das Zusammenplatzen der Geister, doch nicht für den in die Herzen hineingeflößten, von Außen kommenden Hader, der nicht um geistige Güter, sondern um geistliche, der nicht um Gewissensfreiheit, sondern um Gewissensdruck, der nicht um ewige Palmen, sondern um sehr irdische Hühner und Gänse geschürt wird. Gegen dieses Wesen, das wir Unwesen nennen, weil es sich nicht um das Wesentliche der Sache, sondern um das Unwesentliche handelt, zu kämpfen, ist eine der dringendsten, obgleich unangenehmsten Pflichten und undankbarsten Aufgaben der demokratischen Presse. Denn ans politischen Gründen hat sie auf kirchlichem Gebiete sich über den Parteien zu halten; sie hat in allen Konfessionen die Uebergriffe zu rügen; sie hat dem Jesuitismus im Katholizismus, wie im Protestantismus, im Deutschkatholizismus, wie in den freien Gemeinden entgegenzuarbeiten. Denn Jesuiten gibt es leider auch in Luthcrröcken und Pfaffen sogar im deutschen Rocke der Sprecher deutschkatholischer und freier Gemeinden. Deßhalb wird die demokratische Presse Argerniß in allen Konfessionen und Sympathien bei Mitgliedern aller Religionsgesellschaften haben. Es ist d'ès ein Stück ihrer Dornenkrone, aber auch eine ihrer schönsten Genugthuungen bleibt es, daß sie mit den Guten aller Kirchengemeinschaften, wie aller Völker, dem einen großen Ziele zustrebt, dem Ziele der Freiheit durch die Aufklärung, der Gleichheit durch den Kampf für die ewigen Rechte der Menschheit, und der Brüderlichkeit durch die Liebe derer, die das Göttliche in allen denen achten und ehren, die durch ein göttliches Leben zur Welterlösung und Beseligung der Menschheit mitwirke».
Asstsenverhandlungen zu Wiesbaden. Neunzehnter Proceß.
Anklage gegen Anna Margaretha Schäfer von Gemmerich, wegen Meineids.
$ Wiesbaden, 16. Dec. Präsident: Hofgerichtsrath Trepka; Staatsanwalt; Staatsprokurator-Substitut Flach; Vertheidiger: Prok. Dr. Leisler jun.
Anna Margaretha Schäfer von Gemmerich, 21 Jahre alt, ist angeklagt, daß sie, nachdem sie am26 Aug. 1850 in der Untersuchung gegen den gewesenen Lehrer- August Ludwig Hermann von Becheln wegen Ermordung der Maria Magdalena Metz von da von dem H. Justizamte zu Nassau als Zeugin beeidigt worden war, wissentlich falsch ausgesagt hat: sie sei am Tage vor Frohnleichnam dieses Jahres Abends zwischen 10—11 Uhr in der Nähe des Ortes, wo die Marie Magdalene M e tz ermordet worden sei, und wo sie selbst einige Tage später noch das Blut der Ermordeten gesehen habe, dem Lehrer Hermann von Becheln begegnet; sowie daß sie diese Aussage auch, nachdem sie bei ihrer am 6. Sept. 1850 stattgehabten Vernehmung bei dem H. Criminalgerichte zu Wiesbaden auf den am 26. August 1850 abgeleisteten Eid verwiesen worden war, wiederholt hat.
Obwohl sich das Untersuchungsgericht gleich nach der in Becheln vorgefallenen Mordthat einige Tage dort aufhielt, um den Thatbestand des Verbrechens zu constatiren, so ließ doch die Angeklagte nichts davon verlauten, daß sie etwas von der Sache wisse. Erst 10Wochen später kam sie dazu, der Wittwe Metz zu entdecken, daß sie an jenem Abende dem Lehrer Herrmann in dem fraglichen Walde begegnet sei und daß sie gar keine Ruhe feit jener Zeit mchr habe. Die Wittwe Metz sagte ihr, wenn dies wirklich wahr wäre, dann solle sie doch gleich bei dem Amte in Nassau davon die Anzeige machen. Die Angeklagte erklärte sich bereit dazu und ging in Begleitung der Wittwe Metz am folgenden Tage dorthin. Sie wurde von dem Aintssecretär Giese auf das Eindringlichste verwarnt, keine Unwahrheiten anzugeben und ihr Gewissen mit keinem falschen Eide zu belasten, und wurde erst dann beeidigt, nachdem sie wiederholt versicherte, ihre Mittheilung beruhe auf Wahrheit. Sie erklärte hierauf zu Protokoll, sie sei am Tage vor Frohnleichnam l. I. auf dem Rückwege von Coblenz nach Ems gegangen, in der Hoffnung, dort während des Sommers einen Dienst zu finden. In Ems will sie sich verspätet haben, weshalb sie beschloß die Nacht dort zu bleiben, allein sie fand die Wohnung der Dienst- herrschaft eines Mädchen von Gemmerich, bei welchem sie zu übernachten gedachte, verschlossen, weshalb ihr nichts übrig blieb, als nach Hause zu gehen.
Ihrer Meinung nach hat sie Ems ungefähr um 10 Uhr verlassen, denn wie sie nach Becheln kam, schlug es 11 Uhr.
Wie sie nun auf ihrem Rückwege durch den Wald-
Die Gewerbeausstellung in London im nächsten Jahre.
Die bevorstehende Weltausstellung beschäftigt, trotz des allgemeinen Unsicherheitsgefühls, das sich gegenwärtig der Gemüther bemächtigt hat, doch in einem vorzüglichen Grade die öffentliche Aufmerksamkeit. Mit tcni Wunsche, der in gar Vielen aufsteigt, London im nächsten Jahre zu besuchen, regt sich aber zugleich das Bedürfniß nach Beantwortung mancher praktischen Fragen; insbesondere sind es die: welcher Monat sich zur Besuchung der Ausstellung am besten eignen würde, welche Tour man einschlagen soll, wie sich die Fahrtaren der Dampfboote stellen, welche Kompagnien die billigsten seien, wo man in London ein billiges Logis erhalten könne, auf wie viel sich der Aufenthalt täglich stellen dürfte, und Mehreres dergl. Der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen hat sich der Buchhändler Franz Thimm in London, auf genaue Sach- kenntniß gestützt, zu unterziehen begonnen; und wir glauben daher im allgemeinen Interesse zu handeln, wenn wir den nachfolgenden ersten Bericht desselben aus dem „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel" mittheilen.
Das Ausstellungsgebäude ist in voller Arbeit; es wird, wie allgemein schon bekannt, aus Eisen und Glas bestehen; bis zum ersten Januar hat der Architekt Parton die Vollendung dieses großen Ge
bäudes zugesagt, und da es schnell vorwärts schreitet, so ist an der Ausführung des Planes bis zu jenem Tage nicht zu zweifeln. Ueber die Eröffnung der Ausstellung, sowie über die Einlaßpreise ist von dem Co- mite noch nichts Bestimmtes veröffentlicht worden. Man spricht aber davon, daß man, um den Andrang von Menschen zu verhindern oder um denselben zu regeln, verschiedene Eintrittspreise machen wird. Im ersten Monat nämlich, sagt man, wird das Entree ü Person eine Guinee, dann 15 Schillinge, dann 10 sh., 5 sh. 6 d., später 1 fh. sein; so geht das Gerücht, und ich zweifle nicht, daß eine solche Anordnung getroffen werden wird; denn, da man allgemein aii- nimmt, daß anderthalb bis 2 Millionen Menschen die Ausstellung besuchen werden, so wird eine derartige Regelung unumgänglich nothwendig.
Juli, August und September dürften deshalb die besten Monate für deutsche Fremde sein, weil^ die Eintrittspreise dann niedrig geworden und die Jahreszeit zur Reise die zweckmäßigste sein dürfte.
Was die Tour anbetrifft, so wird wohl ein Jeder, je nach der Entfernung von Hamburg, oder Ostende oder Calais sich dieselbe selbst wählen; die Eisenbahn- kompagnien werden hoffentlich in Deutschland liberal genug sein, Erkurfionözüge zu veranstalten, um die Kosten der Reisenden zu vermindern; thun dieselben dies nicht aus freiem Antriebe, so werden Korporationen sich mit den Eisenbahnen dieserhalb wohl ver
ständigen müssen; den» bei einer Erkursion, wo, wie man mir schreibt, ganze Städte sich auf die Volker- , Wanderung begeben werden, hat das Publikum im Interesse des gesummten Gewerbewesens wohl ein Recht, eine Herabsetzung der Fahrtaren zu fordern.
Eine lange Seereise werden wohl die Meisten, der Unbequemlichkeit der Seekrankheit halber, zu vermeiden suchen; auch werde ich abrathen , mit den Booten der Steam - Navigation - Company von Hamburg aus zu fahren, wenn dieselben den hohen Preis von 3 Pfv. St. nicht herabsetzen. Der Fall ist denkbar, daß eine Konkurrenz-Kompagnie von Hamburger Kaufleuten zu Stande käme, was in jeder Hinsicht wünschenswerth wäre. Der schnellste Weg würde über Calais sein, denn von dort »ach Folkstone oder Dover fährt man in 2 Stunden über den Kanal, und die schwächsten Naturen haben sich bei gutem Wetter vor der Fahrt nicht zu ängstigen.
In Folkstone oder Dover angekommen, würde tue Visitation von der Douane vor sich gehen, und vernünftige Reisende werden sich weder mit Gepäck beschweren, noch Versteuerbares mit sich führen. Cigarren und Tabak dürfen nur in kleinen Quantitäten mitgenommen werden, da mau höchstens % Pfd. zollfrei entführen kann, der Zoll kostet 9 sh., also 3 Rthlr. für das Pfund Cigarren. Die Egenbahiieu führen von beiden Städtchen Folkstone und Dover den Fremden bald nach London.
